"Unfallwagen=Neuwagen"?

  • Hallo,


    in meinem näheren Umkreis wohnen ein Ingenieur und ein Techniker eines namhaften Autokonzerns. Beide sind in der Entwicklung bzw. in der Qualitätssicherung tätig.
    Nun einem hatte ich erzählt, dass bei meinem I30 an einem Kotflügel an der Haltelasche ein sichtbarer Kreis Grundierung zu erkennen war.
    Nach kurzuer Begutachtung stellte sich raus, dass der Kotflügel im Werk überlackiert wurde. Der Qualisicherer konnte sogar erkennen, wo der Kotflügel abgeklebt wurde. :flöt:
    Mit anderen Worten: Es gibt wohl in jedem Werk bei jeder Marke Fahrzeuge, die bei der Produktion Schaden genommen haben und ausgebessert wurden. Die Wagen werden offensichtlich intern auch als Unfallwagen bezeichnet. Das ist zwar übertrieben, gibt aber die Tendenz vor.
    Die Ausbesserungsarbeiten hat der Qualisicherer als gut und die Lackierarbeiten im Übrigen beim I30 als sehr gut bezeichnet. Daher werde ich aus dieser Sache auch kein Thema machen. Auch die anderen Komponenten vom I30 überzeugten. Nur die Spaltmaße an der Heckklappe wurden als eng bezeichnet. Wenn sich da durch Unfall etwas verzieht wird es kritisch.


    Aber: Es ist nicht auszuschließen, dass uns Verbraucher etwas als neu und unbeschädigt verkauft wird, was so nicht automatisch stimmt.


    Es ist auch denkbar, dass es Schäden auf dem Transport, auf den Verkaufsgeländen, bei der Überführung etc. gegeben haben könnte. Diese werden -wie auch immer- ausgebessert. Wer weiß, was EU-Importe für ein Leben hatten. Versicherungsrückläufe???
    Wenn bei unserem Paule die Spaltmaße hinten nicht stimmen, könnte es sich ja um einen Unfallwagen handel, oder? Der Wagen kann ja zwischen Werk und diversen Händlern ein Vorleben durchgemacht haben...???? Also muss Hyundai damit nichts zu tun haben. Da aber alle irgenwie doch zusammenhalten, wird P. im Zweifellsfall nie die Wahrheit erfahren. Kann so sein, muss aber nicht! Alles Spekulation!!


    Ich werde, wenn ich ein neues Auto kaufe, EU-Importe eher meiden. Der Kauf bei einem offiziellen Händler gibt mir eher das Gefühl der Sicherheit. Damit möchte ich keinesfalls freie Händler dsikrimieren. Auch empfiehlt es sich den Lackauftrag sorgfältig zu prüfen und aus verschiedenen Winkel zu betrachten. Wenn man den Eindruck einer "Orangenhaut" hat, also leicht welligen Farbauftrag erkennt, sollte man einen Unfallwagen in Betracht ziehen.


    Zum Schluss @ Paulp: Bitte diesen Beitrag nicht zum Anlass nehmen, übertrieben und unreflektiert über Hyundai zu schimpfen. Lasse den Wagen mal unabhängig prüfen.
    MFG
    W.

    Viele Grüße
    Wolf


    :blume: :blume: :blume:


    Der nächste ist ein IX 20

  • Ich weiss nicht, ob deine Vorgehensweise zu übervorsichtig ist. Wenn ich mir ein Auto kaufe, egal ob EU-Neuwagen bzw Neuwagen beim Hyundaihändler, ist es kein Unfallwagen.


    Die Definition Unfall ist klar geregelt.


    Zitat

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 8, 264; 12255; 24, 382) hat den Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“. „Klassische Unfälle“ sind demnach solche, bei denen z. B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw, beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht „Verkehrsteilnehmer“, dennoch fallen diese Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des § 142 StGB.


    Das auf dem Transport Mängel entstehen können, ist nicht zu verhindern. Soweit ich weiss unterlaufen alle nach Deutschland aus Übersee importierten Fahrzeuge in Bremerhafen einer Quialitätsprüfung nach Vorgaben des jeweiligem Herstellers. Falls Mängel (kein Unfall) festgestellt werden, werden sie beseitigt. (Es kam letztens ein Bericht bei kabel eins über sowas).


    Wenn ich deinen Worten folge, müsste ich mir mein Auto selbst bauen, um zu wissen das kein "Unfall" während der Produktion und Transport eingetreten ist.

    Rechtschreibfehler erhöhen nur die Aufmerksamkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Martinius ()

  • Zitat

    Original von Martinius
    Ich weiss nicht, ob deine Vorgehensweise zu übervorsichtig ist. Wenn ich mir ein Auto kaufe, egal ob EU-Neuwagen bzw Neuwagen beim Hyundaihändler, ist es kein Unfallwagen.


    [B
    Wenn ich deinen Worten folge, müsste ich mir mein Auto selbst bauen, um zu wissen das kein "Unfall" während der Produktion und Transport eingetreten ist.


    .....mmh, ich habe Unfallwagen in "....." gesetzt, bzw. mehr oder weniger zitiert.
    Dass es sich nicht um wirkliche Unfälle handelt ist mir klar. Darum geht es mir aber auch nicht. Es geht mir mehr darum, wie wir Verbraucher behandelt werden bzw. auch durch Glanz getäuscht werden, kurz um schwindendes Vetrauen.
    OK??
    MFG
    W.

    Viele Grüße
    Wolf


    :blume: :blume: :blume:


    Der nächste ist ein IX 20

  • Mein Wagen hat ja laut COC -bescheinigung insgesamt 8 Monate vom Werk zu mir gebraucht.
    Somit kann da natürlich am Heck etwas dran gekommen sein.
    Wenn man das dann anschließend ordentlich repariert hätte, wäre das auch kein Problem für mich gewesen. So etwas gibt es bei jedem Hersteller.
    Aber leider wurde dies bei mir speziell nie ordentlich nachgebessert. Sauer war ich erst so richtig, als ich die stümperhaft übergepinselten Stellen an der Heckklappe gesehen habe und mir dies als völlig ausreichend erklärt wurde. So etwas ist für mich dann kein Neuwagen mehr. Außerdem habe ich ja auch noch weitere Mängel.


    Es gibt bereits Urteile vom BGH die da sehr verkäuferfreundlich bezüglich nachbessern sind. So etwas zählt immer noch als echter Neuwagen.
    Ein Vertragshändler laßt die Neuwagen sicherlich von seinem Meister vor der Übergabe überprüfen, wobei Eu Händler ohne Werkstatt dagegen meistens nur Verkäufer haben und somit nicht immer eine fachliche Überprüfung durchführen.

  • Schau mal hier: http://www.123recht.net/forum_…?topic_id=39506&ccheck=1.


    Wenn die Grundierung sichtbar ist, solltest du eine Kaufpreisminderung erreichen können. Die Frage ist halt, ob das Ausprägungsbild des Schadens dafür ausreicht. Falls du eine RSV oder in einem Automobilclub bist, versuche darüber einen Gutachter urteilen zu lassen. Eventuell musst du diesen aber selbst bezahlen. Versuche erst einmal, mit Hyundai eine einvernehmliche Lösung zu finden.


    DKSF

  • Zitat

    Original von DKSF
    Schau mal hier: http://www.123recht.net/forum_…?topic_id=39506&ccheck=1.


    Wenn die Grundierung sichtbar ist,


    DKSF


    ...die Grundierung war in einem von außen nicht sichtbaren Bereich in der Nähe der Türaufhängung vorne sichtbar. Es war an der Kotfglügelaufhängung. Etwas Lackstift und gut war es. Alles nichts schlimmes. Ich kam halt nicht auf Idee, dass der gesamte Kotflügel nachlackiert wurde. Empfinde ich auch nicht als schlimm, da gut gemacht.
    Worüber ich mir Gedanken mache, ist die Position des Verkäufers im Allgemeinen. Wir bekommen - von wem auch immer - im Zweifellsfall mehr oder weinger gut ausgebesserte Ware als Neuware verkauft.
    Das wollte ich mal zum Ausdruck bringen.
    MFG
    W.

    Viele Grüße
    Wolf


    :blume: :blume: :blume:


    Der nächste ist ein IX 20

  • Zitat

    Wir bekommen - von wem auch immer - im Zweifellsfall mehr oder weinger gut ausgebesserte Ware als Neuware verkauft.


    Das ist wohl bei jedem Kaufgegenstand so. Auto, Waschmaschine und PC - du erwirbst eine Neuware und bei einem Mangel hat der Händler zunächst das Recht der Nachbesserung.


    Alles Andere ist Kulanz. Kaufland nimmt z.B. Elektroartikel in den ersten drei Jahren nach dem Kauf bei einem Mangel sofort gegen volle Kaufpreiserstattung zurück - als freiwillige Leistung.


    Wenn du sofort einen Umtausch willst, musst du Lebensmittel kaufen. Wenn diese beim Kauf verdorben sind, bekommst du sofort dein Geld zurück.
    DKSF

  • Habe ja auch einen EU-i30, der aus Ungarn kommt. Habe mir den Wagen aber vor dem Kauf beim Händler genau angesehen. Auch wenn ich deshalb 280 km fahren musste. Aber das habe ich für einen Kaufpreis von unter 10.000 Euro gerne in Kauf genommen.
    Egal wo der Wagen herkommt. EU oder vom deutschen Händler. An Neuwagen können immer kleinere Schäden entstehen. Wenn man sich den Wagen vorher ansehen kann ist man natürlich auf der sicheren Seite.


    Ich finde nur, wenn schon nachgebessert werden muss, dann sollte es auch fachmännisch sein und nicht mit einem Lackstift. Ansonsten: Preisnachlass

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Hallo,


    dass Neuwagen nachgearbeit werden ist ja nichts neues. Mal ist der Lack nicht ganz richtig, die Tür hängt schief oder verbaute Teile haben Kratzer.


    Ich bin auch jedesmal überrascht was man alles wegpolieren kann.


    Trotzdem ist es kein Unfallwagen.


    Ich habe aber mal zwei Neuwagen als Unfallwagen gesehen.
    Da sind zwei neue Focus beim rausfahren aus der Halle zusammengestoßen. Das waren dann richtige Unfallwagen und wurden als Neuwagen für 6.000 euro verkauft (Totalschaden).


    Gruß
    Roxin

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