Fahrzeugbreite über Spiegel

  • Hallo Zusammen,


    wie euch sicherlich durch die gehäuften Berichterstattungen im TV und einschlägigen Seiten bekannt sein dürfte, kontrollieren unsere Freunde und Helfer vermehrt in Baustellen die Fahrzeugbreiten der Fahrzeuge. 70% der in der BRD neu zugelassenen Fahrzeuge sind breiter als 2m und dürfen so häufig nicht die linke Fahrspur in den Baustellen befahren.


    Nun steht in meinem Fahrzeugschein - wie auch in eurem - eine Breite von 1.775mm, worin aber nicht die Außenspiegel/Anbauteile enthalten sind. Hat einer von Euch schon jedoch schon einmal die Breite inklusive der beiden Spiegel gemessen oder in Erfahrung gebracht?


    Ich bin in sowas ja eher mäßig begabt und wirklich Lust etwas zu bezahlen weil er über Spiegel vllt. 1cm zu breit ist habe ich auch nicht wirklich :rolleyes:


    Habt schon einmal Dank!

  • Zitat

    Original von BlackIPS
    ... Hat einer von Euch schon jedoch schon einmal die Breite inklusive der beiden Spiegel gemessen oder in Erfahrung gebracht?


    Du meinst sicher den Beitrag der gerade lief. Dort wurde auch gesagt, wo man diese Abmessungen findet, aber nichts desto trotz: >klick<

  • Da gibt es in meinem Auto auf der Fahrerseite in der Tür so eine Taste die lässt völlig automatisch die Spiegel einklappen während der Fahrt, und damit sinds dann wieder unter 2m. Problem erkannt Problem gebannt.

  • SnakeWare
    Da meine Spiegel nur Handbetrieb haben frage ich Dich mal ob sich die elektrischen Spiegel einzeln einklappen lassen oder nur zusammen. Sollten sich die Spiegel einzeln anklappen lassen würde es reichen wenn man den rechten Spiegel einklappt und damit den Sheriffs keinen weiteren Ansatzpunkt für Meckereien bietet. Es ist ja nur der linke Aussenspiegel gefordert solange man hinten nicht bis unterm Dach beladen ist oder sich die Sicht mit Verdunkelungsfolie versaut hat.


    Gruss Michael

  • Jein wie es Ceed schon schrieb geht das nur gemeinsam, allerdings da ist es einfach das Bußgeld für ohne linken Spiegel ist denke ich mal geringer als wegen der Überbreite, hab grad aktuell keinen Bußgeldkatalog da.

  • Hi,
    das glaub ich nicht,denn ohne linken Seitenspiegel ist dein Auto nicht verkehrssicher,da gibts vermutlich auch noch einen Punkt.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Wenn 70% er Fahrzeuge zu breit sind für die linke Seite in der Baustelle, dann können sie diese ja auch gleich abschaffen, weil die kleineren Wagen sowieso nur auf der rechten Seite hinter den Lkw herfahren. Außerdem soll man ja auf der linken Seite nicht überholen, sondern versetzt fahren.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Da irrst du.


    Zitat

    Im Straßenverkehr findet ein Überholvorgang, das heißt das Vorbeibewegen an einem auf demselben oder benachbarten Fahrstreifen in dieselbe Richtung fahrenden anderen Fahrzeuges statt, im Gegensatz zum Vorbeifahren, das sich auf ein (nicht verkehrsbedingt) haltendes bzw. parkendes Fahrzeug bezieht.


    Quelle:

  • Zitat

    Original von Loddel
    Wenn 70% er Fahrzeuge zu breit sind für die linke Seite in der Baustelle, dann können sie diese ja auch gleich abschaffen, weil die kleineren Wagen sowieso nur auf der rechten Seite hinter den Lkw herfahren. Außerdem soll man ja auf der linken Seite nicht überholen, sondern versetzt fahren.


    Aus diesem Grund gilt ja das Verbot inzwischen häufig erst für Fahrzeuge ab 2,10m Breite.

  • realmaster
    Das was Du da schreibst ist mir hinlänglich bekannt, nur, wenn bei zugelassenen 80 km/h in der Baustelle der Lkw auf der rechten Seite schon 85 km/h fährt, dann darfst Du ihn nicht auf der linken überholen, da Du ja dann mindestens 90 - 100 fahren müsstest. Meist ist es so, dass auf der linken Seite in der Baustelle zu schnell gefahren wird.

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  • Hatte ich erst beim Zurückblättern bemerkt, dass sich das nicht auf meine Aussage bezog, mea culpa.

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  • Hi,


    also hilft nur re. Spiegel einklappen, da ist er ungefähr 1,92m beit.


    Aber tut man das vll. nicht überbewerten, ich kenne keinen, der deswegen schon abgestraft wurde. Oder kennt jemand einen, der jemanden kennt??? Wenn ja wie ist das Strafmaß, ich habe im Bußgeldkatalog nichts gefunden.

  • Moin,
    Nach 23 StVO darf die Sicht nicht beeinträchtigt sein und das Fahrzeug muss den Zulassungsvorschriften entsprechen.(also Innenspiegel und min. Linker Außenspiegel) Verstoß 25 Euro , bei Unfall 75 € und Punkte.

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)

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