Eu Neuwagen als Gebrauchtwagen anbieten. Ist das sittenwidrig?

  • Da muß ich ausnahmsweise mal dem Paule Recht zusprechen.


    Unser Fahrzeug hat EZ am 4.8.09, die Garantie begann jedoch schon am 3.7.09. Auf dem Km-Zähler waren 4Km drauf.
    Da es ein Däne ist, muß ein Händler das Fahrzeug schon bei Hyundai zur Garantie angemeldet haben (Eingetragen sind 0 Vorbesitzer).


    Vielleicht war der ja im Juli 09 mal reserviert worden und der Händler war sich seiner Sache sicher. Auf jeden Fall muß das also möglich sein.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Zitat

    Unser Fahrzeug hat EZ am 4.8.09, die Garantie begann jedoch schon am 3.7.09. Auf dem Km-Zähler waren 4Km drauf. Da es ein Däne ist, muß ein Händler das Fahrzeug schon bei Hyundai zur Garantie angemeldet haben (Eingetragen sind 0 Vorbesitzer).


    Ist ja kein Ding, ich habe ja nie behauptet, dass es nicht oft genau so ist, ich sagte nur, dass es bei mir nicht so ist.


    Und über einen Monat braucht man sich auch eigentlich nicht aufzuregen, ist nur blöd, wenn das Ding schon ein halbes Jahr verloren hat.

  • Zitat

    Original von polterkarre


    Hm auch eine Überlegung.
    Der Verkäufer begründet es damit, weil es sich um "Lagerfahrzeuge" handelt.


    Aber bei manchen Eu Händlern steht ausdrücklich 2 Jahre Gewährleistung in den AGB`s


    die Händler können ja auch bei Gebrauchtware 2 Jahre Gewährleistung geben wenn er das will, nur muss er es halt nicht.


    Aber seit doch mal ehrlich, wer braucht schon 2 anstatt 1 Jahr Gewährleistung? Endweder tritt der Mangel im ersten Jahr auf oder man nimmt die Garantie in Anspruch.

  • Zitat

    Aber seit doch mal ehrlich, wer braucht schon 2 anstatt 1 Jahr Gewährleistung? Endweder tritt der Mangel im ersten Jahr auf oder man nimmt die Garantie in Anspruch.


    Sehr schön :super:
    Back to topic ;)

  • Interessant ist es schon.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann nicht eingeklagt werden. Insbesondere wenn es ein Eu Wagen ist, denn dann ist Hyundai Deutschland nicht passiv legitimiert. Sprich der Garantiegeber sitzt im Ausland.


    Bei Gewährleistung sieht das anders aus. Darauf hat man einen Rechtsanspruch gegenüber dem hiesigen Händler. Des Weiteren kann im Rahmen der Gewährleistung auch ein Vertrag rückgängig gemacht werden und der Kaufpreis zurück verlangt werden. Auch ansonsten kann man Schadensersatzansprüche geltend machen. Es gibt ja einige, bei enen monatelang ohne Erfolg repariert wird. Wenn das Jahr dann erst einmal um ist, muß sich der Händler keine Mühe mehr geben.


    Des Weiteren wäre es auch aus anderer Sicht interessant. Wenn ein Vertrag keine Salvatorische Klausel enthält, könnte wenn ein Punkt sittenwiedrig ist, der ganze Vertrag seine Gültigkeit verlieren.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    ...Ist dies rechtens oder sittenwidrig?


    Die Frage stelle ich mir auch, wenn sich ein als "paulpielage" und "trullachen" gesperrter User hier erneut anmeldet, einen Thread eröffnet und sich dann noch selbst zitiert um den Dauermüll (Garantie/Gewährleistung) am Leben zu erhalten!

  • Ich weiß nicht wo das Problem ist, was steht denn im Kaufvertrag Neuwagen oder Gebrauchtwagen. Es wurde biher bei mir immer ein Vertrag entweder über den Kauf eines gebrauchten KFZ oder ein Vertrag über den Kauf eines neuen KFZ gemacht.
    Aus diesen zwei unterschiedlichen Verträgen ergibt sich für mich ob ein Jahr oder 2 Jahre Gewährleistung. Ausserdem gibt es je immer noch nach 6 Monaten die Beweislastumkehr oder nicht? Da würde ich sagen Garantie ist mir doch lieber. Wie will ein Gutachter beweisen das ein klappern schon seit Auslieferung besteht oder vieleicht später durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist. Für mich ist Gewährleistung nur in den ersten 6 Monaten von Bedeutung danach ist mir Garantie lieber.

  • Bei EU Wagen wird ja nicht unbedingt immer ein Kaufvertrag gemacht. Es gibt auch sogenannte verbindliche Bestellungen. Da steht dann weder die Bezeichnung neu noch gebraucht.


    Mir persönlich ist die Gewährleistung 1000mal lieber wegen der Rechtsverbindlichkeit als die freiwillige Garantleistung ohne Rechtsverpflichtung.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Hallo,
    nicht ganz richtig.
    Bei meiner verbindlichen Bestellung ist das Wort "neuen" sogar unterstrichen. :D

    Bilder

    • Bestellung Eu.png

    Einmal editiert, zuletzt von minidiegi ()

  • @ minidiegi


    genau so sahen auch alle meine Bestellungen bzw Kaufverträge aus. Hatte ich bis jetzt von jedem Händler bekommen bei dem ich ein KFZ gekauft habe.

  • Bei dir ist das dann so, was wiederrum nicht bedeutet, dass das immer so ist.
    Nenn doch mal den Händler, oder mach mal eine Kopie seiner AGB`s.


    Es gibt bei den Eu Händlern sicherlich einige weiße Schaafe, viele graue und leider auch einige schwarze.
    Ich versuche gerade die Spreu vom Weizen zu trennen.
    Ich glaube ich habe einen guten EU Händler gefunden.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Wo ist denn dein Problem mir deinen Händler zu nennen, wenn er so gut ist?
    Gerne auch per pn.


    Oder nur seine AGB`s ohne seinen Namen zu nennen.


    Vielleicht ist er ja besser. Noch habe ich mich nicht entschieden.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Hallo,
    zuerst behauptest du, ich könnte nicht lesen, dann behauptest du, was ich sage/schreibe sei falsch.


    In meinem Alter nehme ich mir dann raus, so jemandem nicht zu helfen, bin leider keine 20 mehr ;( :freu: und kein Student mehr, auf den du dich hier ab und an berufst, das habe ich schon ein paar Jahre hinter mir.

  • Naja, du scheinst dich wohl eher nicht zu trauen die AGB`s zu veröffentlichen. Scheint dann ja doch wohl nicht ganz koscher zu sein der Händler.


    Aber egal, du hast ja bisher auch nur heiße Luft abgelassen und den Sinn des Themas und den Unterschied von Gewährleistung und Garantie nicht verstanden.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Naja, du scheinst dich wohl eher nicht zu trauen die AGB`s zu veröffentlichen.


    Ja ja, du hast recht, du bist und bleibst in deinem Kindergartenniveau gefangen, aber es erwartet hier auch keiner mehr, dass du dich änderst.
    Hey man, ich bin vermutlich doppelt so alt wie du und du kommst mir mit so einem billigen Mist, armer Bub.


    Zu dir war es dann von mir...., die anderen schütteln wahrscheinlich sowieso schon den Kopf, dass ich dir so oft antworte. :mad:

  • Zitat

    Original von minidiegi
    Hey man, ich bin vermutlich doppelt so alt wie du :mad:


    OK mit 80 Jahren seien dir deine geistigen Ausfälle verziehen.
    Fällt dann unter Altersdemenz.


    Zitat

    Original von minidiegi


    Zu dir war es dann von mir....,


    Danke :freu:

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Aber egal, du hast ja bisher auch nur heiße Luft abgelassen und den Sinn des Themas und den Unterschied von Gewährleistung und Garantie nicht verstanden.


    Ich denke es reicht. Wer sich nicht der Meinung von Paul anschließt wird beleidigt. Der Rauswurf (Grund: Einem Forum Mitglied vorzuwerfen den letzten Job wegen Diebstahl verloren zu haben = Verleumdung) hat wohl nicht zu einem Umdenken geführt.


    Habe eben die Sache gemeldet. Text: "Paulpielage oder Polterkarre hat nichts aber auch nichts gelernt. Das Board wird wieder polarisiert und andere User fast wieder beleidigt. Ich denke man sollte klare Worte benutzen"

    Viele Grüße
    Wolf


    :blume: :blume: :blume:


    Der nächste ist ein IX 20

  • Zitat

    Original von Wolf2
    [ und andere User fast wieder beleidigt.


    Fast :todlach: :todlach: :todlach:
    Ich schmeiß mich weg.


    Hat denn keiner mal was vernünftiges zum Thema beizutragen.
    Bei über 800 Clicks kann man doch davon ausgehen, dass das Thema schon für viele interessant ist.


    Wie sehen Eure AGB`s bei Euren Eu händlern aus?

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • polterkarre
    Alle haben dir doch geantwortet.
    Fazit:
    Was interessieren mich AGB s wenn im Kaufvertrag Neu- oder Gebrauchtwagen steht, dann ist die Sache doch klar.
    Was steht denn in deinem Kaufvertrag, es gibt ja im KFZ Gewerbe extra diese verbindlichen Bestellungen und Kaufverträge, so wie minidiegi es angefügt hat.
    Und was ist mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei deiner so geliebten Gewährleistung.
    Und du gehst doch die Leute an, nur wenn sie dir mitteilen was sie denken.
    Mir scheint es so als ob du deine Fehler die du, vieleicht zugegeben als gutgläubiger Mensch, bei deinem ersten EU Wagenkauf gemacht hast, irgendwie wieder rückgängig zu machen.
    Es sei dir auch gegönnt. Nur belästige uns doch damit nicht ständig hier im Forum, bring die Sache zu Ende und dann schreibe von mir aus hier einen Bericht.

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