Mietwagenzulassung & Garantie

  • Hyundai hat extra Fahrzeuge ohne Bestellung gefertigt, mit dem Hintergrund, diese mit hohen Nachlässen durch die Mietwagenzulassung auf den deutschen Markt zu werfen.

    Ja klar wird das so gemacht, und zwar von allen Autoherstellern - auch durch sog. Tageszulassungen! Du hast nur die Ironie zwischen meinen Zeilen "überlesen"! :D

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Trias, das war von Jacky wohl nicht so ganz ernst gemeint :cheesy:


    Realmaster: es wäre zu klären ob es eine Garantie des Händlers oder des Herstellers ist. Und im ersteren Falle, was sie in Jahr 4 und 5 alles umfasst.

  • Die Herstellergarantie ist natürlich 5 Jahre, aber nur wenn das Fz nicht als Mietwagen/Taxi (Vorführer) genutzt wird. Ist er als solcher bei Hyundai gemeldet und der Verkauf nicht als an privat gemeldet, bleibt das zur Zeit so, sprich 3 Jahre!!!
    Stehen im Vertrag explizit 5 Jahre ist das natürlich so, aber das interessiert im Schadensfall ,den nicht der Vertragspartner reguliert, niemanden, weil es so nicht bei Hyundai hinterlegt ist. Vielleicht ist es so verständlicher. :unsicher:

  • Ich denke, wenn im Kaufvertrag 5 Jahre uneingeschränkt Hyundai Werksgarantie steht, sollte wohl alles geklärt sein.

    "An allem Unfug der passiert, sind nicht etwa nur die schuld die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern."


    Erich Kästner

  • Wohl dem der eine Kopie davon in 1000 km Entfernung mitführt und der dortigen Werkstatt unter die Nase hält.
    Bei ernsthafterem Interesse an den Thema PM an mich.

  • Was soll / muss denn alles im Kaufvertrag stehen? Mach mir momentan Sorgen, ob ich alles richtig gemacht habe.


    Daniel

  • Meiner wurde bei Fahrzeugübergabe auf mich bei Hyundai erstmalig für die Garantie angemeldet. Die EZ als Mietfahrzeug war 5Monate früher.


    Auf deinen Namen konnte er nur "erstmalig" angemeldet werden. Sie (die Garantie) läuft aber ab EZ Mietwagen.

  • Was soll / muss denn alles im Kaufvertrag stehen? Mach mir momentan Sorgen, ob ich alles richtig gemacht habe.

    Mach dir da keine Sorgen, im Kaufvertrag werden keine "Fallen" für den Kunden eingebaut! Im Zweifelsfall gilt immer: Rechtsprechnung nach BGB!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Du Feuerku... äh Krähe.. , dein Einstieg war doch hier wegen des Tüvs 2014. Versemmel das nicht, bindest da sonst auch n Hunderter ans Bein.

  • Meinereiner (Freundliche) hat mir auch gesagt, dass die Garantie die 5 Jahre wären.


    Da er aber auf der anderen Seite der deutschen Landesgrenze wie ich sitzt, werde ich es ihm im Zweifel nicht unter die Nase reiben können sondern muss mich mit dem örtlichen Freundlichen herumschlagen. Aber wird schon gut gehen..


    Muss jetzt morgen auch zum (erstjährigen) Tüv, da jetzt die 12 Monate nach EZ um sind.


    Und das vor Weihnachten! ;) (muss es selber zahlen)


    VG

  • Aufpassen, bis 6 Monate nach EZ gibt es noch 3 Jahre frischen TüV, und der zählt dann ab Tage der Hauptuntersuchung 3 Jahre.


    Ach so, abseits der Grenze. Sorry! das weiß ich nicht.

  • sorry, habe mich undeutlich ausgedrückt: schon innerhalb Deutschlands, nur tief im Osten gekauft und ich sitz tief im Westen :)


    Hmm.. EZ 12/13 und auf mich umgeschrieben 02/13 -> da gab es dennoch nur 12 Monate HA/AU (ab 12/13!!). ;(

  • Ja, Grenzgängeraktioen hin oder her. ;)


    Viele, ne eigentlich keine weiß das, dass...


    Sorry, mir kommt wieder das Trias666 Würstchen in den Sinn, ich erzähle hier nichts mehr. Gerne per PM ohne Deppen.

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