Hallo alle zusammen!!!!!
und zwar ist mir gestern als ich in meinem I30 auf dem Beifahrersitz saß aufgefallen, dass sich auf dem Armaturenbrett eine Blase gebildet hat. Und mir ist noch aufgefallen, dass die "Fuge" zwischen Mittelkonsole und dem eigtl. Armaturenbrett nicht schlüssig abschließt.
Meine Frage ist jetzt, ob jemand schonmal dieses Problem hatte und was man gemacht hat??????also ich würd damit ja nach Hyundai fahren und es als Garantiefall melden.
Eine Frage noch nebenbei.Wenn man wegen einer Garantiesache das Auto in der Werkstatt lassen muss, bekommt man dann einen Liehwagen Kostenlos?????
Dankeschön im voraus über Antworten
Armaturenbrett wirft Blase
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Hi bei mir habe ich Blasen am Kunststofflenkrad, die oberste Lage Kunststoff löst sich. Habe nächste Woche Durchsicht da soll ein neues Lenkrad auf Garantie verbaut werden. Mal sehen.
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Blase auf Armaturenbrett ist Garantiefall, Ersatzwagen-Anspruch besteht nicht, eventuell ist die Werkstatt ja kulant.
Thema war doch auch schonmal...
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War das nicht Beule?
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Kommt doch aufs Selbe raus...
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Mit Beule war doch eine Verformung gesamt gemeint. Wenn er Blase schreibt würde ich denken es löst sich eine Schicht so wie bei meinem Lenkrad die oberste Kunststoffschicht.
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dankeschön schonmal für die Antworten. Das ist schon eine Blase. Genauso wie bei dem Lenkrad. Werd heute damit in die Werkstatt fahren und dann werde ich euch mitteilen was die dort gesagt haben.
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Zitat
Original von i dreißig
Eine Frage noch nebenbei.Wenn man wegen einer Garantiesache das Auto in der Werkstatt lassen muss, bekommt man dann einen Liehwagen Kostenlos?????
Dankeschön im voraus über AntwortenÜber die Hyundai Garantie nicht, aber über die Gewärleistung von Deinem Verkäufer, wenn es sich um eine Nachbesserung handelt. Wenn Du also dort reparieren läßt, wo du gekauft hast, sollte dies selbstverständlich sein.
Gruß -
Leihwagen ist eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers, kann also nicht eingefordert werden.
DKSF -
Ich rede hier nicht über Garantie sondern über Gewährleistung. Der Bundesgreichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens grundsätzlich in Betracht kommt, wenn der Käufer ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann. Dies liegt hier vor. Es kommt neben dem Recht auf Nacherfüllung auch ein Anspruch nach § 2810 I BGB auf Ersatzanspruch für Schäden hinzu. Dies beinhaltet einen Leihwagen. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer und nicht dem Garantiegeber.
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...Viel Spaß beim Klagen!
Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Paar Schuhe...
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Ich habe meinen Verkäufer bei der letzten Nachbesserung darauf hingewiesen und habe anstandslos einen Leihwagen bekommen.
Bei den Nachbesserungen in der Hyundaiwerkstatt vor Ort habe ich im Rahmen der Garantie von Hyundai natürlich keinen bekommen.
Aus dem Grund hatte ich es ja u.a. abgelehnt den Wagen selber nochmal in eine andere Werkstatt zu bringen.Nochmals: Es gilt nur im Rahmen der Gewährleistung dem Verkäufer des Wagens gegenüber.
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Wenn ich meinen Wagen in die Werkstatt bringe muss ich auch einen kleinen Betrag für den Leihwagen bezahlen, find ich aber Okay denn es ist kaum mehr als das was ich an Sprit brauche.
Finde ich gut. Bei der letzten Durchsicht bin ich über 120km gefahren und die Werkstatt hat gesagt wenn sie ihn vollgetankt wieder bringen ist das Okay. Als ich meine Funkfernbedienung habe nachrüsten lassen bin ich nur ca 45km gefahren und die haben mir irgendwas um 10 Euro berechnet.
Was soll ich mich da beschweren.
Ich glaube die rechnen bei uns ungefähr so die ersten 30km 0,24€ und ab 31km nur noch 0,12€ ist doch gut, habe dafür an meinem Wagen ja auch keinen Verschleiß. -
Hallo Leute...
also das Armaturenbrett wird anstandslos auf Garantie gewechelt:-) -
Zitat
Original von paulpielage
... Es kommt neben dem Recht auf Nacherfüllung auch ein Anspruch nach § 2810 I BGB auf Ersatzanspruch für Schäden hinzuDu bist hier bereits darauf hingewiesen worden, dass ein § 2810 im BGB gar nicht existiert.
Wenn du ständig mit Paragraphen und Anwälten kommst, kannst du dir dann nicht wenigstens die Mühe machen und ein wenig genauer sein oder hast du das echt nach 4 Monaten schon wieder vergessen?@i dreißig
Freut mich für dich! Kann selbst auch nur positives über Hyundais Handeln zum Thema Garantie berichten. -
So habe auch ein neues Lenkrad auf Garantie erhalten. Lief alles problemlos wurde zur Durchsicht mit getauscht. So sollte es laufen.
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Zitat
Original von realmaster
Du bist hier bereits darauf hingewiesen worden, dass ein § 2810 im BGB gar nicht existiert.
Wenn du ständig mit Paragraphen und Anwälten kommst, kannst du dir dann nicht wenigstens die Mühe machen und ein wenig genauer sein oder hast du das echt nach 4 Monaten schon wieder vergessen?@i dreißig
Freut mich für dich! Kann selbst auch nur positives über Hyundais Handeln zum Thema Garantie berichten.Und warum korrigierst du dann nicht richtig?
Sorry natürlich § 280 Abs 1 BGB. War ne 1 zuviel reingerutscht.
Achso und das entsprechende Aktenzeichen des BGH ist VIII ZR 16/07.
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Zitat
Original von paulpielage
...Und warum korrigierst du dann nicht richtig?...Weil ich es
a)
am 14.09.2010 bereits getan habe:ZitatOriginal von realmaster
Was denn? Ein Anspruch auf Ersatzanspruch? Und das soll kein Humbug sein? Bring ein Aktenzeichen des BGH, zitiere eine Quelle oder wenn du schon auf §281 des BGB verweist, schreibe den Paragraphen doch wenigstens vernünftig.
und b)
hier nicht in den Verdacht einer Mittäterschaft mit deiner Person gezogen werden möchte.
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