Pro & Contra vom EU-Import

  • Bei soviel Quatsch von einer Person ziehe ich mit zurück, Denn gegen soviel nichtwissen und unwahrheiten ist kein Kraut gewachsen. Kurzgesagt Paul :blume: :blume: :blume: :blume: :blume:

  • Zitat

    Original von Rapunzel
    Bei soviel Quatsch von einer Person ziehe ich mit zurück, Denn gegen soviel nichtwissen und unwahrheiten ist kein Kraut gewachsen...


    Doch doch. ;) :D


  • Nein, ich verwechsel nichts.
    Aber du hast natürlich recht, keiner der in Deutschland angebotenen Hyundai EU-Fahrzeuge ist ein Neufahrzeug nach deutschen Recht!


    Von Elektronik und Fahrhilfen kann man halten was man will, aber der Satz "... ich habe ESP die letzten 20 Jahre nicht gebraucht..." ist spätestens dann Schwachsinn sobald es einem sein Leben oder wenigstens sein Auto rettet!


    Und mal ganz ehrlich... ausstattungsbereinigt hat KEINER 4000,00 € gespart, denn es ist Unfug den EU-Fahrzeugpreis gegen den deutschen Listenpreis zu rechnen!


    Ein 90 PS CRDi i30cw ist als deutsches Modell mit el. Fensterhebern vorn und hinten, Lederlenkrad, Lederschaltknauf, Lenkradfernbedienung, el. Spiegeln (einstellbar, anklappbar, beheizbar) mit integr. Blinkern, tiefenverstellbarer Lenksäule, Sitzheizung, Leselampen und Sonnenbrillenfach, FFB für ZV mit Klappschlüssel, Alarmanlage, Comminghomelight, Gepäcknetz und dem Rest der üblichen Classic-Ausstattung für ca. 14.000,00 € zu haben!
    Wo sind da noch die 4.000,00 Preisvorteil?


    Ich will hier keinem der ein EU-Fahrzeug gekauft hat auf den Schlips treten, Ihr fahrt alle ein sehr gutes Fahrzeug egal ob EU oder HMD, aber man sollte beim Vergleichen schon noch fair bleiben.
    Es sind eventuell ein paar 100 € zu sparen, was aber auch Gründe hat.


    ein paar davon sind:
    -Service
    -Beratung
    -Möglichkeit der Probefahrt mit verschiedenen Modellen
    -fachlich und markenspezifisch qualifizierte Ansprechpartner
    ...


    mfg


    Pierre

    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößen, aber nicht, um den Menschen zum Wahnsinn zu treiben."


    [SIZE=7] Autor: Enzo Ferrari (1898 - 1988 ) , italienischer Automobildesigner und Konstrukteur [/SIZE]

  • Zitat

    Original von stealthRT
    [quote]Original von Tom2
    Aber du hast natürlich recht, keiner der in Deutschland angebotenen Hyundai EU-Fahrzeuge ist ein Neufahrzeug nach deutschen Recht!


    Stop.
    Das erkläre mir bitte genauer.
    Wieso zählt ein Eu Wagen nach deutschem Recht als Gebrauchtwagen, auch wenn er 0 km Laufleistung, 0 Vorbesitzer hat und weniger als 1 Jahr alt ist.
    Es gibt nämlich EU Händler, die deswegen die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken.
    Ich habe diese Frage schon mal in einem eigenen Thread gestellt, aber leider keine vernünftige Antwort darauf bekommen.


    Vielleicht kannst du mir das ja beantworten. Beim googeln habe ich nichts gefunden.


    Gruß

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Ein Hyundai (und auch die meißten anderen) hat nur dann Herstellergarantie, wenn die Übergabeinspektion und die Garantiemeldung durch einen Hyundai-Vertraghändler oder dem Hersteller selbst durchgeführt wird.


    Diese Meldung wird bei Erstzulassung (diese geschieht im jeweiligen Land, für das dass Fahrzeug gebaut wurde) durchgeführt.


    Da also jedes Hyundai EU-Fahrzeug bereits eine Erstzulassung hat, sind diese nicht mehr als Neuwagen nach deutschen Recht zu bezeichnen.


    In Deutschland wird dann über das COC-Dokument ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt, wodurch es so aussieht als hätte das Fahrzeug keine Vorbesitzer.
    Das dort aufgeführte Erstzulassungsdatum gibt aber lediglich die Erstzulassung in Deutschland an.


    mfG Pierre

    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößen, aber nicht, um den Menschen zum Wahnsinn zu treiben."


    [SIZE=7] Autor: Enzo Ferrari (1898 - 1988 ) , italienischer Automobildesigner und Konstrukteur [/SIZE]

  • Danke für die Antwort.


    Klingt logisch.
    Aber in vielen Fällen ist auch Garantiebeginn und Erstzulassungsdatum in Deutschland identisch.
    Somit kann dann ja der Wagen vorher noch nicht zugelassen worden sein. Oder?


    Wie sieht es dann aus?


    Gruß

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Da also jedes Hyundai EU-Fahrzeug bereits eine Erstzulassung hat, sind diese nicht mehr als Neuwagen nach deutschen Recht zu bezeichnen.


    Hm... spielt bestimmt auch eine negativ - Rolle bei den Versicherungen ???

  • Hi,


    meiner wurde von der Versicherung als Neuwagen eingestuft.

  • Jepp, unserer war beim Kauf auch ein neuer für die Versicherung!
    (Kaufdatum: August 2009)


    Und wir haben trotz EU-Fahrzeug von HMD ein Schreiben beiligen gehabt, worin eine Neuwagen-Garantie bis Juni 2012 bescheinigt wird.
    Der Händler hat von sich aus noch ein Jahr draufgetan (muß dann im vierten Jahr nur eben zu ihm hin). Bei dem haben wir schon den Accent in behandlung gehabt und wir wissen, daß das bei dem funktioniert.


    Entweder hat der dänische Händler oder ein deutscher dieses Fahrzeug bei Hynudai im Juni 09 zur Garantie angemeldet.
    Nix mit einem Jahr Gewährleistung.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • @ stealthRT


    So so wenn du es meinst.
    Kann ich nur jedem raten die Preise zu vergleichen. Bei mir war der Unterschied zu Deutschem
    In Berlin beim Händler so um 3400
    Im Internet so um 2000
    Und ich habe fast 4 Monate lang die Preise verglichen (von 11.2010 bis 2.2011), kann sein, dass die deutschen Händler endlich verstanden haben, wie man verkaufen soll.


    Du schreibst:


    ein paar davon sind:
    -Service
    -Beratung
    -Möglichkeit der Probefahrt mit verschiedenen Modellen
    -fachlich und markenspezifisch qualifizierte Ansprechpartner


    Service ( im weitesten Sinne)- kannst du erwarten nur beim Händler, der auch am Fahrzeug richtig verdient, oder gibt es noch altruistische Händler- das glaube ich nicht, leider läuft es so: ohne moos nix los und zwar uberall.


    Beratung- wenn der Kunde nicht weiß, was er Kaufen will und sich selbst nicht informiert ( Internet ), dann ist er eben beim Händler verloren.
    Es gibt keine altruistische Händler, der Kunde bekommt dann meistens das, was nicht geht- sich schlecht verkauft. Jeder Händler verkauft erst die Sachen, die schlechter gehen, sonst wäre er sehr schnell pleite.


    Probefahrt- kann ich auch beim jedem Händler machen ist doch kein Problem.



    -fachlich und markenspezifisch qualifizierte Ansprechpartner

    das kann nur der Werkstattmeister sein, wenn er mein Kumpel ist und mir nicht verkaufen will, und nicht der Händler und der Spruch: Es gibt keine altruistische Händler



    Leider es ist schon so weit , dass es nur um das Geld geht.


    Es sieht so aus, als ob du ein Händler wärst- dann ist es kein Problem, mein nächsten Wagen kaufe ich bei dir, wenn er nur paar Hundert Euro teuer wird, als der Angebot bei meinem EU- Imprteur, und ich bei dir das ALLES kriege was du schreibst.

  • stealthRT
    Wieso soll eigentlich ein EU-Neuwagen schon eine Zulassung auf den Händler haben?
    Der Händler muss doch lediglich das Garantieheft abstempeln da er ja den Wagen exportiert, der Wagen aber für dieses Land bzw Händler vorgesehen hat. Ist denke ich der Ursprungsnachweiß der für jeden ersichtlich sein soll. Der Wagen wird ja dann noch mal bei HMD registriert, mit Garantiebeginn Händler Ursprungsland.
    Der Händler muss doch hier bestimmt den einwandfreien Zustand an Hyundai bestätigen, und als Empfänger des Wagens darf er dann auch nur das Garantieheft abstempeln.
    Garantiebeginn hat doch nicht mit Zulassung zu tun.
    Sicher mag es welche geben die heißen dann doch aber EU-Jahreswagen.
    Man sollte bedenken EU-Wagen waren doch Abwrackprämien fähig, bis auf eben ein paar die zugelassen waren.
    Da bekam doch ein großer EU Händler damals Probleme.
    Wenn ein Deutscher Händler Autos auf dem Hof stehen hat, zählen diese doch auch als Neuwagen wenn sie ein paar Monate stehen.
    Laut Gerichtsurteilen wird es erst problematisch wenn Produktionsdatum und Zulassungsdatum mehr als 12Monate auseinander liegen.
    Grüße Stefan

  • Zitat

    Original von ji30
    [quote]
    ALLE!!! Hyundai EU-Fahrzeuge haben bereits eine Zulassung im Ausland, somit etwas weniger Garantie (5 Jahre minus Zeitraum seit Zulassung) und keine Mobilitätsgarantie (HYUNDAI EURO-Service).


    Hi,


    laut Aussage meiner Werkst. gibt es eine Mobilitätsgarantiebescheinigung
    für Deutschland nach der ersten Durchsicht.Immerhin noch 4Jahre.


    EU-Fahrzeuge werden im Ausland auch nicht zugelassen sondern bei Auslieferung zur Garantie im jeweiligen Land angemeldet bei Lieferung an deut. Händler.


    Meiner wurde Okt.2010 an Händler verk.(Stempel Serviceheft Okt.2010)
    Ich im Feb.2011 gek.und angemeldet (Erstzulassung) TÜV und ASU Feb.2014
    Mit Kauf wurde Auto auf HMD angemeldet.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Laut Zulassungssgtelle zählt ein Auto als Neuwagen, wenn es nicht älter als 12 Monate ist und noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde. Laut der Tante da ist es völlig Brille obs n EU-Fahrzeug ist oder nicht.
    (Ist wohl nur wichtig für evtl. Steuerbefreiungen usw.).
    Fürs Finanzamt zählt eh nur die Emissionsschlüsselnummer und z.B. DPF oder nicht!


    Versicherungstechnisch zählt nur die Anzahl der in der Zulassungsbescheinigung (Teil I) aufgeführten Vorbesitzer.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Zitat

    Original von stealthRT
    Da also jedes Hyundai EU-Fahrzeug bereits eine Erstzulassung hat, sind diese nicht mehr als Neuwagen nach deutschen Recht zu bezeichnen.


    da redest du aber Müll! Nur weil ein EU Wagen im Ausland zur Garantie angemeldet wurde, muss er doch nicht zugelassen gewesen sein! Du könntest doch auch in Deutschland einen Wagen kaufen ohne ihn zuzulassen, musst ihn halt nur mit nem Anhänger transportieren!


    Ein EU Wagen gilt teilweise als Gebrauchtwagen weil eben die Garantie angefangen hat. Für mich setzt das Wort Neuwagen eine Garantie ab Kaufdatum vorraus und das haben nicht alle EU Händler.

  • Ich rede hier nicht von Allen EU-Fahrzeugen sondern von Hyundai-EU-Fahrzeugen.


    Garantiemeldung geht nur mit Zulassung.


    Ein EU-Händler meldet Hyundai rein gar Nichts und wenn dann wäre es belanglos, da nur Vertragshändler oder der Hersteller Neufahrzeuge ausliefern darf.


    Hier mal das Kleingedruckte in lesbar von einem Kaufvertrag eines EU-Fahrzeuges den wir zu Abwrackprämienzeiten von einem sehr großen EU-Fahrzeugimporteur erhalten haben!


    ... Die Beschaffung eines Serviceheftes kann wegen des zeitraubenden Postweges ins Ausland 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch unter Umständen für Zweitschlüssel, Radiopass, Masterschlüsseln, Codekarten und so weiter.
    Sofern die unverbindliche Lieferzeitangabe aus der Bestellung bzw. dem Kaufvertrag um 6 Wochen überschritten wird, kann der Käufer die Bestellung oder den Kaufvertrag stornieren, ohne dass ihm und auch dem Verkäufer irgendwelche Kosten entstehen.
    Die angebotenen Fahrzeuge sind Importe aus dem Ausland. Diese werden dort überwiegend aus Lagerbeständen aufgekauft, welche unter Umständen mehr als ein Jahr nach der Produktion gestanden haben können. Zwar sind es EU-Neuwagen ohne Kilometer, jedoch Gebrauchtwagen nach deutschem Recht.
    Bei den meißten Fahrzeugen ist es notwendig, dass diese im Ausland eine Tageszulassung erhalten, was bedeutet, dass die Herstellergarantie ab diesem Datum beginnt, und dass keine Garantie oder Gewährleistung über die volle Garantielaufzeit des Herstellers gegeben werden kann.
    Für die Durchsetzung der Garantieansprüche übernehmen wir keine Haftung.
    Sollten wir die durch uns angeforderten Garantiedokumente nicht erhalten, so übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung!
    Bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland können die Werte der Emmisionen, des Verbrauchs, der Typklasse, der Kilowattzahl, der Ausstattung und der Steuerdaten gegenüber den deutschen Fahrzeugen abweichen...


    mfG

    "Das Auto ist erfunden worden, um den Freiheitsspielraum des Menschen zu vergrößen, aber nicht, um den Menschen zum Wahnsinn zu treiben."


    [SIZE=7] Autor: Enzo Ferrari (1898 - 1988 ) , italienischer Automobildesigner und Konstrukteur [/SIZE]

  • Zitat

    Original von stealthRT
    Ich rede hier nicht von Allen EU-Fahrzeugen sondern von Hyundai-EU-Fahrzeugen.


    Garantiemeldung geht nur mit Zulassung.


    Wer sagt das denn? Wieso gibt dann HMD immer an: Grantiebeginn ist Zulassungdatum er Auslieferungsdatum jenachdem was eher ist?


    Zitat

    Original von stealthRT
    Ein EU-Händler meldet Hyundai rein gar Nichts und wenn dann wäre es belanglos, da nur Vertragshändler oder der Hersteller Neufahrzeuge ausliefern darf.


    stimmt, Garantieanmeldung muss immer der im Ausland sitzende Händler machen von dem der EU Händler das Auto kauft.


    Zitat

    Original von stealthRT
    Die angebotenen Fahrzeuge sind Importe aus dem Ausland. Diese werden dort überwiegend aus Lagerbeständen aufgekauft, welche unter Umständen mehr als ein Jahr nach der Produktion gestanden haben können. Zwar sind es EU-Neuwagen ohne Kilometer, jedoch Gebrauchtwagen nach deutschem Recht.


    ja dass kann schon mal sein, muss aber nicht. Kann man aber an der VIN herausbekommen.


    Zitat

    Original von stealthRT
    Bei den meißten Fahrzeugen ist es notwendig, dass diese im Ausland eine Tageszulassung erhalten, was bedeutet, dass die Herstellergarantie ab diesem Datum beginnt, und dass keine Garantie oder Gewährleistung über die volle Garantielaufzeit des Herstellers gegeben werden kann.


    hier steht "die meißten" heißt also nicht alle und wer sagt, dass das bei Hyundai so ist? Wie oben schon geschrieben sagt Hyundai dass Garantiebeginn Auslieferungs oder Zulassungsdatum ist also ist eine Auslieferung auch ohne Zulassung möglich. Somit ist auch wohl eine Garantieanmeldung ohne Zulassung möglich. Wieso auch nicht? Und wenn ein Auto im Ausland schon mal zugelassen war, wäre der Händler dazu verpflichtet dies beim Kauf anzugeben, ansonsten wäre das Betrug! Sonst könnte man ja durch den Export eines Fahrzeugs alle Vorbesitzer löschen und so den Wert des Wagens steigern!

  • Ich habe mir gerade einen I30CW beim EU-Händler bestellt. Als 1.6l mit Automatikgetriebe kostet dieser ca.15.500 Euro. Beim deutschen Vertragshändler kostet der 1.6l Benziner mit Automatik laut Liste ca. 20 - 21.000 Euro. Nach einigen Verhandlungen sind wir dann bei ca. 18.000 angelangt. Da die Ausstattung aber im EU Modell auch noch besser war, habe ich mich dann dafür entschieden.


    Mein letztes Fahrzeug war auch ein EU Neuwagen (Seat aus NL). Diesen habe ich dann an einen Gebrauchtwagenhändler verkauft. Er wollte wissen obs ein EUler ist und ich bejahte das. Er sagte mir aber das es ihm egal wäre und das keine Auswirkungen hätte. Schliesslich wäre das Auto schon 5 Jahre und da spielt es keine Rolle wo her es kommt. Das einzige was wirklich für ihn relevant war, Unfallfreiheit-Laufleistung-Motordaten-Gesamterscheinung.


    Auch während der Garantie hat Seat alles ordnungsgemäß abgewickelt. Von da her kann ich nur zu einem EU Modell raten. Ich hatte bis jetzt keinerlei Probleme mit meinem EU Fahrzeug.

  • Hallo,


    hab glaube ich hier gelesen, dass man, nachdem man ein EU-Fahrzeug gekauft hat, zum örtlichen Hyundai-Händler sollte, um das Fahrzeug mit der entsprechenden Garantie ins Deutsche System einpflegen zu lassen.


    Hab da dieser Tage auch angerufen. Die waren auch sehr freundlich und meinten, das könne man dann ja im Rahmen des ersten Service machen.


    Was haltet ihr davon? Sollte ich lieber jetzt schon darauf bestehen, das Fahrzeug entsprechend einzupflegen?

  • Das musst du wissen, ob es eilt oder nicht. Wenn du rund um zufrieden bist, hast du doch nicht die Pistole auf der Brust, kommt dir irgendwas komisch im Sinne eines möglichen Garantieanspruchs vor, dann fahre rechtzeitig hin, ein paar Tage dauert das schon.
    Ich sehe das als nettes Angebot deiner Werkstatt um dir einen zusätzlichen Weg abzunehmen. Kein Grund zum Argwohn. ;)

  • Naja, da der i30 ja gerade im ersten Jahr dazu neigt nachgebessert zu werden, würde ich einfach mit dem Fahrzeugschein und dem Serviceheft vorbeifahren.
    Dann einfach nochmal freundlich um die Anmeldung bitten, dann werden die das schon machen.
    Mit dem Warten zur ersten Inspektion wollen die sich nur die erste Inspektion für den Wagen sichern.
    Die könntest du ja sonst auch woanders (eventuell billiger) machen lassen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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