Tuning - Verfall der Werksgarantie!?

  • Erstmal wünsche ich schonmal allen hier frohe Pfingsten... so profilaktisch!


    Und nun komme ich auch schon zu meinem Anliegen, ich würde meinen i30 gern etwas optisch aufmöbeln, nun stellt sich mir allerdings die Frage, da ich ungern meine Garantie verlieren würde und ein "Tuning-Neuling" bin, inwieweit ich was verbauen darf, damit die Garantie nicht verfällt!?


    Ich besitze 1.4l Maschine - Benziner... das einzige was ich da "Motortechnisch" verändern würde, wäre eine Auspuffanlage, für einen netteren Sound, aber was darf da verbaut werden? Gibt es Vorgaben von Hyundai welcher Tuning-Teile-Hersteller "eine Genehmigung" hat und wo Hyundai sagt, DAS darf rein, nichts anderes!?!? Oder sind Änderungen die in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen generell ok und führen zu keinem Erlischen der Garantie? Und was ist,wenn Veränderungen nicht in die Papiere müssen? Gibt es da Richtlinien an die man sich halten muss? Müssen die Teile von Hyundai abgesegnet sein, damit mein Anspruch auf die Garantie nicht dahin ist?


    Interesse hätte ich an einem Bösen Blick, Tieferlegung, wie gesagt der Auspuff, eventuell noch eine Tankdeckelblende und sofern es irgendwann mal für das Facelift-Modell eine Auswahl an verschiedenen Bodykits gibt, noch eines davon - ich weiß nur leider nicht, wie sich das alles auf die Garantie auswirkt... Muss ich sowas mit dem Händler irgendwie vorher klären, ob die Teile überhaupt dran dürfen...? Oder muss der Einbau gar durch eine Händlerwerkstatt erfolgen?


    Mir würden bestimmt noch mehr Fragen einfallen, aber so spontan kommt da nichts mehr... Trotzdem würde ich mich über ein paar "Einsteiger-Tipps" oder ein kleines "Tuning-ABC" wie man sowas angeht, oder wo man Infos diesbezüglich herbekommt sehr freuen, aber bitte verweist mich nicht an http://www.gidf.de :D


    Freundliche Grüße & weiterhin gute Fahrt


    Marc

  • In der Betriebsanleitung steht, dass alle Veränderungen zu Verfall der Werksgarantie führen können.
    Teoretisch müsste so etwas nur der Vertragspartner machen.

  • du sagst es ja selber schon... führen KÖNNEN... aber eben nicht müssen, und genau das will ich ja wissen, soll also heißen, ich muss zum Händler und fragen was erlaubt ist, und was nicht?

  • Hey,


    mir wurde gesagt, das selbst der Händler während der Garantiezeit, nur Originalteile verbauen darf. Wenn du einen Technischen defekt hast, wird geprüft ob das jeweilige Tuningteil verantwortlich dafür ist (Chip-Tuning). Weiss jetzt nur nicht ob es beim Endschalldämpfer auch gilt. Aber dies könnte diese (KÖNNEN) bedeuten.


    MFG

    Hyundai i20 Style weiss 205/R16 Federn 30/30 Alpine IVA 520R VERKAUFT!!!
    i10 WM-Edition black 175/R14 Pioneer

  • Hm.. ich nehme das mal so hin und bedanke mich für die schnellen Antworten! :)


    Obwohl ich kaum davon ausgehe, dass die jenigen die etwas an Ihrem Auto umbauen, automatisch einen Garantieverlust in kauf nehmen. Kann ich fast gar nicht glauben,dass es automatisch zum erlöschen dieser kommt, sollte dadurch ein Folgedefekt entstehen, ist es natürlich klar,dass Hyundai sich der Verantwortung entzieht.


    Aber wenn jemand da noch mehr Infos hat, immer rüber damit :D

  • Hallo


    Auspuff und auch Bodykit haben normalerweise keinen einfluss auf die Garantie, hatte noch nie ein Problem deswegen.
    Wenn du Tieferlegungsfedern einbaust, kannst du von ausgehen das du keine Garantieleistunegen mehr auf Fahrwerksteile bekommst, dann wird gesagt, das kommt durch die härteren Federn...


    Gruß Alex

  • Kann mir eigentlich jemand ankreiden, dass ich eine Endstufe an der Batterie angeschlossen habe? Wenn die Elektrik spinnt oder so? Das wäre zu weit hergeholt oder? Habe zwar absolut keine Probleme aber nur mal so zur Vorsorge... Ich meine ist ja eh überall eine Sicherung zwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von laura215 ()

  • Wenn im Zuge des eifgrigen HiFi-Konsums die Batterie übermäßig beansprucht wird (ggf auch tiefentladen, etc.) wird es natürlich auch keine Garantie darauf geben. Sollte dann noch ein Start/Stopp-System verbaut sein und daraufhin nicht funktionieren (Batterieladung zu gering), kann man da auch nicht sonderlich viel als Garantie erwarten.


    Auspuff kann Garantieverfall mit sich bringen, wenn sich mit der Anlage auch der Durchmesser ändert und ggf ein geringerer Staudruck im Abgassystem vorhanden ist...

  • Ich bedanke mich mal für die Antwort,
    gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn der Einbau sei es Auspuff oder sonstwas, von einer Vertragswerkstatt erledigt wird, die das natürlich ordentlich und mit sachverstand machen, die Garantie erhalten bleibt?


    Man kann ja niemandem ankreiden, dass er Teile in einem Auto verbauen lässt.. und wenn der Einbau dann noch vom Hersteller erledigt wird..


    Irgendwie, wäre das für mich ein Eigentor, für den Hersteller, wenn dieser auf den selbst geleisteten Service keine Garantie gibt - ob man nun Teile von Hyundai verbaut oder einem anderen Hersteller...

  • Der Hersteller (Hyundai) nimmt ja keine nachträglichen Einbauten vor, sondern wenn dann der Händler (eigenständige Firma). Somit gibt allenfalls der Händler eine Gewährleistung auf den Einbau, der Hersteller der Teile auch nur dessen Gewährleistung und Hyundai gibt höchstens geprüfte Teile im Rahmen eines Zubehörkataloges frei.


    Somit spielt es (fast) keine Rolle, wer die Teile einbaut, die Garantie auf nachträgliche Umbauten wird selten durch Hyundai abgedeckt.


    Beispiel Federn: wenn Hyundai Tieferlegungsfedern im Katalog anbietet, können diese andere Spezifikationen haben, als wenn die Teile direkt ab zB. Eibach kommen. Hyundai steht für Gewährleistungen ein, wenn diese Teile auch über Hyundai bezogen wurden, anderenfalls können sie Gewährleistungsansprüche ablehnen (und machen es auch, wenn auch nicht immer). Der Händler steht lediglich für den sachgerechten Einbau gerade, egal wo die Teile herkommen.

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