Garantie ab "In Betriebnahme" nicht ab Erstzulassung

  • Hi Leute,
    Wegen den Thema Zeitpunkt 1.Insp.hatte ich mich nochmals per e-Mail an den verkäufer meines Autohauses mit den org.Text von HMD gewandt.
    Er hat diese an den Seviceleiter weitergeleitet (war aber leider bis gestern im Jahresurlaub).
    Heute rief er an und hat mir ausdrücklich nochmals bestätigt, das ich erst im
    Feb.2012 zur 1.Insp. muss.
    So steht es auch in ihren Computer.
    Da das Auto zwischen Sep.2010 und Feb.2011 nicht bewegt wurde zählt
    das wie eine Tageszulassung.


    Nebenbei sagte er noch,das man den 1000km Ölwechsel laut HMD nicht mehr machen braucht(ist ja bekannt),sie es aber empfehlen einen zu machen und der Kunde nur den Materialpreis bez. braucht. Das nenn ich Kundenservice.

  • Zitat

    Original von FCH4ever
    Also ich habe laut meinem Serviceheft 3 Jahre Garantie (wenn ich dänisch so richtig verstanden habe^^).
    Mein örtlicher Hyundai-Vertragshändler hat mir aber gesagt, dass die Hyundai-Anschlussgarantie auch für mein Auto gelten würde. Dies wäre überhaupt kein Problem.


    In meinem belgischen Serviceheft steht auch nur 3 Jahre Garantie, auf Nachfrage beim Importeur lieferte er mir einen Nachtrag zu diesem Serviceheft, in dem steht, dass alle Hyundai-Fahrzeuge ab Herstelljahr 2010 zwei Jahre länger Garantie haben.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

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