Praktisch alle Hyundai-Vertragshändler sind selbstständige Unternehmer, und keine Angestellten oder Filialen von Hyundai. Damit ist Hyundai diesen gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.
Zeitvorgabe für Inspektionsarbeiten u.a. kommt vom Hersteller, der Preis für eine dieser Arbeitseinheiten legt aber der Händler frei fest.