Mietwagenzulassung & Garantie

  • Hallo zusammen,


    bin nach einigem Hin und Her nun kurz davor, mich von meinem "alten" Vectra C zu trennen und auf den i40 cw zu wechseln. Aktuelle Infos im Netz und ein kurzer Besuch bei einem Händler vor Ort ergaben dabei folgendes:


    - Angebot Händler 23.500 für einen 1.7 CRDi mit 136PS 5 Star Silver Edition als Tageszulassung
    - Angebot I-Net ~21.000 für einen 1.7 CRDi mit 136PS 5 Star Silver Edition als Mietwagen-Tageszulassung


    Der Verkäufer vor Ort bemerkte, dass bei einer Mietwagenzulassungen die Garantie auf 3 Jahre / 100.000 km begrenzt sei (so auch auf der Hyundai -HP ersichtlich) .. daher der geringere Preis. Eine Anfrage zu diesem Thema beim Internet-Händler wurde allerdings wie folgt beantwortet:


    Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um Mietwagenzulassungen, welche allerdings weder gefahren noch vermietet wurden. Von daher behalten Sie die komplette Neuwagengarantie von 5 Jahren ab Zulassungsdatum, was Sie selbstverständlich schriftlich erhalten. Lediglich muss beachtet werden, dass der erste TÜV Ende nächsten Jahres fällig wird, dann aber wieder im Zweijahres-Turnus.


    So nun stehe ich hier und frage mich, wer hat Recht?! Hat hierzu jemand unter Umständen Erfahrungen gemacht?


    Danke & VG

  • Also mein Händler vor Ort hat mir auch einen i40 CW als Mietfahrzeug angeboten, der erste TÜV gilt nur 1 Jahr und danach regulär wie bei jedem Wagen alle 2 Jahre. Bis auf diese Tatsache würde sich der Wagen in keinster Weise vom normalen Modell unterscheiden.

    Hyundai I40 CW / 1.7 CRDI / Creamy White / 5 Star Edition plus Silver Edition Paket

  • Ich habe letzte Woche so ein Auto gekauft.
    Volle 5 Jahre Garantie steht auch so im Kaufvertrag.
    Steht ja auch nicht im Fahrzeugbrief sondern nur im Fahrzeugschein das es ein Vermietfahrzeug ist.
    1 Jahr Tüv ist richtig.

    Gruß Christian


    :DEs kann sein das ich manchmal die Wegstaben Verbuchsle.

  • Hallo, ich würde aber mal sagen das es sich später im Wiederverkaufswert niederschlägt das es mal ein Vermietfahrzeug war, auch wenn es nicht so genutzt wurde.


    Gruß Mike

    _________
    Gruß Mike

    Einmal editiert, zuletzt von mikdo ()

  • Zitat

    Original von HDI40CW
    ... Mietfahrzeug angeboten, der erste TÜV gilt nur 1 Jahr und danach regulär wie bei jedem Wagen alle 2 Jahre. ...


    Das liegt daran, dass die Rechtsvorschriften für Mietfahrzeuge strenger sind und diese jährlich zum TÜV müssen. Die Zulassung auf Privatperson bricht damit sofort und ein kulanter Händler erneuert den TÜV deswegen bei Verkauf schon vor Ablauf auf seine Kosten, damit dieser dann gleich 2 Jahre gültig ist.

  • Zitat

    Original von mikdo
    Hallo, ich würde aber mal sagen das es sich später im Wiederverkaufswert niederschlägt das es mal ein Vermietfahrzeug war, auch wenn es nicht so genutzt wurde.


    Das denke ich nicht, denn im Brief kann man ja ersehen, dass der Wagen nur einen Tag auf die Vermietung zugelassen war.

  • Hallo Ifish,


    ich habe auch einen solchen Wagen und mir wurde es folgendermaßen erklärt (und so verstehe ich es auch aus dem Garantiheft heraus):
    Wenn der Wagen als Mietwagen zugelassen wird und zugelassen bleibt, dann ist die Garanie nach drei Jahren zu Ende.
    Wird der Wagen innerhalb der ersten fünf Jahre auf eine Privatperson umgemeldet, dann hat diese (Privatperson) bis zum Ende des 5. jahres wieder Garantie.
    Selbst, wenn die Garantie für den Mietwagenbesitzer nach drei jahren beendet ist und dieser den Wagen, zum Beispiel, im vierten Jahr an eine Privatperson verkauft wird, dann hat diese Privatperson noch ein Jahr Garantie.
    Die Garantie lebt sozusagen für ein Jahr wieder auf.
    Ich habe meinen i40, nach einem halben Jahr Zulassung als Mietwagen, erhalten und als ich meinen i40 beim nächstgelegenen Hyundaihändler vorstellte, haben die eine Kopie der ersten Seite des Garantieheftes gemacht, diese an Hyundai Deutschland gefaxt und mir obige Auskunft gegeben.
    Ob diese "Ummeldung" tatsächlich auch bei einem 4 jährigen, bisherigen Mietwagen (wie oben beschrieben) noch funktionert weis ich nicht, da es mir ein bissel komisch vorkommt, aber das wird wohl erst in 2 Jahren irgendwelche Leute betreffen, da es den i40 ja noch nicht so lange gibt.
    Gruß
    Jens

    Ich fahre nicht schnell, ich fliege nur tief.

    Einmal editiert, zuletzt von trööt ()

  • Ich habe ebenfalls im April ein solches Auto gekauft.
    Bei meinen Freundlichen des Vertrauens.
    Tüv war ebenfalls im August zumachen und dafür brauchte ich nichts zubezahlen.


    Preis war auch unschlagbar für ein Auto was nichtmal ein halbes Jahr alt war.
    Und der Wiederverkaufswert ist uninteressant, denn ein Auto ist doch sowieso die größte Geldvernichtungsmaschine :P


    Achso 5 Jahre Garantie also keine Angst, die Kisten kann der sogar von seinen Rechner einsehen welche gelistest sind.



    Grüße

  • Hallo Zusammen,


    erstmal vielen Dank für alle Antworten.
    Habe heute nun auch ganz spontan nen Ausflug zu einem größeren Händler gemacht. Dort waren auch im Netz eine größere Anzahl an "Mietwagenzulassungen" im Angebot. Er hat nochmals die 5 Jahre bestätigt und diese auch im Kaufvertrag fetsgehalten. :D
    Seiner Aussage nach ist dies nach Abstimmung mit Hyundai für Fahrzeuge gültig, die nie in "größerem" Umfang als Mietwagen gelaufen sind bzw. genutz wurden.


    Auch wenn dies natürlich nichts genaues ist, würde ich daher vermuten das eine Garantie eines 3-jährigen Mietwagen durch Verkauf nicht nochmal auflebt ...


    Habe nun aber eine Tageszulassung vom 22.11. - 1.7 CRDI 5-Star-Silver Edition für 19.980 € erworben und bin im Vergleich mit Autohaus24 & MeinAuto & EU-Import doch eigentlich ganz zufrieden.


    Freue mich, nun zukünftig das Board weiter intensiv für Tipps / Tricks und Hilfe bei Hyundai-Problemen zu nutzen ...


    VG

  • Der entscheidende Punkt ist doch, dass diese Fahrzeuge zwar eine Mietwagenzulassung haben, aber nicht mal einen Tag als solche genutzt wurden. Bei mir im Kaufvertrag steht auch Neufahrzeug drin. Im Fahrzeugbrief steht nur das Autohaus drin und nichts von Mietwagen. Dieses steht zwar im Fahrzeugschein, aber diesen bekommt man ja sowieso neu.

    Gruß Christian


    :DEs kann sein das ich manchmal die Wegstaben Verbuchsle.

  • Wie lange die Garantie läuft, muß doch irgendwo schriftlich fixiert worden sein. Entweder in den Garantieunterlagen oder im Kaufvertrag - möglicherweise auch in beiden! Sollten die Angaben voneinander abweichen, zählt der Kaufvertrag, denn dieser Vereinbarung hat man durch seiner Unterschrift zugestimmt!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich habe mir Mitte Januar eine i40 (1.7CRDI blue) Limousine gekauft, es handelt sich um einen "EU-Import" aus Spanien. Das Fahrzeug hatte eine Tageszulassung (Oktober 2012) als Mietfahrzeug in Spanien. Gekauft habe ich die Limo mit 10 km und quasi originalverpackt für 18700 €. :D


    Garantie 5 Jahre ab Tageszulassung, in meinem Fall also bis Oktober 2017. TÜV ab Zulassungsstelle 1 Jahr, falls ich das Fahrzeug bis spätestens 7 Monate nach der spanischen Tageszulassung zur TÜV Hauptuntersuchung bringe, bekomme ich die 3 Jahre TÜV, die eigentlich bei einem neuen Fahrzeug üblich sind. Ich werde also spätestens Ende April eine Hauptuntersuchung durchführen lassen und bekomme dann 3 Jahre TÜV ohne Anrechnung der verstrichenen Zeit seit der Tageszulassung Mitte Oktober. Die TÜV-Gebühren zahlt der Import-Händler.


    PS: Bevor ich jetzt nach der Serienausstattung meines i40 gefragt werde geb ich den folgenden Link raus, identisches Fahrzeug, gleicher Händler, nur andere Farbe, meiner ist silber -HYUNDAI i40 1.7 CRDI Blue- Limousine.

    Tucson TL 2.0 CRDI-185PS-AT-4WD-Weiss- Panoramadach-LED-Navi-19Zoll... EU Fahrzeug vergleichbar Premium

  • atze-s
    Hy Atze vorerst Willkommen im Forum!
    Hast ein wirkliches Schnäpchen gemacht. Ich habe für meine Limo gute 10k mehr gelöhnt. Ausstattung bei mir zwar etwas besser, aber der Preis läßt ne Sitzheizung oder warmes Lenkrad vergessen, besonders so wie bei mir der in der Garage steht. Wünsche dir viel Freude mit deinem neuen.


    LG aus Wien Andy58 :freu:


    PS: Würde mir auf jeden Fall die Scheiben ab der B-Säule folieren. Schaut bei der Limo echt gut aus.

  • Andy58


    Hallo Andy, ich denk über folieren der Scheiben nach, kommt im April oder Mai gemeinsam mit 18 Zoll Alus :D
    ALUTEC LAZOR Royal-Silber Einteilig 8.00 x 18 werdens wohl werden mit 245er Hankook Reifen, B,B,70db.
    Möglicherweise lasse ich ihn auch Teilfolieren in schwarz, also entweder obere hälfte schwarz oder untere hälfte schwarz oder Motorhaupe, Dach und Kofferraumdeckel in schwarz :D
    mal sehen, ist ja einiges nöglich für kleines Geld...


    Jetzt aber back to topic bevor wir Ärger bekommen :winke:



    Das ist meiner auf 16 Zoll Alus und Winterreifen :rolleyes:

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  • Auch meiner war ne Tageszulassung aus Oktober 2012, Tüv wird im Oktober 2013 nochmal kostenlos durchgeführt. Und nach meinem Verkäufer hätte der Wagen jetzt ab Erstzulasung auf mich nochmals volle fünf Jahre Garantie.


    Gruß marcus

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