Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen

  • Bei mir war es so nach ca 1,5 Jahren, oder bin ich etwa besser als deine Werkstatt? Sollte mir dann zu denken geben.

  • OK,
    also sowohl der Außendienstler wie auch der Meister haben 10 Minuten dran rumgebastelt und es nicht hinbekommen.
    Somit wird es bei einem Werkstatttermin auf Garantie erledigt.


    Zitaz HMD:
    "Gestatten Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass es sich bei unseren Distriktleitern Aftersales um Spezialisten handelt, die technische Sachverhalte fachgerecht und endgültig beurteilen. "

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • War es bei dir auch so, wenn man am Hebel der Tankentriegelung zog passierte nichts, erst wenn man mit einem Gegenstand zwischen Tankdeckel und Karosse gegangen ist ginge sie auf, einmal musste bei mir jemand anderes am Hebel ziehen und ich habe leicht mit einem Gegenstand gedrückt.
    Habe es mir dann genau angesehen und festgestellt das alles aus Kunststoff ist hier habe ich dann erst gereinigt und dann alles eingesprüht nicht nur den Auslöser sondern auch das Scharnier des Deckels, seitdem springt er weiter als im Neuzustand auf.
    Wenn ich das so lese sollte ich wohl eine Werkstatt auf machen, unter den Blinden ist der Einäugige ja auch König.


    PS: Oder kann es sein als dein Tankdeckel nicht beim ersten mal göffnet hat, dass du am Hebel zu stark gezogen hast (weit über den ersten Widerstand hinaus), damit ist dann evtl. der Bowdenzug verrutscht bzw hat sich gelängt, also müsste dieser neu eingestellt werden.

  • Zitat

    Original von ckm
    ...PS: Oder kann es sein als dein Tankdeckel nicht beim ersten mal göffnet hat, dass du am Hebel zu stark gezogen hast (weit über den ersten Widerstand hinaus), damit ist dann evtl. der Bowdenzug verrutscht bzw hat sich gelängt, also müsste dieser neu eingestellt werden.


    Meine Vermutung! Nachdem was er alles schon in Eigenregie verschlimmbessert hat, die wahrscheinlichste Variante. :super:

  • Zitat

    Original von Fred
    ...Der Konzern ( Hyundai Deutschland) laesst den Kunden mit seinen Problemen bei Garantiearbeiten alleine...


    Die Werkstatt führt alle Garantiearbeiten zur vollsten Zufriedenheit der Kunden aus. Rücksprache und Anfragen der Werkstatt (in Person des Meisters) an Hyundai Deutschland, werden im Sinne des Kunden bearbeitet und beschieden.


    Merkst du was @Fraed? Verallgemeinerungen... Wo der Unterschied ist? Mein Beitrag sind gelebte Erfahrungen und du lutschst an dem Knochen, der dir hier hingeworfen wird. Erbärmlich.

  • Das ist ein dicker Knochen :


    Zitat aus Schreiben von Hyundai Motor Deutschland :
    " Nachbesserungen zu erbrachten Reparaturen obliegen ausschliesslich dem ausfuehrenden Autohaus und sind dort einzufordern"


    Dieser Knochen wird manchem Hyundai- Kunden schwer im Magen liegen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • [quote]Original von polterkarre
    "
    Nachbesserungen zu erbrachten Reparaturen obliegen ausschließlich dem ausführenden Autohaus und sind dort einzufordern.



    quote]


    Wenn eine Reparatur von HMD bei einem Hyundaihändler in Auftrag gegeben wurde, und diese Nachbesserung mangelhaft ausgeführt wurde, ist für die Reparatur der ausführende Händler alleinverantwortlich, und nicht mehr der Hersteller des Fahrzeuges. Deshalb muß man beim Händler, der die Reparatur gemacht hat reklamieren, und nicht mehr bei HMD. Denn die Fehler bei der Reparatur hat ja nicht der Hersteller gemacht, sondern die Werkstatt des Händlers. Und der ist eben für seine Arbeit verantwortlich, und ist dann auch der einzig rechtlich korrekte Ansprechpartner.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • michelbirne
    Da hast du nicht unrecht! Du gehörst sicherlich, genauso wie auch ich, zu den Hyundaifahrern- und Kunden die in vielen Jahren und gefahrenen Kilometern keine probleme mit ihrem Hyundai hatten.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das darauf noch einer von den alten Hasen eingeht!!!!!!


    :mauer:

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Zitat

    Original von ckm
    War es bei dir auch so, wenn man am Hebel der Tankentriegelung zog passierte nichts...


    Nicht ganz, sie ging ein paar Millimeter auf, so dass man mit dem Schlüsselbart in den Spalt konnte und die Klappe ganz aufmachen konnte.


    Die Klappe geht insgesamt sehr schwergängig auf, somit kann dein WD40 natürlich hilfreich sein. Auf Dauer sollte aber eigentlich eine andere Lösung zu finden sein und die Ursache der Schwergängigkeit erforscht werden. Aber vermutlich wird es auch nur auf so etwas hinauslaufen. Mal sehen.


    Zitat

    Original von ckm
    Wenn ich das so lese sollte ich wohl eine Werkstatt auf machen, unter den Blinden ist der Einäugige ja auch König.


    Ich habe nichts dagegen wenn fähige Leute eine Hyundaiwerkstatt aufmachen und die Probleme zur Zufriedenheit der Kunden beseitigen.
    Allerdings dein Wunsch Geld damit zu verdienen dem Kunden jedes Jahr aufs neue die Tanklappe einzuölen rückt dich schon ziemlich in die Nähe einiger Hyundaiwerkstätten :todlach:


    Zitat

    Original von J-2 Coupe
    Wenn eine Reparatur von HMD bei einem Hyundaihändler in Auftrag gegeben wurde, und diese Nachbesserung mangelhaft ausgeführt wurde, ist für die Reparatur der ausführende Händler alleinverantwortlich, und nicht mehr der Hersteller des Fahrzeuges. Deshalb muß man beim Händler, der die Reparatur gemacht hat reklamieren, und nicht mehr bei HMD. Denn die Fehler bei der Reparatur hat ja nicht der Hersteller gemacht, sondern die Werkstatt des Händlers. Und der ist eben für seine Arbeit verantwortlich, und ist dann auch der einzig rechtlich korrekte Ansprechpartner.


    Wenn aber der Außendienstler den Auftrag zur Reparatur gibt und Hyundai diese bezahlt und der Kunde keinen Reparaturvertrag mit der Werkstatt hat, wie soll der Kunde denn dann seine Rechte durchsetzen wenn die Werkstatt Nachbesserungen ablehnt und HMD jede Hilfe verweigert :denk:


    Wie ich bereits erwähnt habe, wer sich einen Hyundai kauft sollte gleich eine Rechtsschutzversicherung mitabschließen :teach:

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • polterkarre
    Ein - sicherlich schwieriger - Fall wie deiner, ist aber die Ausnahme, und nicht die Regel. Hyundai hat in Deutschland von Januar bis Mai 2012 rund 43.000 (!)Fahrzeuge verkauft. Und das sind sicherlich nicht alles Garantiefälle geworden!


    edit: Zum Thema Nachbesserungsreklamation nur beim Händler ein Beispiel aus dem Leben: Wenn du dir beim Metzger ein Schnitzel kaufst, und es deine Frau beim braten anbrennen läßt, mußt du dich bei deiner Frau beschweren- und nicht beim Metzger, oder gar beim Schwein von dem das Fleisch kommt.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Glaube mir, solche Autowerkstätten wissen am besten wie sie mit so einer Tour durchkommen, denn darin haben sie wirklich ihren Meister gemacht.


    Ich sage nicht, dass es die Regel ist. Ich sage nur Hyundai ermöglicht es durch seine Struktur und sein Handeln bzw Nichthandeln gegen solche Autohäuser.
    Wenn diese Autohäuser wüßten, dass sie damit nicht durchkommen, würden sie versuchen ordnungsgemäße Arbeit zu machen. Fehler macht jeder mal.


    Wenn ich Hyundai wäre würde ich das Geld für die Nicherbrachten und die schlecht erbrachten Leistungen einfach zurückfordern. Wie es jeder normale Kunde tun würde. Oder würdest du für Reparaturen bezahlen, die gar nicht oder nur schlecht gemacht wurden. Aber Hyundai überläßt den Kunden sich selbst, der diesbezüglich in einer sehr schlechten Rechtsposition ist.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Ich denke nicht, dass der Kunde in einer schlechten Rechtsposition ist.


    Wenn HMD schreibt, dass fuer Nachbesserungen bei Garantie ausschliesslich der ausfuehrende Betrieb zustaendig ist, verkennen sie folgende Tatsache :
    HMD ist der Garantiegeber ,somit, rechtlich gesehen, der alleinige Ansprechspartner.
    Mit der Durchfuehrung der Garantiearbeiten betrauen sie einen offiziellen Hyundai- Haendler. Laut Garantiebedingungen darf sich der Kunde diesen Betrieb selbst aussuchen.
    Dieser Betrieb ist dann, rechtlich gesehen, der Erfuellungsgehilfe von HMD Die rechtliche Verantwortung verbleibt aber bei HMD.
    Wenn die Reparatur fehlschlaegt, hat der Kunde die Wahl
    1. Er kann von dem Betrieb eine Nachbesserung ( erneute Reparatur) verlangen oder
    2 wenn er kein Vertrauen in den Betrieb hat, kann er HMD auffordern, seinen Mangel endgueltig zu beheben.
    Vernuenftigerweise wird dann HMD ihm anbieten, sich einen anderen Betrieb zu suchen oder ihm einen anderen Betrieb ( in zumutbarer Naehe) benennen.
    Manche Kunden wechseln dann gleich den Betrieb, ohne HMD zu informieren. Das wird auch in der Regel vvon HMD akzeptiert, obwohl es nicht ganz rechtlich korrekt ist.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • So, jetzt muss ich aber bei HMD Abbitte leisten fuer etwas, was ich in den vergsngenen Tsgen geschrieben habe :anbet:
    Wenn HMD schreibt, dass bei Nachbesserung aus Reparaturen aus Gewaehrleistung ausschliesslich der ausfuehrende Betrieb zustaendig ist, haben sie Recht.
    Allerdings mit der kleinen Einschraenkung, dass es von HMD missverstaendlich formuliert wurde.
    Ich versuche mal zu erklaeren.
    In Polterkarres Fall handelt sich vermutlich um Ansprueche aus Gewaehrleistung und nicht aus Garantie. Der Ansprechpartner ist hier der Verkaeufer und nicht HMD.
    Dieser kann wiederum einen Betrieb ( seiner Wahl) mit der Reparatur beauftragen. Dieser Betrieb ist dann wieder Erfuellungsgehilfe, aber nicht von HMD sondern des Verkaeufers.
    Wenn die Reparatur fehlschlaegt, kann der Kunde von dem Betrieb Nachbesserung verlangen oder, wenn er kein Vertrauen in den Betrieb mehr hat, sich direkt an den Verkaeufer wenden.Das zweite hat Polterkarre getan, nachdem er mehrfach von dem Betrieb keine Abhilfe der Maengel erreichen konnte. Er fordert jetzt von dem Verkaeufer Wandlung.
    Also: wenn nur Ansprueche aus Gewaehrleistung gestellt wurden, ist HMD nicht Ansprechpartner des Kunden, nimmt aber am Rechtsstreit ( in der Regel auf Seiten des Verkaeufers) teil.
    Die oben erwaehnte Einschraenkung bezieht sich auf die von HMD gewaehlte Formulierung, dass
    fuer Nachbesserungen aussschliesslich det ausfuehrende Betrieb zustaendig sei. Das ist missverstaendlich, denn letzendlich ist der Verkaeufer in diesem Falle fuer die Behebung des Mangels zustaendig. Aber im Fall der Gewaehrleistung ist HMD garnicht Anspruchsgegner, also am Verfahren garnicht oder nur mittelbar beteiligt.
    Weitere Variante : der Kunde hat gleichzeitig oder spaeter zusaetzlich Garantieansprueche ( gegen HMD) gestellt. Dann ist HMD allerdings wieder im Spiel.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Zitat

    Original von scrabb
    Das darauf noch einer von den alten Hasen eingeht!!!!!!
    :mauer:


    Hast ja Recht. Sorry!

  • Zitat

    Original von Fred
    So, jetzt muss ich aber bei HMD Abbitte leisten fuer etwas, was ich in den vergsngenen Tsgen geschrieben habe :anbet:


    Ne, schon klar. Stück nach links in deinem Eifer. :D

  • "IN ALIS VINCIMUS" :D

    Hyundai i30 Comfort:
    OEM-Radio, Alto Mobile Control 8, Ampire Converter, RA-Audio Network, MP-1, 4x SL-F 165MkII, AXX1010 in BR, audison LR605xr

  • Zitat

    Original von J-2 Coupe
    Dolo agit, qui petit, quod statim, redditurus est.


    Wem unterstellst du hier Arglist????
    Dem Kunden, der ein mangelhaftes Auto bekommen hat, welches auch nach 4 Reparaturversuchen (falls man das überhaupt so bezeichnen kann) immer noch schadhaft ist?


    Fred
    Du vergißt, dass Garantie eine freiwillige Leistung ist.
    Somit viel Spaß beim Hyundai verklagen.
    In meinem Fall wäre der Garantiegeber zudem noch Hyundai Bulgarien.


    Ansonsten hat man als Kunde natürlich das Recht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gegen seinen Verkäufer vorzu gehen und von dem Nachbesserung zu verlangen. Dies ist der einzige rechtlich sichere Weg.
    Deswegen innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Kauf immer direkt an den Verkäufer wenden und Nachbesserung verlangen und sich nicht auf die Hyundaigarantie verweisen lassen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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