Eu Neuwagen als Gebrauchtwagen anbieten. Ist das sittenwidrig?

  • Ich habe schon viel gestöbert, aber nichts eindeutiges gefunden.


    Ein gewerblicher Verkäufer hat gegenüber einem privaten Käufer die Pflicht zur 2 jährigen Gewährleistung bei Neuwaren. Es gibt die Möglichkeit die Gewährleistung vertraglich auf 1 Jahr zu begrenzen, wenn es sich um Gebrauchtwaren handelt.


    Wie sieht es aber aus, wenn ein gewerblicher Händler sagt, er importiert die Fahrzeuge aus Lagerbeständen im Ausland. Es würde sich um Fahrzeuge mit Null Kilometerleistung (vorbehaltlich Transport und Umlagerung) handeln, aber nicht um Neufahrzeuge nach deutschem Recht sondern nach deutschem Recht wären es Gebrauchtfahrzeuge, und somit die Gewährleistung auf 1 jahr beschränkt.


    Ist dies rechtens oder sittenwidrig?


    Ich persönlich würde grundsätzlich davon abraten bei einem Händler zu kaufen, der solche Klauseln in den AGB`s hat.


    Es stellt sich aber trotzdem die Frage ob das überhaupt statthaft ist.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Wenn der Wagen nach dt. Recht ein Gebrauchtwagen ist und wenn im Kaufvertrag steht das es ein Gebrauchtwagen ist, dann ist doch alles schick. Solange der Verkäufer dem Kunden auch darüber informiert das er einen Gebraucht und keinen Neuwagen kauft. Ich finde daran ist nichts verwerflich.


    Und wenn sich Jemand nen Gebrauchtwagen als Neuwagen andrehen lässt, ist er schon mal ziemlich doof.

  • Du hast es überhaupt nicht verstanden.


    Es geht darum das Neuwagen als Gebrauchtwagen verkauft werden um die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren zu umgehen.


    Also können Autos mit 0 km Laufleistung und 0 Vorbesitzern als Gebrauchtwagen verkauft werden?

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • und andersrum, was hat der Händler davon den vermeindlichen Neuwagen als Gebrauchten zu verkaufen?
    Denn MUSS dieser ja zwangsläufig mit Wertverlust verhökern... verstehe da den Wirtschaftlichen Sinn nicht, nachdem ein Verkäufer ja im Grunde handeln sollte.


    Kann natürlich sein, das dieser V somit seine "Ware" loswerden will. Warum auch immer, der würde damit ein schlechtes Geschäft machen.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Du hast es überhaupt nicht verstanden.


    Es geht darum das Neuwagen als Gebrauchtwagen verkauft werden um die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren zu umgehen.


    Also können Autos mit 0 km Laufleistung und 0 Vorbesitzern als Gebrauchtwagen verkauft werden?


    Wenn der Verkäufer die Autos importiert und sie z.B auf sich anmeldet ohne einen Kilometer zu fahren, besitzen sie ab Zulassungsdatum den Status "Gebrauchtwagen", das ist Fakt und deutsches Recht. Ob die Wagen jetzt Null oder 100 Kilometer auf dem Tach haben spielt dabei keine Rolle.


    Wenn der Händler den Wagen jetzt als Gebrauchtwagen verkauft, steht er 1 Jahr in der Gewährleistungspflicht (bei entsprechender Klausel)


    In deinem ersten Post war nicht heraus zu lesen, dass der Verkäufer die "neuen" Gebrauchte jetzt als Neuwagen verkauft.


    Paul, ich war ja schon sehr verwundert als du erst nach ein paar Monaten nach Kauf deines Auto herausgefunden hast, das es kein ESP hat. Jetzt ist deiner auch noch nen Gebrauchter.....oh man.... :mauer: :mauer:


    Manch einer sollte echt lieber Fahrrad fahren.

  • Zitat

    Original von Defragg
    und andersrum, was hat der Händler davon den vermeindlichen Neuwagen als Gebrauchten zu verkaufen?
    Denn MUSS dieser ja zwangsläufig mit Wertverlust verhökern... verstehe da den Wirtschaftlichen Sinn nicht, nachdem ein Verkäufer ja im Grunde handeln sollte.


    Kann natürlich sein, das dieser V somit seine "Ware" loswerden will. Warum auch immer, der würde damit ein schlechtes Geschäft machen.


    Es sei denn ist gibt Leute wie Paul, die kaufen Gebrauchte auch zum Preis von Neuen und das ganze ohne ESP :todlach: :todlach: :todlach:

  • Du kannst anscheinend nicht lesen.
    0 Vorbesitzer, also keine Zulassung auf den Händler oder sonst wen.
    Ist es zulässig so einen Wagen als gebraucht zu verkaufen nur um die Gewährleistung auf 1 jahr runter zu schrauben?
    Billiger sind die Wagen übrigends trotzdem nicht.
    Sie werden als EU Neuwagen angeboten, in den AGB`s steht dann jedoch dass sie nach deutschem Recht als Gebrauchtwagen zählen und somit nur 1 Jahr Gewährleistung haben.


    Wäre schon wenn man auf die von mir gestellte Frage anworten würde.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Wenn die Frage SO ersichtlich gewesen wäre wie sie es jetzt ist, hätte man auch eher antworten können.
    Also wundere dich doch nicht über die von dir selbst heraufbeschworenen Antworten.


    Und das was Du darstellst, ist in meinen "blauäugigen" Augen Betrug. Ein Fall für den RA und fertig.
    Wenn DAS Rechtens ist, dann gute Nacht good ol´germany...

  • Zitat

    Wäre schon wenn man auf die von mir gestellte Frage anworten würde.


    Ist doch immer wieder echt amüsant, dass es Leute gibt, die auf Paulchen hereinfallen, Paulchen mit dem Forenverbot.


    DKSF


  • Warum nicht gleich so klar und deutlich. Also wenn Sie als Neuwagen angeboten werden, dann ist das für mich ganz klar Betrug.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Du hast es überhaupt nicht verstanden.


    Es geht darum das Neuwagen als Gebrauchtwagen verkauft werden um die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren zu umgehen.


    Also können Autos mit 0 km Laufleistung und 0 Vorbesitzern als Gebrauchtwagen verkauft werden?


    Um das mal einigermaßen konkret zu beantworten:


    0 km + 0 Vorbesitzer + jünger als 1 Jahr (ca. je nach Gerichtsurteil) = Neuwagen
    max. 100 km (ca.; je nach Gerichtsurteil) + 0 Vorbesitzer = Neuwagen
    über 100 km + 0 Vorbesitzer = i.d.R. Gebrauchtwagen
    0 km + 1 Vorbesitzer (z.B. Autohaus) = Gebrauchtwagen


    Diese Angaben sind ohne Gewähr und entstammen der Querlesung diverser KFZ-Fachinfo bzw. juristischer Infoquellen (Presse + Google-Treffer). Kann man mit etwas Zeitaufwand ganz gut ermitteln.


    Es gibt einige wilde rechtskräftige, aber auch gegensätzliche Urteile, die besagen, ein Auto, das älter als 1 Jahr ist, gilt grundsätzlich als Gebrauchtwagen, es sei denn, es hat weniger als 100 km auf der Uhr und ist immer noch der aktuellen unveränderten Bauserie zugehörig. Somit könnte theoretisch ein aus dem Modelljahr 2007 stammender i30, der 50 km lang auf dem Händlerhof bis ins Jahr 2009 gestanden hat, Anfang 2009 als Neuwagen verkauft werden, weil die Serie bis zu diesem Zeitpunkt unverändert produziert wurde.


    Was die km-Leistung angeht, werden dem Noch-Neufahrzeug km-Leistungen zwischen 100 und 400 km je nach Urteil zugesprochen, sofern nachweisbar ist, dass es sich z.B. um reguläre Überführungsfahrten vom Werksgelände auf Laster / Bahn / Schiff / Großstellflächen a la Bremerhafen / Bahn / Laster / Händlergelände handelt. Es kann sich wohl auch um eine Überführungsfahrt vom EU-Händler in Holland zum Händler nach Köln handeln.


    Diese Frage lässt sich also sehr schwer bis gar nicht vollständig beantworten. Entscheidend ist auch, will ich das Fahrzeug als Neuwagen betrachten oder will ich über Preisnachlässe als Gebrauchtwagen nachdenken. Was ist mir also dieses Auto wert?
    Natürlich hängt daran auch die Gewährleistung. Und grundsätzlich hat ein Händler die 2jährige zu leisten, was er üblicherweise bei solchen jungen Fahrzeugen auch tut, wenn er seriös ist.
    Schließt er das zweite Jahr aus, würde ich es das Auto kaum abnehmen. Da ist unter Umständen auch Verhandlungsgeschick gefragt, da es sichb hier um freie Vertragsgestaltung handelt.


    Mein i30 z.B. hatte in 08/2007 im Showroom bereits 107 km auf der Uhr. Im freundlichen aber geschickten und bestimmten Gespräch ergab sich zunächst einmal eine nette Preisminderung (wegen der Kilometer - Hinweis Gebrauchtwagen), der Vertrag sah aber das besagte Fahrzeug als Neuwagen mit voller Gewährleistung ohne Einschränkung vor. Ergo: 100-Gebraucht-Kilometer-NeuWagen zum günstigeren Preis mit Neuwagen-Gewährleistung.
    Aber im Notfall hat man noch die mittlerweile 5-Jährige Herstellergarantie (damals 3 Jahre)

    Da sollte man sich nicht zu viel Kopf machen. Ein bißchen schlau machen, solide und vernünftig einen guten Kontrakt aushandeln und das Ding passt.


    Vermutlich versucht sich der hier von "Polterkarre" bezeichnete Händler eine juristische Grauzone zu nutze zu machen. Möglicherweise unterliegen die Fahrzeuge tatsächlich einem Umstand aufgrund ihrer Eigenschaft, dass sie nur als Gebrauchtwagen zu titulieren und zu verkaufen sind. Wenn der Händler dann nur 1 Jahr Gewährleistung liefert, ist es sein gutes kaufmännisches Recht.

    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

    Einmal editiert, zuletzt von Jostor ()


  • Frage doch deinen Anwalt. :D

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Zitat

    Original von Jostor
    Vermutlich versucht sich der hier von "Polterkarre" bezeichnete Händler eine juristische Grauzone zu nutze zu machen. Möglicherweise unterliegen die Fahrzeuge tatsächlich einem Umstand aufgrund ihrer Eigenschaft, dass sie nur als Gebrauchtwagen zu titulieren und zu verkaufen sind. Wenn der Händler dann nur 1 Jahr Gewährleistung liefert, ist es sein gutes kaufmännisches Recht.

    Gruß Jostor


    Danke, doch eine vernünftige Antwort, allerdings beantwortet es die Frage nach der Sittenwiedrigkeit immer noch nicht.


    Kann man als gewerblicher Verkäufer ein Eu Neufahrzeug mit 0 km, 0 Vorbesitzern und auch weniger als 1 jahr alt rechtlich als Gebrauchtwagen verkaufen. Was für Gründe könnte es geben, dies zu rechtfertigen.


    Ich würde schon gerne wieder einen EU Wagen kaufen, wegen dem Preis eben. Allerdings kann man bei manchen AGB`s der Händler echt nur den Kopf schütteln.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • ich behaupte jetzt einfach mal:
    Muss ein Händler einen EU Wagen nicht sogar als Gebrauchtwagen deklarieren? Schließlich ist die Garantie schon angefangen und nicht mehr so lange wie bei einem deutschen Auto?!


    Also mir wäre das egal da man ja eh 3 Jahre Garantie hat und solange kein Vorbesitzer im Fahrzeugschein steht ist doch alles in Butter!

  • Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    ich behaupte jetzt einfach mal:
    Muss ein Händler einen EU Wagen nicht sogar als Gebrauchtwagen deklarieren? Schließlich ist die Garantie schon angefangen und nicht mehr so lange wie bei einem deutschen Auto?!


    Hm auch eine Überlegung.
    Der Verkäufer begründet es damit, weil es sich um "Lagerfahrzeuge" handelt.


    Aber bei manchen Eu Händlern steht ausdrücklich 2 Jahre Gewährleistung in den AGB`s

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Bei meinem EU-Wagen beträgt die Garantie exakt 5 Jahre ab Tag, an dem ich das Fahrzeug zulasse, ich bekomme auch erst dann das dann neu erstellte Serviceheft.


    Was im Einzelfall sittenwidrig ist, klären Gerichte und kein Forum, selbst Gerichte regeln dann immer nur den verhandelten Einzelfall und mehr nicht, damit dürfte dazu alles gesagt sein.

  • Es geht hier um Gewährleistung nicht um Garantie. Das hast du wohl nicht verstanden.
    Ein Auto mit 0 km, 0 Vorbesitzer, jünger als 1 Jahr zählt als Neuwagen.


    Gemäß EU Recht hat ein gewerblicher Händler einem privaten Käufer 2 Jahre Gewährleistung zu gewähren.


    Darf also ein gewerblicher Händler in seinen AGB`s einfach behaupten es handelt sich um Gebrauchtwagen und die Gewährleistung auf 1 jahr begrenzen?



    Des weiteren liegst du falsch, wenn du behauptest deine Garantie beginnt ab Zulassung. Die Garantie beginnt ab Stempel des ausländischen Händlers im Serviceheft. Da solltest du mal nachgucken, was da für ein Datum drin steht.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Des weiteren liegst du falsch, wenn du behauptest deine Garantie beginnt ab Zulassung. Die Garantie beginnt ab Stempel des ausländischen Händlers im Serviceheft. Da solltest du mal nachgucken, was da für ein Datum drin steht.


    Des Lesens bist du wohl nicht mächtig :evil:


    Zitat

    ich bekomme auch erst dann das dann neu erstellte Serviceheft.


    Noch mal nur für dich:
    An dem Tag an dem ich den EU-Pkw zulasse bekommt der ausländische Händler eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil2, erst danach wird das Serviceheft mit diesem Datum ausgefüllt, das mache ich nicht zum erstem Mal, also spar dir deinen Kommentar ich würde falsch liegen.


    Wenn es bei vielen EU-Händlern anders gehandhabt wird, kann ich nichts dafür, man kann sich den Händler ja schließlich aussuchen.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Die Garantie beginnt ab Stempel des ausländischen Händlers im Serviceheft. Da solltest du mal nachgucken, was da für ein Datum drin steht.


    Ich habe nichts anderes behauptet. Vielleicht kannst du nicht lesen.


    Aber Zulassungsdatum ist nicht gleich Garantiebeginn. Wichtig ist das Datum im Serviceheft. Wenn dies mit dem Zulassungsdatum übereinstimmt hast du genau deine 5 jahre. Dies kann so sein, ist in den meisten Fällen aber anders bei Eu Wagen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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