Werde ich vom Freundlichen verschaukelt?

  • Selbst wenn die Garantie im Dezember 2014 angefangen hat macht das kein großen Unterschied als wenn es im Januar angefangen hat.Aber Ich schau nochmal in den Unterlagen nach.


    Im KV wurde bezüglich Tüv nix weiter vereinbart

  • Selbst wenn die Garantie im Dezember 2014 angefangen hat macht das kein großen Unterschied als wenn es im Januar angefangen hat.Aber Ich schau nochmal in den Unterlagen nach.


    Im KV wurde bezüglich Tüv nix weiter vereinbart

    Ob da was zum TÜV vereinbart war ist egal. Die Garantie fängt mit der Erstzulassung an...auch klar und erstmal egal.
    Viel wichtiger ist was als Zustand im KV vereinbart war: Neuwagen, Tageszulassung, Mietwagenzulassung.
    Das entscheidet darüber was du erwarten konntest...und jetzt auch noch bemängeln könntest (z.B. Garantiedauer, TÜV, andere daraus resultierende Nachteile).

  • Ich hab eine Tageszulassung die 6 Wochen auf den Händler Zugelassen war ( Neuwagen mit 19 Km ).
    Garantie ab Händlerzulassung, Wartungsplan ab Übergabe an mich, mit eintrag ins Service Heft und 3 Jahre HU ab EZ an den Händler.


    Gruss Andreas

  • 6 Wochen zwischen Erstzulassung und Stilllegung -> keine 'echte' Tageszulassung (kleiner/gleich 3 Tage). Ob das ein Nachteil ist hängt von der individuellen Situation ab. Manche Versicherungen entschädigen bei diesen Wagen mit 1 Vorbesitzer im Schadensfall als 'Gebrauchtwagen' und nicht mit 'Neuwertentschädigung'.

  • Aber sowas lese ich doch vor dem Autokauf ganz genau, und setze nicht einfach meine Unterschrift drunter- und dann fang ich in einem Forum zu fragen an :auweia:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Christian, du solltest auch bei HMD eine Kundenanfrage mit diener FIN zur gewährten Garantiedauer starten. Wenn der als Mietwagen zugelassen war muss der Händler aktiv die reguläre 5 Jahre beantragen (ansonsten 3 Jahre)....das macht aber leider nicht jeder zuverlässig genug (aus eigener Erfahrung)...und dann wunderst du dich hinterher nach 3 Jahren und hast den Ärger :mauer: ....


    Bei mir wurde der TÜV ohne Vorführung von der Zulassungstelle auf 3 Jahre gesiegelt. Die haben eine Regelung, die ihnen das erlaubt, wenn der Wagen noch nicht älter als 6 Monate ist und auf Privatpersonen zugelassen wird.

    Vielen Dank für den Tipp!!
    Auch unser I10 wurde praktisch neu von uns gekauft mit 16 Km auf der Uhr.
    "Lt Händler konnte er uns nur den guten Preis machen weil er ihn einige Tage indirekt als Leihwagen zugelassen hat"
    (Obwohl das Fahrzeug ständig auf dem Firmplatz stand und nicht bewegt wurde)
    Der Freundliche hat sogar dafür extra eine Mietwagenfirma ins Leben gerufen und angeschafft damit dieses Prozedere wohl des Öfteren mit anderen Fahrzeugen zu machen ist.
    Und was soll ich sagen?
    FIN geschnappt und bei HMD angerufen nachgefragt und gestaunt.
    Tatsächlich steht dieser noch als Leihwagen in der Liste und hat somit nur drei Jahr Garantie!!
    Dann bei dem Händler angerufen und ihn gebeten dieses zeitnah zu korrigieren.
    Seine Aussage darauf,"das haben wir wohl vergessen"er holt es nach und gibt Bescheid:(


    Ich finde das ein dolles Ding!!
    Hätte ich hier im Forum das nicht gelesen,wäre ich ja wohl mit Schäden die nach drei Jahren passieren
    alleine da gestanden.


    Also Danke noch einmal an den Verfasser!!

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