"N" - aktuelle Tuningparts

  • Muss er ja auch nicht. Mir gefällt aber das N und sieht besser aus, als ein Oxxo Schriftzug, wo de Farbe nach einem Sommer weg ist. Außerdem wüsste ich nicht, wer gesagt hat, daß er zum N werden soll.

    Brüste sind wie Lego. Für Kinder gemacht, aber Männer spielen damit.

    2 Mal editiert, zuletzt von badwolf ()

  • Neues von Forge


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  • Braucht sowas eigentlich eine TÜV Abnahme / Gutachten? Dadurch wird ja nichts am Verbrennungsprozess verändert und es dürfte auch kein sicherheitsrelevantes Bauteil sein.

  • Die meisten TÜV-Prüfer würden auch keinen größeren LLK oder Upgrade-Turbo bemerken, von Chiptuning wollen wir mal gar nicht sprechen. Zulässig wird all das dadurch trotzdem nicht.
    @testbug: danke ;)

  • Testbug... Kurz und knapp und falsch! Eine bekannte Firma rühmt sich mit diesem Text... "Ab jetzt ist für fast alle CAE Ultra Shifter ein TEILEGUTACHTEN verfügbar. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere für die Verwendung im Bereich der STVZO ist somit PROBLEMLOS nach §19/3 möglich." Ergo ist eine Abnahme nötig, seriöse Seiten schreiben auch "ohne Gutachten" drunter.

  • Wer bei meiner Antwort zwischen den Zeilen liest, erkennt daß es nicht erlaubt ist. Wieso solle es dann eine Rolle spielen, ob der TÜV das merkt - wenn es legal wäre!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Bei dem Teil im Video bleibt der originale Hebel und funktioniert auch genauso wie bisher, nur der Schaltweg wird kürzer. Wird man nicht eintragen müssen. Man kannst auch übertreiben. Panse ruhig bleiben :D

  • Die Tatsache, dass ein Hersteller Gutachten für seine Produkte anbietet, sagt aber nichts über die rechtliche Lage aus. Ganz davon abgesehen, dass CAE Ultra Shifter eine deutlich weitgreiferende Veränderung in die Schaltkulisse darstellen als der genannte Short shifter.


    Um dich beim Wort zu nehmen: hat jemand vernünftige Informationen dazu?

  • Mein Tüv Mensch würde mir nen Vogel zeigen und sagen ich soll mich verpissen :todlach:
    Genauso wars auch mit den Iconix R40 Nüssen ;) Befestigungsmaterial brauchen wir nicht eintragen sagte er nur.

  • Ist das jetzt dein Ernst? Kannst du mir erklären wieso ein Hersteller die äußerst kostspielige Gutachtenerstellung aus Spaß durchlaufen sollte, wenn man es nicht braucht? Und wenn ich das Wort Verbrennungsprozess im Zusammenhang mit einem Short Shifter höre... Du schaust zu viel JP... Man muss Teile eintragen lassen die nichts mit dem Verbrennungsprozess zu tun haben... Zu Perfordingsbums ist ja alles gesagt. Wer ein Gutachten oder eine ABE mit Eintragen beim TÜV Mann gleich setzt, hat sich disqualifiziert :todlach:

  • Ich habe mich bei Händlern ein bisschen umgehört - die Meinungen gehen auseinander. Mein alter Freund und GTÜ-Ingenieur ist leider im Urlaub, und das Handy ist aus! :unentschlossen:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Kannst du mir erklären wieso ein Hersteller die äußerst kostspielige Gutachtenerstellung aus Spaß durchlaufen sollte, wenn man es nicht braucht?

    Wenn die rechtliche Lage nicht eindeutig ist, kann es sich durchaus lohnen da Leute auf die Produkte mit Gutachten zurückgreifen um sicher zu gehen. Und nochmals: Ein CAE shifter stellt eine deutlich größere Veränderung der Schaltkulisse dar als der genannte short shifter, u.a. auch optisch. Da können Gutachten und Eintragung im Falle einer Kontrolle mglw. hilfreich sein, falls der Kollege in Blau Weiß dir nicht glaubt dass es eintragungsfrei ist.


    Und wenn ich das Wort Verbrennungsprozess im Zusammenhang mit einem Short Shifter höre... Du schaust zu viel JP... Man muss Teile eintragen lassen die nichts mit dem Verbrennungsprozess zu tun haben...

    Du musst Teile eintragen lassen, durch die:
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    (StVZO §19 Abs. 2, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html)


    Punkt 1 ist bei einem short shifter wohl ohne diskussion raus. Punkt 2 und 3 habe ich in meiner Eingangsfrage angesprochen. Ob ich den Inhalt von Punkt 3 mit "Verbrennungsprozess" umschreibe oder nicht, halte ich für mir überlassen.
    Solltest du, MeisterPanse, mein lieber gefiederter Freund, also brauchbare Informationen zur Verfügung stellen können, freue ich mich von dir zu lesen. Sofern du weiter im Land der Spekulationen wilderst, hilft das weder mir noch irgendwem.


    J-2 Coupe
    Danke fürs umhören. Genau so sieht meine bisherige Recherche auch aus.

  • Das Getriebe und dessen Bauteile und Anbauteile zu modifizieren stellt eine signifikante Veränderungen da. Soviel zum Thema Betriebserlaubnis und deren Änderung.

  • Man ändert doch aber nichts am Getriebe und es ist auch kein Anbauteil vom Getriebe, das Ding verkürzt lediglich den Schaltweg.


    Wenn die Schaltstange ein Stück abgesägt wird, ändert das doch auch nichts...

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