Garantie(anmeldung) für EU Fahrzeuge

  • Habe ich etwas anderes geschrieben?
    Im Serviceheft steht ja ein Stempel des Händlers aus dem Ausland drin.
    Ab diesem Datum beginnt die Garantie.
    Da gibt es hier doch Einigkeit.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Also ich hab eben meinen i30 angemeldet bei unserem örtlichen Dealer.
    Smalltalk das ihre Autos doch genauso gut und günstig sind etc. pp. Hat ein paar Seiten aus dem Serviceheft kopiert und den Fahrzeugschein und ich durfte wieder gehen Handynummer noch hinterlassen und fertig wars, keine Kosten oder ähnliches.

  • So, jetzt möchte ich mal den Sachstand durchgeben. Zur Erinnerung: Anfang Dez. 2011 habe ich einen Hyundai-Vertragshändler gebeten, die Garantieanmeldung für mich durchzuführen und ein deutsches Handbuch zu bestellen. Nach mehrmaligen Anfragen wurde mir immer mitgeteilt, mein Wagen ist im System durch HMD noch nicht erfasst worden, das Handbuch ist nicht lieferbar, da zurzeit keine Handbücher vorhanden sind, sie müssen erst gedruckt werden. Letztendlich habe ich Mitte Februar mein Anliegen schriftlich (Brief) der Kundenbetreuung HMD mitgeteilt. Schon nach zwei Wochen bekam ich eine positive Antwort, dass für meinen i20 (EZ 2011, Modell 2012) eine 3 jährige Hersteller-Garantie besteht ! :freu: Der Datenabgleich wird in Kürze abgeschlossen. Die Betriebsanleitungen sind tatsächlich vergriffen, eine Neuauflage befindet sich in Druck.


    Ende gut, alles gut.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Habe ich etwas anderes geschrieben?
    Im Serviceheft steht ja ein Stempel des Händlers aus dem Ausland drin.
    Ab diesem Datum beginnt die Garantie.
    Da gibt es hier doch Einigkeit.


    Ich muß mich jetzt mal selbst zitieren und meine eigene Aussage in Frage stellen.


    Heute hat sich, nachdem ich mich 2 Jahre lang unermüdlich bei HMD beschwert habe, zum 3. mal ein Außendienstmitarbeiter (Districtleiter Aftersales) mein Auto angeschaut.
    Dabei wies er mich darauf hin, dass die freiwillige Herstellergarantie für mein Fahrzeug am 29.9.2012 abläuft.
    Mein Wagen ist Baujahr 6/2009 und der Händlerstempel aus Bulgarien ist vom 2.1.2010. Meine Erstzulassung war 1.2.2010.
    Wie nun das Garantieende 29.9.2012 zustande kommt bleibt mir ein Rätsel. Aber Tatsache ist, dieses Datum ist im Computer eingetragen und zählt.
    Eventuell handelt es sich um das Importdatum nach Bulgarien (reine Vermutung).
    Wenn dies so ist zählt anscheinend eben nicht das Datum des Händlerstempels aus in meinem Fall Bulgarien.


    Auf jeden Fall sollte sich niemand mit einem Eu Wagen sicher sein wann seine Garantie beginnt, es sei denn er hat schriftlich von HMD eine Bestätigung über das im Computer eingetragene Datum.


    Entschuldigung, wenn ich nun für Verunsicherung sorge, aber mein Beispiel zeigt, dass man sich eben bei einem Eu Wagen über nichts sicher sein kann.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Das ist ja jetzt eine ganz neue Erkenntnis 8o
    Das sieht fast so aus, als ob das Datum ausgewuerfelt wird. :schläge:

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    Das ist ja jetzt eine ganz neue Erkenntnis 8o ...


    Du meinst speziell diesen Satz?


    Zitat

    Original von polterkarre
    Ich muß mich jetzt mal selbst zitieren und meine eigene Aussage in Frage stellen...


    Da muss ich dir ausnahmsweise mal zustimmen. Fass es doch mal so als Anregung für dich auf.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    ...Mein Wagen ist Baujahr 6/2009 und der Händlerstempel aus Bulgarien ist vom 2.1.2010. Meine Erstzulassung war 1.2.2010.
    Wie nun das Garantieende 29.9.2012 zustande kommt bleibt mir ein Rätsel. Aber Tatsache ist, dieses Datum ist im Computer eingetragen und zählt...


    Das einfachste wäre es gewesen, den Außendienstmitarbeiter nach dem (sicherlich plausiblen) Grund zu fragen. Wahrscheinlich hast du das auch, aber man macht sich natürlich interessanter, wenn man hier mal wieder hetzen kann.

  • Er hetzt doch nicht, also immer mit der Ruhe, ich finde das er doch sehr ruhig geworden ist und bisher immer Sachlich blieb. Es gibt da andere die deutlich schlimmer sind.....


    Mfg Michael

    Hyundai i30 Comfort:
    OEM-Radio, Alto Mobile Control 8, Ampire Converter, RA-Audio Network, MP-1, 4x SL-F 165MkII, AXX1010 in BR, audison LR605xr

  • Nu mal langsam
    Ich sehe hier nur einen, der hier hetzt.
    Der Herr R.....r. Diesmal mal wieder mit haltlosen Unterstellungen.
    Zur Sache :
    Die Sache mit dem von Hyundai gewuerfelten (?) Datum vom Garantieende erscheint mir schon etwas chaotisch. 8o

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Ich würde auch zuerst den Aussendienstmitarbeiter von Hyundai fragen, wie er die länge meiner Garantiedauer begründet, und dann dessen verbindliche Aussage hier zur Debatte stellen. Denn alles andere bewegt sich doch nur im " Tal der Vermutungen" unsererseits.
    edit: WAS hat den der Mann von Hyundai gesagt?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Zitat

    Original von RhinoF4F
    Er hetzt doch nicht, also immer mit der Ruhe...


    Na wie würdest du diese beiden "Sätze":


    Zitat

    Original von polterkarre
    Jau, wenn eins bei hyundai sicher ist, dann das nichts sicher ist.


    denn interpretieren? Für mich ist das Hetze und Pauschalverunglimpfung, denn mit Sachlichkeit hat das nichts zu tun.

  • Meint er jetzt das es für dich verbindlich ist, oder für ihn, also für HMD?
    Du müsstest doch ein Scheckheft haben, in dem ein Übergabeprotokoll steht- mit Datum. Und dieses Datum ist der beginn deiner Garantielaufzeit, daran ist nichts zu rütteln! In Computerlisten können auch Eingabefehler registriert sein, welche du mit deinen Garantieunterlagen berichtigen kannst. Das Produktionsdatum, sowie der Tag der Auslieferung an den Händler haben nichts mit Garantielaufzeiten zu tun. Garantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung des Autos, es sei denn, du hast etwas unterschrieben, was die garantielaufzeit verkürzt. Aber die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung bleibt dann - bei Neuwagen ohne Erstzulassung - völlig unverändert!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ausländische Auslieferungsdaten können sehr wohl für die Garantie verbindlich sein. Meldet der Ursprungshändler seine Fahrzeuge garnicht erst zur Garantie an, weil er sie direkt weiterverkauft, gibt es nur das Auslieferungsdatum der Importgesellschaft... Wann der Händler das Serviceheft abstempelt, ist dann nebensächlich.

  • realmaster
    Na du hast dich aber auch gut auf die beiden eingeschossen ;), ich sehe das nicht so eng, mag wohl auch an meinem Job liegen :D


    Mfg Michael

    Hyundai i30 Comfort:
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  • Ja, das leuchtet ein, aber die 24 Monate Gewährleistung müßten ab der abstempelung des Serviceheftes voll zur geltung kommen. Unabhängig vom Importhändler-Anlieferungsdatum, sofern das KFZ innerhalb der EU gekauft wurde. Bulgarische Modelle unterliegen da möglicherweise einer anderen, vom EU-Recht abweichenden Regelung.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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