Keine Start-Stopautomaik beim 1,7l CRDi 141PS DSG?

  • ISG ist ein Stammtisch-Ausstattungsdetail: Braucht keiner, aber den anderen davon erzählen kann man. :D

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Start Stop ist doch gerade beim Diesel nicht so gut, bin richtig froh ds ich das bei meinem auch nicht habe.
    Bei Firmenwagen drücke ich immer gleich den Knopf.

  • Im Kaufvertrag steht nur die Modellbezeichnung, allerdings ohne "blue" und ohne Auflistung der Premiumausstattung.


    Hab mir nichts dabei gedacht, weil es auf dem Exposé hinter der Frontscheibe neben allen anderen Ausstattungsmerkmalen stand, auch dass der Wagen ISG hat. Also wurde ich getäuscht. Ob ohne Absicht sei mal dahin gestellt. Dass ich alle Ausstattungsmerkmale bei Premium auf Vollständigkeit hätte über prüfen müssen, ist bei der Masse ein bisschen, so meine ich, viel verlangt.


    Bin mal beim Gespräch nächste Woche gespannt, wie sich der Geschäftsführer dazu stellt. Ein Foto von dem Exposé von hinter der Frontscheibe habe ich.


    Es geht mir hier ums Prinzip, dass man nicht das bekommt, mit dem schriftlich zu diesem einen Auto geworben wurde.

  • Wie Holzwurm oben schon schrieb, wenn es nicht im Kaufvertrag steht, wirst du nichts erwarten können, was über den Vertrag hinausgeht. Da ändert auch das Exposé nichts daran. Der Vertrag könnte über einen völlig anderen Wagen geschlossen worden sein.


    Ob das natürlich das Verhältnis zu dieser Firma negativ beeinflusst ist eine andere Sache.

  • Es zählt nur das geschriebene im Vertrag - wie hier Einheitlich bestätigt wird! Fotos von Angebotsschildern nützen gar nichts, außerdem kann die Ausstattung abweichen weil der Hersteller etwas geändert hat. Und das darf der!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Na, ja, das Exposé klebte von innen an der Scheibe. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ich mich als Kunde darauf verlassen können muss, dass der Wagen dem für ihn ausgestelltem Exposé entspricht und es nicht zumutbar ist, jeden Punkt zu über prüfen. Außerdem hatte ich die Verkäuferin gefragt, ob der Wagen die Blue-Technologie hat. Das wurde bejaht. Was soll ich mehr tun? Und Blue-Technologie =ISG.
    Man wird sehen, wie der Geschäftsführer reagiert.


    Aber danke für Eure Antworten und Meinungen hier.

  • Ich bin wirklich mal gespannt was da AH dazu sagt.
    Das ist wirklich unglücklich gelaufen und ich habe das auch nur hier mit bekommen.
    Man muss wirklich alles schriftlich im Kaufvertrag fest halten. Alles andere, egal was zählt am Ende leider nicht.
    Und wie auch schon gesagt, einfach so isg nachrüsten funktioniert nicht. Das wäre ein riesen Aufwand, sowohl finanziell als auch zeitlich.
    Vielleicht hast du ja Glück und der Händler bietet dir einen Ausgleich, etwa über einen kostenlosen Service.
    Bist du denn wenigstens sonst zu Frieden mit dem Auto?

  • Hallo Martin, ja, ich bin sehr zufrieden, ein tolles Auto.


    Mittlerweile habe ich die seit Jahren einschlägige Rechtsprechung recherchieren können, dass ein Verkäufer sehr wohl an sein Exposé gebunden ist. Er muss sich sogar davon überzeugen, dass die Punkte in seinem Exposé dem angepriesenen PKW entsprechen. Es muss eben nicht alles im Kaufvertrag stehen. Andernfalls ist das ein Sachmangel.


    Nach dem Stand der Dinge und der noch ausstehenden RA-Beratung möchte ich auf eine Nachrüstung bestehen. Man kann über ISG denken wie man will. Ich halte in diesem Fall den Wiederverkaufswert für geschmälert.


    Hoffe auf eine gütliche Einigung im persönlichen Gespräch. Bin kein Fan vom Messerwetzen vor Gericht.


    Wie ich aus verschiedenen Quellen gelesen habe zählt zu ISG eine andere Batterie, Leichtlaufreifen, adaptive Lichtmaschine (was immer das sein mag) und der Schalter am Armaturenbrett. Ich denke, dass eine Nachrüstung möglich sein müsste. Wenn man ISG ab Werk mit bestellt, kostet es 400€ Aufpreis. Denke das sind die Hyundaimotoren zunächst ohne ISG.


    Außerdem habe ich festgestellt, dass mein i40 bereits im Februar 2016 produziert, aber als Vorführwagen Mai 2017 angemeldet wurde. Also stand der wohl geraume Zeit auf Halde. Autos, die länger als 12 Monate auf Halde standen, dürfen, soviel ich weiss, nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.


    Aber ich habe den eh als Gebrauchtwagen gekauft. Also ist dieser lange Zeitraum keine Baustelle für mich.

  • Verstehe ich nicht? Der Wagen wurde doch gar nicht als Neuwagen verkauft? Wie auch.. Eer war ja schon angemeldet. Die lange Standzeit von einem Jahr würde mich auch abschrecken... viel mehr als das fehlende ISG.


    Du hast bereits einschlägige Rechtsprechungen? Kannst du ein Beispiel zeigen, bei dem im Kaufvertrag nicht genannte Produkte dennoch entschädigt wurden?

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Der Händler wird das keinesfalls nachrüsten, eher nimmt er das Auto zurück. Wenn überhaupt was passiert!

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  • Sag ich doch, mit dem Vorführwagen habe ich einen Gebrauchten gekauft, das war mir vorher schon klar.


    Googelt doch mal nach Fehler in der Beschaffenheitsbeschreibung beim Autokauf. Da gibt genug Beispiele, das der Verkäufer für diesen Sachmangel haftet.


    Wenns hart auf hart kommt, muss ein Richter die Lösung ausurteilen. Ich werde den Wagen auf keinen Fall zurück geben. Der Preis war zu gut. Für einen gleichwertigen Ersatz müsste ich deutlich mehr zahlen.


    Vielleicht gehts über Wertminderung oder man baut mir als Ausgleich eine AHK ein, was weiss ich, Ende der Woche werde ich schlauer sein.

  • Wertminderung bei einem Extra, welches ab Werk 400€ Aufpreis kostet - bei einem Vergleich gibt es dafür weniger als 200€ von Händler.

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  • Ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen. Nachrüstung wird technisch (Software, Steuergeräte) nicht so einfach möglich sein. Ich würde auch an einem ansonsten technisch einwandfreiem Fahrzeug nix nachträglich rumfummeln lassen. Macht im Zweifel später nur Ärgr, und wenn's nur Klappergeräusche sind.... Schinde ne AHK, einen Satz Reifen oder ne große Inspektion für lau raus und gut ist. Ich drück die Daumen....


    ps: Startstop wird dich wahrscheinlich in den nächsten Jahren mehr Geld kosten (Batterie Anlasser etc) als es spart - gerade beim Diesel. Wird als gebrauchter später im Verkauf auch kaum nen Euro mehr geben aufgrund der Fehleranfälligkeit. Ich würd beim Kauf ab 80000km darauf achten dass sowas definitiv nicht verbaut ist. Markenunabhängig.

  • Hallo Roger,


    berichte bitte mal, was bei euch rausgekommen ist bzw. wie Ihr euch geeinigt habt. Wir haben nämlich gerade den komplett identischen Fall, auch mit einem Premium Facelift i40. Hyundai scheint nur noch die blue Preisschilder an die Händler rauszugeben. Beruhigt bin ich ja schonmal, dass die SSA nicht auf große Begeisterung stößt, aber bei der adaptiven Lichtmaschine kann ich mir schon Vorteile vorstellen. Wir haben uns aber auch auf die Aussage der Verkäuferin und auf das Preisschild verlassen. Also wirklich genau wie bei euch.


    Erst im Nachhinein dann festgestellt, dass im Expose der Normverbrauch höher angegeben ist als bei "anderen" Blue Modellen und auf Nachfrage dann die Antwort bekommen, dass es bei uns doch kein Blue Modell ist. Wir holen das Auto allerdings erst Ende der Woche ab.


    Bin also auf deine Antwort gespannt.


    Und sind die Autos wirklich identisch bis auf die Blue Merkmale (Lichtmaschine, reifen und SSA)? Oder gibt es noch andere Unterschiede?


    Danke

  • Ich verstehe es nicht wie ihr Fahrzeuge ohne Start&Stop bekommen könnt. Bin zur Minute in den Konfigurator auf der Hyundai Homepage gegangen und den 1.7 Diesel sowie den 1.6Liter Benziner gibt es ab Facelift nurnoch als blue mit Start&Stop System.

  • Es gibt ein paar Sachen, die auf der Homepage, am Auto und in der Bedienungsanleitung anders sind.

  • Kannst du sagen welche Sachen anders sind, bzw. wo ich die unterschiedlichen Sachen einsehen kann. Ich habe leider absolut nichts gefunden bisher. Ich finde nämlich auch nur das Blue Modell und laut Expose hört sich erstmal alles gleich an.


    Haben nur "Angst" eine quasi Beta Version zu bekommen.


    Vielen Dank

  • Kann ich:
    - statisches Kurvenlicht. In der BA beschrieben, hat man mit Xenon nicht
    - dynamisches Kurvenlicht. Sollte nan mit Xenon haben, einige haben hier berichtet das sie keins haben
    - Navimenüs die in der BA beschrieben sind aber nicht existieren


    Gibt noch mehr, kann mich gerade nicht erinnern.


    Wir haben 3 verschiedene Ausstattungspakete und die sind von Land zu Land unterschiedlich. Die BA wird für alle Ländern in mehreren Sprachen geschrieben.

  • Ich habe Mittelweile rausgefunden, welche Unterschiede der Wagen hat (abgesehen von den blue Unterschieden)


    Die Lichter sind schonmal alle gleich.


    Der einzige Unterschied ist, dass dieses Modelle aus 2015 sind, quasi die ersten Facelift Modelle, welche einen CD Player haben und eine ältere Navi Version. Apple CarPlay und android CarPlay funktionieren daher damit nicht laut Aussage des Händlers. Es lässt sich auch nicht mit einem Software update "nachrüsten" (dies ist aber auch bei blue Modellen aus 2015 der Fall).


    Ansonsten ist die Premium Line identisch zu den neuen Modellen. Hoffe, dass diese Aussagen so stimmen.


    Wäre trotzdem auf eine Antwort von Roger gespannt, wie es denn nun ausging, weil wir unseren am Freitag abholen wollen.

  • Apple CarPlay und Android CarPlay funktionieren daher damit nicht laut Aussage des Händlers.

    Die Aussage des Händlers ist falsch, Android CarPlay und Apple CarPlay sind erst mit SW-Updates installiert worden. Sag dem Händler er soll Dir die SW-Updates einspielen, die sind, wie die Kartenupdates kostenlos.

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