"N" - Leistungsmessungen (Minderleistung)

  • Also ich werde auch einmal ein Auge drauf haben und mit dem autointernen System "messen". Sollte es zu dramatischen Abweichungen kommen, werde ich mir auch meine Gedanken machen. Wenn nicht, logisch, dann nicht. Schön ist es jedenfalls nicht.


    Manche Suppen werden auch heißer gekocht, als man sie essen sollte - das steht für mich ehrlich gesagt auch fest. Dennoch habe ich absolutes Verständnis für ein gewisses Maß an Unmut, denn es gibt wirklich Abweichungen, die definitiv grenzwertig sind!

  • Sorry für doppelten Beitrag...


    Habe eben mal schnell mit dem internen System "gemessen". Bin halt noch in der Einfahrphase, weshalb ich nicht weiß, ob sich das darauf auswirkt? Wie dem auch sei. Es ging auf der Autobahn durchgängig bergauf, 4. Gang von 100 - 190 Km/h ungefähr durchgezogen. Messung ergab, dass wohl 261 PS angelegen haben sollen. Das wird, wenn ich deutlich über 1.000 Kilometer bin, verstärkt ausprobiert. Schauen wir mal.


    Sollte nur als kleiner und kurzer Zwischenstand zur Ansammlung weiterer Daten hier dienen. :] :winke:

  • Das ist ungefähr das, was mein Diagramm auch angezeigt hat. Allerdings war ich da im 6. Gang. Mal kurz auf 220 km/h. Ich find das voll i.O.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Wie bei manch anderen Dingen auch würde ich hier fast behaupten, dass Unwissenheit ein Segen sein kann. Blöd nur, dass der N eine eingebaute Leistungsanzeige hat, ganz egal wie genau die ist. So wird man leicht dazu verleitet mal nachzugucken, was der eigene denn kann. Ich würde behaupten, dass man den Unterschied zwischen 250 und 275PS, wenn überhaupt, nur marginal spüren kann, und das auch nur in ganz wenigen Situationen. Wenn man allerdings weiß, dass das eigene Auto zu wenig Leistung hat, dann wird man es ständig im Hinterkopf haben. Und genau durch diese Gedanken wird dann auch der Fahrspaß getrübt, denn man hat nicht das erhalten was man gekauft hat.
    Ein vielleicht blödes Beispiel, doch wenn ich mir einen 50" Fernseher kaufe möchte ich auch, dass er 50" Bildschirmdiagonale hat. Wenn er dann ein paar cm zu klein sein sollte ist es vielleicht ein gewisser Trost, wenn er dafür einen besseren Schwarzwert als angegeben hat, und das Bild somit einen ticken besser ist als es sein sollte, zu klein bleibt es aber.
    Ich bin gespannt, ob Hyundai sich irgendwann offiziell dazu äußern wird, bzw. ob durch getauschte Bauteile die Leistung angehoben wird.

  • Beim i30 Turbo haben auch viele nicht die vorgegebenen 186 PS erreicht - das ist bis heute so geblieben, geändert wurde da gar nichts.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Wenn es so ist, dann sollte ich vom Finanzamt einen Teil der Neuwagensteuer zurück fordern, die auch tw nach der Leistung berechnet wird, die bisher zu viel einbezahlten monatlichen Steuern für 275 PS und ich werde ab sofort monatlich dem Finanzamt für die PS die ich weniger habe, nur mehr die Steuer für 257PS überweisen.


    Und wenn sie dann kommen wg. Steuerhinterziehung werde ich Ihnen sagen, sie sollen sich doch nicht anschei**en und alles so heiß essen, werden sie kaum spüren von den 270 Euro/im Monat wenn ich nun 30.- weniger zahle...


    Dann werde ich noch vom Kaufpreis selbst einen Teil vom Händler/Hyundai zurück verlangen, weil ich nicht das bekommen habe, wofür ich vertraglich bezahlt habe.


    So Jungs der "allesnichtsoschlimm"-Fraktion, merkt ihr was? Für wen der N finanziell Peanuts waren und es eins von vielen Spielzeugen ist, dem wird es rel. egal sein, für jmd der dafür hart arbeiten muss und sich unter anderem wg der 275PS entschieden hat, ist es eine Verar***ung.

  • Alte Regel: Je höher man einsteigt, desto mehr wird man über den Tisch gezogen! :unentschlossen: Eine hochoffizielle Vergleichsmessung bei Hyundai selber (ggf an der Kurbelwelle) wird eine noch im Toleranzbereich liegende Motorleistung aufweisen können! Und zwar bei jedem Motor - so war es schon immer..... :]

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  • Ich habe doch schon einmal geschrieben, dass, sofern dies zuträfe, markenübergreifend passiert, ist nicht nur bei Hyundai so.

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  • Und jeder hat oder kann dir Belege dafür geben das es NICHT Standard ist sondern die Ausnahme das ein Auto nach unten streut. Hier geht es nicht um Kurbelwellenwerte sondern um den Vergleich zwischen der Zahl auf dem Papier und der Zahl nach der Messung und da ist es so dass der Großteil der heutigen, vergleichbaren Autos nach oben streut.

  • Genau das ist es doch, egal wie gemessen wird, der Großteil anderer PKW erreicht auf dem normalen Prüfstand vor Ort meist eine höhere, als die durch den Hersteller angegebene Motorleistung, bei Hyundai sieht es da leider oft anders aus.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Wenn ich Hyundai wäre, würde ich den Performance ab sofort nur noch mit 260 PS anbieten. Eine Änderung im Fahrzeugbrief bei allen zukünftig zugelassenen N kommt billiger, als eine technische Änderung.
    Es ändert sich eigentlich gar nichts - nur auf dem Papier steht etwas anderes. Und zwar etwas, was der Wahrheit näher kommt. :flöt:

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  • Glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass nur Hyundai nach unten streut. Vielleicht mal in anderen Foren nachlesen, Audi, BMW....

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  • Im Übrigen habe ich auch schon mal geschrieben, dass es sich hierbei um einen Mangel handelt, den ihr, gegebenenfalls per Gericht durchsetzen könnt. Hier mal ein Auszug aus einem Gerichtsurteil, gibt bestimmt noch mehr. Ist zwar nur en Landgericht, aber immerhin.


    Zitat

    Das Landgericht Wuppertal hatte sich deshalb mit der Frage zu beschäftigen, ab wann die Minderleistung eines Motors als vertragliche Pflichtverletzung und „erheblicher Mangel“ anzusehen ist. Das Gericht argumentierte, dass die Erheblichkeitsgrenze des § 323 Abs. 5 BGB - jedenfalls bei einem hochwertigen und sportlichen Neuwagen - bei einer Minderleistung von mehr als 10 Prozent überschritten ist. Nach Auffassung des Gerichts wies das vom Käufer beanstandete Fahrzeug damit einen nicht behebbaren „erheblichen Mangel“ auf, der den Kunden zum Vertragsrücktritt berechtigte.


    So, jetzt könnt ihr ja, wenn ihr wollt, den Händler verklagen. Auch das schrieb ich schon. Der Händler ist Vertragspartner, nicht Hyundai!

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  • @Klaus_B
    Der Händler ist Vertragspartner korrekt, aber die Garantie gibt der Importeur, wo dann bei Verweigerung von Ausbessern eines Mangels der Importeur zu klagen ist. Bin gerade wieder mitten in der Beratung mit meinem Anwalt wegen der Vorgangsweise bzw Garantieablehnung seitens Hyundai.

  • Wenn die 10 Prozent weiter so fest gehalten sind, wären wir bei einem N Performance noch bei 247,5 PS. Das wäre schon abartig wenig. So niedrig wurde bislang noch keiner gemessen, oder? Weiß da jemand was?

  • Die Rechtsprechnung und Gesetzeslage ist Hyundai bekannt - warum also etwas ändern, solange mind. 250 PS erreicht werden?

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  • Hallo Exxxplosiv:
    Aufpassen, nicht den Fehler begehen, den falschen zu verklagen!!! Den Fehler haben auch schon einige VW-Fahrer hinter sich, die VW verklagten und hinten runter gefallen sind. Denke aber, dein Anwalt wird wissen, was er tut.
    Die 10% war ne Entscheidung damals von nem Landgericht. Jedes andere Gericht kann dies jederzeit auch anders sehen, da ein Richter IMMER frei in seiner Entscheidung ist.
    Und: JEDES Urteil ist immer eine Einzelfallbetrachtung!!!! Das ist wischdisch zu wissen.
    Jaja, jetzt kommen wieder alle und sagen:" Klar, wer weiß denn sowas nciht, haha?"

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  • Danke für den Hinweis, er prüft es gerade wobei nur die erste logische Überlegung war bei Ablehnung der Garantie (die schriftlich durch Hyundai Österreich erfolgte) trotzdem der Händler öfter eingereicht hat, weil eben die Garantie ja vom Importeur gegeben wird und nicht vom Händler.


    Ich warte jetzt eh erstmal ab, was am 20.10. bei der Leistungsmessung raus kommt und werde ggf dann mit mehreren Punkten meinen Rechtsverdreher bemühen, weil ich bin es leid, seit über einem halben Jahr, seit dem ich das KFZ habe, mich mit den Problemen rum zu schlagen.

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