Garantie EU-Import

  • Garantie i30
    Guten Tag ich bin neu hier.
    Hab nen Re-Import aus Slowenien bei dem das Radio nicht mehr speichert. Der "freundliche" vom Autohaus hat meine Fzg. Nr. eingegeben und gesagt der ist nicht im System. Hat am 7.2. ne Kopie vom Garantieheft (2.Seite) und kfzschein gemacht und an Hyundai gefaxt. jetzt nach mehr als 4 Wochen und etlichen Anrufen wurde mir mitgeteilt dass noch ne Garantiekarte fehlt. Sollte beim Verkäufer ne zweitschrift besorgen. Der kennt so was gar nicht und zeigte mir die garantiehefte von i30 Fahrzeugen die zum Verkauf standen, gibt da auch keine garantiekarte bei nur der Klebezettel auf Seite 2 mit Fgz. Nr., Erstzulassung (bei mir 6.9.2010) und Stempel vom Slowenen aus Ljubljana.
    Fahr schon seit Erstzulassung ohne Garantie rum (14.9.2010. Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht..????

  • Du meinst eine Kopie vom Serviceheft.
    Die ist voll umd ganz ausreichend.
    Ich kenne keine Garantiekarte.


    Vielleicht hat dein "freundlicher" nur keine Lust einen EU Wagen zu reparieren.
    Viele Händler behandeln EU Wagenfahrer schlechter als andere Kunden.


    Schreibe doch über die Hyundai Deutschland Seite Hyundai per email an und frage einfach auf doof wie lange deine Garantie noch ist.
    Mal gucken was die antworten.

  • Ich kenne es so, das im Serviceheft eine Seite die Garantieurkunde ist, diese ist zum Heraustrennen und muss an HMD geschickt werden, das sollte im Normalfall der EU Händler erledigen. Im Serviceheft verbleibt dann der Durchschlag. Das habe ich so gesehen als wir unsere beiden Atos gekauft haben. Und bei meinem i30 ist auch nur noch der Durchschlag drin. Also gehe ich davon aus das es heute immer noch so ist.
    Grüße Stefan

  • Meiner ist auch aus Slowenien. Muß aber sagen das das mit dem EU-Gerede großer Blödsinn ist>>>>zum 1000ten mal. Hatte am Anfang Probleme das es an der Lenksäule klappert. Ohne Diskussion wurde ein Plastikteil getauscht (Teil kam innerhalb von 24h)was aber nicht den erwünschten Erfolg brachte. Als ich letztens das wieder angesprochen habe hat sich mein Freundlicher wieder mit Hyundai in Verbindung gesetzt. Und jetzt habe ich unterhalb des Lenkrades alles neu, Lenksäule u.s.w. .(hat mit Bestellung 4 Tage gedauert )Und weiß jetzt auch das es halten wird, weil nichts getauscht sondern komplett erneuert wurde.


    Was ich damit sagen will, keine Panik wegen EU-FZG, such Dir einen kompetenten Freundlichen und du brauchst dich um nichts zu kümmern, und die Frage EU-FZG oder nicht stellt sich nicht.

  • Hi exciter-man,
    ist richtig meiner ist auch ein EUler aus Rumänien, aber jeder Wagen egal ob Deutsch oder EU muss zur Garantie angemeldet werden. Und dazu ist glaube ich zumindest immer nocht dieser original Zettel nötig. Da eben ab Stempel Händler mit Datum die Garantie läuft. Also wollen die das Original.
    Habe auch keine Probleme bei meinen bis jetzt gehabt wenn ein Garantiefall war.
    Grüße Stefan

  • Guten Morgen


    habe auch ein EU-Fahrzeug. Leider hat mir mein Verkäufer auch nicht gesagt, dass mein KFZ noch bei HMD zwecks Garantie angemeldet werden muss. Erst durch dieses Forum habe ich das mitbekommen ;)


    Bin also zum örtlichen Händler, wurde dort sehr nett empfangen. Die haben mich dann von dort aus direkt bei HMD zur Garantie angemeldet. Habe dann vorsichtshalber HMD nach ca. 14 Tagen noch eine E-Mail geschickt, und die haben mir dann die Garantie nochmal bestätigt. Ging alles völlig problemlos :teach:


    LG
    Dieter

  • War ja klar, dass sich jetzt wieder einige Leute melden: ich habe keine Probleme trotz EU Wagen.
    Es gibt aber genügend andere Beispiele von Leuten, die Probleme haben. Am härtesten fand ich die Story: Weil sie einen EU Wagen haben, müssen sie für eine Betriebsanleitung 80 Euro zahlen (Normalpreis unter 30 Euro).
    Es gibt eben solche und solche Händler.


    Bei der Anmeldung zur Garantie wurde bei mir lediglich eine Kopie des Serviceheftes (die Seite mit dem Händlerstempel) per Fax an Hyundai gesendet. Dies geschah bei der Abgabe zur Reparatur. Also nichts mit Originale einschicken oder 4 Wochen warten auf Bestätigung oder sonst einem Vierlefanz. Und meiner ist ein EU Wagen aus Bulgarien.

  • Ok, Paul ich verstehe dich ja, aber ich bleibe dabei, das Problem bei der ganzen Geschichte ist der Freundliche nichts weiter. Bevor ich mich für meinen entschieden habe, habe ich mir erst mal die Händler angeschaut. Dann habe ich gekauft, und der war nicht der billigste.

  • Zitat

    Original von paulpielage
    Es gibt eben solche und solche Händler.

    Habe ich ja auch gesagt. Über den Händler in Hattingen hört man hier zB nur Gutes.


    Das beschriebene Verhalten des Händlers vom Themensteller, läßt mich vermuten, das er nicht zu denen gehört, denen es egal ist wo der Wagen gekauft ist. Deswegen soll er ja Hyundai mal selbst anschreiben. Bei mir hat das mit der Anmeldung per Fax mit einer Kopie des Serviceheftes ja auch problemlos geklappt. Somit geht es ja, wenn man denn will. Alleine das 4 Wochen warten müssen, stößt mir schon unangenehm auf. Normal ist das nicht.

  • Habe noch mal nachgeschaut, es muss so sein.
    Der Händler in dem EU Land zB Bulgarien muss das Serviceheft abstempeln und die Garantieurkunde einschicken. Dann wird der Wagen registriert und in Deutschland braucht er dann nur bei HMD angemeldet werden.
    Paul deshalb hast du ja dein Serviceheft später erhalten damit die Garantie erst am Tag der Zulassung auf dich zu laufen beginnt.
    Wenn diese Garantieurkunde aber nicht eingeschickt wurde ist der Wagen nicht registriert und HMD kennt das Startdatum der Garantie nicht. Eine Kopie des Durchschlags von Seite 2 ist bestimmt nicht ausreichend. Desahlb die Zweitschrift, hier muss der ausländische Händler kontaktet werden
    Grüße Stefan

  • vielleicht hat auch dein Händler einfach die falschen Seiten kopiert oder dein Serviceheft ist unvollständig ausgefüllt.
    Es muss ein Händlerstempel drin sein und ein Datum angegeben sein an dem der Wagen im Ausland zur Garantie angemeldet wurde. Leider wird dieses Datum oft vergessen!

  • ckm
    Wenn das so ist wie du sagst und die Garantieurkunde abhanden gekommen ist, oder nicht eingesendet wurde, dann würde aber die Garantie trotzdem ab Erstausliefung gelten. Die Erstauslieferung ist, wenn das Fahrzeug das Werk verläßt. Dieses Datum kann Hyundai anhand der Fahrgestellnummer erkennen. Somit hätte die Garantie zwar früher begonnen, aber er hätte auf jeden Fall trotzdem Garantie. Deswegen sollte er so oder so selbst bei Hyundai nachfragen.


    Falls es wirklich an einem Fehler des Händler aus Slowenien liegt, hat sein EU Händler dafür Sorge zu tragen, dass dieser behoben wird. Nicht zu vergessen hat er ja auch noch die 2 Jahre Gewährleistung seinem EU Händler gegenüber.

  • Danke für die vielen Hinweise.
    Hab grad ne mail an Hyundai abgesetzt mit telefonischem Rückruf, ist bestimmt besser als Rückmail..
    Nochmals vielen Dank

  • Naja bei Rückmail hast du was schriftliches in der Hand, was du auch dem Händler zeigen kannst. Am Telefon kann man dir viel erzählen.
    Anrufen kannst du ja auch bei der Hotline, das wäre schneller gewesen.

  • Hallo,


    auch ich hab das Problem mit dem Radio und bin zum Freundlichen! Er hat alles in die Wege geleitet und war auch sehr zuvorkommend. Habe aber sicherheitshalber Hyundai angeschrieben und folgende Info erhalten!


    "Für EU-Fahrzeuge übernehmen wir die Fahrzeuggarantie laut Garantie- und Serviceheft. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist das Vorliegen des zum Fahrzeug gehörenden Original-Garantie- und Servicehefts. Dieses muss vom ausliefernden Händler (bei Parallel-Import-Fahrzeugen befindet sich dieser im Ausland) ordnungsgemäß ausgefüllt und abgestempelt sein."


    "Für das Fahrzeug besteht laut Garantiegeber eine Fahrzeuggarantie von 5 Jahren ohne Kilometerbegrenzung."


    "Selbstverständlich werden unsere Hyundai Vertragshändler/-Servicepartner Garantie- und Servicearbeiten an Ihrem Fahrzeug durchführen."


    "Die Aktion "5 Jahre Wartung inklusive" ist ein Angebot, das nur für die von uns importierten Fahrzeuge gilt."


    "Sie haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Wartungsdienstes oder einer Inspektion, die Hyundai Langzeit-Mobilitätsgarantie zu erhalten. Sprechen Sie hierzu einfach den autorisierten Hyundai Vertragshändler an, bei dem Sie die Wartung in Auftrag geben."


    Da kann man nicht klagen gegen Hyundai, alles so wie es erwartet wird :freu:


    Meiner ist ein Ösi, erste Verbrauchsberechnung bei 460 km im Schnitt 6,7 l, kann nur zufrieden sein! E10 generell out! Fahre dann lieber Super Plus! Noch einen Tip, bei dem ich aber noch nicht weis ob er was bringt. Schau mal in dein Service Heft auf Seite 11, da sollte ein Flayer sein für eine Namens- und Besitzeränderung.
    Die habe ich ausgefüllt und nach Wien (da ja ein Össi) gesendet! Mal sehen was da kommt ;)


    Wenn ich Dir helfen konnte, dann :super:


    Grüße, basbell

  • Danke für den ausführlichen Beitrag..
    Aber das Blatt auf Seite 11 ist schon entfernt worden.
    Ist nur noch das blanko Gegenstück da.
    Trotzdem war die Nachricht lesenswert.
    danke :)

  • Ich habe, wie ich im Forum schon geschrieben hatte, bei bestcar24.de einen Hyundai i30 CW, 90 PS Diesel aus dem EU-Land Österreich gekauft.


    Dieses Fahrzeug wurde mit einem Garantie/Serviceheft ind Deutsch und mit 5 Jahren Garantie vom Salzburger Hyundai Händler abgestempelt und mit dem Fahrzeug ausgeliefert.


    Nun sind bei dem Wagen vermutlich die Staubklappen lose. Meine Frau fuhr nach dem Hyundaihändler -Namen nenne ich mal noch nicht- und dort sagte man ihr, der Wagen sei bei Hyundai Deutschland nicht gemeldet, habe keine Garantie. Dies müsse erste bei Hyundai Deutschland angemeldet werden, das dauere 6 Wochen.


    Die 5 Jahre Garantie bestehe nicht, da die nur für die Fahrzeuge gelte, die im Ursprungsland zugelassen seinen in meinem Fall nur in Österreich. Es bestehe nur die gesetzliche Garantie/Gewährleistung.


    Die Dame beim Hyundaihändler habe dann Hyudai angerufen und dort wurde telefonisch bestätigt, dass das Fahrzeug nicht in Deutschland zur Garantie gemeldet sei und keine 5 Jahre Garantie habe.


    Der Verkäufer von bestcar24 meinte, dass dies Humbug sei, er habe den Wagen mit der Garantieurkunde und 5 Jahren Garantie gekauft. Der Hyundaihändler müsse reparieren.


    Ich habe versucht, Hyundai Deutschland telef. zu erreichen, was mir nicht gelang. Daraufhin habe ich gestern eine FAX nach Hyundai geschickt. Bislang keine Rückmeldung..


    Nun sind Staubklappen keine Riesenakt und nicht so gefährlich, so dass mir die Zeit bleibt, mich mit Hyundai in Verbindung zu setzen. Aber im Falle eines großen Schadens ist die ganze Sache sehr ärgerlich und würde auf einen "REchtsstreit" hinauslaufen.



    Sowohl bei Renault als auch bei Mitsubishi gab es mit EU-Fahrzeugen keinerlei Probleme. Ich bin mir noch nicht so sicher, wer nun die Verantwortung trägt. Falschaussage Verkäufer oder Hyundaihändler?!



    Hat jemand von Euch Erfahrungen und evtl. Schriftverkehr von Hyundai zum Theme RE-Import (Aus Österreich) und Garantie.


    Wäre toll, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte gfls. Urteile oder Schriftverkehr zumailen könnte. :teach:


    Mein :anbet: sei Euch gewiss !

    Gruß

  • Nein, aber mit best-cars24 bin ich vor dem Landgericht Köln.
    Unter vielen anderen Gründen auch wegen der Staubkappen.


    Verlange doch einfach von Herrn Schüttler, das er die Reparatur im Rahmen der GEWÄHRLEISTUNG durchführt.
    Innerhalb der Gewährleistung ist er zu jeder Nachbesserung verpflichtet.
    Glaube mir, eine 2. Klage riskiert er bestimmt nicht.


    Und noch ein Tip vorweg.
    Laß dir grundsätzlich von best-cars24.de alles schriftlich bestätigen.
    Von mündlichen Zusagen will man nachher nichts mehr wissen und dienen nur dazu einen hinzuhalten.

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