unverbindl. Lieferzeit überschritten

  • Hallo,


    wenn der Verkäufer seinen unverbindlichen Liefertermin nicht einghalten hat und dieses Datum überschritten ist, ab wann darf ich ihn anmahnen? Und ab wann spätestens kann ich Preisminderung verlangen oder eventuell ganz vom Kaufvertrag zurücktreten?.


    In meinem Fall ist es jetzt so, das auf meinem Kaufvertrag als unverbindlicher Liefertermin Ende Juli steht. Soeben habe ich auf der Homepage des Händlers gelesen das diese Fahrzeuge erst "unverbindlich" August/September zur Auslieferung kommen. Das ist für ich aber sehr ungenau. Ich habe den Wagen Ende Mai als Vorlauffahrzeug bestellt (EU). Und da wurde mir gesagt das der Wagen gerade produziert wurde bzw. gerade in Produktion ist. Da ich mich vorher schon oft bei dem Händler auf der Homepage herumgetrieben habe, hatte ich mir schon Ende April ein Fahrzeugexpose heruntergeladen. In diesem war der Wagen auch schon als Vorlauffahrzeug betitelt. Irgendiwe habe ich das Gefühl das hier was nicht stimmt. Im Mai wird das Fahrzeug gebaut und kommt erst August/September zur Auslieferung. Was meint ihr dazu?

  • D.h. weil sich der Händler hier unverbindlich auf Juli bis September festlegt, kann ich ihn sozusagen die Pistole auf die Brust setzen und einen verbindlichen Liefertermin verlangen? Da ich aber im Vertrag unverb. Ende Juli stehen habe und er mir mal angenommen den 30.September als verbindlich zusagt, kann ich dann schon jetzt vom Kauf zurücktreten? Immerhin wären das dann 2 Monate über dem unverb. Lieferdatum.

  • Zitat

    Original von ronbo
    D.h. weil sich der Händler hier unverbindlich auf Juli bis September festlegt, kann ich ihn sozusagen die Pistole auf die Brust setzen und einen verbindlichen Liefertermin verlangen? Da ich aber im Vertrag unverb. Ende Juli stehen habe und er mir mal angenommen den 30.September als verbindlich zusagt, kann ich dann schon jetzt vom Kauf zurücktreten? Immerhin wären das dann 2 Monate über dem unverb. Lieferdatum.


    als erstes liest du dir die AGB´S durch...kannst du hieraus nichts erkennen oder es gibt sogar keine, lässt du dir ein Termin bestätigen also ein verbindlichen Termin (Schriftlich).
    Liefert der Händler nicht kannst du nach angemessener Nachfrist (in diesem Fall ca.2-3 Wochen) vom Kaufvertrag zurück treten oder eine Kaufpreisminderung verlangen ggf. sogar Schadenersatz (z.B. warst auf ein Auto angewiesen und hast dir eins in der Zeit wo du keins hattest gemietet oder Kaufst das Auto mit selber Austattung bei einem anderen Händler - Differenz zahlt der Händler der nicht liefern konnte)


    lG
    Mo

  • Die Lieferzeiten für die Profis waren schon ende Mai klar.Die Produktionslinie
    in der Tschechei ist seit zwei Monaten am Umstellung.Die Lieferungen bis
    anfang Oktober basieren an Lagerbeständen.

  • Zitat

    Original von manib55
    Die Lieferzeiten für die Profis waren schon ende Mai klar.


    Häh? wie jetzt Profis?



    Zitat


    Die Lieferungen bis anfang Oktober basieren an Lagerbeständen.
    .


    Das kann gut sein, immerhin handelt es sich um ein Vorlauffahrzeug was mindestens schon im April bestellt worden sein muß, da es im April schon als Vorlauffahrzeug auf der Homepage des Händlers stand. Der Händler hat mir ja auch gesagt das es wohl schon gebaut ist, das war Ende Mai. Dann dürften doch 2 Monate locker reichen um das Fahrzeug nach Dtl. zu bekommen. Es muß auch nix mehr nachträglich angebaut werden was diese enorme Transportfrist rechtfertigen könnte.


  • wie gesagt - lies dir die AGB´s durch...ruf an und frag wie ihr weiter machen wollt...bei mir hat es auch gedauert und viel nerven und Zeit gekostet...vll kannst du ja zurück treten und kaufst wo anders ein Fahrzeug das schon da ist ...

  • Der Status "im Vorlauf" kann alles mögliche sein, gerade bei EU-Händlern und Vermittlern! Mal sind Fahrzeuge wirklich bestellt, mal wartet man nur, bis eine bestimmte Menge an Aufträgen vorliegt etc. pp., um sie dann dei der nächsten Händlerstufe zu bestellen...

  • Hallo


    Nun...... bei meinem Händler war es so, dass er angab "Anfang Juli lieferbar".
    Beim Abschluss des schriftlichen Kaufvertrages macht er mich selbst darauf aufmerksam das wir jetzt 4 Wochen- Spielraum haben...


    Da mein Händler zwar optimistisch an die Sache ran geht aber schon lang im Geschäft ist und weiß wann es zu Engpässen kommt... (wie jetzt z.b bei dem enormen Kaufboom bei den I30´sss hat er gleich gesagt das es später werden kann...


    Ich fand es ehrlich und mehr als Fair das er gleich von selbst darauf kam.
    Im Kaufvertrag steht nämlich drinne das ich nach 4 Wochen Nichtlieferung vom Kaufvertrag zurücktreten kann.(eigendlich wollen es ja beide Parteien nicht)


    Noch sind wir im Plan aber wenn alles klappt kommt das Auto Donnerstag an. . .

  • dann würd ich mich noch ein wenig gedulden - bei mir war es genau das selbe und ich hab ihn mit nur einem Tag verspätung bekommen :)
    du wirst ihn lieben :kuss:

  • Beitrag in der AUTOBILD vom 24.05.2010:


    "Meist wird ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart, um Kunden-Forderungen zu verhindern und mehr Spielraum für die Produktion zu schaffen. Aber auch dann muß niemand ewig warten. Sechs Wochen nach Ablauf des Termins kann der Käufer den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern und eine angemessene Frist – meist zwei Wochen – setzen. Steht das Auto dann immer noch nicht auf dem Hof, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten."

  • nachdem ich nun also meinen Händler kontaktiert habe und ihm klar gemacht habe das ich nicht noch 2 Monate warte, hat er mir heute telefonisch mitgeteilt das das Fahrzeug in den nächsten Tagen kommt. Gleichzeitig hatte ich dies schriftlich im Briefkasten. Was mich aber wundert, das bei der Fahrgestellnummer an der 10. Stelle ein C steht. Würde das nicht heissen das es sich um Modelljahr 2012 handelt? Wäre das nicht zu zeitig oder habe ich da etwas durcheinander gebracht.

  • Hallo!


    Ich habe meinen i30 am 26.Mai (in Österreich) bestellt. Liefertermin wurde mir ausschließlich mündlich mitgeteilt - max. 3 Monate. Nach ständigem Nachfragen wurde mir der 22. August mitgeteilt. Anschließend Anfang September und heute voraussichtlich Ende September. Ich brauche das Auto jedoch, ansonsten hätte ich es nicht schon vor über 3 Monaten bestellt. Sind da tatsächlich Lieferschwierigkeiten oder ist das nur bei meinem i30 mit Comfortausstattung in Diesel? Ich habe keine Chance auf Entschädigung, da ich so dumm war und den mündlichen Zusagen Glauben schenkte.

  • Zitat

    Original von ronbo
    Aber im Kaufvertrag muß doch irgendwas bezüglich des Liefertermins stehen.


    Wenn ein Liefertermin überhaupt im Kaufvertrag gennant wird so ist dieser garantiert als unverbindlich gekennzeichnet. Dagegen hast Du keine Handhabe. Kein Verkäufer wird sich auf einen verbindlichen Termin einlassen. Noch nicht einmal, wenn der Wagen auf dem Hof steht. Denn es kann ja immer mal was schief gehen mit der Anmeldung, TÜV oder was auch immer.
    Und dann will der Händler nicht den schwarzen Peter in der Hand halten:
    Also Liefertermin ist grundsätzlich unverbindlich.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Ich frage mich, wie man sich so sehr auf einen unverbindlichen Liefertermin versteift und auch noch obendrein verlässt... :auweia:


    Wie "GeBo" schon sagte, kann immer mal was schief gehen. Ich habe gerade mal 10 "lange" Tage warten müssen, aber darauf habe ich mich auch nicht verlassen.
    Und eine unverbindliche Sache ist nun mal - wie der Name schon sagt - für beide Seiten unverbindlich!

    ...und so zerbröselt der Keks nun mal.

  • Naja, ich warte z.B. seit der 25ten KW auf meinen, da hätte man dann auch nicht unbedingt einen unverbindlichen Liefertermin nennen müssen sondern einfach: "Irgendwann in 2011" schreiben können.


    Somit wird der Liefertermin wirklich total überschätzt :freu:

    "Das ist meine Meinung, auch wenn sie exclusiv sein mag"

  • Man kann als VK halt nur davon ausgehen, was einem der Konzern sagt...
    Und ist das die 25. Woche, wird dir das gesagt. Und das halt unverbindlich.

    ...und so zerbröselt der Keks nun mal.

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