geht nicht mehr auf und an!!!

  • Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Batterien/Akkus aber auf 6 Monate beschränkt :teach:


    Gut, dass vorerst wieder alles läuft und ein Haupttatverdächtiger gefunden wurde. :super:

  • Wie stellt man so eine Macke fest?


    Ganz einfach......das Auto ist nicht mehr angesprungen........ 8|

    Hyundai I 40 CW 1.6 135 PS 5 Star Silver Edition Stoney Grey Xenon,autom.Klima Smart Key,Licht u.Regensensor,elektr.Parkbremse, abgedunkelte Scheiben ab B Säule und jetzt endlich mit geilem neuen Pioneer Sound....und jeder Menge Fahrspass:stop: :stop: :stop: :freu: :freu: :freu:

  • wie hoch ist denn die wahrscheinlichkeit, dass das steuergerät nur einen fehler hat und ein abklemmen der batterie für 5 minuten das problem behebt?


    Genauso war es bei meinem auch schon zweimal. Einfach die Batterie abklemmen, 5 Minuten warten, wieder anschliesen und der Schlüssel wurde wieder erkannt.


    Allen einen guten Rutsch

  • So, neue Batterie ist drin, Auto fährt wie eine eins, selbst ISG funktioniert nun einwandfrei und permanent, bei 3° und Klimaanlage in Betrieb. Die Batterie hatte also von vornherein einen Weg.
    Nun meine Frage: Habe ich eine Chance, vom Händler das Geld für die Batterie wiederzukriegen? Ich befinde mich noch in der 6-monatigen Gewährleistungsphase! Auto wurde Ende August 2014 gekauft.


    gruß,
    astrakid

  • wenn ich rechtlich keinerlei handhabe hätte, würde ich die zeit und den aufwand mir und dem händler sparen. ;-)

  • Ich würde dir eine neue Batterie geben - vielleicht denkt dein Händler genauso. Fragen kostet nichts...... :flöt:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Es folgt ein kleiner juristischer Exkurs:


    iDreißig: Bitte nicht böse sein aber: Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch in Deutschland KEINE Sondervorschrift für KFZ Batterien!


    zu eigentlichen Frage von astrakid: Ich mache es mir einfach und zitiere eine, der unzähligen Websites zu dem Thema:


    "Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.


    Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
    – Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
    – Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    – Minderung (§ 441 BGB),
    – Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).


    Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich." Quelle


    In Deinem Fall müsste meines Erachtens jur. geprüft werden, ob es Dir zumutbar war, erst Deinen Autoverkäufer zu kontaktieren, um ihm die Gelegenheit der Nacherfüllung zu geben, bevor die Batterie in Deinem Auftrag ausgetauscht werden durfte.


    Also:
    1. Ist die alte Batterie zwecks Beweis noch vorhanden?
    2. z.B. Verbraucherzentrale oder ADAC Rechtsabteilung den Fall mal schildern!


    Viel Glück!

  • Ja, Batterie ist noch vorhanden und der Autohändler hat auch schon signalisiert, dass er die Batterie bzw. die Kosten ersetzen wird. Nur die übrigen Kosten bleiben bei mir hängen. Dass es unzumutbar gewesen wäre, den Verkäufer zur Nachbsesserung zu bitten, ist durch die Gegebenheit der Fahruntüchtigkeit und der Entfernung vermutlich gegeben. Aber mal schauen, was der Verkäufer alles übernimmt. Werde die Tage da hin und mal schauen...


    gruß und danke,
    astrakid


    p.s.: seit Batterietausch funktioniert das ISG nun permanent und auch bei Motortemperatur >60°C (erster Balken in der Temp-Anzeige)

  • Hätte mich jetzt auch gewundert, wenn der Händler die Kosten für die Batterie nicht übernehmen würde.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hier mal kurz ein Update der ganzen Problematik - vielleicht interessiert es den ein oder anderen: Nach langem Hin und Her und kräftigen Drohen mit dem RA hat der Händler mir die Batterie erstattet, die ich ihm dafür natürlich vorbeibringen musste. Desweiteren gab es Folgendes:


    Im Januar zu Hyundai, Garantie war ja angemeldet, Batterie in dem Rahmen geladen.
    => ISG wieder ok


    Ostermontag dann wieder das gleiche Problem: Auto reagiert nicht mehr auf Schlüssel. Um es ganz kurz zu machen:
    => Es bestand keine Mobilitätsgarantie (erst nach Inspektion, die habe ich letzten Monat gemacht)
    => Angeblich Fehler in Software für das Schießsystem, wurde mit Update behoben.
    => Batterie wurde nicht geladen...
    => ISG ging nicht, bis zur Inspektion...


    Inspektion Anfang August
    => Batterie geladen
    => ISG geht wieder für 5 Tage
    => Dann zeitweise Aussetzer des ISG. Interessanterweise konstant auf einem Weg von 25km. Auf dem Rückweg wenige Stunden später geht es wieder. Keine Klimaanlage angehabt, eigentlich vergleichbare Rahmenbedingungen...?!?!
    => nach 1,5 Wochen ISG komplett nicht funktionsfähig.


    Gestern dann wieder das Problem:
    => Auto reagiert nicht auf Schlüssel.
    => Batterie für 5 Min abgeklemmt: Auto reagiert wieder.


    Die Woche geht es wieder zu Hyundai...


    gruß,
    astrakid

  • Vielleicht liegt es ja auch am Schlüssel. Problem habe ich hier beschrieben. Ebenso funktioniert er (also der Schlüssel) bei mir nicht, wenn er zu lange mit einem bestimmten Smartphone dicht an dicht lag. Mal so als Gedanke...

  • Guter Hinweis, trifft aber leider nicht zu. Das Problem tritt mit beiden gelieferten Schlüsseln auf. Außerdem müsste die Elektronik im Schlüssel dann das Problem haben, welches nicht durch einen reset in der autoelektronik gelöst werden dürfte.

  • Danke!
    Sowas hab ich glaub ich in meinem i10, den ich mit Glück im Oktober, statt wie versprochen letzten Woche bekommen werde, nicht drin.

  • Start/Stop ist eh der größte Mist... die Spritkostenersparnis stehen in keiner Dimension zu den Kosten der Teile, die um einiges mehr beansprucht werden. Schön ist es immer nach der Autobahn zu sehen... Der Passat kommt mit 200 vorbei geflogen, fährt die selbe Abfahrt wie ich, steht an der Ampel - Zack Motor aus. Der Turbolader freut sich und wird irgendwann "It's time to say good bye" pfeifen.

    Hyundai i30 GDH 1.6 CRDi (81kW/110PS) mit Software auf 155PS/300Nm
    EZ Dez'12 - jetzt 155.000km (Sep'17)


    "Wenn man drauftritt, muss er gehen." (Hans Joachim Stuck)


    Wie Frauen Unfälle bauen :todlach:

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