Ich bekomme meinen i30 1,6 Benziner im Juli als EU wagen und hoffe das möglichst alle Papiere vollständig sind!
Will endlch wieder ein Auto haben, kann es kaum noch abwarten!
Ich bekomme meinen i30 1,6 Benziner im Juli als EU wagen und hoffe das möglichst alle Papiere vollständig sind!
Will endlch wieder ein Auto haben, kann es kaum noch abwarten!
Hallo,
ich habe nur die COC-Papiere und ein Schreiben mitgenommen, worauf mein Händler bestätigt hat, das mein Kfz noch nicht angemeldet war. Der Brief wird von der Zulassungsstelle erstellt (holen sich vorher die Daten vom Zentralregister). Dauerte 1 Stunde! Somit stehe ich als Erstbesitzer in den Papieren.
Klaus
Hallo,
Du benötigst unbedingt noch die Zulassungsbescheinigung Teil.2 und die bekommt man auf alle fälle zusammen mit dem CoC Papier vom Händler. Ich habe einen EU Belgier.
Um das Auto hier bei mir zuzulassen, habe ich einen Kaufvertrag abgeschlossen, aber noch nichts bezahlt. Als der Wagen beim Händler war, hat er mir die Zulassungsbescheinigung mit CoC Papier zugeschickt, damit ich den Wagen hier zulassen konnte.
Als das erledigt war, bin ich mit den Nummernschildern hingefahren. Auto bezahlt und abgefahren.
Wenn es eine ZBII vom Händler gibt, dann war das Auto doch bereits einmal angemeldet (Tageszulassung, Vorführer, Flottenfahrzeug etc.)...!?!
ZitatOriginal von Ceed
Wenn es eine ZBII vom Händler gibt, dann war das Auto doch bereits einmal angemeldet (Tageszulassung, Vorführer, Flottenfahrzeug etc.)...!?!
Nicht unbedingt:
Habe meine ZBII auch vom Händler bekommen - die war BLANCO. Das Strassenverkehrsamt hat nur noch alles eingetragen.
genau, ich hatte meine ZBII auch vom Händler, unten im Feld Bemerkungen stand sogar "Leerbrief" drin. Straßenverkehrsamt hat dann einfach mich oben nachgetragen. Ich denke das ist halt wie bei deutschen Autos auch, da bekommt man vom Händler ja auch die ZBII und es war nicht zugelassen!
Ja Verwechslung ZBI-ZBII, klar, man bekommt den Fahrzeugbrief (ZBII) vom Händler, und den Fahrzeugschein (ZBI) von der Zulassungsstelle...
ZitatOriginal von Ceed
.... man bekommt den Fahrzeugbrief (ZBII) vom Händler ...
Muss nicht sein. Es gibt beide Möglichkeiten:
- COC + Rechnung.
- ZBII leerbrief (+Rechnung, oder Bescheinigung "nie angemeldet")
Das alles viel länger dauert und mehr kostet, wenn nur COC + Rechnung eingereicht werden, ist unsinn.
Bei mir hat das Erstellen eines ZBII ungefähr 15-20min zusätzlich gedauert. Extra kosten gabs gar nicht.
Wenn ich zum Anmelden schon eine knappe 1/2Std. zur Zulassungsstelle fahre, dort nochmal ähnlich lange warte, bevor ich an der Reihe bin, dann machen mir die paar min. extra auch nichts mehr aus.
Ich hatte übrigens mein Fahrzeug dabei, weil ich Kurzzeitkennzeichen zum abholen genutzt habe.
Ohne Fahrzeug gibt es die unangenehme Möglichkeit, dass es vorgezeigt werden muss, und das klappt dann natürlich nicht.
Mir ist es bei insgesamt 3x Import noch nicht passiert, aber möglich ist es.
ZitatOriginal von Klaus9
Hallo,
ich habe nur die COC-Papiere und ein Schreiben mitgenommen, worauf mein Händler bestätigt hat, das mein Kfz noch nicht angemeldet war. Der Brief wird von der Zulassungsstelle erstellt (holen sich vorher die Daten vom Zentralregister). Dauerte 1 Stunde! Somit stehe ich als Erstbesitzer in den Papieren.
Klaus
Hey ho Klaus. Ich hoffe du liest das hier... Du hast mich bezüglich einer Wartung angeschrieben... ICH KANN DIR LEIDER NICHT ANTWORTEN!!!!! Du lässt keine Privat Nachrichten zu!!!!!
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