5 Jahre Garantie

  • Hallo Leute,



    wie in einem thread schon besprochen gibt es die sogenannten mietwagen mit 3 jahren garantie und die frage ob es dann durch zulassung auf privatperson dann wieder 5 jahre sind abzüglich der zeit als mietwagen.


    genau so ein fahrzeug haben wir uns diese woche gekauft.


    i40cw 1,7crdi 5 star edition EZ 28.12.2012 mit knapp 24000km.


    Nun warten wir noch bis Papiere vollständig sind und dann durch zulassungsservice das gute stück auf mich zugelassen wird(wird wohl ende des jetzigen monats soweit sein)


    Nun es war hier die rede von 1mal im jahr tüv für mietwagen/taxis.


    Das komische ist unserer hat noch tüv bis 12/2015 und laut aussage des verkäufers endet die garantiezeit 12/2017!
    Also warum wurde unser als mietwagen in dem verbindlichen bestellformular für gebrauchtwagen beschrieben undganz unten der zusatz "laufende werksgarantie bis 2017 eingetragen?


    Müsste dieser nicht schon 28.12.2013 tüv fällig gewesen sein?Weil er hat allerdings scheinbar doch 3 jahre tüv also 28.12.2012-28.12.2015


    Ist es kein Mietwagen oder wie muss ich das nun verstehen?



    wäre euch echt dankbar für hilfe!


    Gruß Lars

  • Wenn im Kaufvertrag Mietwagen steht, dann war es auch einer. Ist es aus 1. Hand, oder eine Tageszulassung als Mietwagen, und dann ein privater Halter?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • aber was sollte der verkäufer des autohauses davon haben mich zu verarschen?zumal es steht auch in der verbindlichen bestellung für ein gebrauchtwagen "laufende werksgarantie bis 2017"

  • Eben! Ist doch alle gut so! Was im Vertrag steht ist für beide Seiten bindend! Auch TÜV- und Garantielaufzeit (schriftlich fixiert)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Verstehe ich jetzt auch nicht so ganz. So wie es ist, ist doch alles bestens. 3 Jahre TÜV, 5 Jahre Garantie - Herz was willst du mehr. :)

  • naja ich habe mich wahrscheinlich bissl beim thema mietwagen zu viel reingelesen und dachte das ich nur 3 jahre garantie hätte...keine ahnung warum.....

  • also im serviceheft steht das mit garantie?also wenn da 5 steht dann ist ja alles supi :-) sollte wiedererwartend da 3 stehen wovon ich nicht ausgehe gibt es doch die möglichkeit dieses durch den freundlichen und hyundai ändern zu lassen ?

  • Im Serviceheft steht beides - 5 Jahre für privat, und 3 Jahre für Mietwagen. Denn das Scheckheft wird gedruckt bevor jemand weiß, was aus dem Fahrzeug wird!


    Wichtig ist AUSSCHLIESSLICH was in deinem Kaufvertrag steht :!:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • naja ich habe mich wahrscheinlich bissl beim thema mietwagen zu viel reingelesen

    Kann passieren. Mal so als Beispiel, der Thread Mängelliste hat über 70 Seiten, dabei würde eine reichen. Da kommt man schon mal vom rechten Weg ab. :gaehn:

  • Du könntest deine Infos ja nochmal sortieren, und ggf. präzisieren. Auf wen war das Auto wann angemeldet? Seit Dez 12 auf das Autohaus als Mietwagen? Das ist noch etwas undurchsichtig wie du es geschrieben hast.

  • So liebe leute alles ist bei mir geklärt und das zu meiner vollsten zufriedenheit!! :freu:


    habe noch ne fette restgarantie von fast 4 jahre alles unter dach und fach dank meinem freundlichen und hyundai deutschland!


    hoffe ich werde viel spass haben mit unseren schwarzen i40 cw 1,7crdi denn unser alter (seat altea xl) war das reinste sorgenkind und hatte daals als jahreswagen nur 1 jahr noch werksgarantie!Dann ging es los bei 50.000 esp/abs steuerblock irreparabel defekt und das nätürlich damals nach garantie ende und keine kulanz(1200euro),dann jetzt wo er inzahlung genommen ist bekamen wir ein wenig wertabzug bei der bewertung da der turbo undicht mittlerweile ist(1,9tdi pd rep kosten wären gewesen 2-2200 euronen) und das gerade mal bei 83000km! :thumbdown:


    Wir können uns jetzt entspannt zurücklehnen und auf das ausliefern unseres neues warten und garantie sei dank völlig sorgenfrei :freu:


    :freu:

  • ja und zwar liegt das daran das die großen mietwagenfirmen die fahrzeuge in riesigen mengen direkt bei hyundai kaufen und das die haltedauer dieser fahrzeuge max. ein jahr beträgt so ist das vertraglich festgelegt damit bei rücknahme die offenen 4 jahre der garantie ab ez von privat genutzt werden kann!


    Denn gemäß Hydai Deutschland erlangt ein fahrzeug das ehemals als mietwagen gelaufen ist und die folgende Vorraussetzung erfüllt den für den verkauf an eine privatperson so wichtigen anspruch auf die Restliche Garantiezeit der 5 jahresgarantie ab EZ!


    Kauf durch Vermieter bei Hyundai direkt oder Vertragshändler
    Verkauf an Hyundai direkt oder Vertragshändler
    Maximale Zulassung auf vermieter 1 Jahr und maximal 40000km
    Meldung seitens es autohauses(geht automatisch diese meldung da sie verpflichtet sind) an hyundai wegen ummeldung auf privatperson und gleichzeitig erlangt käufer das recht auf die restliche garantiezeit der 5 jahresgarantie ab ez!


    Mein freundlicher hat es mir so erklärt das nachdem hyundai die fahrzeuge nach max. 1 jahr zurücknimmt diese dann zu einem attraktiven preis seinen eigenen vertragshändlern zum kauf anbietet!



    habe alles schriftlich seitens hyundai und meinem freundlichen und bin voll zufrieden!

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