Werde ich vom Freundlichen verschaukelt?

  • Christian
    Was steht denn in deinem Serviceheft als Garantiebeginn?
    Was steht im "Fahrzeugbrief" als erster Zulassungstermin?

  • also nach allem was ich hier so lese, hast Du für dein auto eien günstigen Preis bekommen, weil das Fahrzeug vorher auf das autohaus als Mietwagen zu gelassen war. Gefahren ist damit keiner und ausser dem Mechaniker wird auch niemand in die Sitze gepupst haben (na vielleicht noch im Werk in Korea), aber auf dem Papier ist dein Auto wahrscheinlich vom 28.12.2014 bis 05.01.2015 als mIetwagen auf das Autohaus zugelassen gewesen und ab dann auf Dich. Daher ist der nächste Tüv in 12/15 fällig, wenn nicht von dieser behördlichen Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden kann, die ich bis huete nicht verstanden habe. WIe gesagt, ist nur Vermutung, aber so ungefähr wird es sein. Klingt für ich jedenfalls nicht nach Betrug.

    I40 5Star Edition Gold Paket, 163 Diesel PS, abn. AHK
    Ich mag den Golf.... weil er so leicht zu überholen ist.

  • Richtig. Wenn im Kaufvertrag nichts konkreteres zur Fälligkeit der nächsten HU steht, wirst du damit leben, eine umgehende HU selbst finanzieren oder auf die Kulanz deines Händlers hoffen müssen. Den mit den pupsenden Koreaner werde ich jetzt aber so schnell nicht los. :freu:

  • Wenn im Fahrzeugschein steht "Tag d. ersten Zulassung 05.01.2015" kann es kein Dezember-TÜV sein :dudu:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Vielleicht kamen sie auf der Zulassungsstelle so kurz nach dem Jahreswechsel noch nicht klar. :unsicher:
    Aber wie du liest, geht es ja auch nicht um Monate, sondern um Jahre. Verstehen kann ich das schon. Neues Auto = 3 Jahre TüV. So denkt der ahnungslose Endverbraucher. Mir wurden ja auch erst in der Zulassungsstelle die Augen geöffnet. Worauf man auch alles achten muss. Außerdem hatte ich nur die Doppelauspuffanlage im Sinn und nicht die Unterlagen. ;) :)

  • Da ist mir der Fahrzeugverkäufer schon suspekt, wenn nicht auf die HU-Abweichung hingewiesen wurde... :boxen:

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  • Wenn im Fahrzeugschein steht "Tag d. ersten Zulassung 05.01.2015" kann es kein Dezember-TÜV sein :dudu:


    Wenn das so ist, dann ist was faul, wobei 1 Jahr TÜV ja dann komischerweise auf eine vorherige Mietwagenzulassung hindeutet....irgendwas passt nicht.

  • So habe ne Antwort vom Händler bekommen wegen der Tüv-Sache.


    ,,allerdings erfolgte die Erstzulassung wie besprochen aufs Autohaus xyz als Mietwagen im Dezember 2014. ( daher der enorme Nachlass auf einen "Neuwagen", fast 6.500,00 €)´´.
    Also haut das schon so hin wie es hier geschrieben wurde und auch nach Google recherche rausgefunden habe. Naja muss Ich halt in der sauren Apfel beissen und die paar 85 € bezahlen. In dem einen Jahr wird ja noch nix Tüv-relevantes am Auto sein.#auf Holz klopf#


    oder was sagt Ihr dazu. weiter hart bleiben oder nachgeben? rechtlich kann ich leider nix machen

  • Mit dem TÜV: Wenn was anderes im Kaufvertrag vereinbart war: Wenn ja (z.B. Tageszulassung), den Händler damit konfrontieren und auf Erstattung des Betrages bestehen. Einen Kaufvertrag nicht zu erfüllen ist eine ernste Angelegenheit. Da kommt er so einfach nicht raus (Möglichkeiten: Wandlung, Umtausch, Minderung oder Schadenersatz).
    Evtl. auch dann sofort zum TÜV und sofort die 3 Jahre erhalten und Rechnung vom Händler erstatten lassen (soweit ich weiss geht das auch, wenn z.B. die Zulassungsstelle sich quergestellt hat und nicht gleich verlängert hat).


    Mit Garantie: Prüfen ob der Händler bei HMD die Garantie auf 5 Jahre hat umschreiben lassen!

  • Bei einem Nachlass von fast 6.500 Euro finde ich es kleinlich wegen 85 Euro beim Händler nachzufragen. Wichtig ist aber das du es wegen der Garantie klärst.

  • Habe mir gleich gedacht, das die EZ im Dez 14 war - irreführend war nur die Aussage, das die EZ lt Fahrzeugschein am 05.01.15 war :cheesy:

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  • Bei einem Nachlass von fast 6.500 Euro finde ich es kleinlich wegen 85 Euro beim Händler nachzufragen. Wichtig ist aber das du es wegen der Garantie klärst.

    Im Prinzip stimme ich dir zu. Aber wenn im Kaufvertrag explizit etwas vereinbart wird, ist das bitteschön auch einzuhalten. Ich muß als Käufer ja auch den Kaufvertrag einhalten....wenn dann bitte beide Vertragspartner.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe ist im KV nichts vereinbart mit dem Tüv!

    Die Frage wäre für mich eher: War eine Mietwagenzulassung vereinbart? Wenn nicht (bzw. Tageszulassung vereinbart) bestand kein Grund anzunehmen der Wagen hat nur 1 Jahr TÜV und 3 Jahre Garantie.

  • Das Auto ist mittlerweilen ja in 3. Hand! EZ im Dez. 14, dann Umschreibung auf Händler am 5.1.15 - und nächste Umschreibung am 6.1.15 auf den jetzigen Besitzer....
    Das ändert allerdings nichts am Unterschied zwischen Tageszulassung oder Mietwagenzulassung

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