Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen

  • ckm: ich muss dir zustimmen. Habe das Schreiben mal genauer gelesen. So viele Ausdrucks- und Grammatikfehler hab ich in noch keinem anwaltlichen Schreiben gesehen.
    Anwälte schreiben üblicherweise: "ich vertrete blabla..., die mir vorliegende Vollmacht wird anwaltlich versichert."
    "Anliegend" fügt man auch nichts bei. Wenn etwas beigefügt wird, findet man in der Fußzeile den Anhang "Anlage".
    Merkwürdig finde ich in dem Schreiben, dass der Anwalt nicht die angesprochenen Personen (Autohausmitarbeiter, Geschäftsführer etc. ) namentlich benennt und konkrete Daten wie telefonische Fehleravis nicht aufführt (... mit Telefonat vom xx.yy.zz mit Ihrem Herrn Bla...).
    Eigenartig ist, dass dieser Jurist keinerlei Ansprüche auf Basis geltender Rechtssprechung, aus Vertragsklauseln oder Gesetzestexten stellt.
    Wasserabdrücken führte zu nichts... Hm, üblicherweise spricht der Jurist dann im Juristendeutsch von "erfolglos". Dieser Anwalt macht sich nicht mal die Wortschöpfungen der Fachsprache zu nutze.
    "Zu seinem Erstaunen musste meine Mandantin..."??? Der Anwalt weiss ja nicht mal, wer sein Mandant ist, oder wie ist das zu verstehen?
    Und was zum Henker sind kaufrechtliche gewährleistungsansprüche...? Es gibt in D kein Kaufrecht. es gibt gesetzliche Gewährleistungsansprüche aus dem BGB. Und selbst hier tauchen keinerlei Paragraphen und Hinweise auf Erläuterungen auf.
    Ein Anwalt, der den Konjunktiv bemüht, scheint sich seiner Sache nicht sehr sicher zu sein. Ein sicherer Anwalt "wird seiner Mandantin raten", er "müsste nicht empfehlen".
    Auch wenn das Pauls Zweitschrift ist, aber wieso hat der Anwalt das Schreiben nicht unterzeichnet?


    Wenn ich das Autohaus wäre, würde ich mich über den Brief schon mal tot lachen, das Ding meinem Anwalt geben, dass der mal fragt, was die Gegenpartei den nu will.


    Das muss ein ziemlich unerfahrener Anwalt sein, auch scheint das Schreiben emotional und mit der heißen Nadel geschrieben zu sein. Auch sehr eigenartig.


    Aber: Die Gedanken sind frei.


    Da wünsch ich Paul viel Glück. Mit dem Schreiben wird er's brauchen.

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

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  • Ist ja nicht so, dass ich nie einen Anwalt gebraucht habe, aber SOLCH ein Schreiben hatte ein Anwalt von mir niemals gefertigt...!


    Als ich mir dieses Schreiben mal durchgelesen hatte, wurde ich bei einigen Punkten recht stutzig. Entweder würde ich den Anwalt wechseln oder anderweitig versuchen, eine aussergerichtliche Einigung zu finden; im Sinne von "paulpielage"...


    paulpielage:


    Bleibst du bei diesem Anwalt, würde ich mir einmal die jew. Auszüge zu diesem Fall selbst im BGB nachschlagen.

    ...und so zerbröselt der Keks nun mal.

    Einmal editiert, zuletzt von mr.i30style ()

  • So, die Sache wird immer komplizierter.
    Der Verkäufer sieht die Sache natürlich so, dass er bisher noch gar nicht nachgebessert hat.
    Auch wenn die Werkstattaufenthalte in Absprache mit ihm waren, so hatte er persönlich noch nicht die Möglichkeit nachzubessern.
    Die Klauseln im Kaufvertrag sind diesbezüglich nicht eindeutig.
    Garantie ist ja zB ausgeschlossen für Fehler, für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.
    Ob also ein Gewärleistungsfall vorliegt, ist so eine Sache, da ja schon jemand im Auftrag von Hyundai Deutschland dran rumgepfuscht hat. Die andere Frage ist, zahlt Hyundai Deutschland nochmals für die Reparatur der gleichen Sache?


    Somit fahre ich definitiv nicht zu einer anderen Werkstatt, sondern bringe den Wagen direkt zu ihm und er soll ihn reparieren lassen. Dann habe ich ihn auf jeden Fall mit in der Pflicht und brauche mich nicht wieder mit einem unfreundlichen Hyundaiaußendienstler rumärgern.


    Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass ich den Wagen in Zahlung für ein anderes Auto gebe.
    Der Vorschlag war von mir, weil ich beim besten Willen keinen Bock mehr auf Hyundai und diesen ganzen Hickhack habe.
    Diesbezüglich ist die Frage, wieviel Verlust ich dabei mache.
    Ein konkretes Angebot steht noch aus.
    Aber lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.


    Es tritt nämlich schon der nächste Mangel auf.
    Die linke hintere Tür läßt sich nur noch mit Gewalt öffnen.
    Die rechte hintere Tür schließt ja eh schon nicht bündig ab.


    Von den eventuellen Problemen mit den Bremssatteln und das Haken beim in den zweiten Gang schalten mal abgesehen. Nebenbei hakte es jetzt auch schon mal beim Schalten in den Dritten...


    Wer weiß was da noch alles kommt.
    Ich habe auch keinen Bock wegen jedem auftretendem Mangel nach Köln fahren zu müssen.



    Achso, ich lehne es ab eine Diskussion über meinen odere andere Rechtsanwälte zu führen.
    Es heißt ja hier Hyundaiboard und nicht Rechtsanwaltboard.


    Fortschreibung folgt:

  • Na dann verfolge ich diesen Thread mal weiter... bin gespannt, wie's ausgeht!


    Viel Glück dabei. :rolleyes:

    ...und so zerbröselt der Keks nun mal.

    Einmal editiert, zuletzt von mr.i30style ()

  • Ich muss zugeben, eine derartige Ansammlung aller nur vorzustellenden Probleme ganz im Sinne von Murphys Law klingt zwar recht unwahrscheinlich, aber auszuschließen ist es ja nicht.
    Wäre es nicht möglich, in der ganzen Sache noch den Verbraucherschutz oder eine ähnlich Instanz mit ins Boot zu holen? Einfach damit man noch ein paar mehr Leute mit Erfahrungen auf seiner Seite hat.

  • Zitat

    Original paulpielage am 27.05.2010 08:44
    Aber so lange über Garantie repariert wird (mindestens 3 Versuche) habe ich keinen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.


    Jeder Verkäufer hat das Recht mich zuerst auf die Garantie hinzuweisen und darüber nachbessern zu lassen. Erst wenn dieses erfolglos ist, muß er im Rahmen der Gewährleistung den Kaufpreis abzüglich einer eventuellen Nutzungsgebühr zurück erstatten.


    Zitat

    Original paulpielage am 10.06.2010 16:49
    Der Verkäufer tut mir leid.


    Wer so einen Schwachsinn denkt und mit einem 'Winkeladvokaten' versucht sein Recht zu bekommen muss sich nicht wundern!



    Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    liegt vielleicht daran, dass er auf Tipps die er am Anfang noch ordentlich bekommen hat nicht reagiert! So wurde ihm mehrmals gesagt er soll sich direkt an seinen Verkäufer wenden, denn der ist auf Grund der Gewährleistung zur Mängelbeseitigung verpflichtet aber er wollte sich ja lieber 10 Minuten S-Bahn fahren sparen und zur nächst gelegenen Hyundai-Wertstatt gehen. Von Tipps wie: "Geh zu einem anderen Hyundai-Händler" oder "wende dich an deinen Verkäufer" wollte er nie etwas wissen. Anscheind geht er ja jetzt zu seinem Verkäufer aber wieso er das gleich mit einem Anwalt macht? Mal wieder sehr unverständlich aber so ist die Pauline nun mal!


    Ich kann Vodka-Redbull nur beipflichten, aber Paul und Pauline wissen ja alles besser. Dann sollen sie auch sehen wie sie, nach all ihren Fehlern, aus dem Schlamassel wieder rauskommen! :auweia: :mauer:


    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. :)

  • Wie bereits erwähnt hatte ich mich an den Verkäufer gewand.
    Die Termine beim Hyundaihändler vor Ort geschahen in Absprache mit ihm.
    Dies ist gemäß seinen Vertragsbedingungen auch zulässig.


    Aber vor Gericht und auf Hoher See...


    Die Frage ist, wie das nachher ein Richter sieht und was sich beweisen läßt.


    Das er nun erstmal versucht heile aus der Sache raus zu kommen ist wohl klar.
    Dass so ein Bockmist von der Werkstatt und dem Außendienstmitarbeiter gemacht wurde, war ja nicht vorher zu sehen.
    Normalerweise versucht man ja seine Kunden zufrieden zu stellen.
    Bei jedem anderen Hersteller würde ein solcher Händler abgemahnt.
    Aber Hyundai nimt ja keinen Einfluß auf seine Mitarbeiter
    und die technischen Außendienstmitarbeiter sind ja offensichtlich angewiesen so zu handeln.


    Ich hatte letztes Jahr meiner Tochter ein kleines Auto gekauft.
    Sie ist nach einem Jahr hingegangen, weil sie 2 Löcher im Sitz hatte.
    Obwohl sie den Wagen nicht vor Ort gekauft hatte wurde anstandslos ein neuer Sitz eingebaut.
    Da wurde nicht diskutiert, ob sie die Löcher selbst verursacht hat.
    Nein anstandslos ausgetauscht auf Garantie.
    Aber das war ja auch kein Hyundai.

  • Hallo


    ich lese jetzt hier schon ne zeit mit. Aber tut mir leid so langsam kommt mir das bei dir alles sehr Spanisch vor.


    Voralllem das mit dem sitz. Du willst mir doch nicht erklären das die dir wegen zwei löchern den Sitz komplett ausgetausch haben?!


    Tut mir ja echt leid klingt aber alles sehr unglaubwürdig und ich bin der überzeugung das ich hier nicht der einzige bin der so Denkt.

    Kaum 6 Wochen Alt das Auto und schon hat mir einer die ganze Beifahrerseite demoliert !!! X(

  • Stimmt aber.
    Meiner Tochter hat man den kompletten Sitz ausgetauscht.
    Nebenbei wurden auch noch die Türschlösser auf Garantie ersetzt.
    Haben irgenwie gehakt. Ich war nicht mit in der Werkstatt. Sie wohnt ja nicht mehr zu Hause. Alles problemlos, obwohl der Wagen dort nicht gekauft war.


    Das zeigt eben, Probleme gibt es überall.
    Aber woanders wird eben anders sprich kundenfreundlich damit umgegangen.
    Andere denken eben daran, dass man auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit seiner Werkstatt gut über die Runden kommt. Der Verkauf ist nicht alles.


    Das Auto mit den meisten Problemen im Moment ist der Polo.
    Da stehen sie in der Werkstatt Schlange.


    Aber das ist ja nicht unser Thema hier.


    Ich werde weiter berichten, was sich tut.

  • Jaaaa, wie böse Hyundai doch ist... :)


    Jeder Händler ist unfreundlich und ihnen ist es egal, was die Kunden denken, was? Nun ja, ist ja egal, wie du über Hyundai denkst, aber die Herangehensweise war eine völlig falsche.
    ...und vielleicht macht der Ton ja auch die Musik, oder?


    Ob die VW Kunden jetzt auch nie mehr einen VW kaufen würden?

    ...und so zerbröselt der Keks nun mal.

    Einmal editiert, zuletzt von mr.i30style ()

  • Naja, wenn es eine falsche Herangehensweise ist mit einem Garantiefall eines Hyundai Autos zu einem Hyundai Händler zu fahren, dann habe ich sicherlich etwas falsch gemacht... :schläge:


    Sicherlich ist nicht jeder Hyundaihändler unfreundlich.
    Kleinigkeiten werden von dem ein oder anderen sicherlich freundlich und schnell behoben.
    Mein freundlicher vor Ort ist eine alteingesessene Firma und genießt sogar einen guten Leumund.
    Das erste mal Abdrücken der Kühleranlage um Undichtigkeiten aufzuspüren war auch völlig problemlos.
    Als sich die Fehler jedoch als gravierend und teuer herausstellten kam der technische Außendienst mit ins Spiel.
    Der war unfreundlich und versuchte möglichst alles abzuwimmeln und gab dann schließlich diesen Fusch in Auftrag. Alle Arbeiten waren dezidiert mit ihm abgesprochen und so in Auftrag gegeben.


    Deswegen gehe ich auch zu keinem anderen Händler mehr und lass auf Garantie weiter daran rumdocktern (sofern Hyundai Deutschland überhaupt noch einen neuen Reparaturauftrag vergibt), sondern wandel entweder oder lass den Verkäufer für eine Reparatur sorgen. Schließlich hat er den Kaufpreis bekommen und ist Gewährleistungspflichtig.
    Ich habe mich genug rumgeärgert.
    Das sollen jetzt andere erledigen (der Verkäufer und mein Rechtsanwalt)


    Gruß

  • @ paulpielage
    Vieleicht solltest du wirklich mal zu einer am besten 200km entfernten Werkstatt gehen, vieleicht bist du bei den Händlern in deiner Nähe als unbequemer Kunde bekannt. Soll ja vorkommen.

  • Hallo,
    hier die Fortschreibung.



    Mängelliste I30


    Kühlwasserverlust – Abdrücken des Kühlsystems (22.3.), Austausch Zylinderkopfdichtung (17.5.), am 7.6. Zylinderkopferneuerung nicht durchgeführt
    Verzogene Heckschürze – Behoben am 7.6.
    Heckschürze neu lackieren – am 7.6. stümperhaft ausgeführt – Neulackierung erforderlich
    Heckklappe neu lackieren – am 7.6. lediglich über den Rost gepinselt – Neulackierung erforderlich
    Türschlösser hinten links und rechts klemmen – Austausch erforderlich
    Spaltmaß der vorderen und hinteren Beifahrertür stimmt nicht – Justage erforderlich
    Probleme mit dem Gaspedal beim Anfahren – Softwareupdate der Motorelektronik erforderlich
    Beule am Lüftungsschlitz im Armaturenbrett – Austausch Armaturenbrett erforderlich
    Kupplung hakt beim schalten in den 2. und 3. Gang – Kupplungsaustausch erforderlich
    Bremssattel klappern – Austausch erforderlich.
    Staubkappen vom Stoßdämpfer klappern – Festnieten der Glocken erforderlich
    Spiel in der Lenksäule (polternde Geräusche) – Austausch der Distanzscheibe in der Lenksäule erforderlich
    Rutschige Sommerreifen, Hancock Optimo 415 bei Stiftung Warentest durchgefallen wegen der Gefährlichkeit – Auf eigene Kosten ersetzt



    Bei den notwendigen Maßnahmen konnte ich auf einige hilfreiche Tipps hier vom Board zurückgreifen.


    Fortschreibung folgt....

  • oh man .. bei dir läuft aber echt viel schief.
    jetzt muss deine werkstatt schon per fristsetzung zur terminvereinbarung gebracht werden? woher hat die denn ihren leumund frag ich mich da.


  • Bei der Werkstatt wird nicht mehr repariert.
    Die haben ja auch eh nur Pfusch gemacht.
    Wie die zu einem relativ guten Ruf kommen, weiß ich beim besten Willen nicht.


    Nachdem ja vorher in Absprache mit dem Verkäufer hier vor Ort bei einer Hyundai Werkstatt erfolglos repariert wurde, wurde nun der Verkäufer direkt im Rahmen der Gewährleistung aufgefordert.
    Zu seiner Ehrenrettung, ich hatte kurz vor dem Deutschlandspiel mit Ihm telefoniert und einen Tag später ist er in Urlaub gefahren. Da ist er immer noch, deswegen nun die 2. Fristsetzung.


    Von uns angestrebt ist der Tausch gegen ein mängelfreies Ersatzfahrzeug einer anderen Marke. Ob er sich außergerichtlich darauf einläßt, werden wir sehen. Dies wäre für mich die beste Option, mit dem geringsten Verlust. Das ich einen haben werde, ist klar, die Frage ist eben nur wie hoch.

  • paulchen schrieb:


    Zitat

    Rutschige Sommerreifen, Hancock Optimo 415 bei Stiftung Warentest durchgefallen wegen der Gefährlichkeit


    Wo hast du denn nun schon wieder diese Weisheiten her? Der Reifen ist nicht gefährlich und er fiel auch bei keinem der Tests durch - er landete immer im Mittelfeld und bei einem Test erhielt er sogar das Prädikat "sehr empfehlenswert".


    Siehe: http://www.testberichte.de/tes…_185_60_r_14h_p65738.html


    DKSF

  • Das ganze Thema ist einfach nur Peinlich... Wenn du Probleme hast klär das mit deinem Anwalt... Ich bin dafür das dieser Thread geschlossen wird. SINNLOS!...

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  • Das sehe ich genauso! Er führt zu nichts und ist irgendwie auch in gewisser Hinsicht Privatsache.


    paulpielage: Welche Antworten erhoffst du dir mit deinen Posts denn überhaupt noch?


    PS.: Das mit den Reifen finde ich auch recht amüsant... :D

    ...und so zerbröselt der Keks nun mal.

    Einmal editiert, zuletzt von mr.i30style ()

  • Ich zitiere:


    Der Hankook Optimo K415 erhielt somit am Ende die Auszeichnung ” 1 Stern” und ist nur bedingt empfehlenswert. Stärken und Schwächen des Hankook Optimo K415:
    “+ Bestnote beim Kraftstoffverbrauch.”
    “- Relativ schwach auf Nässe. Abwertung: NASS.”


    Das Problem ist bei rutschiger Straße (zB Nässe) hat er keinen Gripp mehr. Ist somit nicht zu gebrauchen. Denn bei uns regnet es ab und zu. Er wurde von Hyundai eingebaut, weil er er auf Grund des wenigen Grips sogar Testsieger im Punkto Spritverbrauch war. So kriegt man seine Verbrauchswerte niedrig.


    Die Reifen wurden nur erwähnt, um meine Investitionen in das Auto mit anzusprechen. Winterreifen auf Felge werden ebenfalls bei einer Rückgabe mitgeliefert.


    Ansonsten besteht dieser Threat nur um den weiteren Verlauf der Sache zu schildern. Auf solche Komentare kann ich verzichten.


    Ist lediglich zum lesen für Leute, die ebenfalls Probleme haben. Wer zufrieden ist, braucht sich ja nicht drum zu scheren.

  • Also der Blödsinn mit den Reifen schlägt dem Fass ja nun langsam den Boden aus.
    Ich habe die auch drauf und kann ausser über etwas laute Abrollgeräusche nicht klagen. Es ist nun mal heute so bei allen Herstellern von Reifen, das wenn die Reifen auf wenig Verschleiß und Verbrauch getrimmt sind die Nässeeigenschaften etwas leiden.
    Aber die Reifen sind deshalb fahrbar. Man sollte natürlich beim Fahren wie auch bei allen anderen Dingen sein Hirn einschalten und den Verhältnissen bzw den Möglkeiten seines Fahrzeuges Beachtung schenken.
    Wir haben nun schon Hyundai 4 und 5 und auf allen waren zumindest am Anfang Hangkook Reifen drauf, wir hatten mit den Fahrzeugen noch keine Unfälle.

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