Eu Neuwagen als Gebrauchtwagen anbieten. Ist das sittenwidrig?

  • Hallo .erstmal. . . .


    Hm................ jede Menge offtopic hier im Thema. .Kommt das öfters vor ?


    kann es sein, dass der Händler es deswegen als gebraucht verkauft weil dieser (um Rabatte zu bekommen) die Autos via Tageszulassung kauft um u.A das Auto überhaupt importieren zu dürfen.
    Das scheint eine gängige Praxis zu sein.Daher darf das Auto zwar als NEU deklariert werden aber jedoch als gebraucht verkauft werden wegen dem einem Vorbesitzer...(denk ich mal)


    egal wie bietet Hyundai doch eh 5 Jahre Garantie an...also...hm... versteh ich was falsch ???

  • Hier sind etliche Varianten denkbar, darum ist es wichtig einen Händler zu suchen, der deinen Vorstellungen entspricht.


    Ich habe jetzt schon ein paar EU-Autos gekauft und bin immer gut damit gefahren mir einen auszusuchen, mit dem ich vorher mal Auge in Auge reden konnte, selbst wenn ich nachher 100 Euro mehr als beim günstigsten Anbieter bezahlt habe. So habe ich bei den letzten 2 auch den Garantiebginn erst ab meiner Zulassung gehabt.


    Mein besetllter i30 ist am 14.04.11 vom Band gerollt und steht seit ein paar Tagen bei meinem Händler, ich muss ihn nur noch abholen und zulassen, erst dann wird mein Serviceheft ausgefüllt und zu mir geschickt, aber das hatte ich ja schon weiter vorne im Thread erwähnt.


    Viel große Händler z.Bsp. gewähren Garatie ab Importdatum, manche ab deiner (erstmaligen) Zulassung.


    Die von dir erwähnte Tageszulassung gibt es natürlich auch, machen ja auch viele deutsche Händler, lohnt sich meiner Meinung nach bei dem Preis für einen i30 nicht, aber das ist nur meine persönliche Meinung.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Hat denn keiner mal was vernünftiges zum Thema beizutragen.
    Bei über 800 Clicks kann man doch davon ausgehen, dass das Thema schon für viele interessant ist.


    Nee, mein guter viele der anderen 800 Klicks kennen dich und deine verbalen Äußerungen und haben einfach keine Lust darauf zu Antworten.. denk mal drüber nach... :flöt:


    Und das gebe ich als Tipp den anderen hier gerne weiter... einfach ignorieren ist die beste Antwort auf so eine aufgezwungene Art der Gesprächsführung ;)
    Und polterdingends, gib dir keine Mühe habe gerade genug Zeit verschwendet um dir zu Antworten und das war in diesem Thread ne einmalige Sache... ;)


    Sorry an die Mod´s aber das musste ich einfach loswerden...


    Schönes Wochenende an :winke:

  • Wie ich bereits erwähnt habe, geht es um Wagen mit 0 Vorbesitzern, also keine Tageszulassung oder sonstiges. Also Neuwagen, die noch niemals im Straßenverkehr zugelassen waren.


    Außerdem habe ich bereits erwähnt, dass es bei Eu Wagen verbindliche Bestellungen gibt sowie auch "Reservierungsverträge". Dort steht oft weder neu noch gebraucht. Nach Bezahlung des Kaufpreises bekommt man dann zusammen mit dem Auto eine Rechnung, in der ebenfalls oft weder neu noch gebraucht steht. Eu Händler sind ja meistens sogenannte freie Händler mit jeweils eigenen AGB`s. Die Frage ist, in wie weit die mit unserer Rechtssprechung jeweils vereinbar sind.


    Die Beweislastumkehr ist ziemlich irrelevant und hat nun gar nichts mit dem Thema zu tun.
    Und wenn es euch egal ist wie lange ihr Gewährleistung habt, ist dies auch alleine Eure Sache.


    Da die bisherige Rechtssprechung bei Wagen mit 0 Vorbesitzern und weniger als 1 Jahr alt und weniger als 100km von einem Neuwagen spricht, muß ein Händler gemäß EU Richtlinie 2 Jahre Gewährleistung gewähren. Somit dürften AGB`s, die dies ausschließen und von einem Gebrauchtwagen sprechen um die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Jahr zu reduzieren in meinen Augen sittenwidrig sein.


    Ich glaube auf solche in meinen Augen eher schwarze Schaafe sollte jeder achten, wenn er einen EU Wagen kauft.
    Somit scheint mir das Thema hier wichtig zu sein.


    Wie minidiegi erwähnt hat, wachsam sein und lieber ein paar 100 Euro mehr ausgeben und nicht unbedingt nur beim günstigsten Anbieter kaufen.


    Ich hatte nur gehofft vielleicht hier noch etwas konkretes zu dem Thema erfahren zu können.
    Ist aber bisher nicht der Fall.


    Nicht zuvergessen, Danke an Jostor für deinen ausführlichen und sachlichen Bericht. Der Punkt der "aktuellen unveränderten Bauserie" scheint mir noch sehr interessant zu sein. Aber ändert nicht jeder Hersteller während einer laufenden Serie etwas nach? Somit könnte das vielleicht noch ein Schlupfloch für einen Händler sein um eine rechtliche Grauzone mit seinen AGB`s betreten zu können. Wohl gemerkt "könnte".

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • minidiegi


    Klingt sehr einleuchtend.Sehe ich auch so...
    Muss ein Werstatt meinen Garantieanspruch annehmen oder kann er es verweigern da ich es nicht bei ihm (EU Import) gekauft habe? oder gibts da eine eindeutige Direktive von Hyundai

  • Zitat

    Original von Rapunzel
    Brauchst ja nicht zu Kaufen, hol Dir ein Fahrzeug für den deutschen Markt und fertig.
    Und hör eindlich auf zu jammern!!!!!!!!!


    Mir auch ein Rätsel wie man nix anderes zu tun haben kann als sich mit AGBs/Gesetzen und wer darf was und wer nicht, ist das erlaubt auseinanderzusetzen.


    Erinnert mich irgendwie fatal an den Menschentyp "Streithansel" - da ist der Streit und das "Recht bekommen"das Ziel.


    Und weil Paule mit seinem Verkäufer und/oder Wagen offenbar ins Klo gegriffen hat wurde und wird in Folge Hyundai in allen möglichen Threads schlecht geredet.
    Das nervt gewaltig................

  • Zitat

    Original von EXELBONSAI
    Muss ein Werstatt meinen Garantieanspruch annehmen oder kann er es verweigern da ich es nicht bei ihm (EU Import) gekauft habe? oder gibts da eine eindeutige Direktive von Hyundai


    Hyundai Deutschland ist nicht passiv legitimiert. Somit hast du noch nicht mal einen gesetzlichen Anspruch auf Garantie Hyundai Deutschland gegenüber. Einer Vertragswerkstatt von Hyundai Deutschland gegenüber erst recht nicht. Nebenbei sind diesbezüglich die Werkstätten frei in ihrer Entscheidung und Hyundai Deutschland nimt darauf auch keinen Einfluß.


    Deswegen ist es ja auch gerade bei einem Eu Wagen so wichtig in Deutschland einen Händler zu haben, dem gegenüber man gesetzlich festgelegte Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • aahh ich verstehe...


    Aber manche EU Händler in Deutschland werben mit 5 Jahren Garantie ab Erstzulassung (sprich tagezulassung) wie läuft es da ? bin ich dann an einer hiesigen Werkstatt gebunden ?

  • Die Garantie als freiwillige Leistung gilt Europaweit.
    Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bei Neuwagen bzw 1 Jahr bei Gebrauchtwagen gilt nur dem Händler gegenüber, bei dem man den Wagen gekauft hat.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Eu Neuwagen als Gebrauchtwagen anbieten. Ist das sittenwidrig?


    Auf alle Fälle ist es sittenwidrig, sich in Foren herumzutrollen, aus denen man durch den Admin rausgeschmissen wurde.


    DKSF

  • Ja, Du machst natürlich keinen Bohei um den guten alten Paul...


    Wer antwortet da jetzt wem?

    ...ein sehr zufriedener i30-Fahrer...

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • Zitat

    Original von polterkarre
    [...]
    0 Vorbesitzer, [...]
    Ist es zulässig so einen Wagen als gebraucht zu verkaufen nur um die Gewährleistung auf 1 jahr runter zu schrauben?
    Billiger sind die Wagen übrigends trotzdem nicht.
    Sie werden als EU Neuwagen angeboten, in den AGB`s steht dann jedoch dass sie nach deutschem Recht als Gebrauchtwagen zählen und somit nur 1 Jahr Gewährleistung haben.


    Zitat

    Original von polterkarre
    Naja, du scheinst dich wohl eher nicht zu trauen die AGB`s zu veröffentlichen. Scheint dann ja doch wohl nicht ganz koscher zu sein der Händler.


    Aber egal, du hast ja bisher auch nur heiße Luft abgelassen und den Sinn des Themas und den Unterschied von Gewährleistung und Garantie nicht verstanden.


    Zitat

    Original von polterkarre
    Hat denn keiner mal was vernünftiges zum Thema beizutragen.
    Bei über 800 Clicks kann man doch davon ausgehen, dass das Thema schon für viele interessant ist.


    :todlach:
    Ich versuch mal zu Schreiben und die Tasten zu treffen trotz Lachflash


    • verbindliche rechtliche Auskünfte bekommst du bei nem Anwalt, hier wird bestenfalls jmd gutes Allroundwissen preisgeben (Juristen werden sich hier nicht vebindlich äußern)
    • Wer bei einem anscheinend so windigem Händler trotz dieser ganzen äusserst merkwürdigen Klauseln kauft, sollte sich ernsthaft fragen ob er nicht gewaltig einen an der Waffel hat! (sorry Mod) Aber Geiz ist ja geil und jeder Cent zählt - koste es was es wolle!
    • Wer sich immer wieder hier anmeldet, um solche kruden Konstruktionen loszulassen -> siehe 2.
    • Wer sofort unter der Gürtellinie argumentiert und beleidigend wird, wenn er seinen Willen trotz bildlichem Fußaufstampfens nicht bekommt -> siehe 2.
    • Wer allg. Themeninteresse anhand Klickanzahl vorzufinden glaubt, obwohl unterstellte 95% hier nur aufgrund des Zurücklehn-und-Popcorn-mampfen-Unterhaltungswertes reinschauen, dem ist nicht mehr zu helfen


    Mein Beileid gilt auch den Nachbarn ... wehe dem, der einen etwas Lauteren entfleuchen läßt.
    Nichts desto trotz danke für die amüsanten Minuten :D


    @Excelbonsai
    Nein, OT ist hier im Forum nicht häufiger als anderswo. Lediglich in - ich nenn sie mal "Paul-Threads" gleitet es stärker ins OT ab.

  • ... seiten so gelacht... weshalb sollte man dann Polterkarre alias Trullachen alsias Paulpielage aus dem Forum verbannen??? Das ist doch das Salz in der Suppe.


    :todlach: :todlach: :todlach:

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