Garantie EU Neuwagen

  • Genau nicht, jedoch hat mir mein Händler das etwa so erklärt, dass Hyundai für EU-Fahrzeuge ab Frühjahr 2017 nur noch zwei Jahre Garantie gibt und die ja nicht wissen können, wie lange das jeweilige Fahrzeug nach der Herstellung auf Halde gestanden hat. Es gibt ja auch Fahrzeuge, die von Händlern bestellt sind, jedoch nicht verkauft wurden.


    Darum ist das Datum der Garantieanmeldung eben so wichtig.


    Ich muss dazu sagen, dass ich meinen ix20 bei einem Ford-Händler zu einem echt akzeptablen Preis gekauft habe, der nebenbei auch EU-Fahrzeuge verkauft (auch von Ford).


    Daher musste auch der bei einem befreundeten Hyundai-Autohaus um die Ecke erst mal nachfragen wegen der Garantie und den Formalitäten und natürlich auch wegen der ersten Durchsicht (die mir das Autohaus sogar noch bezahlt hat).


    Da bekommst du einen Fragebogen den du ausfüllen musst und den schicken die zu HMD. Innerhalb von 5 Minuten hatte ich alle Daten und das Serviceheft wurde mir dann zugeschickt.


    Das sind Fragen wie etwa:


    Waren Sie darüber informiert, dass HMD für EU-Fahrzeuge keine 5 Jahresgarantie mehr gibt und wussten Sie im Vorfeld, dass es ein EU-Fahrzeug ist usw.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, und kann nicht gerichtlich eingeklagt werden

    Blödsinn. Natürlich kann eine Garantie eingeklagt werden. Sie ist Vertragsbestandteil beim Kauf. Und sie kann auch übertragen werden, so wie das Eigentum am Fahrzeug übertragen werden kann.


    Die Garantie ändert sich aber nicht wenn das Fahrzeug in einem anderen Land als vorgesehen verkauft wird! Nur weil das tschechische Auto jetzt in Deutschland zugelassen ist gelten nicht die Garantiebedingungen von Hyundai Motor Deutschland GmbH sondern weiterhin die von Hyundai Motor Czech s. r. o.. Stehen in den Bedingungen irgendwelche Klauseln zum Vertriebsweg, dann gelten diese so wie sie in den Garantiebedingungen stehen(*).


    Durch die Zulassung auf den Händler vor dem Verkauf greift die Anti-Binnenmarktsklausel aber nicht, womit der Wagen die normale 5-Jahres-Garantie ab Erstzulassung April haben sollte. Sollte, weil auch andere Details die Garantie aushebeln könnte. Aber das fällt alles unter die Garantiebedingungen! Das ist exakt genauso wie wenn die vorgesehenen Inspektionen nicht gemacht werden. Auch da gilt die Garantie, nur greift sie nicht. Steht halt so in den Garantiebedingungen: Nix Inspektion => nix kostenlose Reparatur wenn putt!


    Gruß Michael


    (*) Sie gelten erst einmal wie jede andere beliebige Vertragsvereinbarung. Allerdings sollen die Klauseln nach Meinung einiger Fachleute gegen geltendes EU-Verbraucherschutzrecht verstoßen. Für den normalen Verbraucher ist das aber eine Taube auf dem Dach, die dort noch sehr lange sitzenbleiben dürfte... Also nix mit Taubenbraten...

  • Na hoffentlich liegst du mit deinen Ausführungen und Versprechnungen, die du hier anderen gibst, auch richtig! Du hast ja hier auch schon früher mehrmals geschrieben, daß es niemals Dieselfahrverbote in Deutschland geben wird......errare humanum est. :unsicher:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Garantie ist und bleibt freiwillig und kann mit Sicherheit nicht eingeklagt werden! Man sollte Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen!

  • Dann ist es auch nur freiwillig dass Dein Auto Alufelgen statt Stahlfelgen hat, wenn Du einen Kaufvertrag über ein Auto mit Alufelgen gemacht hast? Leute, was habt Ihr für Ideen?


    Man kauft ein Auto mit bestimmten zugesicherten Eigenschaften. Also mit Garantie und mit Alufelgen. Das macht rechtlich keinen Unterschied. So wie man die fehlenden Aluräder einklagen kann, kann man auch die Garantie einklagen, wenn sie entgegen der Garantiebedingungen verweigert wird.


    Es ist etwas ganz anderes, was in der Garantie steht. Da kann sich ein Hersteller oder Importeur alles mögliche ausdenken und festlegen. Keine Garantie? 3 Jahre Garantie aber nur auf den Motor? 10 Jahre Vollgarantie? Völlig egal. Aber diese Garantie wird sozusagen als virtuelles Ausstattungsmerkmal des Autos mit gekauft. Wie die Aluräder. Und ist dann natürlich auch einklagbar, wenn sie nicht erfüllt wird.


    Das Problem ist, dass Hyundai auf die Idee kam in die Garantiebedingungen reinzuschreiben dass die Garantie nur greift wenn das Auto nicht vor dem Verkauf an den Endkunden zunächst vom Vertragshändler irgendwo in Europa an einen anderen Händler verkauft wurde, der das Fahrzeug zum Weiterverkauf ohne Zulassung erworben hat.


    Unser i20 ist ein EU-Import, hat aber noch nicht diese Klausel in den Garantiebedingungen. Würde jetzt Hyundai eine Garantiereparatur verweigern, dann könnten wir ganz normal dagegen klagen. Weil in unserer Garantie steht: "Auto kaputt in Europa? Jeder Vertragshändler in Europa muss helfen. Für lau.".


    Bei den aktuellen EU-Fahrzeugen steht aber etwas anderes in den Garantiebedingungen. Sinngemäß: "Du nix gekauft von Vertragshändler? Du nix Reparatur für lau!". Wenn man diese Klausel in den Garantiebedingungen hat, dann ist das auch so. Nix Reparatur für lau. Hat schließlich Hyundai auch nicht versprochen.


    Also: Man kann alles einklagen, was einem Kauf zugesichert wurde. Egal ob Garantie oder Alufelgen.



    Gruß Michael

  • Gibts nicht ne EU-Mindest-Garantieklausel von 24 Monaten auf Neuware?

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Du meinst die Sachmängelhaftung, die bei Neuwaren 24 Monate und bei gebrauchten Waren mindestens 12 Monate beträgt. Die muss der gewerbliche Verkäufer dem Endkunden gegenüber gewähren.


    Gruß Michael

  • Nanu? Da fehlt ein Posting von mir. Also nochmals: Was J-2 Coupé im Posting #23 schreibt ist dreist, frech und vor allem falsch, denn ich habe nie behauptet es würde niemals Dieselfahrverbote in Deutschland geben. Ich bin wie vielfach geschrieben gegen diese Fahrverbote, die weder gerechtfertigt sind noch den Nutzen haben, der sie angeblich notwendig macht - das ist aber etwas ganz anderes. Wir können sicher sein, es werden in vielen Städten noch diese Fahrverbote kommen.


    Gruß Michael


    P.S.: Natürlich ist das in diesem Thread OT, aber J-2 Coupés Märchen im Posting #23 ist es ja auch. Außerdem ist sein Posting beleidigend, also muss ich das auch richtigstellen können.

  • Eine Garantie ist und bleibt immer noch eine freiwillige Angelegenheit des Herstellers und hat nichts damit zu tun ob mein mit Alufelgen gekauftes Fahrzeug nun wirklich mit Alufelgen oder Stahlfelgen ausgeliefert wird. So ein Blödsinn habe ich selten gelesen....
    Ob das Fahrzeug so beschaffen ist, wie im Kaufvertrag zugesichert, das hat rein gar nichts mit Garantie zu tun. Das ist nun mal ein Kaufvertrag, den beide Seiten zu erfüllen haben.
    Wird das Fahrzeug mit Stahlfelgen anstatt Alufelgen ausgeliefert, so muss der Hersteller nachbessern. Das ist jedoch keine Garantie, sondern Erfüllung der vertraglich zugesicherten Leistung.

  • Ich werde Eure Kommentare nicht werten oder weiter kommentieren, aber für alle anderen möchte ich beschreiben, was ich gerade gemacht habe: Ich habe die Worte "Garantie" und "einklagbar" bei Google eingegeben. Schon das erste Ergebnis ist interessant: https://www.deutsche-anwaltsho…vilrecht/garantieleistung Da sind anders als hier Fachleute für den Inhalt verantwortlich. Und was lesen wir da? "Wird eine Garantie versprochen, so ist diese (unabhängig von der Gewährleistung) auch einzuhalten. Der Kunde kann die Garantieleistungen auch einklagen."



    Gruß Michael

  • Klingt für mich absolut logisch.
    Ist im Kaufvertrag eine 5 JAhres Garantie aufgeführt, dann ist die genauso Bestandteil, wie die bestellten Alutfelgen. Genau das hat ja Diesel Dussel auch geschrieben.
    Ich bin mir nur gerade nicht sicher ob die 5 Jahres Garantie Teil des Kaufvertrages ist :denk:

  • Zu solchen Fragen gibt es entsprechende Musterurteile. Alles, was vom Hersteller/Importeur beworben wird braucht nicht nochmals im Kaufvertrag zu stehen, das gilt auch so als zugesicherte Eigenschaft. Das gilt für die Garantie, den Verbrauch, die Ausstattung u. ä. m..


    Schwierig wird die Geschichte wenn aktuell ein EU-Importeur über einen Hyundai behauptet, dass die 5-Jahres-Garantie uneingeschränkt gelten würde. Da ist der im Falle eines Falles zu verklagende Vertragspartner der EU-Importeur. Da hat der Käufer dann ganz schnell das klassische Problem: Steht das mit der Garantie nicht im Kaufvertrag und der Händler bestreitet das zugesagt zu haben, dann ist das die bekannte Geschichte: Vor Gericht und auf hoher See... Da hängt ein Rattenschwanz an Ärger und offenen Fragen dran.


    Deshalb würde und werde ich aktuell keinen Hyundai mehr kaufen. Allerdings gar keinen, auch keinen für den deutschen Markt vorgesehenen. Denn egal wie groß und mächtig ein Weltkonzern wie Hyundai auch sein mag, es kann nicht sein dass Hyundai mal eben für sich den europäischen Binnenmarkt abschafft, weil Hyundai meint Gesetze nicht einhalten zu müssen oder mit juristischen Tricks umgehen zu können.


    Bei den Abgasen regen sich - zu Recht! - alle über die Dreistigkeit der Konzerne auf, bei der Garantie wird dagegen über Geschenke palavert als ob die Garantie eine kostenlose Scheibe Wurst für das kleine Kind beim Metzger wäre. Nein, eine Garantie hat für den Käufer einen hohen wirtschaftlichen Wert und das wissen Händler und Käufer und berücksichtigen das natürlich bei den Preisverhandlungen.


    Gruß Michael

  • Zu den EU-Fahrzeugen muss man jedoch auch sagen, dass Hyundai zwar mit Garantie wirbt, aber eben nur für die für die jeweiligen Länder gebauten Fahrzeuge, die auch in diesem Land verkauft werden!


    Kurzum: wenn in Deutschland mit 5 Jahren Garantie geworben wird, zählt das nur für Fahrzeuge, die für Deutschland gebaut und von einem deutschen Händler hier als Neuwagen verkauft werden.


    Wirbt Hyundai Österreich mit 3 Jahren Garantie und das Fahrzeug wird hier in Deutschland verkauft, bekommt man eben seit Mitte letzten Jahres nur noch die 3 Jahre.


    Was ich nicht genau weiss ist, ob ein Fahrzeug auch als EU-Fahrzeug gilt, wenn es zwar für beispielsweise Polen gebaut, jedoch hier erstmalig vom Importeur zur Garantie angemeldet wurde.


    Als wir unseren i30 cw (gebaut für Dänemark) im August 2009 beim EU-Händler in Brandenburg gekauft haben, bot HMD 3 Jahre Garantie an und wir bekamen sogar für unseren 4 Jahre Garantie!!


    Stand explizit im Kaufvertrag drin. Nun weiss ich jedoch nicht, ob das eine freiwillige Leistung des Händlers war (im Serviceheft stand aber handschriftlich zu der Abnahmeinspektion eine Garantie bis August 2013 drin - und die füllt doch eigentlich das Werk aus)

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    2 Mal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Ja, genau. Grundsätzlich gilt immer genau die Garantie die es in dem Land gibt, für dessen Markt der Wagen vorgesehen war. Sollte der Hersteller / Importeur dort andere Garantien als hier haben, gilt diese andere. Die Bedingungen können dabei durchaus auch mal besser als hier sein: Unser i20 muss gemäß Serviceheft zum Erhalt der Garantie nur alle zwei Jahre und nicht jährlich zur Inspektion wie das beim deutschen Modell der Fall ist.


    Die Garantie die es im jeweiligen Land gibt kann von Hyundai innerhalb Eurpoas nicht verweigert werden, das wäre ein klarer Rechtsbruch. Deshalb haben sich die schlauen Köpfe bei Hyundai eine Klausel ausgedacht um quasi am geltenden Recht vorbei den EU-Fahrzeugen doch die Garantie zu entziehen: Die Garantie gilt nur dann, wenn der Kunde auf den der Wagen zuerst zugelassen wird das Auto selber beim Vertragshändler gekauft hat. Gab es vor der ersten Zulassung noch einen Zwischenhändler, gilt die Garantie nicht. Das mit dem Zwischenhändler ist aber der typische Fall beim Kauf eines Autos bei einem EU-Händler.


    Die EU-Händler haben aber auch eine Möglichkeit die Klausel von Hyundai zu umgehen: DIe Autos werden vor dem Verkauf zugelassen. Die Garantie gilt dann weil der erste eingetragene Halter das Auto beim Vertragshändler gekauft hat (bei Zulassung auf den Zwischen-/EU-Händler) oder sogar selber der Vertragshändler ist (bei Zulassung auf den Hyundai-Händler im Land XY).


    Hyundais wird man in den nächsten Jahren vermutlich kaum noch als "normale" EU-Fahrzeuge bekommen, sondern nur noch als ausländische Tages- oder Kurzzulassungen. Steht das Auto z. B. ein halbes Jahr auf dem Hof des Händlers ist dann halt schon ein halbes Jahr Garantie abgelaufen, aber die Garantie gilt ansonsten ganz normal. Ganz genau so, wie man es von inländischen Tages- oder Kurzzulassungen kennt.


    Um endlich mal wieder zum Topic zurück zu kommen: Der Wagen den der TE gekauft hat war wie er schreibt im April schon 18 Tage auf eine deutsche Firma zugelassen. Wenn - was wahrscheinlich ist - diese Firma den Wagen beim Tschechischen Vertragshändler gekauft haben sollte gilt für den Wagen seit April die Garantie wie sie in Tschechien üblich ist. Und das bedeutet 5 Jahre Garantie.


    Gruß Michael

  • Zitat: "Hyundais wird man in den nächsten Jahren vermutlich kaum noch als "normale" EU-Fahrzeuge bekommen"


    So war es gewollt, so wird es kommen.......und das ist auch GUT und RICHTIG so.

  • Also ich habe auch einen i30 Kombi aus Dänemark mit Service bekommen, den ich Juli 2017 gekauft habe und der Juni 2017 gebaut worden ist. Der Wagen wurde in Deutschland direkt in Tschechien im Werk bestellt (da ich Vollausstattung wollte) und das Auto wurde direkt nach Deutschland ausgeliefert, und hat das Land Dänemark nie gesehen. Man muss eben nur den richtigen EU Händler erwischen, der das ganze vernünftig regelt.


    Ich habe meine ganz normalen 5 Jahre Garantie, dies hat mir sogar meine Hyundai Werkstatt hier im Ort nochmals schriftlich bestätigen lassen. Also alles 1A und ich würde immer wieder ein Auto über einen EU Händler kaufen, die 8000€ die ich mir bei meinem i30 gespart habe, sind es mir definitiv wert :freu:

  • Moin,


    nur mal so.... Eine Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung, die vom Hersteller gewährt wird! Für diese Leistung kann er selbstverständlich die "Spielregeln", den Geltungsbereich sowie den Umfang der inkludierten Leistungen frei bestimmen/festlegen.
    Unabhängig davon gibt es die gesetzliche Gewährleistung. Und die beträgt in Deutschland 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Punkt!


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • Eine Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung, die vom Hersteller gewährt wird! Ja und nein. Es gibt keine Pflicht zur Garantie und die Bedingungen einer Garantie kann der Hersteller/Importeur auch weitgehend frei gestalten. Das geltende Recht, insbesondere die Verbraucherschutzrechte und die des EU-Binnenmarktes sollten dabei aber schon beachtet und nicht mit juristischen Tricks ausgehebelt werden.


    Gruß Michael

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