Leistungsangabe im KFZ Schein

  • Hallo zusammen,


    ist es richtig, dass bei einem Reimportmodell 1.4l mit 77kW trotzdem in den Papieren 80kW der deutschen Version eingetragen werden ?


    Ich dachte, die Zulassungsstelle übernimmt die Leistung direkt aus dem COC und trägt den echten Wert manuell ein.


    Danke für Eure Antworten.
    Gruß aus Horst Schlämmer Town

  • In meiner Zulassungsbescheinigung Teil II ist das Fahrzeug mit 77 kW angegeben. Obwohl der i30 in Deutschland meines Wissens nicht offiziell mit 77 kW verkauft wurde, gibt es sogar eine eigene Typschlüsselnummer (1349 / AAA) für den Wagen. Laut Prospekt von Hyundai hat der 80 kW i30 die Typschlüsselnummer 1349 / AAB.
    Wie die Zulassungsstelle auf die Typschlüsselnummer gekommen ist, kann ich aber nicht sagen, meine Zulassungsbescheinigung hat der Händler fabrizieren lassen.
    Ach ja, angeblich sollte mein i30 ursprünglich in Österreich verkauft werden.

  • Interessanter wäre erst mal, ob es den "Leistungsunterschied" nur auf dem Papier für die österreichischen Versicherer gibt (was ich vermute), oder ob da tatsächlich ein technischer Unterschied besteht (z.B. Kennfeld Steuergerät).


    Da die Versicherungseinstufung in D für beide Versionen identisch ist ( HP 15, TK 18, VK 18 ) kann es einem eigentlich völlig Wurst sein.


    X-3

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!