Hallo,
wenn der Verkäufer seinen unverbindlichen Liefertermin nicht einghalten hat und dieses Datum überschritten ist, ab wann darf ich ihn anmahnen? Und ab wann spätestens kann ich Preisminderung verlangen oder eventuell ganz vom Kaufvertrag zurücktreten?.
In meinem Fall ist es jetzt so, das auf meinem Kaufvertrag als unverbindlicher Liefertermin Ende Juli steht. Soeben habe ich auf der Homepage des Händlers gelesen das diese Fahrzeuge erst "unverbindlich" August/September zur Auslieferung kommen. Das ist für ich aber sehr ungenau. Ich habe den Wagen Ende Mai als Vorlauffahrzeug bestellt (EU). Und da wurde mir gesagt das der Wagen gerade produziert wurde bzw. gerade in Produktion ist. Da ich mich vorher schon oft bei dem Händler auf der Homepage herumgetrieben habe, hatte ich mir schon Ende April ein Fahrzeugexpose heruntergeladen. In diesem war der Wagen auch schon als Vorlauffahrzeug betitelt. Irgendiwe habe ich das Gefühl das hier was nicht stimmt. Im Mai wird das Fahrzeug gebaut und kommt erst August/September zur Auslieferung. Was meint ihr dazu?