Hallo und direkt eine Frage..

  • es geht doch eigentlich 'nur' um die mehrwertsteuer. wenn man ein auto, was mit 0 kilometer schon einen vorbesitzer hatte, hat der vorkäufer diese halt abgesetzt und kann so das auto billiger anbieten. that's it (zb fallen auch überführungsgeb. nicht an oder tüv - bringt wieder einpar €)


    kann mich natürlich auch irren:blume:


    Matze

    Einmal editiert, zuletzt von Klausie ()

  • Zitat

    Original von polterkarre
    "In dem Urteil AZ I-4 U 101/10 entscheidet das OLG Hamm, dass in der Beschreibung „Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" für einen Mietwagen eine Irreführung liegt (PM OLG Hamm vom 30.08.2010). Die zusätzlich zur Bezeichnung „Jahreswagen" verwendete Angabe „1 Vorbesitzer" oder aus „1. Hand" sei irreführend wenn nicht über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde.


    Ich weiß nicht, warum du immer wieder auf diesem Urteil umher reitest. Die Händlerin hat wider besseren Wissens den Wagen falsch deklariert. Das ist hier der springende Punkt und wird auch in der Urteilsbegründung explizit erwähnt:


    Zitat

    Es sei irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des Begriffs „Jahreswagen" auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde.


    Das heißt, hätte die Dame nur den Begriff "Jahreswagen" verwendet, wäre alles gut gewesen. Es steht dort nicht geschrieben, dass ein Vorleben als Mietwagen offenbart werden muss und dem ist auch nicht so. Ich habe das entsprechende und passende Urteil nun (mehrfach) hier verlinkt und gebe es an dieser Stelle auf. :aufgeb:



    Zitat

    Original von cobnson
    Könnte man eigentlich dicht machen hier? Moderator hier? Hallo? :D


    :super:

  • Zitat

    Original von realmaster
    Das heißt, hätte die Dame nur den Begriff "Jahreswagen" verwendet, wäre alles gut gewesen. Es steht dort nicht geschrieben, dass ein Vorleben als Mietwagen offenbart werden muss und dem ist auch nicht so.


    Falsch: "Das OLG Hamm schließt sich mit diesem Urteil der Rechtsprechung des OLG Stuttgart an. In einem Urteil vom 31.07.2008 (AZ 19 U 54/08) entscheidet das OLG Stuttgart, dass beim Verkauf eines Mietwagens aus „erster Hand" der Käufer über die atypische Vorbenutzung aufgeklärt werden muss."


    Über atypische Nutzung aufklären heißt dem Käufer mitzuteilen, dass der Wagen ein Mietwagen war.


    Die Urteile heben sich nicht gegnseitig auf, sondern ergänzen sich.
    Dir fehlt nur das entsprechende Rechtsverständnis sie zu verstehen.
    Was mir persönlich egal ist. Aber du verkaufst hier deine Meinung als Wahrheit und stiftest damit andere eventuell zum Betrug auf. Wenn du das tust ist das ganz alleine deine Sache und paßt zu deiner Vergangenheit, aber stifte bitte andere nicht dazu an sich kriminell zu verhalten.


    Und michelbirne, ich habe alle meine Zitate verlinkt.


    PS: Übrigends ist selbst in den Verkaufverträgen, die der ADAC zur verfügung stellt, der Punkt ob der Wagen vorher ein Mietwagen war aufgeführt. Das wäre wohl kaum der Fall, wenn man es nicht angeben müßte.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Zitat

    Original von Nissan-Mann
    ...Allgemein noch etwas zum hin und hergeworfene Gerichtsurteile:
    (rechtskräftiger) Urteil ist nicht Beschluss oder Vergleich!


    Urteile richtig zu verstehen ist auch nicht immer einfach. Aber nicht nur Polterpaul hat Probleme damit. Sein größter Widersacher überschätzt sein Wissen/Verständnis bei rechtliche Themen auch gerne. Da ich im Bereich Steuerrecht einigermaßen Kompetent bin...


    Also ich bin nicht im Bereich Steuerrecht kompetent, aber ich kann lesen! Hättest du dir die Mühe gemacht und meinen Link auch gelesen, Nissan-Mann, hättest du sehr wohl feststellen müssen, dass es sich um einen Beschluss handelt.



    Zitat

    Original von polterkarre
    Da ich in Recht von meinem Prof eine glatte 1 bekommen habe, glaube ich schon einigermaßen Rechtsverständnis zu haben.


    Das nenne ich mal Stringenz in allerhöchster Vollendung! Wie du sicher mitbekommen hast, werden Leute für Recht und Ordnung gesucht und... jetzt fällt es mir wie Schuppen von den Augen, DU bist es. Du bist der Auserwählte! Scheiss auf paulpielage, trullachen und polterkarre. Melde dich ab und kehre als Neo zu uns zurück. Bitte. :anbet:


  • Kann in diesem Beitrag keinen Link entdecken.
    Dank Nissan-Mann konnte ich den Beitrag auf Wikipedia komplett lesen. Vom 3. Absatz war dort aber nichts zu lesen. Eigenartig :denk:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Zitat

    Original von michelbirne
    Vom 3. Absatz war dort aber nichts zu lesen. Eigenartig :denk:


    Aus dem Grund ist dieser ja auch nicht in Anführungszeichen, sondern nur die ersten beiden. Denn Zitate setzt man in Anführungszeichen und benennt die Quelle. So habe ich es gelernt und auch gemacht.


    Und zusätzlich steht auch noch drunter: "Für mich ist es von mir eindeutig und logisch beantwortet worden."


    Also was wirfst du mir vor?


    Ich denke, dass das Thema nun endgültig durch ist.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • :anbet: Glückwunsch zum Diplom. :anbet:
    Das einleitende Anführungszeichen müsste doch aber unten stehen, oder? :denk:


    Hast ja deinen Text schnell noch editiert. Da ich kein Diplom habe, sind deine Text oft nicht eindeutig und logisch. Du drehst dir eh alles, wie du es brauchst.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


    Einmal editiert, zuletzt von michelbirne ()

  • Stand vorher in seinem editierten Text. Das Setzen von Anführungszeichen bei Zitaten habe er bei seiner Diplomarbeit gelernt. Ist mir auch egal.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Um wieder zum Thema zu kommen.


    Da die Frage, ob eine vorherige Nutzung als Mietwagen beim Verkauf des Fahrzeugs angegeben werden muss, (zusätzlich noch mal eine [URL=http://www.frag-einen-anwalt.de/Ehemaliges-Mietfahrzeug,-Nutzung-bei-Verkauf-angeben-__f13106.html]Meinung[/URL] eines Fachanwalts für Vertragsrecht) hier nun hinreichend mit nein geklärt wurde, sowie die Frage, ob ein Ex-Mietwagen auch als Jahreswagen bezeichnet werden darf, mit ja beantwortet werden kann, möchte ich mich dieser späten Erkenntnis


    Zitat

    Original von polterkarre
    Ich denke, dass das Thema nun endgültig durch ist.


    anschließen. Für diejenigen die noch weitere Informationen brauchen bzw. Interesse haben, gibt es hier ein Forum, was noch mehr in die Tiefe geht. ;)

  • Zitat

    Original von michelbirne
    Stand vorher in seinem editierten Text. Das Setzen von Anführungszeichen bei Zitaten habe er bei seiner Diplomarbeit gelernt.


    Hm, wenn dem so ist, dann ist das ein verdammt schwaches Bild, die Regeln des Zitierens erst bei der Diplom-Arbeit gelernt zu haben. Das bedeutet nämlich, (laut Lehrplänen meiner Freundin, hab mal nachgefragt, gilt natürlich nur für Schleswig-Holstein), dass er schätzungsweise von der neunten Klasse bis zum Abitur gepennt hat. Denn (zumindest bei uns in Schleswig-Holstein) laut Lehrplan lernt man das richtige universitätstaugliche Zitieren inklusive Interpunktion und Quellenangabe spätestens in der Neunten. Kann mich noch gerade dran erinnern, dass ich das damals sogar schon in der achten hatte.


    Zitat

    Original von polterkarre
    Da ich in Recht von meinem Prof eine glatte 1 bekommen habe, glaube ich schon einigermaßen Rechtsverständnis zu haben.


    Was hast du denn studiert? Jedenfalls kein Jura, denn da gibbet kein Studienfach "Recht", Jura ist nämlich nach Fachgebieten aufgeteilt. Vermutlich ist das sog. Fach "Recht" eine Nebenfacherscheinung, die du für deinen Studiengang belegen musstest. Diese Stoffvermittlung ist i.d.R. so oberflächlich, dass eine entsprechende Benotung ohne Kenntnis und Benennung der fachlichen Schwerpunkte absolut nichtssagend ist. Weil jemand die Argumentationskette des Steuerrechtes verstanden hat, heißt das noch lange nicht, dass man in der Lage ist, familienrechtliche Auseinandersetzungen nachvollziehen zu können. Womit der Hinweis auf die Benotung in Verbindung mit dem uns gegenüber angepriesenen Rechtsverständnis zum beklagenswerten Bild einer armseligen Kinderei ("ich hab ne 1 und du nicht") verkommt.


    polterkarre und @all, es wäre sehr schön, wenn ihr zu einer sachlichen und gesellschaftlich verträglichen Kommunikation zurückkehren und derartige schwachsinnige Kindereien unterlassen würdet. Dazu gehört im übrigen auch, dass man den Gegenüber respektiert und Angriffe auf seine Würde oder Verbalattacken - unabhängig von deren Wahrheitsgehalt - unterlässt. Wenn tatsächlich der eine meint, sich anders nicht profilieren zu können, dann heisst das für den anderen nicht, dass er sich auf dasselbe Niveau herablassen muss! Soviel dazu, falls jemand meint, der andere habe aber angefangen...
    Nur mal so ein Tip: Schaut mal eine Woche nicht ins Forum, macht Urlaub, seid entspannt und ruft dann mal diesen und andere Threads auf und verinnerlicht mal die sinnlosen Abhandlungen, die Ihr hier verzapft habt. Hoffentlich ist es euch dann genauso peinlich wie mir.


    Denn: jetzt hab ich genau das getan, was ich mir eigentlich verkneifen wollte; indem ich vorherstehendes verfasst habe, hab ich mich unfreiwillig an diese Off-Topic-Orgie beteiligt. Dafür bitte ich alle Anwesenden und speziell die Admin/Mod-Liga um Entschuldigung.


    Bitte hier abschliessen!

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

    Einmal editiert, zuletzt von Jostor ()

  • Zitat

    Original von Jostor
    polterkarre und @all, es wäre sehr schön, wenn ihr zu einer sachlichen und gesellschaftlich verträglichen Kommunikation zurückkehren und derartige schwachsinnige Kindereien unterlassen würdet. Dazu gehört im übrigen auch, dass man den Gegenüber respektiert und Angriffe auf seine Würde oder Verbalattacken - unabhängig von deren Wahrheitsgehalt - unterlässt. !


    Es wäre schön, wenn du dich an deine eigenen Worte halten würdest.


    Im übrigen hatte ich BGB, STGB und KJHG. Und ich glaube schon, dass wenn mir ein ehemaliger Richter als Professor für mein Rechtsverständnis die Note 1 vergibt, dies schon etwas über mein Rechtsverständnis etwas aussagt.


    Jedenfalls mehr, als wenn sich selber jemand realmaster nennt und deswegen meint die Wahrheit gepachtet zu haben, noch dazu wenn diese Person nicht nur Rechtunwissenheit, sondern auch völliges Unrechtsbewustsein in der Vergangenheit bewiesen hat.


    Übrigends der oben angegebne Fachanwalt für Vertragsrecht sagt selber: "Auf keinen Fall sollten Sie daher zusichern, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen Mietwagen handelt. "


    Des weiteren schreibt er: "Ist das Fahrzeug wie geschildert in dem Zustand vergleichbarer Fahrzeuge, sehe ich keinen Anlaß für eine Angabepflicht als Mietwagen. "


    Wenn das Auto also über 40.000km in einem Jahr gelaufen hat, vergleichbare Nicht-Mietwagen jedoch die üblichen 15.000km auf dem Tacho haben ist es nicht in einem vergleichbaren Zustand und es gäbe im Umkehrschluß eine Angabepflicht.


    Man muß eben etwas Rechtsverständnis haben um solche Aussagen auch richtig interpretieren zu können.


    Wenn man einen Wagen lediglich als 1. Hand angibt, dieser jedoch ein Mietwagen war, ist dies unzulässig. Wenn jedoch der Wagen auf Grund seiner Gesamtkilometerlaufleistung und seines Alters nur einen geringen Teil seines Autolebens als Mietwagen zubringen mußte, muß man dieses auch nicht mehr angeben. Dies habe ich nun mehrfach erklärt und wird auch die von realmaster verlinkten Seiten entsprechend selbst belegt sowie durch OLG Beschlüsse rechtskräftig und richtungsweisend festgelegt.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Guten Morgen an Alle,


    aktuell habe ich kleinere "Mängel" bei meinem i30 entdeckt und wollte mal fragen ob jemand diesselben Probleme hat oder viell. sogar Abhilfe kennt?


    Nur als Info: ist der 1.6er Diesel mit 128 PS als Ösi Import ...


    Da ich erst im Oktober Urlaub habe werde ich nochmal dahin fahren, aber vorab mal anfragen kann nie schaden ... ;)


    1.) bei meinem i30 und bei dem meiner Freundin funktioniert die Kofferraum leuchte nur sporadisch ... sprich: mal will sie, mal will sie nicht. Beides sind Facelifts Bj. 2011. An den Lampen liegts nicht, Kabelage sieht auch auf dem ersten Blick in Ordnung aus. Irgendeiner vorab ne Idee?


    2.) im Auto summts ohne Ende bei bestimmten Drehzahlen/Vibrationen ... anfangs dachte ich zuerst es wär ne Wespe im Auto (kann ja mal passieren) - aber von dem Vieh war nichts zu sehen und die würde auch keine Wochen im Auto überleben. Es kommt natürlich auch aus nem für mich im Fahrbetrieb nicht prüfbaren Bereich :cheesy: wer kann auch bei 120 auf der AB mal schnell auf den Rücksitz klettern? Jetzt fing das ganze auch vorne aus dem linken Luftschacht an zu summen. Das Schlimme: ich kann das Geräusch nicht mal mit Musik ausblenden da es ein hochfrequentes Summen ist :nenee:


    Kennt das Jemand? Und nein: es sind nicht die Türen die vom Bass der Boxen vibrieren, das klingt Anders ;)


    3.) meine scheiß Fußablage quietscht! Jedesmal wenn ich den Fuß draufsetze oder hochhebe um gezwungenermaßen die Kupplung zu bedienen kommt ein quitschen.


    Weiß jemand ob da ne Feder oder so verbaut ist?


    4.) mein ABS scheint ne Macke zu haben? Wenn ich bei Zündung warte bis die ABS Leuchte aus geht und den Motor starte kommt nach ein paar Minuten die ABS Leuchte. Manchmal auch mitten im Fahrbetrieb. Motor ausschalten (wenn die Möglichkeit gegeben ist) hilft - die Leuchte bleibt dann auch meistens aus (manchmal bis zu 3x starten) ... das Problem tritt eigentlich immer nur auf wenn der Motor kalt is bzw. das Auto länger als ein paar Stunden stand. Der Trick mit dem Lenkrad hilft mir leider auch nicht, da die elektrische Wegfahrsperre nur ausgeht wenn der Motor an ist ... viell. bin ich auch zu doof dafür.


    Da ist ein Werkstattsbesuch sowieso unumgänglich, da ich mich nicht wirklich auf das System aktuell verlassen kann. Aber viell. hat jemand Anderes im Forum dasselbe Problem?



    Ansonsten bin ich ja mit dem Fahrzeug topzufrieden, aber wenn ich Eins nicht abhaben kann ist es irgendwelches Summen und Quietschen oder wenn ein elektronisches Unterstützungssystem wohl selbst Hilfe benötigt :dudu: :mauer:


    Danke an euch für euer Feedback und Grüße
    Ben

  • Also zu 1)
    Das hatte ich auch. Dann ist dein Kofferraum Schloss auch defekt in der Hinsicht, dass der Kontakt da nicht mehr funktioniert. Sage deinem Freundlichen bescheid. Meiner hat n neues bestellt und das dann in 10 Minuten neu eingebaut. (Kofferraumverkleidung ab - altes raus, neues rein - fertig)

  • Hallo


    In i30 Test - und Erfahrungsberichte findest du den Threa
    Quietschende Fussstuetze


    Gruss


    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Curthan:
    Danke Dir für die Info! Dann weiß ich ja schonmal worans liegt :)


    Fred:
    Auch Dir danke, in dem Forenabschnitt hatte ich noch nicht reingeschaut :)


    BTW: hat auch jemand das Problem dass das Gaspedal manchmal im niedrigeren Drehzahlenbereich "hängt" beim Gasgeben? Also man ziemlich heftig treten muss?

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