Von Ersatzschlüssel, Radio, das nicht aus geht und Hyundai-Service

  • Hier in der Anlage mal ein Foto vom Schlüssel. Der "Hohlspannstift" fehlt - aber man kann in etwa auch sehen, dass ein kleinen Stück mit abgebrochen ist. Stift und weiteres sind natürlich irgendwo im Mikrokosmos verschwunden. Beide Schlüssel zeigen die identischen "Spuren".

  • Hi,
    selbst wenn der Stift fehlen würde, dann würde nur der Schlüsselbart rausrutschen.
    Das weggebrochene Stück umschließt normalerweise den Bart komplett.


    Ohne mechanische Krafteinwirkung bricht das nicht ab.
    Meiner Meinung nach kein Garantiefall.
    Das ist unsachgemäße Benutzung.
    Meine Meinung.


    Gruß
    Thomas

  • Das sieht ja mal krass aus. Jetzt könnte ich anfangen, aus meiner ZfP-Branche zu labern. Aber das lasse ich mal. Sollbruchstellen sehen anders aus. Und warum sollte da eine Sollbruchstelle sein? Den Rest spare ich mir.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Also ich würge nicht am Schlüssel herum. Wie gesagt, es ist ja nicht mein erstes Fahrzeug. Es ist immer einfach zu sagen. dass der Fahrzeugbesitzer unsachgemäß mit den Materialien umgegangen ist. Das Zündungsschloß ist meiner Meinung nach hakelig - wurde mir auch von anderen Personen bestätigt. Denke hier kommen zwei Komponenten zusammen: hakeliges Schloss - und schlechtes Schlüsselmaterial. Will ja auch keinen Streit herbeiführen ob Garantiefall oder nicht, sondern eine für beide Seiten akzeptable (bzw. für mich finanzielle) Lösung finden. Vielleicht einen Schlüsel ohne FFB, oder was weiß ich.


  • Sorry, aber das stimmt nicht.
    Gewährleistung ist nach Eu recht geregelt.
    Der Verkäufer ist verpflichtet bei einem Neuwagen 2 Jahre Gewährleistung zu geben.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Somit besteht auch keine Rechtsgrundlage.
    HMD ist bei EU Wagen außerdem nicht passiv legitimiert, was bedeuted, du kannst HMD in keinster Weise rechtlich belangen.


    Sollten neue Schlüssel im Rahmen der Garantie abgelehnt werden, kann 7Montain sich noch an seinen Verkäufer wenden und von diesem neue verlangen im Rahmen der Gewährleistung.


    Ob er selber Schuld an dem Abbrechen ist, kann ich nicht beurteilen. Sollte es aber doch so sein, kann er sich auch bei ebay einen Rohling für unter 30 Euro kaufen und den Schlüsselbart und den Sender selber in den Rohling einbauen.
    Wurde hier schon mal diskutiert.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges


  • Das Zitat ist von Recht24.de die werden wohl keinen Müll reinschreiben.
    Sind ja Rechtsanwälte.Kannst ja mal nachschauen.
    ausserdem brauch ich HMD in keinster Weise rechtlich belangen da sie belange ordentlich bearbeitet haben.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Du hast anscheinen überhaupt nicht verstanden was ich geschrieben habe. Somit lohnt es sich wohl auch nicht, dass du mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie googelst.


    Für alle anderen:


    "Gewährleistung und Garantie - Was sind die Unterschiede
    Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Institute. Der nachfolgende Beitrag soll daher auf die Unterschiede aufmerksam machen und zu mehr Rechtssicherheit führen.


    Gewährleistung (Mängelhaftung)


    Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:


    o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),


    o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),


    o Minderung (§ 441 BGB),


    o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).


    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.


    Garantie ist keine Gewährleistung!


    Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.


    Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:


    • Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)


    • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.


    Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp & Return, BringIn, usw.). Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.


    Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe oben. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.


    Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.


    Autor: Rechtsanwalt Dr. Kevin Grau
    "
    Quelle

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Wie wäre es eigentlich mal beim Schlüsseldienst nachzufragen?
    Ich habe mir gerade noch mal das Bild vom Schlüssel angeschaut.
    Das Gehäuse ist ja völlig in Ordnung.
    Somit kann man das ja noch gebrauchen und man braucht nur den Metallrohling.
    Den hat ja entweder der Schlüsseldienst oder diverse Internethändler für kleines Geld. Mit denen kann er dann ja zum Fräsen zum Schlüsseldienst gehen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • War auch schon bei einem Schlüsseldienst - der hat sich aber nicht getraut. Der Schlüsselbart ist ja noch in Ordnung. Die abgebrochene Stelle ist ja am Klappelement - dieses beinhaltet auch wohl den Transponder der Wegfahrsprerre, sogesehen muss der Schlüsselbart beim anlassen des Motors den Kontakt dazu haben (hoffe mich richtig ausgedrückt zu haben, denn so wurde es mir erklärt).


    Vielleicht versuche ich es auch mal bei einem Uhrmacher, der kniffelige kleine Reparaturen ausüben kann...

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Wie wäre es eigentlich mal beim Schlüsseldienst nachzufragen?
    Ich habe mir gerade noch mal das Bild vom Schlüssel angeschaut.
    Das Gehäuse ist ja völlig in Ordnung.
    Somit kann man das ja noch gebrauchen und man braucht nur den Metallrohling.
    Den hat ja entweder der Schlüsseldienst oder diverse Internethändler für kleines Geld. Mit denen kann er dann ja zum Fräsen zum Schlüsseldienst gehen.


    Träum weiter
    Wäre schön wenn das so einfach wäre.


    Meines erachtens dürfen normale Schlüsseldienste solche Schlüssel gar
    nicht nachmachen.Wollte vor Jahren mal ein normalen Zündschlüssel nachmachen lassen(meiner war abenutzt)den haben sie auch nicht gemacht.


    Aber bevor du wieder große Belehrungen losläst,ich muss heute sowieso
    zum Schlüsseldienst(Hausschlüssel) da werde ich mal nachfragen.
    Wenn ich unrecht haben sollte werde ich es selbstverständlich Morgen
    mitteilen.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Zitat

    Original von 7Mountain
    Hier in der Anlage mal ein Foto vom Schlüssel. Der "Hohlspannstift" fehlt - aber man kann in etwa auch sehen, dass ein kleinen Stück mit abgebrochen ist. Stift und weiteres sind natürlich irgendwo im Mikrokosmos verschwunden. Beide Schlüssel zeigen die identischen "Spuren".


    Hi,


    sieht schon kommisch aus ist ja richtig rausgebrochen.
    Lässt du ihn immer voll rausschnipsen beim aufklappen?
    Müste es zwar abhalten aber es ist schon ein ganz schöner schwung dahinter
    (ist bloß mal so ein Gedanke).
    Ich kann mir nicht vorstellen,das alle2 Schlüssel Materialfehler haben

  • Zitat

    Original von dk1
    Aber bevor du wieder große Belehrungen losläst,ich muss heute sowieso
    zum Schlüsseldienst(Hausschlüssel) da werde ich mal nachfragen.
    Wenn ich unrecht haben sollte werde ich es selbstverständlich Morgen
    mitteilen.


    Ich denke du ließt dir das hier einmal ganz durch.
    Dann weißt du, dass es geht.


    Da hier das Gehäuse noch in Ordnung ist, reicht es jedoch einen neuen Rohling einzubauen.


    Den Rohling kann man u.a. bei kk-tuningworld über ebay bekommen, sollte der Schlüsseldienst keinen besorgen können.


    Der Schlüsseldienst traut sich vielleicht nicht das alte Gehäuse zu Öffnen, da es zerbrechen könnte, aber den Schlüssel fräsen wird er auf jeden Fall.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()




  • Hi Paul,


    du kannst es nicht lassen und musst gleich deinen Senf dazugeben :mauer:
    Ich würde es nicht machen(hätte Angst um Transponder).


    So ich habe nachgefragt,der Schlüsseldienst fräst den Schlüssel und dann
    musste zur Werke,dir ihn zusammenbauen und neu codieren zu lassen.


    Ich würde es aus folgenden Gründen nicht so machen:
    - man muß eh in die Werke
    - wenn der Schlüssel nicht genau gefäst ist machste vielleicht noch das
    Zündschloss zu sau
    und da zahlste alles.Das ist meine Meinung,bitte keine weiteren Kommentare dazu. :stop:



    Hi 7Mountain,


    kannst ja mal ne Info geben,wie dein Problem gelöst wurde und
    woran es evl. gelegen hat.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Da hier das Gehäuse noch in Ordnung ist, reicht es jedoch einen neuen Rohling einzubauen.


    Somit brauchst du nicht in die Werke.
    Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen? :mauer:
    Nur den neuen Rohling vom Schlüsseldienst fräsen lassen und ins alte Gehäuse einbauen.
    Dürfte um die 10 Euro kosten.
    Ein neuer Schlüssel vom Händler 200 Euro.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Ich hab`s gewust :evil: ;( :todlach: ;(


    du verstehst nichts,lese richtig Das ist meine Meinung


    und Tschüüüüüüüüüüüüüüüüüüß

  • So, nun mein Abschlussbericht:


    Hyundai Deutschland hat ja auf meine "Service"-Beschwerde per Mail reagiert und Ansprechpartner im Umfeld genannt; diese auch im Vorfeld mein Anliegen schon bekannt gemacht. War jetzt bei einem Hyundai-Händler im Norden Bonns, wo ich schon mal meine erste Inspektion gemacht habe soiwie Reifenkauf- und Service. Alles war kein Problem; sehr freundlic,h, hilfsbereit und nach einer Woche bekam ich zwei neue Schlüssel auf Garantiebasis. Woran es gelegen hat, ist irgendwie immer noch nicht geklärt. Bin erstmal froh, wieder vollständige Schlüssel zu haben (diesmal, auf Wunsch, nicht den "Klotz" mit FFB, sondern nur einen Schlüssel mit Wegfahrsperren-Transponder). Danach habe ich erstmal meinen i30 gewaschen - hat er sich verdient ;-)...und, das Autohaus hat mich als Kunden bestärkt wieder zu kommen - ist ja auch für die nicht schlecht, da wir in unserer Familiy und Co. immerhin vier Hyundais fahren...

  • Zitat

    Original von 7Mountain
    Vielleicht kennt jemand mal einen guten Hyundai-Händler im Köln-Bonner-Raum, der keine Scheu hat sich meiner Probleme anzunehmen, auch wenn es ein EU-Fahrzeug ist - danke.



    Hyundai Opladen in Köln, betreut seit 10 Jahren meine Fahrzeuge und ihm ist egal ob EU oder sonstwas!!!

  • Zitat

    Original von 7Mountain
    So, nun mein Abschlussbericht:
    Woran es gelegen hat, ist irgendwie immer noch nicht geklärt. Bin erstmal froh, wieder vollständige Schlüssel zu haben (diesmal, auf Wunsch, nicht den "Klotz" mit FFB, sondern nur einen Schlüssel mit Wegfahrsperren-Transponder).


    polterkarre


    In meiner Bedienungsanleitung steht sinngemäß,das die FFB Schlüssel von der
    Garantie ausgeschlossen sind wenn sie mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen sind.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

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