Garantiearbeiten - Nachweisbeleg zu getauschten Teilen und Arbeiten!

  • ...na ja zuvor war es halt Audi, VW, Seat usw...! Und jetzt bei Hyundai so ein Terz! Sorry zum Thema "Smiley übersehen", aber irgendwie bringt mich dies Thema und die Schwerlastigkeit dabei wegen einen Wisch an die Decke. Alles gut! :prost:
    Man kriegt ja schon unweigerlich ein Gefühl das da irgendwie getrickst und abgerechnet wird, was wenn Garnichts neu verbaut und nur Instandgesetzt wurde? Sorry, aber mit der Rumdruckserei kommt`s fast so rüber.

  • Eine vollständige Doku über Auftrag mit Fehlerbeschreibung, Garantieantrag. Kundenrechnung und Verrechnungsbeleg mit HMD muss für die Steuer, Wirtschaftsprüfer und für die Controller von HMD bei jeden Vertragshändler vorliegen. Als Kunde habe ich Anspruch auf Erhalt einer Auftrags- und Rechnungskopie.


    Für mich sind diese Belege nur Nachweise was und wann repariert wurde bei bestimmten Fehlern. Falls der Fehler dann doch nochmal außerhalb der Garantiezeit auftritt, kann ich egal bei welchem Händlerstandort gut für eine Kulanz argumentieren. Außerdem sind solche Belege auch bei Weiterverkauf für eine lückenlose Doku sinnvoll.

    Du bist schneller, aber ich fahr vor dir!

  • Ich habe mich zwischenzeitlich erkundigt. Eine Kopie des Auftrags geht bei Nachfrage an den Kunden, der Rest ist Sache zwischen der Werkstatt und Hyundai Deutschland und wird generell NICHT ausgehändigt.

  • von wem bekommst Du Kopie des Auftrags? Händler oder HMD?

    Von meinem Ansprechpartner vor Ort, dem Serviceberater (Meister) aus der Werkstatt.

  • Bei meinem Bremssattelwechsel auf Garantie stand auf der Kundendienstrechnung ein Vermerk darüber. Das langt doch, oder?

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Bei mir stand immer Kunde gibt an zB. Bremslichtschalter, dann stand da Serviceaktion oder Garantie zB beim Tausch des Lenkrades. Dieser Auftrag wurde von mir und der Werke unterschrieben und ich bekam das Original.
    Einen Nachweiß was dann gemacht wurde gab es auch nicht.

  • mal noch ein kleines UPDATE zu den nicht richtig vorhandenen Lebenslauf über die VIN bei HMD. Ein Gutachter von einem unabhängigen Ing. Büro aus meiner Gegend, wo ich früher an anderen Fahrzeugen von mir meine Umbauten, Fahrwerke, Einzelabnahmen habe eintragen lassen, hat mir diese Woche einen Gefallen getan.
    Er hat seine Kontakte spielen lassen und hat bei einem anderen Vertragshändler (nicht meinem) angerufen. Durch das Durchgeben meiner VIN konnte der Händler ihm mitteilen, wann/was auf Garantie abgerechnet wurde. Das Komplizierte bei Hyundai an der Sache ist nur, das die Garantiearbeiten anscheinend irgendwie codiert sind und diese vom Händler entschlüsselt werden müssen. Sehr umständlich!
    Aber deswegen habe ich trotzdem keine schriftliche Bestätigung zu Garantie getauschten Teilen und ob diese wirklich getauscht wurden, oder nur abgerechnet und in Stand gesetzt :thumbdown:

  • Wenn ich deinen letzten Satz lese, geht es in Wirklichkeit also mehr darum, dass du deiner Werkstatt misstraust.
    Mir scheint das Problem liegt nicht so sehr bei den internen Abläufen des Herstellers...

  • @ realmaster: Mal eine Frage: Musst du hier eigentlich grundsätzlich Jeden erstmal gegen das Schienbein treten??? Und dann wunderst du dich über die Meinungen der Leute??!


    Prinzipiell erst mal gegen die Meinung der Anderen, oder??! Das macht ein Forum echt schwierig, wenn es immer von Querolanten untergraben wird.
    Das ist keine HILFE, sondern es verkompliziert die Sache ungemein!


    Man wird ja noch seine Meinung kund tun dürfen, oder?! Und ja, ohne schriftlichen Nachweis mistraue ich der Werkstatt, ob und wie sie nachgebessert hat. Schon allein wenn so ein riesenTamtam um einen Nachweis gemacht wird. Schlechte Erfahrungen zu vermeiden hat mich das Leben gelehrt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Wenn du dich von deinem Händler nur beschwatzen lassen willst, bitte sehr! Deutschland ist nun mal das Land der Schriftstücke, von irgendwelchen mündlichen Aussagen kannst Du Dir hier leider Nichts kaufen bzw. beweisen.


    Man könnte denken Du bist mein Händler der hier schreibt...! :auweia:

  • Ich nehme das zur Kenntnis Hoerb, aber es ändert NICHTS an dem, was ich zuvor gepostet habe!


    Und gegen das Schienbein möchte ich dir ganz sicher nicht treten, denn sonst wärst du nicht (bislang jedenfalls) in meiner Freundesliste. Ich wundere mich auch nicht über irgendwelche Meinungen zu meiner Person, wenn ich irgendwo "Verwunderung" ausgedrückt haben sollte, zeige mir bitte die Stelle.


    Für dich, als besonders misstrauischen Menschen, ein Beitrag aus dem Forum jurathek





    Vielleicht öffnet das etwas deinen Horizont...

  • Eine Reparaturhistorie ist doch kein Geheimnis, geh mal zu VW/ Audi, da wird dir anhand der VIN bis zur kleinsten Schraube ALLES mitgeteilt, was an einem Fahrzeug gemacht wurde! Und hier will mir verkauft werden, das es sich um eine Art heiligen Gral handelt??!


    ...und über meinen Horizont brauchst (kannst) Du nicht urteilen!


    Mir reicht das jetzt vorläufig, viel Spaß noch! Oder wie es Jemand anders hier geschrieben hat: Vielleicht können wir ja irgendwann mal wieder miteinander! :prost:

  • Schade, du kannst den zitierten Text nicht gelesen haben. Der sich dort an die Spezies aus der Abteilung Jura mit der Bitte um Hilfe gewandt hat, hat sich sogar den Namen "Reparaturhistoriker" gegeben.


    Du weißt es natürlich besser. Nun denn...

  • Auf die Gefahr hin, nun zwischen die Fronten zu geraten, möchte ich meine Meinung zu dem Thema hier posten:


    Man muss m.E. das Thema von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten:
    Da ist zum Einen die Position des Endkunden, der für einen Gegenstand (KFZ) und / oder eine Dienstleistung (nämlich die (Hersteller-) Garantie über Arbeiten zzgl. das hierfür benötigte Material) durch Zahlung eines Kaufpreises einen Anspruch erworben hat. Warum eine Dokumentation der in der Vergangenheit oder bei einem aktuell ausgeführten Werkstattbesuch durchgeführten Arbeiten dem Endkunden nun nicht vollständig zu Verfügung gestellt werden soll bzw. wird, entzieht sich meiner Einsicht. Schließlich handelt es sich bei jedem Werkstattaufenthalt um einen Eingriff eines Dritten (Werkstatt) in das Vermögen des Endkunden.


    Welche Verträge und Absprachen die Werkstatt mit dem Hersteller getroffen hat, steht auf einem anderen Blatt. M.E. wäre dies durchaus ein Fall für die Vorlage bei Gericht, um abschließend zu klären, welches Rechtsgut stärker wiegt: Die vertragliche Beziehung zwischen Hersteller und Werkstatt bzgl. Geheimhaltungspflicht der am Fahrzeug des Endkunden durchgeführten Garantiearbeiten oder aber der Informationsanspruch des Endkunden über das von ihm erworbene Produkt und letztlich sein Vermögen.

  • Ein Gericht ist da wohl eher überflüssig, da dem Kunden die getauschten Teile und durchgeführten Arbeiten ja MÜNDLICH mitgeteilt werden. Nur mit dem SCHRIFTLICHEN hapert es bei manchen Werkstätten.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ....die Frage, welches Rechtsgut stärker wirkt, kann ja nun ausschließlich vor Gericht geklärt werden.
    Im Übrigen erwarte ich über das mündliche hinaus, etwas schriftliches über die Arbeiten an meinem Auto.

  • Im Übrigen erwarte ich über das mündliche hinaus, etwas schriftliches über die Arbeiten an meinem Auto.

    Das kann man so und so sehen. Wenn du etwas in Auftrag gibst für das du bezahlst gebe ich dir Recht das dir etwas schriftliches zusteht (Service, eine Reparatur die du beauftragst usw.)


    WENN aber der Händler/Hersteller von sich aus etwas macht (Softwareupdate, z.B. einen Schalter wechselt wg. Rückruf oder oder oder) dann steht dir meiner bescheidenen Meinung nach nichts schriftliches zu, da es sich in meinen Augen um einen internen Prozess handelt. Aber ich spekuliere nur... :flüster: :blume:

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

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