Lackschäden nach 1 Monat?

  • Zitat

    Original von Toxic89
    bzw. was meine Rechte sind diese Wertminderung anzusetzen?


    :teach::teach::teach: Achtung, Jurastunde aus dem BGB :teach::teach::teach:

    Zitat

    § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


    (1) [...] Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- [...] mängeln zu verschaffen.


    Zitat

    § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, [...]
    2. [...] nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. [...] .



    Bedeutet:
    Was würde eine Tageszulassung ohne Kratzer kosten -> der Preis den du gezahlt hast.
    Was würde eine Tageszulassung mit Kratzer kosten -> schätzen, notfalls mit einem (Kurz-)Gutachten feststellen lassen


    Differenz kriegst du erstattet.


    Wenn dich die Kratzer stören würde ich aber eher die anderen dir zustehenden Rechte nutzen, sprich Nacherfüllung (evtl. neu lackieren) und wenn alles nichts hilft Rücktritt vom Vertrag: Auto zurück, Kohle zurück (abzgl. bisheriger Nutzung)

  • Also als ich meinen als Neuwagen abgeholt habe, hat mein Bruder auch zu Hause festgestellt, dass die Heckklappe einen Kratzer oder Lackabplatzer hatte. Da ich eh Kontakt mit dem Außendienstmitarbeiter hatte, hat er sich das mit angeschaut und gesagt, dass machen wir. Abends habe ich dann das Auto in der zugehörigen Lackiererei gesehen und habe das Auto am nächsten Tag bekommen. Kosten null Euro. Gut es war ein Neuwagen, aber im GRunde sollte da was machbar sein, denn einen Komplettlackierung MOtorhaube würde ich mit 400 Euro ansetzen. Smartrepaier denke ich so um die 100 bis 150, weiß aber nicht, ob du das mit Lackaufbereitung gemeint hattest. Hängt aber natürlich auch von Länge und Tiefe der Kratzer ab.

    I40 5Star Edition Gold Paket, 163 Diesel PS, abn. AHK
    Ich mag den Golf.... weil er so leicht zu überholen ist.

  • iDreißig
    Kaufmännisch gesehen gilt hier der "WUMS"-Grundsatz: Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadensersatz. Das sind 4 Möglichkeiten die man als Käufer rechtlich in Anspruch nehmen kann - Anwaltliche Beratung dazu ist von Vorteil!
    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jo, das wäre dann die Superkurzform. Nur weil er eben nach der Rechtsgrundlage der Minderung gefragt hat hab ichs kurz zusammengepinselt.


    Auch vor einer anwaltlichen Beratung halte ich es für sinnvoll, sich schonmal in Grundzügen über seine Rechte zu informieren. (Eigentlich würde ich sogar weitergehen und einen BGB-Grundkurs in der Schule als Pflicht einführen, aber das gehört hier nicht hin...) Oft reicht das schon, um bei seinem Gegenüber seine Forderungen fundiert klarmachen zu können und man kann sich den Anwalt (inkl. dem Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben) sparen.

  • Vollkommen richtig was du schreibst und denkst! Du bist sicherlich eine Bereicherung für dieses Forum! Meinen Respekt hast du dir mehr als verdient! :]

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zitat

    Original von Toxic89
    Hat jemand ne Idee was man da preislich ansetzen kann zwecks einem Preisnachlass bzw. was meine Rechte sind diese Wertminderung anzusetzen? Bzw. welche Höhe ich ansetzen könnte? Mein Auto war eine Tageszulassung und statt draussen. Jedoch erwarte ich bei einem "Neuwagenkauf" ein Kratzfreies Auto


    Neulackierung einer Motorhaube kostet ca. 450-500€, setzte das gleiche für die Heckklappe an ... macht 1000€ oder von der Firma neuwertig herrichten, sprich auf eigene Rechnung lackieren lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hobi ()

  • Danke erst mal für die info´s habt mir sehr weitergeholfen.


    als Aufbereitung war gemeint eine Professionelle Aufpolierung des gesamten Wagens inkl. neuer Versiegelung, mir wurde dabei versichert das diese Variante die Kratzer beseitigen sollte (wie ich es verstanden habe, wollten die die Kratzer auspolieren), jedoch war dies nicht der Fall!
    und mich ärgert das wie die Sau, weil ich ständig an meinem Auto vorbei laufe und die Kratzer sehe! und das sollte ja schließlich bei einer Tageszulassung (60km auf der Uhr) nicht der Fall sein, jeder sieht ja das auto (Autohaus und Versicherung als Neuwagen an) Und viel geld hab ich dafür ja auch gezahlt.

  • Zitat

    Original von Toxic89
    und mich ärgert das wie die Sau, weil ich ständig an meinem Auto vorbei laufe und die Kratzer sehe!


    Wenn das so ist würde ich dem Verkäufer noch eine zweite Chance geben, die Kratzer zu beseitigen (§439 BGB Nacherfüllung) - wenn er sich weigert oder es auch beim zweiten mal nicht hinkriegt kannst du es eigenständig lackieren/reparieren lassen und das Geld von ihm fordern oder ihm "die Karre wieder auf den Hof stellen".

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