Probleme ISG und Verbrauch....mal wieder

  • ...

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Zitat

    Original von Makkus
    ...einen kostenlosen Leihwagen gab es erst nach 2 Tagen, nachdem meine Frau am Telefon die Worte "Kaufvertrag rückabwickeln oder so.." nuschelte....
    (dem Verkäufer gegenüber) :grrr:


    Das ist nach neuester Rechtsprechung nicht so einfach! >klick< :teach:

  • Makkus, wenn du nur Kurzstrecken fährst, sinkt die Batteriekapazität schnell unter 80%. Im AutoStopModus hast du bestimmt auch Verbraucher (Radio, Gebläse und vielleicht noch Licht) an. Ich musste im Frühjahr auch zum Batterie laden.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Wir fahren nur Kurzstrecke und haben auch Gebläse, Radio ect an.


    Unsere Batterie mußte noch nie nachgeladen werden und das ISG funktioniert immer.


    Die Probleme gibt es erst seit dem Facelift.
    Irgend etwas zieht die Batterie lehr und dann funktioniert das ISG eben nicht mehr.


    Das Urteil zu den Premieumklassen ist nicht 1:1 auf den I30 anzuwenden. Der Schaden in Relation zum Kaufpreis sieht beim I30 anders aus.
    Wenn man sich für ein Auto mit ISG gerade wegen seiner Benzinsparsamkeit entscheidet und dieses dann eben nicht funktioniert und der Verkäufer nicht in der Lage ist den Mangel zu beheben, könnte das sehr wohl zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    ...Das Urteil zu den Premieumklassen ist nicht 1:1 auf den I30 anzuwenden.


    Sagt jetzt wer?


    Zitat

    Der BGH bekräftigte damit seine Rechtsprechung zu Bagatellmängeln auch für Fahrzeuge der "Luxusklasse".


    Quelle

  • Dort steht für alle gut lesbar und auch gut verständlich:


    Zitat

    Original von BGH
    Auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung durch die Mängel kommt es laut Urteil nur dann entscheidend an, wenn der Mangel "nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar oder die Mangelursache im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ungeklärt ist".


    Heißt mit anderen Worten: Da der Sachmangel (nicht funktionierendes ISG) nicht behoben werden kann und die Ursache unbekannt ist, kommt es in diesem Fall sehr wohl auf die Funktionsbeeinträchtigung durch den Mangel an.
    Somit ist das Urteil auf diesen inviduellen Fall nicht anwendbar.
    Zu entscheiden hat in diesem inviduellen Fall der Richter, ob die Funktionsbeeinträchtigung ausreicht für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
    Wenn das ISG ein entscheidendes Kaufkriterium für den I30 war (reicht der Wink mit dem Zaunpfahl?), würde ein Richter dem sicherlich statt geben.
    Dabei ist es dann unerheblich wie hoch die Reparaturkosten wären.


    Wenn dies nun immer noch nicht verständlich genug war, tut es mir leid.
    Ich empfehle dazu Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Wenn das ISG ein entscheidendes Kaufkriterium für den I30 war (reicht der Wink mit dem Zaunpfahl?), würde ein Richter dem sicherlich statt geben.
    Dabei ist es dann unerheblich wie hoch die Reparaturkosten wären.


    "Würde", "sicherlich" - Vermutungen, die durch nichts zu halten sind.
    Fakt ist, dass das BGH Urteil vor Tagen als richtungweisend durch die Presse ging, gerade im Hinblick auf die 1% Regelung. Wenn du jetzt schreibst, dass es "unerheblich" ist, wie hoch die Reparaturkosten sind, weißt du es natürlich (wieder einmal) besser. Pauls Welt eben...


    :aufgeb:

  • Wenn in deiner Welt auch ab und zu mal ein Kreuzworträtzel statt nur die Muckiebude und Bier mit Kumpels vorkommen würde würdest du solche Erläuterungen vielleicht auch verstehen.


    Ich sehe mich außer stande es in einer für dich verständlichen Form zu präsentieren, aber ich denke der Themensteller hat genügend Grips um es zu verstehen. Und um den geht es ja hier und nicht um dich oder mich.


    Schönes Wochenende noch. :blume:

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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