Dachlawine i30 => Himmel kaputt

  • Hallo zusammen,


    heute morgen ist bei uns eine Dachlawine runter und hat meinen i30 erwischt (seit 30 Jahren steht da ein Auto, nie ist was passiert, und einmal, wenn ich einen Neuwagen hab, kommt ausgerechnet am WE da so ne Dachlawine runter :schläge: ). Resultat: Dach ist verdellt, evtl. hat die Antenne was abbekommen und der Himmel hat hinten einen Riss. Weiß zufällig jemand was ein neuer Himmel für den i30 kostet und mit wie viel kosten ich ca. für den Einbau rechnen muss?


    Rechne nämlich gerade rum, ob ich das die Vollkasko übernehmen lassen soll, oder lieber aus eigener Tasche zahle.


    Und gleich noch eine Frage: Reicht es theoretisch mit dem i30 zum Dellendoktor zu fahren, oder kann da noch mehr kaputt gegangen sein?


    Danke und Grüße
    Stefan

  • Hm, auf den Bildern ist das recht schwer einzufangen. Sind zwei Dellen, haben sich von Hand wieder ein bisschen nach oben, also ausbessern, lassen. Die große ist ca. 2cm tief und hat einen Durchmesser von etwa 15cm.





    Riss/Knick im Himmel (zieht sich fast einmal komplett von links nach rechts)



    Danke

  • Fahr zu einer alteingesessenen Karosseriewerkstatt, die machen dir ein Angebot und aus meiner Erfahrung tausendmal bessere Arbeit als ein Dellendoktor, aber auch mit rausziehen der Dellen ohne zu Spachteln.

  • Besser als alle Orakel hier im Forum:


    Fahre zu den Anbietern in deinem Umfeld, lasse dir kostenlose Angebote machen und wähle dann den Instandsetzer deines Vertrauens aus.


    Wenn du nicht gerade selbst Hauseigentümer bist, kannst du auch prüfen, ob der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht ggf. verletzt hat (z.B. bei Eiszapfen) und damit schadenersatzpflichtig ist.


    DKSF

  • oh man, ist das ärgerlich...


    also ich würde, an deiner stelle, es von der vollkasko bezahlen lassen...


    und he kopf hoch das wird schon wieder... drücke dir beide daumen

  • Zitat

    Original von DKSF
    Wenn du nicht gerade selbst Hauseigentümer bist, kannst du auch prüfen, ob der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht ggf. verletzt hat (z.B. bei Eiszapfen) und damit schadenersatzpflichtig ist.


    DKSF


    Keine Chance! Das gilt nur für Fussgänger. Da gibt es Grundsatzurteile.


    Hintergrund:
    Einem Fussgänger ist es nicht zuzumuten die ganze Zeit nach oben zu sehen um die Hausdächer bezgl. der Gefahren durch Eiszapfen oder Dachlawinen im Auge zu behalten. Schliesslich muss er ja aufpassen wo er herläuft um wegen Schnee und Eis nicht auf die Nase zu fallen.


    Einem Autofahrer, der seinen Wagen abstellt, kann man den Blick auf die Dachkante schon zumuten. Er muss dann selbst einschätzen ob sein Auto dort sicher steht oder nicht. Im Zweifel muss er den Wagen halt woanders abstellen. Das ist ganz allein sein Problem.


    Diese Rechtslage ist von mehreren OLG bestätigt.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Zitat

    Keine Chance! Das gilt nur für Fussgänger. Da gibt es Grundsatzurteile.


    So einfach ist das nach den mir vorliegenden Informationen nicht.
    Es kommt immer auf den Einzelfall an und Autofahrer haben sehr wohl für Dachlawinenschäden von Gerichten Entschädigungsleistungen zugesprochen bekommmen.


    Eine Verkehrssicherungspflicht besteht generell und nicht nur gegenüber Fußgängern. Der Umfang dieser Verkehrssicherungspflicht ist primär abhängig von der Lage des Ereignisortes. So sind in besonders schneegefährdeten Orten Schneefanggitter durch die Gemeinden vorgeschrieben. Fehlen diese im Einzelfall, haftet der Hauseigentümer. Eine weitere Frage ist das Verhalten bei besonderen, außergewöhnlichen Wetterlagen. Hier sind sowohl vom Hauseigentümer (Warnschilder, vorbeugende Schneeräumung, Sperrung von gefährdeten Parkplätzen z.B. auf Privatgelände) als auch vom Fahrzeugführer (besondere Sorgfaltspflicht bei der Parkplatzwahl) eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.


    Die konkreten Umstände wägt das Gericht dann ab und kommt zur jeweiligen Entscheidung im Einzelfall.


    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Was die Versicherungsleistungen betrifft, das Kleingedruckte im Vertrag lesen. Viele Versicherungen schließen Schneelawinen, aber keine Dachlawinen ein. Dazu kommt, ob der Vorwurf grober Fahrlässigkeit im Vertrag ausgeschlossen ist. Zunächst über die KFZ-Versicherung und ggf. dann über die Rechtsschutzversicherung klären. Wenn die Versicherung zahlt hast du bei Rabattschutz (den du ja bestimmt mit abgeschlossen hast) auch keine Rückstufung zu befürchten.


    DKSF

  • Zitat

    Wenn die Versicherung zahlt hast du bei Rabattschutz (den du ja bestimmt mit abgeschlossen hast) auch keine Rückstufung zu befürchten.


    DKSF


    Vollkasko mit Rabattschutz, der gilt m.E. doch nur für die Haftpflicht.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Man sollte sich immer trotzdem erst mal an den Gebäudeversicherer wenden.


    Ich hatte letztes Jahr einen Schaden durch eine Dachlawine an meinem Auto. Und das in einer Gegend, wo Schneefänge noch nicht mal per Satzung vorgeschrieben sind. Fazit: Eigentlich ein Fall für die Kasko.


    Ich habe mich dann recht schnell und ohne Probleme mit dem Sachbearbeiter am Telefon auf Zahlung von 1.000 EUR geeinigt (der hatte wohl einen Megaberg entsprechender Fälle auf dem Tisch und klang am Telefon echt fertig), natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht seitens des Versicherers, also als Kulanzleistung.


    Das reichte gut aus, um den Schaden adäquat zu beheben.


    Also erst mal dort probieren, bevor man die eigene Kasko angeht.


    Die HUK(24) bietet tatsächlich Rabattschutz in Haftpflicht und Vollkasko. So habe ich das nämlich auch abgeschlossen.


    Mfg


    X-3

  • Danke für die zahlreichen Tipps


    DKSF ja, Händler werden dann abgeklappert. Aber wollte schon mal vorab Info einholen. Hauseigentümer bin ich nicht selbst, wird am Montag abgeklärt, ob da evtl. was über die Haftpflicht geht. Wäre natürlich das Beste. Ich bin auch bei der HUK, habe mich aber gegen den Rabattschutz bei Vollkasko entschieden, da der Beitrag bei meiner Konstellation sonst unverhältnismäßig teurer wäre. Wer kann auch ahnen, dass ausgerechnet bei nem neuen Auto was passiert :D .


    spritti Danke für die Anteilnahme. Mal gucken was es kostet. Aber gibt schlimmeres ;) . Weiß noch nicht, ob es sich lohnt, das über die Vollkasko abwickeln zu lassen. Habe 500 Euro Selbstbeteiligung. Der Versicherungsbetrag würde zwar hochgerechnet nicht sonderlich teurer werden (ca. 15 Euro im Jahr und nach 5 Jahren wäre ich wieder da, wo ich heute bin), aber wenn dann noch mal was richtig teures passieren würde, hätte ich dann auch ne richtig teure Versicherung. Muss ich mir noch gut überlegen.


    GeBo muss da DKSF recht geben. Ist recht kompliziert. Deshalb ruft der Hauseigentäumer auch mal am Montag bei der Haftpflicht an.


    X-3 Gebäudehaftpflicht übernimmt das nicht. Aber mal schauen, evtl. geht da ja was über Kulanz :).

  • Wie gesagt, fragen kostet nichts. Ich habe auch nicht damit gerechnet, Geld vom Gebäudeversicherer zu sehen. Aber aus irgend einem Grund haben die mir freiwillig einen 1.000er angeboten - also hab ich angenommen.


    Besser als die eigene Kasko zu belasten.


    X-3

  • Der arme Hundi, echt ne blöde Sache. Mir hat letztes Jahr jemand eine kleine Delle im der Tür in den Kotflügel gehauen, da is man echt erstmal fertig wenn das neue Auto eben nicht man ganz neu ist.


    So wie das auf dem Foto aussieht müßte man die Delle rausziehen können, falls es jemand mit Ahnung macht.

  • Auf den Bildern sieht man leider nicht mal annähernd das Ausmaß. Habe es heute auch erst richtig in der Sonne gesehen. Dellendoktor würde es mir für ganz grob geschätzte 2000 Euro inkl. neuen Himmel machen. Bin dann noch einmal zum Hyundai Vertragshändler gefahren. Der hat sich das genauer angesehen und festgestellt, dass auch die Motorhaube betroffen ist (ja, ich hab das auch gesehen, er hat mir nichts "erzählt" ;)). Kostenvoranschlag beim Freundlichen: ca. 4700 Euro. Dauer ca. 1-1,5 Wochen, Preise also zzgl. Leihwagen. Ich hoffe mal, dass ich das über die Haftpflicht geregelt bekomme, ansonsten muss wohl die Vollkasko herhalten.

  • soweit ich weis ist dafür höchstens die vollkasko dafür zuständig

  • Vielleicht findest Du ja noch ein paar Dellen dann kannst Du Dir ja fast einen neuen Wagen holen, wenn die VK bezahlt, (Überschreitung der Reparaturkosten über den Restwert, sprich Totalschaden), aber jetzt mal im Ernst, was machen die denn, bauen vmtl. eine neue Haube ein und den Rest drücken sie raus o.ä.. Auf dem Bild sieht der Riss im Dachhimmel doch gar nicht so schlimm aus. Aber wenn irgendeine Versicherung das zahlt, dann immer machen lassen, ansonsten selbst probieren.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Zahlen tuts auf jeden Fall wer. Ist nur die Frage wer ;) . Motorhaube verbeult, muss ne neue rein. Neues Dach, neuer Himmel, dazu müssen noch Fenster, etc. aus und wieder eingebaut werden, allein die Arbeitszeit wurde mit über 1000 Euro veranschlagt ...

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