Kühlwasserverlust

  • Daniel
    Finde immer interessant, dass die "Spezialisten" Folgeschäden ausschließen. Das kann man def. nicht!


    Mag sein, dass du Glück gehabt hast und alles ist gut, kann natürlich andere Schäden verursacht haben, die dir erst später um die Ohren fliegen in der Hoffnung, dass es in der Garantiezeit passiert und sie es nicht auf diesen Marderbiss zurück führen. Andererseits als Laie muss man der Werkstatt glauben und somit alles gut.

  • Bei Garantiearbeiten bestimmt ausschließlich der Garantiegeber Art und Umfang der Reparatur und der zu erneuernden Teile.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ganz einfach, die Aussage schriftlich einfordern und in der Kundenakte hinterlegen lassen. Die Aussage kommt schließlich von Hyundai selbst. Gerade mal geschaut, bei mir sind Folgeschäden bis zu 10.000€ mitversichert.

  • Wieso sollen die das nicht machen? Alleine das ist ja schon ein Alarmzeichen, dass sie eine mündliche Aussage nicht schriftlich geben wollen. Zur Not Hyundai selbst kontaktieren oder mal den Chef der Werkstatt antanzen lassen und fragen, ob er die Aussage dann nochmal so wählen würde, wenn er sie unterschreiben müsste.

  • Also doch "nur" ein Marder - da kann Hyundai nichts dafür! Aber frag doch mal deinen Anwalt, ob man einen Marder verklagen kann! :denk: :thumbsup:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Für den Marder können Sie nichts aber für die Aussage "er DÜRFTE keinen Folgeschaden bekommen haben". Die Aufgabe einer Werkstatt ist es zu überprüfen, nicht zu mutmaßen.

  • J-2 Coupe
    Das habe ich bereits gemacht er meinte das wird schwierig. Vielleicht kam der Marder auch von Hyundai selbst.


    Ich möchte nochmal klarstellen, ich bin nicht zum Anwalt und habe ihm gesagt, er soll sich darum kümmern. Ich habe lediglich nachgefragt, wie ich jetzt vorgehen soll. Auto selbst hinbringen? Abschleppen lassen? Werkstaat beauftragen? Versicherung beauftragen? Solche Sachen.

  • Leider lässt sich keine Werkstatt auf schriftliche Aussagen in solchen Dingen ein.


    Selbes beim Tieferlegen: "Kein Probleme mit Garantie, sofern die Federn für das FZG zugelassen sind und es eine Hyundai Werkstatt einbaut." Schriftlich?? "Na schriftlich kann ich ihnen das nicht geben".

  • Ich versteh den Meister da auch nicht.
    es gibt hier nur 2 unterschiedliche Szenarien:
    1. Der Motor hat Schaden genommen, dann zahlt der Kunde den Schaden so oder so. Jetzt und auch in Zukunft, wenn der Morschaden nachweislich von dem Marderschaden verursacht wurde.
    2. Der Motor hat keinen Schaden genommen und alles ist/bleibt gut.
    Wäre es also besser von der Werkstatt, jetzt mal auf Teufel komm raus Tests zu machen und vielleicht Teile zu tauschen auf Verdacht? Das zahlt doch dann in jedem Fall der Kunde.


    Einfach in nächster Zukunft drauf achten, ob er Öl verbraucht oder Wasser verschwindet, oder ob irgendwelche anderen Warnsignale auftauchen.
    Wie gesagt, da der Schaden auf den Marder zurück zu führen ist, bezahlt hier immer der Kunde ( der leider nicht versichert ist). Der Kunde ist also immer der Dumme, egal was die Werkstatt macht.
    Und natürlich gibt dir keine Werkstatt der Welt die schriftliche Garantie, dass mit dem Motor nix passiert. Wenn sie das täte und irgendwann geht der Motor hoch ( aus welchem Grund auch immer) dann steht der Kunde sofort auf der Matte und wedelt mit dem Schriftstück.

  • Merkst selber das du da 3 Szenarien aufzählst? :-D 1. Hat Schaden genommen, 2. Hat keinen Schaden genommen und bleibt gut, 3. Hat keinen offensichtlichen Schaden genommen aber ein Folgeschaden tritt auf.
    Wer redet denn von einer schriftlichen Garantie? Es geht hier um die Aussage von einer Werkstatt die das Wort "dürfte" enthält womit man als Kunde schlicht nichts anfangen kann. Und wieso ist der Kunde immer der Dumme wenn dir Werkstatt vermerkt dass der Motor überprüft wurde und alles in Ordnung ist?

  • Wen man der Werkstatt den Auftrag gibt, den Motor auf mögliche (zukünftige) Schäden zu untersuchen, dann macht das die Werkstatt auch. Der Kunde bezahlt es ja.
    Bei Garantievorfällen muss man sich leider mit dem abfinden, was der Garantiegeber eben so für notwendig hielt.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Andere Frage ohne um den heißen Brei herumzureden. Auf welcher Grundlage hat der Werkstattmitarbeiter die Aussage getroffen das nix passiert sein DÜRFTE? Das wäre doch die erste Frage die ich stellen würde. Wie er darauf kommt und was er unternommen hat um das so sagen zu können.

  • Naja ehrlich gesagt, was soll die Werkstatt da auch groß prüfen? Wenn du ihn sofort abgestellt hast, nachdem die Temperatur in den roten Bereich gegangen ist, dann sollte auch alles gut sein. Der Meister kann ja so nicht in das Aggregat reinschauen. Dazu müsste man den Motor zerlegen und schauen, ob irgendwas in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Aussage des Meisters "da dürfte nichts passiert sein" finde ich hier nachvollziehbar. Klar wird es dir das Autohaus nicht schriftlich geben, da sie dir damit dann Angriffsfläche geben, sollte dein Motor dann doch in Rauch aufgehen.


    Grüße

  • Wenn es nicht zu einem Verzug von wichtigen Motorteilen (Zylinderkopf u.a.) gekommen ist, ist eben davon auszugehen, daß nichts Schlimmeres passiert sein dürfte. Eine Garantie kann man nicht geben.
    In der Folgezeit schadet es natürlich nicht, daß man auf Hinweise achtet, wie eventuelle Undichtigkeiten oder Anzeigen. Sollte sich da nichts tun, und sich auch sonst keine Symptome zeigen, dann sollte da natürlich auch nichts sein.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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