Blechschaden beide Türen

  • Dann ist es auf jeden Fall Haftplichtversichert - und der Halter muß zahlen. Wie der sich die Kohle vom Fahrer wiederholt, ist nicht mehr dein Bier! :)
    Wer einen Leihwagen/Firmenwagen anfährt und nicht sofort die Polizei holt, kriegt gewaltigen Ärger!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja natürlich wünsche ich jedem Geschädigtem daß sein Schaden reibungslos reguliert wird! Ich wollte nur erwähnen, daß die Identifizierung des Schuldigen leider nicht immer zur vollen Kostenerstattung führen muss....

    Grundsätzlich nicht falsch, aber wenn das Auto noch zugelassen ist, muss die Versicherung ganz normal leisten. Und so lange die Plaketen noch drauf sind, ist das Fahrzeug auch noch zugelassen, denn bei einer Zwangsstillegung werden diese entfernt. Als Geschädigtem kann es einem also egal sein, ob der Versicherungsnehmer schon eine Kündigung wegen Nichtzahlens hat oder nicht. Teuer wird es nur für den Halter. Stichwort Regress.


    Sicherheitshalber möchte ich das aber noch ergänzen, damit mich hier nicht wieder irgendein oberschlauer Besserwisser der Lüge bezichtigt: Es mag im Einzelfall anders sein. Es kann immer irgendwelche Ausnahmen geben, die nur Juristen vernünftig begründen können. So wie die "Nazikunstwerke" im Lack nicht bezahlt wurden(*).


    Gruß Michael


    (*) Das hatte nach meiner Erinnerung damit zu tun, dass systematisch mehrere Fahrzeuge "behandelt" wuden. Zusätzlich ist es aber Jahrzehnte und somit etliche Änderungen in den üblichen Versicherungsbedingungen und der geltenden Rechtsprechung her. Es ging dabei ohnehin nur darum, dass es immer noch schlimmer kommen kann.

  • Es gibt aber Fahrzeuge die sich in der Fahndung befinden - die haben eine Steuer-Plakette geklebt, aber entziehen sich der Zwangsstilllegung. Diese Situation wird sich bei einer Zulassung auf ein Autohaus nicht ergeben denke ich, zudem bestünde in diesem Fall auch die Halterhaftung. Meine Intention bezog sich auf allgemeine Erfahrungen, aber nicht explizit auf den hier behandelten Fall.


    Gruß Jacky

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  • Zitat

    Die Meldung von mir bei der gegnerischen Versicherung, ergab, das nichts gemeldet wurde. Also mögliche Unfallflucht, dies bestätigte auch die Polizei.

    Falsch. Und die Cops müssen das wissen.


    Das ist definitiv Unfallflucht. Haben die Cops Dir gesagt, dass Du Strafanzeige mit Strafantrag stellen sollst? Wenn ja, hast Du es getan? Wenn nein, warum zum Henker haben die Dir das nicht gesagt? Ein Strafermittlungsverfahren hilft Dir auch bei der Schadensabwicklung, weil dadurch mehr Druck aufgebaut wird.

  • ohne jetzt hier irgendwelche vorurteile zu schüren ... aber:
    das war bestimmt ne frau, die nix gemerkt hat.


    so blöd kann keiner sein, der wissentlich einen schaden verursacht hat, abhaut und kurze zeit später wieder da parkt.

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • @Schlicki


    wenn , dann ist es unerlaubtes Entfernen vom Unfallort .
    Das ist kein Antragsdelikt ( siehe einschlägige Literatur im Netz )
    Es wird somit Seitens der Pol / StA von Amts wegen ermittelt .
    Es läuft jetzt seinen Gang .
    Wie die Versicherung der Halters reagiert ist eine andere Sache .
    Ist eben Zivilrecht.



    Gruss H.-W.

  • Richtig - Unfallflucht bzw "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ist ein "Offizialdelikt" welches von der Staatsanwaltschaft automatisch verfolgt werden muss - auch wenn man selber keine Anzeige erstattet.

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  • Würdet ihr selber einen KFZ Gutachter einschalten und den Schaden begutachten lassen und die Kosten dafür dann bei der Haftpflicht des Verursachers geltend machen? Oder einfach allesbüber die gegnerische Haftpflichtversicherung laufen lassen und selber nicht tätig werden?


    Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet (Familie).


    Von Strafanzeige hat kein Polizist gesprochen. Immer nur von in Unfallflucht. Klang so, wie ihr sagt, läuft im Hintergrund automatisch über Polizei und Staatsanwaltschaft.

  • Lass die gegnerische Versicherung ruhig ihren Gutachter den Schaden taxieren - wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, kannst du einen 2. Gutachter deiner Wahl hinzuziehen.

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  • Sorry wenn ich den herrschenden Glaube in die Allmacht, die Allwissenheit und Unfehlbarkeit der Bullerei nicht teile.


    Auch wenn § 142 StVO ein Offizialdelikt ist und deswegen automatisch Ermittlungen eingeleitet werden müssen (und meistens auch werden), ist es etwas anderes wenn der Geschädigte Strafanzeige/-antrag stellt. Und angesichts des Schadens der zahlungspflichtigen Versicherung gegenüber auch dringend zu empfehlen.


    Und ja, der Geschädigte sollte sich selbst einen (guten) Gutachter nehmen, da gegnerische Gutachter dazu tendieren, im Interesse ihres Auftraggebers zu schätzen. Die Unterschiede können mehr als marginal sein.


    Und wie soll ein Geschädigter wissen, ob er "zufrieden" sein soll/kann, wenn er keinen Vergleich hat? :auweia:

  • Auch eine Versicherung ist berechtigt, ein Gegengutachten zu erstellen falls diese nicht mit dem Ergebnis des 1. Gutachten zufrieden sein sollte. Seit der Online-Bearbeitung weichen die Gutachten weitaus weniger ab als früher, da selbst die Restwerte über Börsen ermittelt werden.
    Wer den Gegner sofort mit schwerstem Geschütz angreift, schafft sich meistens nicht die günstigste Ausgangsposition - selbst bei solchen Angelegenheiten ist ein gewisses taktisches Geschick durchaus angebracht und nützlich.

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  • Habe Dienstag einen Termin bei meiner Hyundai Werkstatt und werde mir da mal einen Kostenmäßigen Überblick verschaffen.

  • Wenn man selber nicht schätzen kann ist ein kleiner "grober Voruntersucher" immer nützlich.... :flöt:

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  • Habe noch einmal mit der Polizeidirektiin gesprochen. Sie sagen, sobald die Polizei gerufen wird und die sich Angaben zu einem Fall machen, ist damit auch eine Strafanzeige gestellt. Brauche jetzt nichts mehr machen.


    Ebenso habe ich mit der Rechtsberatung meiner Versicherung gesprochen und diese sagte mir, ich solle einen eigenen Gutachter nehmen und dann dieses Gutachten als Schadensforderung an die gegnerische Versicherung durchsetzen lassen. Habe am Montag gleich einen Termin beim Sachverständigen der alles regelt.


    Der Polizeiliche Ermittlungsdienst für Verkehrsunfalle hat den Fall bereits erhalten und ich solle am Montag mit der Sachbearbeiterin sprechen und erhalte dann neue Infos und das weitere Vorgehen.


    Rechtliche Anwalts-Unterstützung innerhalb meiner Familie ist auch bereits eingeholt worden.

  • Dann bist du ja bestens versorgt, jetzt kann man nur noch Daumen drücken. Hat sich denn der Unfallverursacher schon gemeldet oder etwas bei der Polizei geäußert?

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Habe noch einmal mit der Polizeidirektiin gesprochen. Sie sagen, sobald die Polizei gerufen wird und die sich Angaben zu einem Fall machen, ist damit auch eine Strafanzeige gestellt. Brauche jetzt nichts mehr machen.

    Hast Du bei der Polizei irgendwas unterschrieben? Wenn nein ist die Aussage definitiv falsch. Wenn ja, was hast Du unterschrieben?


    Ebenso habe ich mit der Rechtsberatung meiner Versicherung gesprochen und diese sagte mir, ich solle einen eigenen Gutachter nehmen und dann dieses Gutachten als Schadensforderung an die gegnerische Versicherung durchsetzen lassen. Habe am Montag gleich einen Termin beim Sachverständigen der alles regelt.

    Eben, sage ich doch.


    Der Polizeiliche Ermittlungsdienst für Verkehrsunfalle hat den Fall bereits erhalten und ich solle am Montag mit der Sachbearbeiterin sprechen und erhalte dann neue Infos und das weitere Vorgehen.

    Das sollte vielleicht ein Jurist machen.


    Rechtliche Anwalts-Unterstützung innerhalb meiner Familie ist auch bereits eingeholt worden.

    Den hast Du ja in der Familie.

  • Der verursacher hat st sich nicht gemeldet. Er gestern Abend wieder in meiner Straße. Und so wie derlängst einparkt, einfach schief reingefahren und nen halben Meter vom Bordstein weg, interessiert der sich für den Schaden sicher nicht die Bohne.

  • In Zukunft braucht er längere Zeit nicht mehr selber einparken, das macht dann der Busfahrer für ihn! :D

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  • Heute hatte ich einen Briefumschlag an der Fahrertür, mit einer handgeschriebenen Karteikarte. Wenn ich meinen i40 verkaufen möchte, kann ich mich rund um die Uhr bei ihm melden. Unterschrieben nur mit deutschem Vornamen.


    Auf Grund des Vornamens und der total ordentlich Handschrift, gehe ich nicht von einem Autohändler aus, der Unfallautos aufkauft.

  • Das ist (meistens) ein Strohmann der für Händler unterwegs ist.......habe ich nicht anders gemacht! Wenn die Leute hören, daß man Händler ist, lehnen viele ab. Also schickt man private "Ankäufer" auf Provisionsbasis. :flüster:

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