Umrüstung von H4 auf LED

  • Wenn du auf Standlichtniveau umrüsten willst, dann bau dir LEDs in deine H4 ein! Viel Spaß - auch mit TÜV, Versicherung, Zulassung und Polizei!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Wieder einmal eine völlig blödsinnige Antwort.


    Natürlich kann man von Normalleuchtmitteln auf LEDleuchtmittel umrüsten, und wenn man nicht den allerbilligsten Kram kauft funktioniert das auch ziemlich gut. Zur HU sollte man damit aber nicht fahren, denn dort fällt man mit LEDleuchtmitteln durch. Und -ebenfalls natürlich- sollte man wissen, dass diese Umrüstung nicht erlaubt ist. Das waren aber die 75 und 100 Watt Leuchtmittel auch nicht ...


    Dass deswegen jedoch die Zulassung erlischt und der Versicherungsschutz wegfällt ist pures Stammtischgeschwätz.

  • Soso.... Link

    Zitat: "... Wir müssen also leider abraten, denn mit illegalen Leuchtmitteln ist man ohne Betriebserlaubnis unterwegs, auch wenn sie noch so gut sind. Das gilt erst recht für die vielen LED, die für alle Fassungen angeboten werden, die im Auto üblich sind.... "

    (IMHO: Ich hoffe doch, das sich da beim Gesetzgeber irgendwann mal was tut und man doch endlich auch in Europa Legal die LED-Leuchtmittel verwenden darf)

  • Ich habe mein Motorrad (/ist jetzt verkauft) von H7/auf LED umgerüstet.
    Die LEDs habe ich von ,,Benzinfabrik,, geholt.
    Etwas teuer....aber der Effekt war genial.....ordentlich weißes Licht mit perfekter Ausleuchtung.
    Kann ich nur empfehlen.
    Aber für alle ,,obergenauen,, es war nicht zulässig


    Mario

  • Die Alternative dürften wohl nur komplett neue Scheinwerfer sein.
    Aber ich meine, dass es noch nicht einmal für den FD welche im Zubehör gibt.


    Vor Allem müssen die dann eine ABE haben.


    Und sehr wohl erlischt die Betriebserlaubnis, wenn man Leuchtmittel verwendet, die im Bereich der StVO nicht zugelassen sind.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Mir ist es völlig egal was ihr in eure Lampen schraubt, ich wollte nur erwähnt haben was einem damit drohen kann. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Man muss sich hier schon für korrekte Antworten rechtfertigen - ich staune das du immer noch Gefallen an der Sache hier findest Jacky.

  • Ich glaube das nennt sich Leidensfähigkeit.
    Benötigt man um langfristig etwas bewirken zu können inmitten von Widerständen .


    Weiter so Jacky :super:

  • Ich bin auch sehr überrascht, mit welcher Energie und Agressivität Schlicki hier eine unhaltbare Position vertritt, die im übrigen dazu führen kann, dass Unkundige in schwierige Situation geleitet werden können. :mauer:

  • Oh ja, das eigene Brett vor dem Kopf ist immer das Wichtigste, wenn es um die Verteidigung der eigenen Meinung geht.


    1) Die gemeine Kalkmütze hat gar nicht die technische Kompetenz zu entscheiden, wann eine BE erlischt oder gar erloschen ist, außer bei offenkundigen und für einen Laien erkennbaren Mängeln im Sicherheitsbereich.
    Alles was ein normaler Streifenbeamter darf ist, Fahrzeug samt Fahrer zum TÜV zu begleiten, wo dann alles Weitere entschieden wird.


    2) Es gibt wenige, speziell geschulte Teams bei der Schwerverkehrsüberwachung, die allerdings mit beiden Augen auf der Güter- und personenbeförderungsverkehr unterwegs sind (die ziehen dann die berühmten bulgarischen und weissrussischen LKWs und Busse aus dem Verkehr und -trau, schau, wem?- begleiten sie zum TÜV.



    Aber es ist ja immer das Gleiche - ich schreibe das Gleiche wie die Anderen, aber weil ich es schreibe ist es falsch.
    Und ich schreibe es ja auch immer aggressiv.


    Was muss man eigentlich für Probleme mit seinem Ego haben um einen derartigen Unsinn in Texte hineinzulesen?


    Vielleicht möchten sich die entsprechenden Herrschaften erst mal zurücklehnen und entspannen, bis sie so relaxt sind wie ich - und dann nochmal über ihren [zensiert] nachdenken, den sie da von sich gegeben haben?

  • Schlicksurfer, was du schreibst ist einfach purer Blödsinn und ein Tiefschlag für alle User hier.


    Fakt ist, ohne TÜV-Abnahme kann man nicht so einfach Lampen anderen Types wechseln, also erlischt die Betriebserlaubnis, im Falle eines Unfalles auch sicherlich ein Teil des Versicherungsschutzes, wenn es dir das wert ist, bastel an deiner Karre rum was du willst.


    Und glaub mir, was russische, bulgarische oder was weiß ich für Nationen in den Kisten verbaut haben, interessiert hier in dem Forum keine Sau. Und nun zerreiß meine Antwort und keifert mich an, ich hab nur mal Fakten dargelegt.

    Ich bekomme das Grinsen nicht aus dem Gesicht :D

  • Ich bin mir sicher, dass die Antworten und Beiträge bei jedem anderen User die gleichen wären.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • ...Und sehr wohl erlischt die Betriebserlaubnis, wenn man Leuchtmittel anderen Types verwendet, die im Bereich der StVO nicht zugelassen sind.

    So sieht es aus. :)


    /edit Ceed: allerlei OT-Beiträge entfernt

  • H7-Leuchtmittel im Projektionsscheinwerfer eines Hyundai i30


    In einem Projektionsscheinwerfer wird das Licht des Leuchtmittels gebündelt, durch eine Maske gesendet und über ein Linsensystem auf das Feld vor dem Fahrzeug projiziert. Für das Abblendlicht wird ein Teil der Lichtaustrittsfläche abgeschattet, für das Fernlicht wird die Abschattung verringert oder ganz aufgehoben. Der Vorteil liegt darin, dass mit einem Leuchtmittel mit nur einem Glühfaden bzw. einer Lichtquelle Abblend- und Fernlicht mit einem Scheinwerfer zusammen dargestellt werden. Xenon-Scheinwerfer beruhen ebenfalls auf diesem Prinzip.


    Osram Halogenlampe H7 Erstausstatterqualität
    Die Leuchtweite (1-Lux-Isolinie) beträgt 168m.


    Philips LED H7 X-tremeUltinon
    Die Leuchtweite (1-Lux-Isolinie) beträgt 177m.


    Die Leuchtweite mit dem Philips-LED-Leuchtmittel ist etwas größer als die mit der Halogenlampe. Jedoch ist der Leuchtweitenunterschied nicht so groß wie bei den H4-Systemen. Auffällig beim Projektionsscheinwerfer ist jedoch, dass beim LED-Leuchtmittel eine wesentlich breitere Ausleuchtung der Fahrbahn stattfindet, was wichtig ist für die Erkennung von unbeleuchteten Hindernissen, Fußgängern und Radfahrern im Bereich des rechten Fahrbahnrands.
    Durch das weißere, tageslichtähnlichere Licht (ca. 6000 Kelvin Farbtemperatur) sind Kontraste besser wahrnehmbar als beim wärmeren Halogenlicht.
    Bei den LED-Leuchtmittel kommt es zu keinen Abweichungen in den für eine UN ECE-Zulassung erforderlichen bzw. zugelassenen Helligkeitswerten.

  • Wenn das Leuchtmittel zugelassen ist, gibts auch keine Problem!

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Naja .. und das sind sie laut Hersteller zumindest derzeit innerhalb der EU nicht ..Daher (sagt auch Philips ..)

    • Bei der Verwendung von LED-Scheinwerfer-, Nebelscheinwerfer- und Signallampen auf öffentlichen Straßen kann ein Verlust der Fahrerlaubnis und Fahrzeugversicherung drohen. Philips LED-Beleuchtung ist nicht in allen Ländern verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Philips Händler.
    • Wichtig: In der EU und einigen anderen Gebieten darf LED-Retrofit-Beleuchtung nur im Fahrzeuginnenraum und außerhalb von öffentlichen Straßen verwendet werden. LED-Scheinwerfer-, Nebelscheinwerfer- und Signallampen sind derzeit nicht ECE-homologiert und daher nicht für öffentliche Straßen zugelassen.

    bedeutet also warten bis es so ist, oder ein Auto kaufen was das gewünschte Licht zugelassen mit sich bringt.


    Gruß Oli :)

  • ichmichu
    Soviel zur Qualität der LED-Leuchtmittel.


    Zugelassen sind sie deswegen aber trotzdem (noch) nicht. Ich denke bis zur Zulassung ist es nur noch eine Frage der Zeit, schliesslich müssen ja die vorhandenen Bestände ohne Wertverlust verkauft werden. Wenn das geschehen ist, dürften wie durch Zauberhand auf einmal auch LED-Leuchtmittel zugelassen sein.

  • Genau so wird es sein...

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