Hallo und direkt eine Frage..

  • Zitat

    Original von chefe
    Und die Händler-Garantie gibt ja doch etwas Sicherheit.


    Die Garantie gibt es vom Hersteller. Die ist unabhängig davon wo man ihn kauft. Der Händler muß gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich 1 Jahr Gewährleistung bieten. Der Privatmann nur 6 Monate und kann diese vertraglich ausschließen.


    Leider wird Garantie und Gewährleistung immer wieder durcheinander gebracht.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Wenn man mit einem Mietwagen mal einen Schadensfall hat, bekommt man immer erheblich weniger von der Versicherung, als bei einem normalen.


    äh, was isn das fürn quatsch? :mauer: wenn der wagen verunfallt muss die instandsetzung bzw. der wiederbeschaffungswert gezahlt werden.


    ich habe bisher noch nie gehört das man der versicherung das vorleben des fahrzeugs erklären muss... :flüster:


    was machste wenn der wagen nem zuhälter gehörte? zahlste dann nen beitragsaufschlag falls der wagen evtl. von verärgerten freiern demoliert werden könnte? :D

    Ich habs getan und mir nen I30 gekauft... :-) :freu:
    Just for fun gibts dann noch nen D-Kadett! :flöt:

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Leider wird Garantie und Gewährleistung immer wieder durcheinander gebracht.


    Genau das ist mir passiert, stimmt.

  • noch was... :)


    @ cobnson:


    fahr mal zum R&S (Köln und/oder Pulheim), da hab ich meinen her.
    die machen meiner meinung nach ganz gute preise, der Löko in köln wollte damals wesentlich mehr fürs gleiche auto haben!

    Ich habs getan und mir nen I30 gekauft... :-) :freu:
    Just for fun gibts dann noch nen D-Kadett! :flöt:

  • Zitat

    Original von chefe
    ...Dann gibt es hier im Forum auch zu diesem Thema Informationen.


    2 persönlich gemachte Erfahrungen findet man bereits in diesem Thread, also kein Neuland... :winke:

  • Zitat

    Original von Freddy_82
    ich habe bisher noch nie gehört das man der versicherung das vorleben des fahrzeugs erklären muss... :flüster:


    Das geht ja automatisch aus den Papieren hervor, die man dem Schadensgutachter vorlegen muß.


    Je mehr das Auto Wert ist, desdo mehr bekommt man auch im Schadensfall. Jeder Vorbesitzer zählt negativ und ein Leihwagen gleich 3fach negativ. Genauso das Alter, Unfallschäden ect pp


    Bevor du also etwas als Quatsch bezeichnest, solltest du vielleicht vorher mal nachdenken.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von Freddy_82
    ...äh, was isn das fürn quatsch? :mauer:
    wenn der wagen verunfallt muss die instandsetzung bzw. der wiederbeschaffungswert gezahlt werden.
    ...


    Genau so sieht es aus.


    Ich muss eventuell mit Einbußen beim Wiederverkauf eines Fahrzeugs rechnen, dass mal ein Vorleben als Mietwagen hatte. Das gilt es beim Kauf zu berücksichtigen, aber auch nur, wenn ich die Absicht habe, es bald wieder weiter zu veräußern. Nach vielen Jahren ist das egal, erst recht, wenn ich es irgendwo in Zahlung gebe, denn dann verlässt das gute Stück sehr wahrscheinlich eh die Grenzen.


    Bei irgendwelchen Reparaturen, Schadensereignissen, Garantieabwicklungen oder was auch immer, werde ich bei einem ehemaligen Mietwagen natürlich nicht schlechter gestellt, als bei einem anderen Fahrzeug, warum auch?


    Zitat

    Original von cobnson
    ...Werde euch natürlich auf dem Laufenden halten ;)
    In guten wie in schlechten Zeiten :)


    Danke! Wir bitten darum. :]

  • Zitat

    Original von cobnson
    Der Sachbearbeiter am Telefon meinte nur, dass sich die 5 Jahre auf 3 Jahre verkürzen, man jedoch beim ortsansässigen Hyundai-Händler die Garantie verlängern lassen kann. Das wäre natürlich super.


    Die "Perfect-Neufahrzeug-Anschlussgarantie" von Hyundai.
    Gibt es in verschiedenen Varianten, abhängig von dem, was du bereit bist zu investieren. Man kann in Versuchung geraten, aber wenn man sein Auto aufmerksam beobachtet, muss man es nicht. ;)

  • Stopp cobnson


    lass dir nicht die Kosten fuer die 5 Jahres- Garantie aufs Auge druecken. Dann wird das Auto ja noch teurer. 5 Jahre Garantie gibt es auch fuer einen Mietwagen. Der Haendler kennt die Bedingungen. Lass dir von ihm die 5 Jahres- Garantie bestaetigen.


    Gruss
    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    In einem besonderen Fall lebt die 5-JahreGarantie wieder auf.
    Wenn dir das wichtig ist, lass den Haendler im Vertrag die 5 Jahre Garantie ab EZ bestaetigen.


    Natürlich ist ihm das wichtig, das hat er doch eingangs gefragt:


    Zitat

    Original von cobnson
    ...Wie sieht es dort eigentlich mit den 5 Jahren Garantie aus? Bestehen die weiterhin oder verfallen die weil es ein Mietfahrzeug war?


    Er fragt speziell dich ein weiteres Mal:


    Zitat

    Original von cobnson
    Hallo Fred!
    ... Wenn der Händler mir jetzt also im Kaufvertrag bescheinigt, dass der Wagen 5 Jahre Werksgarantie hat, dann sind die 3 Jahre wieder aufgehoben und zurück auf 5 Jahre?!


    und du orakelst:


    Zitat

    Original von Fred
    5 Jahre Garantie gibt es auch fuer einen Mietwagen. Der Haendler kennt die Bedingungen.


    Ich will damit sagen, wenn du dich so genau auskennst, wie aus 3 Jahren Garantie


    Zitat

    Original von Fred
    Fuer Mietwagen gilt :
    max 3 Jahre Garantie


    5 Jahre werden, dann teil es uns und speziell dem cobnson doch mit. Es wird argumentativ kaum etwas bringen, wenn er sich gegenüber dem Händler auf Fred aus dem Hyundaiboard beruft.

  • Holla die Waldfee, da hat sich ja einiges getan seit gestern :D
    Danke erstmal für die vielen, netten Antworten.


    @all: Garantie geht jetzt im Normalfall bis 07/2013. Mal schauen ob ich das mit der Verlängerung überhaupt machen soll.


    Freddy_82: Bei R&S war ich bereits, da hatte ich mir einen Fiesta angeschaut :P und auch zwei drei i30, kamen aber vom Budget leider nicht in Frage.


    @polter: rein zufällig arbeite ich bei einer großen versicherung und was soll ich sagen, der versicherung ist es sch**ss egal wer, wie oft, weswegen und wieviele vorher mit dem Wagen gefahren sind. Sonst würde man das ja auch vorher, bei Vertragsabschluss gefragt, gell? Oder haben Sie dich schon einmal bei Vertragsdatenaufnahme gefragt ob der Wagen vorher ein Mietfahrzeug war? Oder Wieviele Vorbesitzer der Wagen hatte? Eher nicht ;)


    @all: Wagen ist geordert, kann ihn am 24.09. abholen mit frischer 40.000 Inspektion, nochmals neuem TÜV, innen/aussen aufbereitet, nagelneue Hyundai-Fussmatten und noch ein Satz Winterreifen. :cheesy: :freu: :D

  • Zitat

    Original von cobnson
    @polter: rein zufällig arbeite ich bei einer großen versicherung und was soll ich sagen, der versicherung ist es sch**ss egal wer, wie oft, weswegen und wieviele vorher mit dem Wagen gefahren sind. Sonst würde man das ja auch vorher, bei Vertragsabschluss gefragt, gell? Oder haben Sie dich schon einmal bei Vertragsdatenaufnahme gefragt ob der Wagen vorher ein Mietfahrzeug war? Oder Wieviele Vorbesitzer der Wagen hatte? Eher nicht ;)


    Es geht ja auch nicht darum den Wagen zu versichern, sondern wie es bei einem Schadensereignis ist.
    Bei einem Schaden kommt ein Schadensgutachter ins Spiel.
    Der prüft genau die Vorbesitzer des Wagens und eventuelle Schadensfälle und damit den Wert des Wagens.
    Auf Grund des Gutachtens zahlt die Versicherung aus.


    Du bekommst logischerweise bei zB einem Hagelschaden für ein 10 Jahre altes Auto nicht das gleiche ausbezahlt, wie bei einem 1 Jahr alten.


    Ansonsten könnte ich mir eine alte Möhre für 400 Euro kaufen, stelle sie bei Hagel raus und kauf mir dann von dem Geld der Versicherung einen Neuwagen. :teach: So läuft es natürlich nicht.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Richtig.
    Aber die Versicherung zahlt nicht weniger aus weil es vorher ein Mietwagen war. Wenn der Wagen unfallfrei ist und vorher in einem guten Zustand war, wird es weder die Versicherung, noch deren Sachverständigen interessieren ob der Wagen vorher ein Mietwagen war. Wieso sollte es auch? Kann ja genau so gut sein das der Wagen aus 1. Hand ist und 5 Unfälle hatte. Und selbst dann reguliert die Versicherung den Schaden anhand des vorliegenden Zustandes und nicht wer damit vorher gefahren ist oder wer halter war. Dann müsste die Versicherung ja auch Schadensfälle von männlichen Fahrern anders beurteilen als von weiblichen ;)

  • Bei einem Gutachten wird immer der Wert eines Wagens berücksichtigt.


    Ein Mitwagen ist generell weniger Wert, genauso wie ein Wagen mit mehreren Vorbesitzern oder ein EU Wagen.


    Deswegen guckt sich ein Gutachter generell die Fahrzeugpapiere an zur Erstellung des Gutachtens.


    Oder zahlt zB dein Arbeitgeber für einen 15 Jahre alten Corsa 3.000 Euro bei einem Hagelschaden?

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Der Vergleich mit dem Corsa hinkt allerdings, weil es dann ein Totalschaden wäre.


    Ich hatte mir 1995 einen Scorpio 2,9i, EZ 1992, für 17000 DM gekauft, 2001 hatte der einen Hagelschaden, welcher von der Versicherung mit 2700 DM geregelt wurde, trotz defektem Getriebe. Die Wiederherrichtung eines alten Autos kostet in der Werkstatt genau so viel wie bei einem neuen Fahrzeug, weshalb soll es da Unterschiede geben.


    So lange es kein Totalschaden ist, wird m.E. immer die Wiederherstellung in den Zustand vor dem Vorfall übernommen.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Korrekt.
    Übersteigt der Schaden den Wert des Wagen ist es eh ein wirtschaftlicher Totalschaden. Anders sieht es halt (als Beispiel) beim i30 aus. Der Versicherung ist es nunmal egal ob der ein Jahr alte i30 mit 40.000km auf der Uhr ein ex-Mietwagen ist oder aus 1. Hand von einem Rentner. Tritt z.b. ein Hagelschaden auf, wird der Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden ermittelt und dann bezahlt und zwar das was die Reperatur kostet. Da schaut die Versicherung nicht vorher ob der Wagen vorher ein ex-Mietwagen war. Wieso auch.. wenn die Fahrzeuge beide den gleichen Zustand haben, Mieter als auch 1. Hand wird bei beiden das gleiche bezahlt.


    So und nun sollten wir auch mal zum Schluss kommen :blume:

  • zitat Wikipedia:
    "Ein nach einer Reparatur einer beschädigten Sache eventuell verbleibender Wertverlust wird als Wertminderung oder in der Fachliteratur als Minderwert bezeichnet. Er wird vor allem im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden bei Kraftfahrzeugen verwendet. Der Begriff ist auch in der Liegenschaftsbewertung bekannt und eingeführt.


    Der Minderwert ist ein fiktiver Wert. Er soll berücksichtigen, dass ein Kraftfahrzeug nach einer unfallbedingten Reparatur als sogenanntes Unfallfahrzeug einen geringeren Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat als ein unfallfreies Fahrzeug. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind der technische und der merkantile Minderwert zu unterscheiden und der Schadensumfang sowie das Fahrzeugalter zu berücksichtigen."


    Wenn das Auto vor dem Schaden einen geringeren Wert hatte, weil es ein Mietwagen war, ist der Minderwert des Wagens durch den Schaden geringer als wenn der Wagen in erster Hand ist. Somit bekommt der Besitzer des 1. Handfahrzeuges einen größeren Minderwert zugedacht und somit auch mehr Geld von der Versicherung für den Schaden als der mit dem Mietwagen und dem gleichen Schaden.


    Wenn du jetzt immer noch das Gegenteil behauptest, tut es mir einfach nur noch Leid. Für mich ist es von mir eindeutig und logisch beantwortet worden.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Okay, das verblüfft mich nun doch. Ich stelle mir bloß die Frage, wieso ein Mietwagen denn weniger Wert sein sollte als ein 1. Hand-Wagen. Soll jetzt auch nicht Dich angreifen oder den Wiki-Eintrag in Frage stellen, interessiert mich bloß. Wieso der Mietwagen, bei gleichem Zustand, KM-Stand etc. weniger Wert ist. banal

  • Zitat

    Original von cobnson
    Okay, das verblüfft mich nun doch.


    Das muss es nicht, weil es nicht stimmt. Bei dem Beispiel Hagelschaden wird der Schaden repariert oder ich bekomme das Geld und lebe mit den Beulen. Erst wenn der Reparaturaufwand höher ist, als der Zeitwert des Autos wird die Sache interessant. Kommt der Verdacht bei einem älteren Auto auf, ermittelt der Gutachter an Hand des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Zeitwert des Fahrzeugs. Daran sieht er natürlich nicht, wie viele Vorbesitzer des Auto hatte oder ob es ein Mietwagen war.


    Wie gesagt, Nachteile können mir entstehen, wenn ich das Auto verkaufen will, mehr passiert da nicht. Ich muss übrigens nicht mal angeben, dass es ein Mietfahrzeug war. ;)

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