Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen

  • Zitat

    Original von realmaster


    Dito, alles bestens... :prost:


    Hm, hast du nicht selber berichtet, dass deine Heckklappe 2 mal lackiert werden mußte :denk:
    Und wo sind denn deine hellseherischen Fähigkeiten zum Inhalt des Beschlusses :denk:


    Ich kenne den Inhalt auf jeden Fall noch nicht.
    Die Rechtspflegerin hatte telefonisch nur über die Art des Beschlusses Auskunft gegeben, jedoch nicht zum genauen Inhalt.
    Müßte aber kurzfristig per Post kommen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    ...Hm, hast du nicht selber berichtet, dass deine Heckklappe 2 mal lackiert werden mußte :denk:


    Richtig, aber das wurde problemlos auf Garantie behoben. Die 2. Vorstellung beim Lackierer wurde notwendig, weil er das erste Mal gepfuscht hat. Dafür kann das Auto und Hyundai nichts.


    Noch eine Bitte. Lass das mit deinem Beschluss bitte kurz und schmerzlos über uns ergehen. Danke.

  • Zitat

    realmaster Noch eine Bitte. Lass das mit deinem Beschluss bitte kurz und schmerzlos über uns ergehen. Danke.

    :bang: :bang:


    realmaster
    Meinst du das hilft oder glaubst du noch an den Weinachtmann :mad: :mad:


    :blume: :blume: :sauf: :prost:

  • OFF TOPIC


    Zitat

    Original von Buick1955
    Meinst du das hilft oder glaubst du noch an den Weinachtmann


    Das wird nichts mit dem Weihnachtsmann: >klick< =)

  • chefe
    das würde helfen wenn man den Jäger mal auf was anderes ansetzt als auf die armen Tiere :mad: :mad:


    nur so ein Gedanke :anbet: :anbet:

  • Wollte mit meiner Bitte jetzt nichts lostreten Leute... :nenee:


    Langzeitqualität ;)

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • MOIN
    WAS IST LANGZEIT QUALLITÄT?



    WAS IST Quallität?
    bevor überhaupt irgend jemand hier etwas schreibt-macht euch mal gedanken über das Wort!
    und zwar nicht über eure quallität bzw. was ihr damit verbindet sondern was dieses wort überhaupt aussagt!
    was ist Hyundai -quallität?
    dieses wort -jeder meint seine bedeutung zu wissen-48stunden seminare dann ist dir klar ,die bedeutung des wortes
    Quallität entspricht nicht der allgemeinen auffassungvon gut oder schlecht!


    ohhh wuste garnicht was das ist!
    ist der erste gedanke ,wenn man sich mit dem wort beschäfftigt!
    komisch ist allerdings ,daß jeder zu dem thema seinen 'senf dazu giebt'



    also wa bedeutet Quallität?(nicht für euch-sondern für Hyundai?)wir reden hier über Hyundai -Quallität!!!!!
    wenn das klar erkannt wurde ,kann man eigentlich hier nur antworten.
    mfg


    Matze

  • Also ich definiere mit Qualität ganz traditionell, dass die Erfordernisse des Kunden im Vordergrund stehen.


    In soweit haben Hyundai und ich eine völlig verschiedene Auffassung von Qualität.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • jo ,und genau deshalb haben worte auch ihre bedeutung.
    damit nicht jeder seine eigene Definierung klar stellt-und dsarauf behaart!


    mfg


    Matze

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Also ich definiere mit Qualität ganz traditionell, dass die Erfordernisse des Kunden im Vordergrund stehen.


    Günstiger Preis aber hohe Qualitätsansprüche,das geht nicht auf.
    So eine Ausstattung und Qualität bekomme ich von keinen D-Hersteller für diesen Preis.Das sollte man aber wissen bevor man sich ein preisgünstiges Auto kauft.

  • Zitat

    Original von dk1
    Günstiger Preis aber hohe Qualitätsansprüche,das geht nicht auf.


    Ich möchte da widersprechen. Hyundai macht mit dem i30 vor, dass sich beides nicht ausschließt und das sind nicht nur persönlich gemachte Erfahrungen, sondern die einer breiten Masse. Es wird immer vorkommen, dass jemand mal nicht so zufrieden ist oder aber auch ein Montagsauto erwischt hat, dafür sieht der Hersteller Garantie vor. Für schlechte Erfahrungen nach der Garantiezeit ist dieser Thread da, aber da sehe ich bislang nicht wirklich etwas Substantielles. Meine Koppelstangen hätten m.E. länger halten dürfen. Die Straßen sind hier nicht die Besten und ich gelegentlich recht sportlich unterwegs, vielleicht hat das mit dazu beigetragen, aber sonst? Nichts! :super:

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • So, der Beschluss liegt vor.
    Das Gericht weist darauf hin, dass es bis jetzt nicht davon ausgeht, dass mindestens 2 Nachbesserungsversuche an der Heckklappe unternommen worden sind. (trotz belegter 4 Werkstattaufenthalte ???? und schriftlicher Stellungnahme des Beklagten über den letzmaligen und nochmaligen Versuch der Nachbesserung an der Heckklappe ????)
    Des Weiteren geht das Gericht auch nach dem BGH Urteil nicht automatisch davon aus, dass die notwendigen Reparaturkosten für die Heckklappe in Höhe von 7% des Kaufbetrages ausreichend sind für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
    Außerdem haben wir die Auflage bekommen die ladungsfähige Adresse des angestellten Verkäufers des Beklagten dem Gericht vorzulegen, da das Gericht ihn als Zeuge vernehmen möchte und der Beklagte nicht in der Lage war die Adresse seines ehemaligen Mitarbeiters mitzuteilen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Viel Glück mit einem anderen Hersteller, danke für die eine oder andere kurzweilige Minute. Die zum Teil sehr bösartigen Unterstellungen verzeihe ich dir.


    Mach es gut Paul.

  • Mit Zivilgerichtsverfahren hat realmaster bisher wohl noch keine Erfahrungen gemacht.



    Fragen an Paul:


    Ist folgendes richtig?


    Das war Amtsgericht, oder?
    Das Gericht hat eine vorlaeufige Einschaetzung des Falles gegeben, aber noch kein Urteil gefaellt.
    Es fehlt noch die Einvernahme von Zeugen
    Die zwei geforderten Nachbesserungsversuche sind beweisbar.
    Oder alternativ : Es ist von dir beweisbar, dass der Haendler endgueltig eine Nachbesserung verweigert hat!

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Hier gehts ja immer noch vooooooll ab !!!:bang: :bang: :bang: :bang: Langzeit erfahrung , gerichts urteile sollte der thread heisen . :evil:

  • Zitat

    Original von Fred
    Das war Amtsgericht, oder?
    Das Gericht hat eine vorlaeufige Einschaetzung des Falles gegeben, aber noch kein Urteil gefaellt.
    Es fehlt noch die Einvernahme von Zeugen
    Die zwei geforderten Nachbesserungsversuche sind beweisbar.
    Oder alternativ : Es ist von dir beweisbar, dass der Haendler endgueltig eine Nachbesserung verweigert hat!


    Nein natürlich Landgericht. Ab 5000 Euro ist das Landgericht zuständig.
    Ja, das Gericht hat lediglich den Hinweis mit seiner Einschätzung gegeben und die Auflage die ladungsfähige Adresse des Zeugen zu benennen.
    Ja.
    Ja, wurde dem Gericht bereits vorgelegt (aber wohl nicht gelesen).

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Danke, Paul


    Es war LG, weil es um Rueckgabe/ Wandlung geht. Ist mir jetzt klar.
    Wenn noch nicht alle Zeugen gehoert sind, ist noch alles offen.
    Seltsam ist, dass Du jetzt die Auflage hast, die Adresse des Angestellten des Haendlers herauszufinden.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!