Garantie ab "In Betriebnahme" nicht ab Erstzulassung

  • Hallo Leute,


    weil mir das keine Ruhe gelassen hat,habeich jetzt den Händler angerufen.
    Der hat mir nochmal meine aussage die ich hier gemacht habe bestätigt.
    Dafür gibt es eine interne Anweisung von HMD und den Händlerverband.
    Die Zeit zwischen Auslieferung(stempel Serviceheft) und Erstzulassung
    werden als Ruhezeiten angesehen.Das selbe gilt bei Tageszulassungen.
    Er hat mir das 100%-ig zugesichert das ich mich drauf verlassen kann.

  • Drücke dir die Daumen das dem so ist und das dir der Händler keine Geschichten von internen Anweisungen ect. auftischt.


    Rechtlich gesehen gilt das, was in den Garantiebedingungen steht und daran sollte sich einfach jeder halten und es gibt mit SICHERHEIT keine Probleme.


    Und das ganze betrifft ja auch nur das 1. mal, danach stimmt der Rhythmus ja !

    Frau
    02/2011 Hyundai i30 1.6 CRDI Blue Cashmere Braun
    Französische Comfort Plus Version (Entspricht ehemaligem Premium bis auf Ledersitze und abl. Innenspiegel)


    Ich
    2x Audi V8 4.2 (Teilespender und Umbauprojekte)
    Fiat Marea 1.6 (treue Alltagshure)

  • dk1
    Ist schon eigenartig wie unterschiedlich das ist,bei unserem I10 mit Tageszulassung 11/2008 (20km Laufleistung) und auf uns im 02/2009 zugelassen wurde gesagt Inspektionen im November. :denk:
    Ich glaube das was Hyundai sagt ist wohl glaubwürdiger.

  • Glaube nicht das Hyundai das nur so geschrieben hat.


    So wurde mir von Hyundai geantwortet:


    Mein I30 ist EZ 22.12,2010 Garantiebeginn 11/2010 , EU-Fahrzeug



    besten Dank für Ihre E-Mail vom 09.07.2011.


    Der erste Wartungsdienst für das oben genannte Modell ist nach 20.000 km Fahrleistung oder
    nach 12 Monaten, gerechnet ab Datum der Erstauslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeuges,
    je nachdem was zuerst eintritt, fällig.


    Die nächste Inspektion ist dann nach weiteren 20.000 km oder 12 Monaten nach dem voran-
    gegangenem Wartungsdienst, je nachdem was zuerst eintritt, durchführen zu lassen.


    Gerne haben wir Ihnen geantwortet und verbleiben


    Zweite Mail auf genaues Datum der 1.Inspektion.
    besten Dank für Ihre weitere E-Mail vom 13.07.2011.


    Der erste Wartungsdienst für Ihr oben genanntes Fahrzeug ist im November 2011 fällig.


    Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt und verbleiben


    mit freundlichen Grüßen


    Also 1 Inspektion ab dem Datum im Serviceheft und nicht ab Zulassung bei EU Autos.[/quote]

  • ich werde ihn mal glauben ist ein seriöses Autohaus und wenn die das schon immer so machen muß es ja gehen,ich bin doch nicht der erste Kunde der dort
    ein EU auto gekauft hat.Mit Tageszulassungen machen die das ja auch so.
    Bei anderen Usern wurde es ja auch schon so gehandhabt.

  • Das schreibe doch mal HMD mal sehen was die dazu sagen.
    Will dich ja nicht verunsichern aber ich glaube eher das was HMD sagt sonst würde das was HMD mir geschrieben hat gelogen sein.


    Zitat dk1
    Der hat mir nochmal meine aussage die ich hier gemacht habe bestätigt.
    Dafür gibt es eine interne Anweisung von HMD und den Händlerverband.
    Die Zeit zwischen Auslieferung(stempel Serviceheft) und Erstzulassung
    werden als Ruhezeiten angesehen.Das selbe gilt bei Tageszulassungen.
    Er hat mir das 100%-ig zugesichert das ich mich drauf verlassen kann.

  • Hi,
    als gelogen würde ich das nicht ansehen,kann mir aber gut vorstellen das
    alle 2 Anweisungen stimmen.
    So wird wider Unsicherheit geschürt die man bei einen deut.Auto nicht hätte
    und man sich vielleicht lieber ein deut.Auto kaufen sollte.HMD ist bestimmt
    nicht erfreut das hier immer mehr EU autos verk.werden.Das ist meine Meinung.

  • Meld mich mal dazu :


    Es haben wohl beide Seiten Recht


    1. Wenn es hart auf hart kommt, gilt das, was in den Garantiebedingungen steht, also die unguenstige Variante


    2 Wenn ihr eine schriftliche Zusicherung von HMD habt, gilt auch die. Aber nur fuer den Empfaenger der e-mail.


    3. HMD kann dich immer z. B. durch eine Haendleranweisung guenstiger stellen. HMD muss das aber nicht tun.


    4. Haendleraussagen helfen nicht viel. Sie sind hier nicht dein Vertragspartner.


    Gruss


    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Hi,


    vieleicht melden sich noch welche die damit schon Erfahrung haben.
    Kann mir sogar vorstellen das es unterschiedlich gehandhabt wird.
    Es gibt ja Werkstätten die haben das €-Zeichen in den Augen und welche die noch ord. Kundenpflege betreiben.



    Erst mal :winke:und schönes WE jetzt geht's zum Weinfest :sauf:

  • Bei mir war es auch so das die Garantie ab Auslieferung im Ausland beginnt zu laufen. Mein i30 war aus Dänemark und wurde im September nach Deutschland geliefert. Kaufdatum war Dezember. Da ich meinen i30 aber beim Hyundai Vertragshändler gekauft habe, und auch den Service bei Ihm durchführen lasse, wurde ich immer im September per Post an meine Inspektion erinnert. Und diese Woche war die letzte Möglichkeit nochmals auf GARANTIE zu reparieren. Was auch anstandslos erledigt wurde.

  • Hallo,


    die Garantie läuft ab Stempel im Serviceheft des ausliefernden Handlers im Ausland, es gelten dann auch die Garantiebedingungen des Ursprungslandes.


    Aber:


    Die Inspektion ist ein Jahr nach Erstzulassung fällig!


    Das ist auch keine Hyundaispezifische Geschichte, das gilt für alle Hersteller.


    Mein Auto stand vor dem Kauf auch schon Monate rum und hatte bereits einen Garantiefall, der anstandslos abgewickelt wurde. Und das vor der ersten Inspektion, die ich exakt 1 Jahr nach EZ durchführen hab lassen, was nach der "Auslieferungsstempel" Theorie nicht möglich gewesen wäre.


    Bei Tageszulassungen mag das anders sein, bei Importen ist es so.


    Hatte dazu auch allgemeine Quellen, die ich gerade aber nicht wiederfinde.


    MfG
    Andreas

  • @ Eisenfeile
    Mein I30 ist EZ 22.12,2010 Garantiebeginn ist ab 11/2010 , EU-Fahrzeug
    Wie schon geschrieben muss ich im NOVEMBER zur 1.Inspektion und nicht im DEZEMBER.?????


  • Hallo Andreas,


    das ist so schlichtweg falsch.


    Es zählt einzig und allein was in den Garantiebedingungen steht und diese sind bei jedem Hersteller ähnlich, aber nicht gleich.


    Wenn es bei dir geklappt hat schön, aber das hat nichts mit "ist generell so" zu tun.
    Man sollte die Leute im Forum nicht mit Mutmaßungen verunsichern denn nicht jeder hat einen kulanten Händler. Und wir spekulieren hier ja nicht über Theorien sondern haben Fakten und diese schwarz auf weiß.


    Deshalb nochmal für alle:
    Macht doch einfach die 1. Inspektion 1 Jahr nach Auslieferung, das sind maximal einige Monate früher als ihr müsstet, aber danach stimmt der Rhytmus und ihr habt zu 100 % keine Probleme mit der Garantie! Und die 1. Inspektion kostet auch nicht die Welt, von daher verstehe ich die Risikofreudigkeit von einigen nicht.

    Frau
    02/2011 Hyundai i30 1.6 CRDI Blue Cashmere Braun
    Französische Comfort Plus Version (Entspricht ehemaligem Premium bis auf Ledersitze und abl. Innenspiegel)


    Ich
    2x Audi V8 4.2 (Teilespender und Umbauprojekte)
    Fiat Marea 1.6 (treue Alltagshure)

    2 Mal editiert, zuletzt von apial ()


  • Hi , es ist ja keine Mutmaßung die Eisenfeile geschrieben hat sondern Tatsache,bei ihn ist es genau so gemacht worden wie man es gesten noch mal erklärt wurden ist.Das sind auch Fakten.
    Der von dir beschriebe Rythmus haut auch nicht hin.Da müsste ich ab 2014
    Im Feb.zum TÜV/ASU und im Sep. zu Durchsicht ,Schwachsinn bei einen Neufahrzeug.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Hallo,


    @ cas-64 / apial


    Wie dk1 auch schon schrieb, die Abwicklung meines Garantiefalls ist eine Tatsache, keine Spekulation. Bislang gibt es hier sonst nur Spekulationen unterschiedlicher Güte, aber keiner weiss es genau.


    Das ging auch nicht über den Laden, wo ich den Wagen gekauft hab, sondern über eine stinknormale deutsche Hyundai Vertretung.


    Ich bin auch nicht zu 100% davon überzeugt, dass eine Auskunft von Hyundai mit Sicherheit stimmen wird. Da spielt auch eine Rolle, wer die Frage gerade entgegen nimmt und wie die Informationspolitik im Allgemeinen aussieht.


    Das mit dem Garantiebeginn kann ich ja auch bestätigen, es geht NUR um die Inspektion.


    Ich werd mal weiter suchen, nach einer neutralen Auskunft, vielleicht ADAC oder AvD. Wenn ich was finde, meld ich mich.


    Gruß
    Andreas

  • Hallo und guten Abend,


    ich habe hier etwas gelesen, dass Hyundai 5 Jahre Garantie hat, auch bei EU-Autos? Also ich habe mir ein EU-i30 im Juli 2010 gekauft (Bj. 2009). Der EU-Händler gab mir an, dass ich 3 Jahre Garantie habe. Stimmt das nun jetzt? Müsste ja sicherlich auch im Serviceheft stehen oder?


    Gruß
    FCH4ever

  • Da dein Wagen Bj2009 ist könntest du Pech haben bei einem EU Import und Vorfacelift. Die 2 Jahre Powertrain Anschlußgarantie gibt es nur für über HMD importierte Autos zwar Rückwirkend für Autos mit Zulassung Anfang 2009 (genaues Datum weiß ich nicht mehr). Glaube erst ab Facelift sind die 5 Jahre immer.
    Dachte auch erst hätte mit meinem Rumänen 5 Jahre ist aber nicht so, könnte nur mal nach Rumänien fahren denn im Serviceheft steht das es in Rumänien auf Motor und Getriebe usw. 7 Jahre gibt. Für die Powertrain Garantie gibt es ein extra Heft oder sowas sagte mir mein Händler.
    Grüße Stefan

  • Also ich habe laut meinem Serviceheft 3 Jahre Garantie (wenn ich dänisch so richtig verstanden habe^^).
    Mein örtlicher Hyundai-Vertragshändler hat mir aber gesagt, dass die Hyundai-Anschlussgarantie auch für mein Auto gelten würde. Dies wäre überhaupt kein Problem.

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