Garantie EU-Import

  • Also ich hatte vor zwei Jahren einen i10 in Köln als EUler gekauft, nicht bei bestcars24.de, aber auch dieses Fahrzeug war nicht automatisch bei Hyundai Deutschland angemeldet. Bei einem Getriebeschaden, Rückwärstgang ließ sich nicht mehr einlegen, bin ich zu der örtlichen Hyundaiwerkstatt hier vor Ort gefahren, dort haben sie das Fahrzeug über ihren Computer sofort zur Garantie angemeldet und anschließend die Reparatur durchgeführt, das hätte Deine Vor-Ort-Werkstatt auch machen können, von wegen 5 Wochen.


    Mit meinem i30 habe ich damit keine Probleme, da ich diesen bei einem Hyundai-Vertragshändler gekauft habe, der auch EU-Fahrzeuge verkauft und damit den direkten Draht zu Hyundai Deutschland hat.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • tcschmidt


    Ich habe, wie ich im Forum schon geschrieben hatte, bei bestcar24.de einen Hyundai i30 CW, 90 PS Diesel aus dem EU-Land Österreich gekauft.


    Dieses Fahrzeug wurde mit einem Garantie/Serviceheft ind Deutsch und mit 5 Jahren Garantie vom Salzburger Hyundai Händler abgestempelt und mit dem Fahrzeug ausgeliefert.
    Der wird doch wohl nicht schon in Östereich zur Garantie angemeldet sein?

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Hmm. das weiß ich nicht. Der Verkäufer meinte auch, dass die Fahrzeuge angemeldet werden und die Garantie eigentlich bei Start einer Übersicht "All" in der Hyundai Datenbank sichtbar sein müssten. Die Dame beim Hyundai Händler meinte, sie habe keinen Zugriff auf "All" könne nur "D" sehen und hat dann Kopien Schein und Garantieheft nach Hyundai geschickt.


    Ist das denn schädlich, wenn der Österreichische Händler das Fahrzeug angemeldet hat? Die Verkaufen doch hunderte von den Fahrzeugen und bis auf paulpielage habe ich auch kein negatives feedback über den Verkäufer bekommen.


    Ich denke aber auch, dass der Verkäufer sich darum hätte kümmern müssen. Das macht mich schon stutzig.


    Bislang wie gesagt, nie Theater mit EU-Fahrzeugen gehabt. Letzendlich geht man als Verbraucher ja zu Inspektionen zum Hyundaihändler und daran verdienen die dann. Die Gewinnmargen bei Neuwagenverkauf sollen ohnehin kaum lukrativ für Vertragshändler sein, wenn man den Aussagen der Verkäufer da Glauben schenken darf.

  • Hallo zusammen,
    wenn ich einen "deutschen" i30 habe und im Ausland einen Garantiefall, dann wird der doch auch abgearbeitet. Warum sollte ich also mit meinem slowenischen i30 in Deutschland Probleme bekommen? Leuchtet mir nicht wirklich ein.


    Ein Problem scheint zu sein, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht bei Hyundai gemeldet ist. Das hat mir auch mein EU Dealer bei Hamburg bestätigt. Der wollte ihn erst bei einem Garantiefall bei HMD melden. Vielleicht kostet den das was? Keine Ahnung.
    Also bin ich mit meinem Garantieheft zu einer Vertragswerkstatt gefahren, wo man gar nicht glauben mochte dass das Fahrzeug noch nicht gemeldet ist. Das wurde dann sofort gemacht und ich werde nächten Monat bei der ersten Inspektion die ersten Garantiearbeiten machen lassen (Stoßdämpfer). Ich erwarte dabei nun keine Probleme. Schau´n wir mal.


    Gruß
    Martin

  • Den Fall hatten wir hier doch schon mal.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, meldet der ausländische Händler den Wagen mit der originalen Garantieurkunde bei Hyundai Europa (ALL) an. Hier in Deutschland geht man dan mit seinem Serviceheft und dem Fahrzeugschein zu einem beliebigen Händler. Der schickt in der Regel ein Fax an Hyundai Deutschland und nun ist der Wagen hier (D) im Systhem und die Garantiearbeiten werden übernommen. Ein Händler, der EU Wagen nicht gern bearbeitet, macht dies auf dem postalischen Wege und wartet erst auf eine schriftliche Bestätigung. Das kann dann auch mal 5 Wochen dauern.


    Ein riesen Problem gibt es nur, wenn der ausländische Händler die Garantieurkunde nicht an Hyundai gesendet hat. Denn dann kann der Wagen nicht ins deutsche Systhem übertragen werden und man hat keine Garantie.
    Die Garantiedauer geht aus dem Serviceheft hervor und beginnt ab dem Datum, das der ausländische Händler eingetragen hat.
    Sollte der ausländische Händler das Serviceheft nicht abgestempelt haben und das datum eingetragen haben, hat man ebenfalls ein Problem. Dies muß dann vom ausländischen Händler nachgeholt werden.


    Hat man einen Kaufvertrag mit einem deutschen EU Händler gilt bei Neuwagen die gesetzliche Gewährleistungpflicht von 2 Jahren und bei Gebrauchten 1 Jahr (bei Best-cars24 zählen die EU Neuwagen ebenfalls als Gebrauchtwagen). Sollte man nur einen Vertrag über eine Vermittlung eines EU Wagens abgeschlossen haben, fällt die Gewährleistung weg und man kann seine Rechte nur im Ausland zu den dort gültigen Gesetzen dem dortigen Verkäufer gegenüber geltend machen.


    Zur Herstellergarantie besagen die AGB`s von best-cars24:
    "Herstellergarantie
    Eine Herstellergarantie ist ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Käufer. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für den Bestand und die Laufzeit einer Herstellergarantie. Der Verkäufer weist darauf hin, dass bei Importfahrzeugen mit Tages-/Kurzzulassung die Herstellergarantie mit der Zulassung im Ausland auf den Händler zu laufen beginnt. Die Herstellergarantie kann daher schon teilweise oder ganz abgelaufen sein. In diesem Fall kann der Käufer eine entgeltliche Anschlussgarantie abschließen."


    "Sachmangel
    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden."

  • So, nun habe ich mehrere Informationen, die allesamt das gleiche Aussagen:


    Information des österreichischen Hyundaihändlers, der den Wagen an den deutschen Importeuer (bestcars24.de) verkauft hat


    Sehr geehrte*******


    Natürlich besteht für Ihr Fahrzeug weltweite Garantie - und zwar für 5 Jahre! Jede andere Aussage ist schlichtweg falsch und eine bewußte Verunsicherung der Kunden. Ob Ihr Fahrzeug im Werk als garantiewürdig eingestuft wird hängt einzig und alleine von der Auslieferungsmeldung im Werk ab - diese wurde natürlich schon dem Werk mitgeteilt. D.h. bis 11.01.2016 besteht die fünfjährige Neuwagengarantie für Ihr Fahrzeug. Darüber hinaus dann noch die Durchrostungsgarantie bis 11.01.2023 (die vorgeschriebenen Service MÜSSEN natürlich eingehalten werden!). Was Ihr deutscher Hyundai Händler meint ist die Aufnahme der Fahrgestellnummer ind das deutsche nationale Garantiesystem - dies kann aber nur durch einen deutschen Händler erfolgen.


    In der Hoffnung Ihnen hiermit gedient zu haben verbleibe ich


    mfG



    Am gleichen Tag habe ich dann die Information von Hyundai Deutschland bekommen:


    Sehr geehrte******


    wir beziehen uns auf Ihr Telefax vom 22.03.2011. Gerne haben wir den Vorgang anhand Ihrer Unterlagen geprüft und können Ihnen bestätigen, dass das Garantiestartdatum Ihres Fahrzeugs laut unserem Hersteller der 11.01.2011 ist und die Fahrzeuggarantie 5 Jahre beträgt. Wir bitten Sie, sich jetzt an Ihren betreuenden Hyundai Vertragspartner zu wenden. Sollte ein Fehler in Material oder Verarbeitung vorliegen, können die notwendigen Arbeiten für Sie kostenlos durchgeführt werden. Wir wünschen Ihnen gute Fahrt und stehen Ihnen mit unserem Hyundai Service gerne weiterhin zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Hyundai Motor Deutschland GmbH


    i.V. i.A. U*** W**l K* -D* R****r Leiter Kundendienstförderung Kundendienstförderung



    P.S.: Wir bitten Sie noch um Mitteilung Ihres betreuenden Hyundai Vertragspartners.


    Phone: +49 7132/487-16*
    Fax: +49 7132/487-16*
    e-mail k*-d*.r*@hyundai.de


    Hyundai Motor Deutschland GmbH - Gottfried-Leibniz-Straße 5 - D 74172 Neckarsulm - http://www.hyundai.de Geschäftsführer Werner H. Frey - Amtsgericht Stuttgart 104392 - Gerichtsstand Heilbronn UST ID-NR. DE 145774184 - Steuernummer 65203/41512



    Nach einem Telefonat mit Herr R* von der Kundendienstförderung erklärte dieser, dass das Eu-Fahrzeuge in der Tat in Deutschland gemeldet werden müssten. Dies erledige ein Hyundai Vertragspartner der die Garantieurkunde und den Schein nach Hyundai faxen könne. Der Vorgang könne bis 5 Wochen dauern, bei einem Garantiefall gehe dies aber von heute auf morgen.


    Mein Fahrzeug ist bei Hyundai Deutschland gemeldet und kann jederzeit repariert werden.


    Die Aussagen des Hyundaihändlers in Deutschland stimmten somit nicht.


    Es gibt keine eingeschränkte Garantie für österr. Hyundaimodelle. Die Anmeldezeit dauert bei anstehenden Problemen auch nicht 6 Wochen, sondern kann von heute auf morgen erfolgen. Die Aussage, dass man keine Garantie habe, stimmt definitiv nicht. Der Wagen hätte direkt repariert werden können.


    Wir werden das Fahrzeug zu einem anderen Händler bringen, denn das ganze hat nun schon etwas mit verloren gegangem Vertrauen zu tun. Schließlich möchte der HH ja auch durch Inspektionen und evtl. Zubehör sein Geld verdienen und wenn dann da was falsch interpretiert wird ...... naja..



    Ich werde berichten, wie der andere Hyundaihändler reagiert hat und ob es die Staubklappen waren.


    Der Verbrauch des Fahrzeuges hat sich erheblich reduziert. Derzeit um die 6 l/100 km, Tendenz weiter sinkend.


    Vielen Dank an alle für die Tipps und die persönlichen Nachrichten mit Hinweisen. Den Verkäufer bestcars24.de trifft hier kein Verschulden, seine Aussagen stimmten mit denen überein, die ich nun von Hyundai Deutschland und dem österrischen Autohaus erhalten habe.


    Gruß

  • So, es hat sich alles geklärt.
    EU Händler hat Kopie von garantieurkunde und Kfz. Schein an einen anderen Hyundai Händler gefaxt und nach 2 Wochen war alles OK.
    Nochmals vielen Dank für die vielen Anregungen.. :]

  • Hallo,


    fleissiger Mitleser bin ich nun schon seit einigen Wochen und seit knapp 4 Wochen auch i30 Eigentümer/Fahrer. Hab diese Woche die ersten 1000 km geknackt und bin auch soweit zufrieden mit dem "Kleinen". Heut hab ich mich mal aufgemacht, mir ´ne Werkstatt zu suchen (hab kein Problem, nur mal schon ´ne Anlaufstelle klarmachen), hatte natürlich Bedenken durch das Lesen hier. Meiner ist auch ´nen EU-Wagen, spanische Version, Facelift. Aber die Werkstatt hatte kein Problem damit und mich auch erst mal angemeldet. Allerdings bestand der Mitarbeiter drauf, dass ich nur ´ne Garantie von 3 Jahren hätte, weil ich nicht von ´nem deutschen Vertragshändler gekauft habe. Der Eu-Händler hatte mir aber ständig versichert, dass auch ich die 5 Jahre hätte und dass es keine Rolle spielt, wie und wo gekauft. Auch hier lese ich ja von den 5 Jahren. Nun bin ich verwirrt... was stimmt denn nun?


    Gruss

  • Hi


    also Vorface hat wohl 3 Jahre und der Facelift 5 Jahre Garantie, jedenfalls kenne ich das jetzt so. Ich habe einen Vorface mit 3 Jahren Garantie, ich habe jedoch nochmal um 3 Jahre verlängert über eine Anschlussgarantie die nicht über Hyundai läuft.


    MFG Michael

    Hyundai i30 Comfort:
    OEM-Radio, Alto Mobile Control 8, Ampire Converter, RA-Audio Network, MP-1, 4x SL-F 165MkII, AXX1010 in BR, audison LR605xr

  • Zitat

    Original von distortion
    ...Allerdings bestand der Mitarbeiter drauf, dass ich nur ´ne Garantie von 3 Jahren hätte, weil ich nicht von ´nem deutschen Vertragshändler gekauft habe. Der Eu-Händler hatte mir aber ständig versichert, dass auch ich die 5 Jahre hätte und dass es keine Rolle spielt, wie und wo gekauft. Auch hier lese ich ja von den 5 Jahren. Nun bin ich verwirrt... was stimmt denn nun?


    Entscheidend ist was zu der Garantie in deinem abgestempelten, unterschriebenen und mit einem Anfangsdatum versehenen Garantie - und Serviceheft geschrieben steht.

  • Wenn Du Deinen Wagen beim Freundlichen hast bei HMD anmelden lassen, kann Dir dieser auch genau das Datum nennen bis wann Deine Garantie läuft. Also am Besten einfach mal nachfragen.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Also 3+2 Jahre Garantie haben die ab 2010 ausgelieferten Modelle. Also auch nicht-Facelift. Das ganze steht im Serviceheft. Meiner ist aus Slovenien, was mir beim Übersetzen Probleme bereitet. Allerdings sind die Garantiebedingungen auch in engllisch abgedruckt und da heist es ganz eindeutig:
    5 year Powertrain Warrenty ...
    36 Months Basic Vehicle Warrenty...
    ec. ec. ec.


    Die Garantie beschränkt sich natürlich nicht auf Slovenien, sonst dürfte ein für Deutschland exportierter Wagen bei einem Defekt im Auslandsurlaub ja auch nicht dort auf Garantie repariert werden. Völlig abwegig!


    Nicht verrückt machen lassen, einfach ins Servicehft schauen. Das allein ist maßgeblich.


    Gruß
    Martin

  • Danke erstmal allen Antwortern.
    Den anderen thread kenn ich schon, daraus las ich auch nur, was ich ja eigentlich weiss: dass die 5 Jahre uneingeschränkt gelten. Ich versteh halt nur nicht, warum die Werkstatt darauf bestand, dass es nur 3 Jahre seien. Dort müsste man es ja eigentlich besser wissen, zumal ich ja auch mein Wissen kundgetan hab. Ist übrigens ein Opel-Händler, für Hyundai bietet er nur Service. Also Verärgerung darüber, dass ich den i30 nicht bei ihm gekauft habe, sollte da eigentlich keine Rolle spielen. Das kam jedenfalls im Gespräch nicht rüber.
    Mein Service-Heft ist leider ausschliesslich in spanisch, und trotz einiger Versuche mit Übersetzungen, hab ich wenig Durchblick. Stempel ist drin, mit Datum 09.11.2010.
    Ich denk mal, dass ich jetzt erstmal nix anderes machen kann, als zu warten, bis die Anmeldung erfolgt ist. Dann werd ich´s ja erfahren. Im Zweifelsfall frag ich halt direkt bei Hyundai nach.


    Passend dazu fällt mir noch ´ne Frage ein: Wie sieht das im Fall EU-Wagen eigentlich mit den Inklusiv-Wartungen aus?

  • Mein Händler war auch der Meinung das ich nur 3Jahre Garantie habe .Bis ich ihm die Mail von Hyundai gezeigt habe (5Jahre)

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