Garantie(anmeldung) für EU Fahrzeuge

  • Ich habe mal bezüglich Garantie für EU Wagen ein Frage. Ich habe hier oft gelesen, wenn man sich einen I30 als EU kauft,
    dann muß ich ihn hier bei Hyundai Deutschland zur Garantie im System anmelden. Dies würde wohl das Hyundai Autohaus bzw. ein Vertragswerkstatt machen.
    Nun verstehe ich da ein paar Sachen nicht. Der deutsche EU Händler geht jetzt doch auch nur nach z.B. Belgien und kauft dort einen I30 den er aber nicht
    zulässt sondern er tut ihn auf den LKW und fährt ihn in seinen Verkaufsraum nach Deutschland. Dort angekommen bekomme ich die Benachrichtigung das mein Wagen
    da ist und ich hole ihn ab. Jetzt lasse ich den Wagen zu und alles ist OK. Wie ich hier auch gelesen habe, beginnt die Garantiezeit aber schon dann wenn der
    ausländische Händler den Wagen an den deutschen Importeur übergibt. Soweit ist das auch richtig. Im deutschen Autohaus beginnt ja auch die Garantie wenn ich vom Hof fahre.
    Jetzt zu meinen Fragen: Warum meldet mich der deutsche Hyundai Vertragshändler automatisch zur Garantie an und der belgische Vertragshändler nicht? Die Garantie ist doch
    an den Wagen gebunden und nicht an den Halter. Soll heissen, auch wenn ich mit einem Transporter bei dem deutschen Händler mein Fahrzeug abhole und bei mir zuhause in die Garage
    stelle ohne es zu zulassen läuft die Garantie. Nichts anderes ist es bei dem belgischen Händler. Da kommt ein Typ aus Dtl. kauft ein Auto und nimmt es mit nach Dtl.
    warum kann also der ausländische Händler das Auto nicht zur Garantie anmelden sondern ich muß es in Dtl machen. Und wenn das so ist, warum beginnt dann schon die Garantiezeit zu laufen, wenns
    doch gar nicht im System drinne ist.Irgenwie blicke ich das nicht so ganz.

  • Alles ist mit Arbeit verbunden, die Lieferkette eines EU-Fahrzeuges läßt meistens keinerlei "Zusatzarbeiten", da geht es schlichtweg ums Geld verdienen!


    Und Hyundai D kennt dein Auto zunächst nicht, kann also gegenüber dem Ursprungsland (im Garantiefall) auch nicht abrechnen, daher muss das Fahrzeug bei HMD angemeldet werden.

  • Aber gilt die Garantie nicht europaweit? Wenn ich mir jetzt in Dtl. ein Auto kaufe und in Belgien im Urlaub bin und ich habe ein Defekt, sprich Garantiefall, dann bin ich doch auch nicht in Belgien bei Hyundai angemeldet. Das wäre doch das gleiche.

  • Ja genau, wenn ich mir jetzt einen Wagen in Belgien kaufe weiß der Händler ja nicht ob ich ihn für mich zulasse oder ob ich ihn z.B. nach Dtl. bringen lasse. Er weis auch nicht ob ich ihn weiterverkaufe usw. Kann dem Händler auch egal sein. Ich bezahle cash, er gibt mir das Auto und ich kann damit machen was ich will. Nur kann er doch nicht einfach den Wagen nicht bei Hyundai Belgien anmelden.
    Wenn ich aber beim deutschen Händler hier einen Wagen kaufe dann nimmt er doch diesen automatisch bei HMD auf. Dieser Händler weiß aber doch auch nicht ob ich ihn hier zulasse oder ob ich den Wagen nicht nach Griechenland verkaufe. Es steht ja auch nirgends das ich das Auto hier zulassen muß um die Garantieanmeldung zu bekommen. Und nur weil ich deutsch spreche heisst das nicht das ich auch Deutscher bin. Ich könnte ebenso Österreicher sein und mir hier in Dtl. einen Wagen kaufen.


    Ich würde es richtiger finden das jeder Vertragshändler, egal wo in Europa, den gekauften Wagen in dem Land zur Garantie anmeldet wo er auch gekauft wird, da er ja nie weiß wo genau nun der Wagen zugelassen wird.

  • Zitat

    Original von ronbo
    Dieser Händler weiß aber doch auch nicht ob ich ihn hier zullasse.


    Deshalb wird auch eine Kopie des Fahrzeugscheins an HMD geschickt damit sie sehen daß das Fahrzeug hier in D angemeldet wurde..........

  • wichtig ist aber das dein Importeur darauf achtet das der ausländische Großhändler den ersten Stempel ins Scheckheft macht. . .ansonsten hast du rennerei bis du hier in Deutschland zur Garantie angemeldet wirst. . .

  • Frage: hat jemand schon Probleme bei der Anmeldung eines EU-Wagen zur Garantie beim dt. Hyundai-Vertragshändler gehabt?
    Ich hörte schon öfter, dass sich diese weigern, die Anmeldung vorzunehmen, da man ja nicht "bei denen den Wagen" gekauft hatte...
    Wie ist die Rechtslage? Soweit mir bekannt, darf sich der Händler nicht weigern...
    Ich habe jetzt mein Checkheft mit Stempel und Unterschrift zugeschickt bekommen und stehe kurz vor dem Gang zum nächsten H-Händler.
    Wie soll man denn taktisch vorgehen, falls man dort abgewiesen wird?


    Gruß und Dank für Antworten.

  • Hi,
    die sind nach EU Recht verpflichtet dich anzumelden.
    Es giebt aber welche die verlangen Geld dafür,aber ein seriöser Händler nimmt nichts,du gehst doch dann sicherlich auch zur Wartung dort hin.
    Ich habe nichts bezahlt.

  • Zunächst sind Hyundai-Händler eigenständige Unternehmen. Somit können sie auch Kunden ablehnen.


    Manche Händler umgehen eine Ablehnung durch Gebühren für die Garantieanmeldung, aber man kann ja den nächsten Händler aufsuchen...

  • Zitat

    Original von ronbo
    warum kann also der ausländische Händler das Auto nicht zur Garantie anmelden sondern ich muß es in Dtl machen. Und wenn das so ist, warum beginnt dann schon die Garantiezeit zu laufen, wenns
    doch gar nicht im System drinne ist.Irgenwie blicke ich das nicht so ganz.


    der ausländische Händler meldet es doch auch an aber in seinem Land und somit beginnt ab dieser Anmeldung die Garantie, egal ob das Auto jetzt zugelassen wurde oder nicht.
    Du musst es aber jetzt nochmal bei HMD anmelden, damit HMD und der Händler die Abrechnung von Garantiereparaturen machen können. Angemeldet für die Garantie ist das Auto schon vorher, es wird eigentlich nur im Computer von HMD registriert damit sie die Abrechnungen automatisiert machen können.

  • Hi Vodka-Redbull,
    also ist die Anmeldung bei HDM normalerweise eine Abrechnungserleichterung
    für die Händler und gar nicht zwingend notwendig??
    Da würde das Sinn machen.


    Könnte man sein Auto nicht auch selber bei HDM anmelden,wenn man Kopien
    zu den schickt??

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Zitat

    Wenn also dieses Auto schon 8 Monate un-zugelassen bei ihm aufm Hof steht, musst du schon nach 4 Monaten zur 1. Inspektion damit deine Garantie nicht erlischt....


    Würde das dann heissen das der Händler die Inspektion selber bezahlen muß wenn er das Fahrzeug nicht innerhalb von 12 Monaten verkauft? Weil danach wäre ja die Garantie weg. Wer würde das dann überhaupt noch kaufen?

  • Hi ronbo,
    das scheint wahrscheinlich eine Grauzone zu sein die jeder Händler anders handhabt. Meine Info von meinen Händler Klick

  • Zitat

    Original von Joe6pack
    ...und nochmal zum drandenken:
    nicht vergessen, dein Jahr bis zur ersten Inspektion läuft ab dem Moment, wo der Händler das Auto holt. Wenn also dieses Auto schon 8 Monate un-zugelassen bei ihm aufm Hof steht, musst du schon nach 4 Monaten zur 1. Inspektion damit deine Garantie nicht erlischt....


    Garantie ab "In Betriebnahme" nicht ab Erstzulassung


    sobald die auslieferungsdurchsicht/inspektion nicht unterschrieben ist und kein datum gesetzt ist, läuft mal gar nichts. Erst mit dem datum und der unterschrift beginnt die garantie.

  • Zitat

    Original von Mafioso1337
    Erst mit dem datum und der unterschrift beginnt die garantie.


    So isses.
    Nur das Datum mit Händlerstempel im Serviceheft zählt.


    Außerdem ist die Garantie nicht automatisch weg, nur weil man keine Inspektion macht.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von cewi
    Interessant, vielen Dank.
    Heißt also, wenn die Punkte erfüllt sind, bzw. im Scheckheft eingetragen sind, reicht das für die Garantie.


    Genau muß nur noch bei HMD angemeldet werden.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

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