Motorkontrollleuchte, Gewährleistung, USB-Stick startet willkürlich von vorne

  • Servus liebes Hyundai-Board,


    da ich neu hier bin, möchte ich natürlich erst einmal hallo sagen :)


    Am 09.06.2018 habe ich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen i30 (BJ 2011) mit einem Kilometerstand von 87.200 km gekauft. Mittlerweile ist fast ein halbes Jahr vergangen, in denen ich ca 5.000 km dazu gepackt habe. Da ich ein absoluter Laie bzgl. des Autos und der Verpflichtung einer Gewährleistung eines Gebrauchtwagenhändlers bin, möchte ich mich an euch wenden, in der Hoffnung, dass ihr mir evtl. aus meiner Unwissenheit helfen könnt. Folgendes versuche ich so ausführlich wie möglich zu schreiben. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Mühe und hoffe, dass dieser Roman nicht abschreckt!


    Problem 1: Elektrische Außenspiegel lassen sich nicht verstellen:
    Als ich das erste Mal in das Auto gestiegen bin, waren die Spiegel zufälligerweise für mich richtig eingestellt, also hatte ich auch nicht auf dem Schirm, die Elektronik diesbezüglich zu testen. Als ich die Funktion irgendwann dann doch mal testen wollte, tat sich nichts. Mein Stiefvater hat die Sicherung überprüft und diese zeigte keinen Fehler an. Ich dachte mir jetzt erst einmal nichts dabei, denn für mich waren die Spiegel ja gescheit eingestellt und da ich mich auf die Gewährleistung und deren Zeitraum verlassen habe, habe ich dieses Problem zunächst hinten angestellt. Irgendwann telefonierte ich dann mit dem Gebrauchtwagenhändler, der dann meinte, er könne mir nicht weiter helfen und ich solle erst einmal die Sicherung auswechseln, um das Problem gänzlich auszuschließen. Habe ich bis heute nicht getan, da die Sicherung selbst ja in Ordnung war laut der Messung meines Stiefvaters. Online habe ich auch gelesen, dass der Zusatz "gekauft wie gesehen" für Gebrauchtwagenhändler nicht gilt. So viel zu Problem 1.


    Problem 2: Motorkontrollleuchte:
    Nun fing letzte Woche Samstag die Motorkontrollleuchte während der Fahrt an orange zu blinken, was zur Folge hatte, dass das Fahrzeug beim Beschleunigen unregelmäßig stotterte. Als ich dann später wieder zu meinem geparkten Wagen kam und erneut losfuhr, ereignete sich dasselbe nach einer kurzen Zeit (das blinkende Symbol ist während der Fahr einfach wieder verschwunden). Weiter ging es zum Einkauf. Beim Anlassen des Autos nach dem Einkaufen fiel mir auf, dass die Kontrollleuchte nicht mehr blinkte sondern durchgängig leuchtete und hatte das Gefühl, dass mein i30 nicht mehr auf voller Motorleistung fährt. Der Gebrauchtwagenhändler meinte am Telefon sofort, dass er da nichts machen könne, da der Kauf schon zu lange her wäre und ich ja schon etliche Kilometer drauf gefahren habe. Nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass wir uns noch immer innerhalb der ersten 6 Monate befinden (Beweislastumkehr) und ich demnach Anspruch auf Gewährleistung habe, meinte er, dass das die Leute immer denken und hat sich versucht herauszureden. Ich solle doch erst einmal den Fehler auslesen lassen, um überhaupt zu schauen, was wirklich am Auto dran ist. Er hat mir eine Werkstatt empfohlen, zu der ich dann auch gefahren bin. Folgendes wurde gefunden:


    Motorelektronik (PCM C 7E0 Default)
    P0300: Zufalls/mehrere Zylinder Verbrennungsaussetzer erkannt
    P0302: Zylinder 2 Aussetzer erkannt


    Nach einem kurzen Blick unter die Motorhaube bei laufendem Motor wurde mir gesagt, dass es sich wahrscheinlich um eine Fehlanzeige handelt, da, so sagte man mir, alles in Ordnung sei und er mir keine Sachen austauschen braucht, wo nix gemacht werden muss. Er geht davon aus, dass irgendwo bspw. Wasser mit reingekommen sei (evtl. beim Tanken) und die Sensoren daraufhin eine Ungereimtheit entdeckt haben. Er löschte mir die Fehler und ich durfte 15€ latzen. 1-2 Tage lang konnte ich ohne Fehlermeldung fahren, bis das Spiel von vorne begann. Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich mir einen Adapter o.ä. besorgen soll, um solche Dinge in Zukunft via Handy oder Laptop selbst auslesen zu können. Könnt ihr mir hier etwas empfehlen (Android & Windows-User)?


    Bzgl. der Gewährleistung steige ich aber auch noch nicht richtig durch. Muss der Gebrauchtwagenhändler sich prinzipiell um das Problem kümmern, sprich: muss ich ihm den Wagen vorbeifahren, ihm eine Frist setzen und muss das innerhalb der Frist von ihm beseitigt worden sein? Ich gehe aktuell davon aus, dass sobald es sich um Verschleißteile handelt, die nicht in der Gewährleistung mit inbegriffen sind, ich die Kosten tragen muss. Oder muss ich alles beseitigen lassen und ihm die Rechnung schicken? Im Netz finde ich diesbezüglich unterschiedliche, allerdings keine klaren Aussagen.


    Ich habe mal proforma in den Motorraum gefilmt. Vielleicht fällt euch ja was auf:

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    Problem 3: USB-Stick startet willkürlich mittendrin wieder beim ersten Song des Root-Verzeichnisses nach erneutem Einlesen. Zu Beginn war das Problem ein ganz anderes. Bei jedem Anlassen des Autos startete die Musik beim ersten Song des Root-Verzeichnisses. Ich dachte, dass das einfach so sei und nahm es eben hin. Irgendwann aus dem Nichts stoppte die Musik und die das Display des Radios ratterte mir schnell alle Songs runter, um mir am Ende zu sagen, dass es einen Reading Error (oder Empty USB Stick oder sowas) gab. Geholfen hat hier lediglich: Auto abstellen und neu starten. Seitdem spielte das Radio auch immer an der zuletzt gehörten Stelle weiter, wenn ich den Motor gestartet habe. Cool - dacht eich mir. Problem hat sich von selbst gelöst. Jedenfalls ist es seit Problem 2 mit der Motorkontrollleuchte so, dass die Musik zu willkürlichen Zeitpunkten stoppt und das Radio den USB-Stick neu einliest.


    Ich habe den Stick neu formatiert, da ich im Netz auch gelesen habe, dass sich in die Tabellen der USB-Sticks irgendwann Fehler einschleichen können und man die Partition einfach neu formatieren soll, denn selbst wenn es am PC wunderbar funktioniert, muss es nicht heißen, dass es auch im Auto so ist. Problem schien für einen Tag gelöst, allerdings ist es wieder da. Mich beschleicht aktuell ein bisschen das Gefühl, dass es sich bei all dem um die Elektronik handeln könnte, die einen Knacks hat (nicht, dass ich das wirklich wüsste, es ist lediglich eine Mutmaßung).


    Ich freue mich über jeden Tipp, Hinweis oder ausführliche Antwort von euch. Generell über die Interpretation der Probleme und vor allen Dingen über das weitere Vorgehen hinsichtlich Gewährleistung, Gebrauchtwagenhändler und Reparatur.


    Beste Grüße, TuF

  • Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann schreib dem Händler einen Brief über deinen Anwalt, und fordere diesen zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich auch an den ADAC wenden - falls du dort Mitglied bist.
    Du kannst dich auch an den Vorbesitzer des Autos wenden, die haben oft interessante Informationen über das Fahrzeug.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hab zwar nicht alles gelesen, aber: Schleunigst zum Händler und ihn auffordern, die Sachmängel zu beheben!!! Das sollte bis spätestens 08.12.18 passiert sein, denn danach musst du beweisen, dass der Fehler bei Übergabe schon vorhanden oder angelegt war. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Händler in der Pflicht. Und lass dich nicht abspeisen. Wenn er, auch konkludent, die Nachbesserung verweigert, hast du weitere Rechte, die im BGB nachzulesen sind. Hartnäckig bleiben, zur Not einen Anwalt beauftragen, die Zeit rennt.
    Der Händler kommt nur aus der Gewährleistung raus, wenn er dir, im 1. halben Jahr, nachweisen kann, dass der Fehler nicht schon von Anfang (bei Übergabe) da, respektive angelegt war. Das wird er vermutlich nicht können.


    Gewährleistung zielt immer auf den Zustand bei Übergabe ab, es ist keine Haltbarkeits-Garantie!!!


    Noch was, sollte der Händler das Auto wirklich "gekauft, wie gesehen" verkauft haben, wäre auch mal ein Telefonat mit ner KFz-Innung ratsam. Evtl. auch die Verbraucherzentrale. Denke da entfernt an den §5 UWG (Gesetz zum unlauteren Wettbewerb).
    Und, wie du richtig erkannt hast, kann ein Händler sich nicht einfach durch nen Zusatz im Kaufvertrag der Gewährleistung entziehen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • PerformaN6
    Danke dir :)
    Ja, die Seite war eine der ersten, die ich aufgerufen habe. Leider war mir das alles etwas zu unspezifisch. Bzgl. des USB-Sticks: werd ich mal ausprobieren. Danke!


    J-2 Coupe
    Leider habe ich keine Rechtsschutz. Beim ADAC bin ich auch noch kein Mitglied (will ich seit Ewigkeiten schon nachholen!). Ich habe jetzt beim ADAC dieses Musterschreiben zur Nachbesserung gefunden: Link.


    Klaus B
    Vielen Dank! Ja, werde ich tun. Er wird von mir heute eine Email mit dem Sachverhalt dargelegt bekommen, damit ich auch schriftlich die Kontaktaufnahme nachweisen kann (schrieb ihm bereits vorher eine Email, bevor wir telefonierten). Ich habe beim ADAC online dieses Formular gefunden: Link.


    Ja, so wird das im Vertrag formuliert:


    Vielen vielen Dank für die super Aufnahme hier im Board! :)


    Beste Grüße,
    TuF

  • Händler hat jedenfalls mal nicht die Gewährleistung ausgeschlossen. Dass er diese auf 1 Jahr verkürzt hat, ist bei Gebrauchtwaren legitim.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Reicht es, wenn dieses Formular ausfülle und bei der Mängelaufzählung:
    - elektrische Außenspiegel ohne Funktion
    - Motorfunktion eingeschränkt
    angebe?


    Reicht es, wenn ich das ausfülle, unterschreibe, einscanne und dem Gebrauchtwagenhändler mit der Aufforderung der Nachbesserung per Email zusende oder sollte ich eher auf Einschreiben mit Rückschein setzen zwecks Nachweis? Kann das auch gerne persönlich vorbeibringen, allerdings habe ich dann keinen Nachweis darüber, dass es entgegen genommen wurde. Ausnahme wäre vllt., wenn ich es in zweifacher Ausführung mitbringe und ihn eins abzeichnen lasse. Der Grund, wieso ich so dämlich frage ist der, dass ich absolut keine Ahnung habe, was rechtlich davon gültig ist. Manchmal ist Bürokratie nämlich etwas konfus und irgendwas ist nicht gültig, weil eine Formalität nicht eingehalten wurde :D


    Viele Grüße,
    TuF

  • Moin,


    Einwurf-Einschreiben reicht normalerweise, wird auch "beweisbar" zugestellt.
    Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann er die Annahme verweigern. ;)
    Wenn Du es hinbringst, dann auf der Kopie den Empfang bestätigen lassen. Stellt er sich dabei schon dumm an, weißt Du wenigstens, woran Du bist.


    Zu den Spiegeln: Du hast den Schalter für die "Auswahl" aber zu der Seite gestellt, die Du verstellen willst? Weil, in Mittelstellung bewegt sich da nix.......


    Zur MKL: Sind die Kerzen schonmal gewechselt worden? Weil, bei knapp 90.000 haben die es hinter sich.
    Das wäre "kleine Ursache, große Wirkung".
    BTW: Die Werkstatt, die er Dir empfohlen hat, das sind aber auch Pfeifen vor dem Herrn! So eine Aussage, frag' die mal, was sie beruflich machen...... :mad:


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Das Einzige, was rechtssicher ist, ist, es mit einem Zeugen vorbeibringen. Der Zeuge sollte auch den Inhalt des Schreibens kennen. Einschreiben u.s.w. bestätigt nur, dass ein Umschlag zugestellt wurde. Es sagt im Zweifelsfall nix über den Inhalt des Umschlages aus. Händler könnte behaupten, er hätte ein leeres Blatt Papier erhalten. Wenn es gerichtsverwetbar gemacht werden soll, musst du nachweisen, dass du ihm das Schreiben, und nicht ein leeres Blatt Papier zugestellt hast. Das geht nur mit Zeuge, der beim Einwurf und am Besten noch beim Eintüten des Briefes dabei ist.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Moin,


    wo habe ich was von "rechtssicher" geschrieben? *koppkratz*
    Man kann es treiben, aber man kann (muss manchmal auch) es auch übertreiben.....


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Also ich würde es erstmal im Guten versuchen. Das Fahrzeug hat ja auch schon über 90.000 km auf der Uhr, da kann schon mal das eine oder andere Teil abdanken. Dieser Autohändler hat, soweit ich das verstanden habe, keine eigene Werkstatt....richtig?


    Ich würde nochmal zu ihm fahren um nochmal mit ihm zu sprechen ( kannst ja ruhig einen Freund als Zeuge mitnehmen ) und ihn liebevoll an die Garantie ( soweit vorhanden ) zu erinnern. Das habe ich nämlich aus deinen Zeilen nicht lesen können ob bei dir eine richtige Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen wurde oder ob es hier nur um die gesetzliche Sachmängelhaftung / Gewährleistung geht?
    Torstens Vorschlag, mal die Kerzen zu tauschen und evtl auch gleich die Kabel, wäre schon mal ein guter Anfang. Du willst ja das deine Kiste wieder richtig fährt......und das so schnell wie möglich

  • Moin,


    bitte nicht die (gesetzliche) Gewährleistung und eine möglicherweise abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie durcheinander bringen!
    Zu Ersterer ist der Händler (ohne wenn und aber) verpflichtet, Letztere kann man abschließen (sollte man auch, schon alleine für die Zeit nach den ersten 6 Monaten, nach denen die Beweislastumkehr eintritt).
    Die Gewährleistung gilt (fast) ohne Einschränkungen, eine Gebrauchtwagengarantie hat meist irgendwelche Ausschlüsse/Selbstbeteiligung oderwasweißich.
    Also ab zum Händler und auf die Gewährleistung pochen!
    Wenn er ein Fahrzeug verkauft, das (eventuell) einen "Wartungsstau" (nicht gewechselte Kerzen gehören dazu) hat, dann ist das ganz alleine sein Problem! Und wenn die Spiegel nicht funktionieren (meine Frage steht noch unbeantwortet im Raum), dann erst recht.
    Schließlich zahlt man bei einem Händler für so ein Auto auch mehr Geld, als wenn man es von Privat kauft......


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Moin Torsten. Da bin ich voll und ganz bei dir. Werde nur das Gefühl nicht los, als würde dieser Händler einen auf blöd machen. Deshalb meinte ich ja, er solle es erstmal im Guten versuchen, ob das Problem behoben werden kann. Sollte da nichts bei rum kommen, dann muss der TE den steinigen Weg gehen. Hoffe ihm bleibt das erspart und sie finden eine schnelle unproblematische Lösung.
    Wir haben hier im Rhein-Main-Gebiet leider hunderte solcher dubiosen Autohändler.....Da wird das Blaue vom Himmel versprochen und wenn wirklich was dran ist, weiß niemand mehr was davon oder der Besitzer hat gewechselt und und und......

  • Natürlich macht der auf Blöd! Wer nach ein paar Tagen für das Fehlerspeicher-Löschen 15€ aufruft, hat es nicht so mit kostenlosen Garantiearbeiten. :nenee:


    btw: Über "Eintütungszeugen" haben wir hier vor Jahren schon Tränen gelacht! Hat Paulchen wieder einen Hyundai? =) =) =)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • TorstenW
    Natürlich habe ich den Schalter nach li/re bewegt. Das fand ich jetzt ziemlich selbsterklärend. Ich sehe schon, meine Fragen müssen sich echt dämlich anhören :D ]Die Zündkerzen wurden von mir jedenfalls noch nicht gewechselt. Ich müsste mal im Scheckheft nachsehen. Das habe ich aber jetzt gerade nicht zur Hand. Bzgl. "kleine Ursache, große Wirkung": Als ich gestern Abend nach dem Sport wieder ins Auto gestiegen bin, leuchtete die Motorkontrollleuchte nicht mehr. Ich achte da ja aktuell immer drauf, da sich das scheinbar abzuwechseln versucht (bllinkend, leuchtend, aus). Beim Motorstart leuchtet sie allerdings kurz auf, ist also funktionstüchtig. Der Typ aus der Werkstatt meinte auch zu mir, dass falls der Fehler wieder auftritt, höchstwahrscheinlich die Zündkerzen ausgewechselt werden müssten. Mein Argument am Telefon war auch "Es gibt ja einen Grund, wieso ich beim Händler kaufe und mehr Geld hinlege, als wenn ich das Fahrzeug von privat kaufe!" - Seine Antwort leitete er mit "Ja, das denken die Leute immer..." ein. Und da war der Entschluss für mich gefasst, mir erst einmal reichlich Tipps zu holen, um dann kurzen Prozess machen zu können.


    Klaus B
    Wobei ich das echt in zweifacher Ausführung hintragen und von ihm gegenzeichnen lassen kann. Dann hab ichs auch aufm Papier.


    redskins
    Ich versuche sowas grundsätzlich immer erst im Guten. Nachdem er mir aber schon bei den Spiegeln direkt am Telefon gesagt hat, dass er mir da nicht helfen könne und mir irgendwas davon erzählt hat, wie diese Sachmängelhaftung angeblich funktioniert und dass das, obwohl wir noch innerhalb der sechs Monate sind, viel zu lange her wäre (auch die Geschichte mit dem Motor), lässt mich diesen Menschen ziemlich genau einkategorisieren. Respekt ist keine Einbahnstraße und jemanden so pauschal abzuwimmeln ist für mich alles andere als respektvoll. Ich weiß, freie Wirtschaft und so... aber trotzdem. Sowas ärgert mich. Eine zusätzliche Garantie habe ich nicht abgeschlossen. habe auch mal gelesen, dass das sowieso kaum was taugen soll. Wenn das nur die Kerzen sind, das trotzdem unter die Sachmängelhaftung fällt, finde ich schon, dass er das übernehmen sollte (ohne Wenn und Aber). Nee, er hat keine eigene Werkstatt. Deshalb hat er mich ja zu dieser einen geschickt.


    J-2 Coupe
    Ja gut, er hat es ja nicht selbst gemacht. Er hat mich an eine Werkstatt verwiesen. Jedenfalls musste ich dort trotzdem blechen, obwohl ich gesagt habe, dass ich geschickt wurde. Bzgl. der Eintütungszeugen: Da denke ich ähnlich. Genauso gut könnte ich behaupten, dass 20 Leute dabei gewesen wären. Im Endeffekt hab ich nix Schriftliches.


    Viele Grüße, TuF

  • ...wo habe ich was von "rechtssicher" geschrieben? *koppkratz*
    Man kann es treiben, aber man kann (muss manchmal auch) es auch übertreiben....

    würdest du auch für deine Aussage haften wollen? Ich glaube eher nicht, von daher war, ob des kurzen Weges, den der TE schrieb (zum Händler) mein Tipp der einzig korrekte. Und, ja, man kann es auf die Spitze treiben. Was wäre aber, es käme rein hypothetisch vor Gericht und der Beklagte würde,aussagen, er hätte einen leeren Umschlag erhalten. Bist du dir ggaannzz sicher, dass der oder die Richterin ihm nicht glaubt???? Ich nicht. Und ja, J.P.Coupe, der Eintütungszeuge ist ein realer und echter Zeuge in einem Verfahren.
    Meine Antworten waren auch nur darauf abgezielt, da es den Anschein hat, dass der Händler nicht an einer Erfüllung seiner Gewährleistungspflichten interessiert ist. Was anderes konnte ich aus den posts des TE´s nicht ersehen.


    TuF
    Behaupten kannst du vor Gericht alles, aber der Zeuge kann deine Behauptung stützen und bestätigen, unterschätze das nicht.


    Du brauchst keine Empfangsbestätigung vom Händler, sofern er sie dir überhaupt geben würde. Wenn dein Kumpel oder wer auch immer mitfährt und im Beisein das Schreiben übergibt, kannst du auf ner 2. Ausfertigung z.B. schreiben:
    Ein Schreiben gleichen Inhalts wurde heute........übergeben
    bestätigt durch: der Kumpel


    und dies ist rechtssicher, auch, wenn ihr alle anderer Ansicht sein solltet. Man sollte auch aupassen, welche Tipps man sich in irgendwelchen Foren zu Herzen nimmt. Die können auch manchmal richtig teuer für einen werden. Niemand in irgendwelchen Foren haftet für seine eigenen Tipps, auch wenn sie noch so falsch sein sollten.


    Also, aufpassen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Moin,


    die Werkstatt, zu der Du geschickt wurdest, das sind entweder Oberpfeifen, oder sie arbeiten mit ihm (erfolgreich) zusammen (bei der Kundenverarsche und - Abwimmelung)! Deren Aufgabe war es vermutlich nur, Dich ohne Kosten für den Händler wieder loszuwerden.
    In diesem Zusammenhang würde ich (schon aus Prinzip) dem Händler die 15 Euro-Rechnung auf den Tisch legen und das Geld von ihm fordern. Schließlich ist beim Auslesen ein Fehler festgestellt worden! Die Aussage "wenn es wieder auftritt, müssen die Kerzen gewechselt werden" passt auch dazu. Die hätten gleich gewechselt werden sollen/müssen! Weil, die werden im Laufe der Zeit nicht wieder besser.....
    Die Aussage "....das denken die meisten Kunden....." spricht auch Bände. Der Typ hält sich vermutlich für besonders schlau.
    Ich hatte mal (in einem anderen Zusammenhang) einen Händler, der sich auch für ganz besonders schlau gehalten hat. Er hat mich auf meine Reklamation hin gefragt, ob das Teil schonmal funktioniert hat. Da ich das bejaht habe (schließlich lief es 5 Wochen), war er der Meinung, damit wäre die Sache zum Zeitpunkt der Lieferung mängelfrei gewesen und er müsse keine Gewährleistung mehr geben.
    Da hat ihm dann der Anwalt (kostenpflichtig) erklärt, dass er einem gewaltigen Irrtum unterliegt......
    Also, Mängel anzeigen, Frist setzen.


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Da hat ihm dann der Anwalt (kostenpflichtig) erklärt, dass er einem gewaltigen Irrtum unterliegt......
    Also, Mängel anzeigen, Frist setzen.

    Ja, so habe ich es auch in # 3 schon empfohlen. Bei solchen Händlern beißt du sonst auf Granit. Und solche Typen schädigen den Ruf der ganzen Branche. :schläge:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mit den 15 €urofanten dem Händler in Rechnung stellen, wird schwierig, da du dem Händler die Chance auf Nachbesserung genommen hast. Das nennt sich ne sog. Ersatzvornahme, diese tritt aber erst ein, wenn z.B. Gefahr im Verzuge oder der Händler verweigert die Nachbesserung. Sollte es so sein, dass der Händler dich zu diesem Händler verwiesen hat, zwecks Mängelbeseitigung, muss er natürlich auch die Kosten tragen. Ebenso die Fahrtkosten §439 BGB Abs. 2.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
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