Nach längerem Suchen und Vergleichen entschloss ich mich ein Hyundai i40 Kombi zu erwerben. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass kurz zuvor meine Tochter geboren und somit ein geräumiges familienfreundliches Auto notwendig wurde.
Das Fahrzeug i40 Kombi als 5Star Edition (Diesel) erwarb ich bei einem Händler in Gummersbach als Tageszulassung mit gerade mal 30 Km Laufleistung, somit faktisch als Neufahrzeug. Nachdem ich das Fahrzeug am 11.12.2012 vom Händler ausgehändigt bekam, fuhr ich von Gummersbach nach Berlin los.
Auf der A2 Richtung Berlin, Höhe Braunschweig, geriet ich in einen Verkehrsstau. Ich befand mich auf der linken Fahrspur auf der Autobahn. Der Verkehr lief in Schrittgeschwindigkeit weiter. Plötzlich und unerwartet ging der Motor meines Fahrzeuges aus und dieser ließ sich nicht mehr starten. Ich versuchte abermals den Wagen zu starten, jedoch vergeblich.
Ich informierte den Hyundai Pannendienst. Zwischenzeitlich lief der Verkehr wieder langsam an und es wurde immer gefährlicher im liegengebliebenen Fahrzeug auf der linken Spur. Der Hyundai-Pannendienst informierte mich zudem darüber, dass ein Mietwagen nur dann zur Verfügung gestellt werden würde, wenn der Abschleppdienst das Fahrzeug nicht reparieren könne.
Im weiteren Verlauf, nachdem der Verkehr angefangen hatte richtig zu Rollen, informierte ich die Polizei, so dass diese die linke Spur absperrte, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
Bevor das Fahrzeug vom Abschleppdienst von der Fahrbahn auf den LKW geladen wurde, versuchte der Fahrer nochmals zu starten, jedoch ließ sich mein Wagen nach wie vor nicht starten.
Vom Anruf beim Hyundai- Pannendienst bis zum Eintreffen des Abschleppdienstes vergingen über zwei Stunden.
Nach dem der Abschleppdienst das Fahrzeug zur nächsten Werkstatt fuhr und es dort ablud, unternahm er einen weiteren Versuch den Wagen zu starten. Wie durch ein Wunder startete nun der Wagen. Der Fahrer des Abschleppdienstes konnte sich das nicht erklären warum der Wagen nun angesprungen war. Ich fuhr dann nach Hause weiter, ohne dass es zu Zwischenfällen kam.
Da auf dem Fahrzeug noch Sommerreifen aufgezogen waren, stellte ich das Fahrzeug auf meinem Grundstück ab und bewegte es erst wieder am 14.12.2012 zum Reifenwechseln zur Werkstatt.
Der Werkstattmeister des Autohändlers (Verkäufer) hatte mir mitgeteilt, dass ich den Wagen zum Auslesen des möglichen Fehlers zur nächsten Hyundai Werkstatt fahren sollte.
Am selben Tag nach erfolgtem Reifenwechsel am 14.12.2012 begab Ich mich zur Hyundai- Werkstatt. Hier gab der Werkstattmeister an, dass eine Auslesung des Fehlers nur dann möglich ist, wenn auch eine Fehlerleuchte im Fahrzeug aufleuchtet, dies war jedoch nicht der Fall. Ich sollte das Fahrzeug weiter beobachten.
Am 16.12.2012 war ich mit meiner Frau und meinem knapp ein Monate altem Säugling unterwegs. Nachdem wir einige Läden aufgesucht hatten, wollten wir von unserem Abstellort des Fahrzeuges losfahren, jedoch trat wieder dieser Fehler auf. Der Wagen ließ sich nicht starten, so dass wiedermal das Abschleppen notwendig wurde. Der Hyundai- Pannendienst gab mir zu verstehen, dass mir ein Mietfahrzeug nicht zustehen würde, da der Wohnort zum Pannenort weniger als 100km betrug. Nach langer Diskussion mit dem Pannendienst wurde der Wagen zur nächsten Hyundai Werkstatt abgeschleppt. Bevor das Abschleppen erfolgte und nachdem das Abschleppen durchgeführt wurde, prüfte der Fahrer das Fahrzeug. Dieser konnte den Wagen ebenfalls nicht zum Starten bringen.
Seitdem 17.11.2012 befindet sich das Fahrzeug in der Werkstatt. Der Fehler wurde zwar gefunden, das defekte Teil (ein Kabelbruch) ist nach Auskunft der Werkstatt allerdings bei Hyundai nicht als Ersatzteil gelistet.
Der Grund für den Kauf eines Neufahrzeuges ist doch der, dass man lange Zeit seine Ruhe haben möchte. Bereits bei der Abholung begann mein Leidensweg mit diesem Fahrzeug.
Die Hyundai Werkstatt stellte mir erst nach drei Tagen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
Ich beschwerte mich beim Kundenservice von Hyundai mit einer Wiedergutmachung (Nachrüsten einer AHK, PDC).
Dies wurde abgelehnt. Ich finde es frech, wenn man trotz des eigenen Fehlers als Hersteller, ein Friedensangebot des Kunden nicht annimmt, um Kundenfreundlichkeit zu zeigen. In jedem Falle möchte ich die Medien darüber informieren.
Würdet ihr auch rechtlich dagegen vorgehen?