Garantiefreischaltung EU Auto

  • Die Garantiedauer bestimmt der Hersteller, nicht der Händler! Möglicherweise erkennt HMD die 5 Jahre an - üblich wäre das so. Aber: Das gilt für Neufahrzeuge, und nicht für Gebrauchtfahrzeuge welche schon längere Zeit in einem Ausländischen Garantiesystem angemeldet waren!


    Warten wir die Reaktion von HMD ab - und informiere uns bitte über das Ergebnis :)


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo,


    heute habe ich über HMD erfahren, dass für meinen i40 Franzosen nach Abgleich mit der Fahrgestellnummer 60 Monate Garantie eingetragen sind. Nach Anfrage beim Händler bestätigte er mir, dass auch in der französischen Garantieurkunde 60 Monate eingetragen sind. Die volle Garantieleistung in Deutschland ab Zeitpunkt der Erstzulassung in Frankreich sollte also kein Problem sein. :freu: :freu: :freu:

  • Freut mich für dich! Und ein hoch auf HYUNDAI MOTOR DEUTSCHLAND :freu: :prost:


    Aber warum wollte der Händler nur 36 Monate Garantie geben???? Angst vor Garantiearbeiten vielleicht :denk:

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  • Ich war gestern mit meinem österreichischen i40 das erste Mal bei unserem ortsansässigen Hyundai Händler zwecks Garantieanmeldung. Nachdem ich zugesagt hatte, dass ich zukünftige Inspektionen dort durchführen lasse, wurde die Garantieanmeldung freundlich und kostenlos durchgeführt. Sobald alles genehmigt ist, werde ich angerufen, weil dann schon die erste Garantiearbeit ansteht. Meine Dachrehling ist lose.
    Im grossen und ganzen bin ich zufrieden mit meinem ersten Kontakt mit Hyundai! So kann's weiter gehen! :super:

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