Inspektion

  • Der Kurs für die 1. Inspektionist günstig gewesen

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • ja finde ich auch, mal sehen was dann die grosse kostet.....schätze mal so 350 - 400 € :winke:

    Hyundai I 40 CW 1.6 135 PS 5 Star Silver Edition Stoney Grey Xenon,autom.Klima Smart Key,Licht u.Regensensor,elektr.Parkbremse, abgedunkelte Scheiben ab B Säule und jetzt endlich mit geilem neuen Pioneer Sound....und jeder Menge Fahrspass:stop: :stop: :stop: :freu: :freu: :freu:

  • Erste Inspektion bei Autohaus Wabbel in Hagen für 185 €!
    Mehr als zufrieden...die zweite wird bei ca. 265 € liegen...das nenne ich fair! Und es sind Festpreise!!!

  • Hallo zusammen,
    ich habe meine Erste Inspektion im Januar 2014 gemacht. Hyundai Händler in Münster.
    Gesamtpreis 136,58 Euro (incl. Öl 5w40)


    Gruß
    Oliver

  • Weiss jemand von euch, wieviel die zweite Inspektion beim CRDI mit 100kw ungefähr kosten wird?

    Hyundai I40 CW / 1.7 CRDI / Creamy White / 5 Star Edition plus Silver Edition Paket

  • Ich habe meinen (Diesel 100 kw) vor ein paar Tagen zur 2. Inspektion angemeldet.
    Telefonischer Kostenvoranschlag: ca. 400 Euro. Hyundai-Vertragswerkstatt im Rhein-Main-Gebiet.


    ... wenn ich die oben genannten günstigen Preise für die 1. Inspektion lese, kommen mir die Tränen ;(

  • Bei der 2.Inspektion wird auch deutlich mehr gemacht, und der Arbeitsaufwand ist auch höher.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • nuri


    Keine Panik. Auf den ersten Blick ärgern die höheren Inspektionkosten, stimmt.
    Der Diesel holt die höheren Inspektions-Kosten aber entspannt über die geringeren Verbrauch wieder rein.
    Wenn ich alle Jahres-Kosten (Sprit, Inspektion, Versicherung, Steuer, Kleinkram) auf den Tisch lege und die des (1.6er) Benziners gegenüberstelle, spare ich mit dem Diesel mehr als 250 Euro im Jahr. :freu:
    Da Spritmonitor einen guten Eindruck über Durchschnittsverbräuche gibt, kann man den für den Benziner einfach dort "abfragen".

    ___________________________________________________________________________________________________
    i40CW 1.7 CRDi 100 kW, BusinessSupport, dt. Modell

  • Danke für sie Vorinfo, nuja 400 sind doch wirklich zu verkraften.

    Hyundai I40 CW / 1.7 CRDI / Creamy White / 5 Star Edition plus Silver Edition Paket

  • Ja, ca. 400,- Eur für die 2. Inspektion ist wohl ok.


    Meine Tränen bei den oben genannten Preisen für die 1. Inspektion kamen daher, dass ich für die 1. Inspektion (in einer anderen Werkstatt) ca. 340,- Eur bezahlt hatte - und das auch erst nach Protest, da mir dieser Preis zuerst genannt worden war und dann auf der Rechnung noch die MwSt. dazu kam - es sollten dann über 400,- Eur für die 1.Inspektion sein...

  • Endverbrauchern bzw Privatkunden MUSS immer der Endpreis genannt werden, also inkl MWST - oder wenn Netto-Preise genannt werden, dann immer mit dem Zusatz PLUS Mehrwertsteuer!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Die Inspektion muss gemacht werden, damit die Garantie erhalten bleibt, richtig?
    Wenn ja, muss ich sie zwingend bei Hyundai machen?
    Oder reicht es aus, wenn ich zum kleinen Mann um die Ecke gehe, der die Inspektion nach Herstellerangaben vornimmt? (Wird ja deutlich preiswerter)

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :denk:

  • Zu Herstellervorgaben gehört auch, eine Fehlerauslesung und Prüfung auf ggf. vorhandene Updates durchzuführen - an letzterem scheitert es meistens in freien Werkstätten. Wenn man es in vollem Umfang richtig machen möchte, könnte man also Ölwechsel + Abschmieren nach Vorgabe in der freien und den Rest in der Servicewerkstatt durchführen lassen.

  • Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Autokunden gestärkt. Er entschied, dass Gebrauchtwagen ihre Garantie auch dann behalten, wenn sie nicht in den Vertragswerkstätten der Hersteller gewartet werden.Karlsruhe - Wer bei seinem Gebrauchtwagen die Garantie geltend machen will, muss ihn dazu nicht zwingend in Vertragswerkstätten des Herstellers warten und inspizieren lassen. Eine solche Klausel in den Garantieansprüchen sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Im aktuellen Fall hatte der Kläger im November 2009 in einem Autohaus ein gebrauchtes Auto inklusive einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie für 10.490 Euro gekauft. Im April 2010 ließ der Kläger den vierten Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen. Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen.Der Garantiegeber, die CG-Car Garantie Versicherung, wollte mit Verweis auf die freie Werkstatt nicht für den Schaden bezahlen. Vor Gericht bekam der Versicherer in erster Instanz recht, das Berufungsgericht kassierte das Urteil anschließend zu Gunsten des Käufers. Nun bestätigte der BGH diese Entscheidung: Die Reparaturkosten von rund 3300 Euro muss die beklagte Versicherung dem Urteil zufolge bezahlen.Auch bei Neuwagen gibt es nur in Ausnahmefällen VorgabenDas Urteil wurde am Mittwoch in Karlsruhe verkündet. Damit unterscheidet sich das Verfahren laut BGH bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen, wo eine rechtliche Bindung an Vertragswerkstätten möglich ist. Die meisten Autohersteller machen jedoch nach Angaben des Netzwerks unabhängiger Kfz-Unternehmer ihren Käufern bei der Werkstattwahl inzwischen keine Vorgaben mehr. Dies entspreche auch europäischen Wettbewerbsrichtlinien.Beim Neukauf können Autohäuser allerdings eine Gratis-Garantie anbieten mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen müssen. Das hatte der BGH in einem früheren Urteil festgeschrieben. Eine solche Kundenbindung stelle ein berechtigtes Interesse der Hersteller da. Das gelte aber nicht beim Handel mit Gebrauchtwagen, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball die Entscheidung.


    Quelle: Spiegel Online

    Proud Member of: Mazda-Community.de , Mazda323BG.de, imazda.com, mazdayoungtimer.de, clubprotege.com und hyundaiboard.de 8o

  • Ja, Garantie bliebt erhalten.
    Schwierig wird es mit Kulanzfällen, da wird dann (bei anderen Herstellern) gern gesagt, ohne vom Hersteller geführtem Serviceheft auch keine Kulanz.

  • Beim Neukauf können Autohäuser allerdings eine Gratis-Garantie anbieten mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen müssen. Das hatte der BGH in einem früheren Urteil festgeschrieben. Eine solche Kundenbindung stelle ein berechtigtes Interesse der Hersteller da.

    Besteht nicht dann eine "Gratis-Garantie", sobald der Garantie-Zeitraum über die gesetzlich vorgeschriebene Garantiedauer hinausgeht?
    Das würde dann bedeuten, dass Hyundai den Besuch einer Vertragswerkstatt vorschreiben darf, da die 5 Jahre über die gesetzliche Garantie hinausgeht. :evil:
    Oder sehe ich das falsch?

    i40cw CRDi "Sûr-Equipé", 136PS, Stone Grey


    "Never argue with an idiot.They drag you down to their level and beat you with experience!"

  • Hi miteinander,


    es gibt keine "gesetzliche Garantie".
    Laut Gesetz (BGB) gibt es in Deutschland eine Gewährleistung. (Gewährleistungspflicht)


    Garantie= freiwillige Leistung.


    Garantie in der Umgangssprache


    In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung
    der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter
    – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während
    dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die
    Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder
    herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
    und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie,
    während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte b.z.w.
    Verpflichtungen handelt.
    (Quelle: Wikipedia)

  • Garantie= freiwillige Leistung.

    Als besonders sinnfrei kann in diesem Zusammenhang die 30-Jahre-Garantie von CarGlass gelten. Was soll der Unsinn? :schläge:
    30 Jahre Garantie auf Dichtheit des Einbaus: Und wenn nach 20 Jahren sich das Auto drumherum leider in Eisenoxid verwandelt hat, gilt das dann als Undichtigkeit?

    ___________________________________________________________________________________________________
    i40CW 1.7 CRDi 100 kW, BusinessSupport, dt. Modell

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!