Autohaus behebt Problem nicht - Was nun?

  • Hallo,
    zur Reparatur meines Sitzes geht nun mein Auto das 6. mal für 2 Tage in die Werkstatt.
    Damit bin ich leider sehr unzufreiden.
    Wa kann ich nun tun wen es danach wieder nicht funktioniert?
    Kann ich mich direkt an Hyundai wenden? Wenn ja wo?
    Habt ihr damit bereits Erfahrungen?


    Danke

  • Hi,


    Versuche mal Kontakt mit Hyundai Deutschland aufzunehmen.
    Google einfach mal: Hyundai Deutschland Kontakt. Auf der Website findest du alle wichtigen Daten.
    (Ich weiß nicht ob ich hier ein Link außerhalb des Forums erlaubt ist?)



    Telefonischer Kontakt
    Hyundai Service-Hotline: 069/380767-211
    Servicezeiten von Montag - Freitag,
    8:00 - 18:00 Uhr


    Kontaktadresse
    Hyundai Motor Deutschland GmbH
    Kaiserleipromenade 5
    63067 Offenbach

  • Moin, ja man kann sich über die Seite von Hyundai an den Service von HYD wenden. Die melden sich dann recht zügig.
    Ich würde aber auch erst mal mit einer anderen Werkstatt sprechen , und schauen was die dazu sagen.


    Ich selber hab auch ein paar Garantie Sachen gehabt( Kleinigkeiten halt) .Beim ersten mal ( Hyundai I30 Cw Fdh) hatte ich auch Theater mit der Werkstatt .
    Als ich jetzt den Hyundai i40 geholt hatte und Garantie Sachen hatte , hab ich erst den Service angeschrieben , du zwar über Facebook. Die haben sich mit der Werkstatt in Verbindung gesetzt und alles schon im Vorfeld abgeklärt . lief dann echt klasse ab , und die Werkstatt hatte da sogar kein Problem mit , fanden die noch richtig gut , weil schon direkt eine Art Leitfaden da war was zu Tun ist.

    Ex-Hyundai I40 CW 1.7 CRDI (116) Comfort mit Business Paket und Navi.

  • Hallo,
    Danke für die tollen Rückmeldungen.
    ich wusste wirklich nicht was ich weiter tun kann.
    Wie oft muss man denn eigentlich eine Reparatur über sich ergehen lassen? :D
    Bekommt ihr eigentlich auch nach den Reparaturen eine Anfrage per Telefon über ihr mit dem Service zufriden seit?
    Leider habe ich sowas noch nie gehabt.

  • Bei schwerwiegenden Sachmängeln kannst du laut Gesetz nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen wandeln, zurücktreten oder Kaufpreis mindern. Je nachdem was mit deinem Sitz los ist (quietscht / wackelt nur ein bisschen) trifft das aber wohl nicht zu.

  • Genau SO ist es - ein Quietschesitz ist kein schwerwiegender Mangel, welcher zur Wandlung o.ä. führt.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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