Dokumente f. Zulassungsstelle

  • Hallo zusammen,


    ich beabsichtigen in Kürze die Zulassung ein EU-Neufahrzeuges (Importland = Österreich). Die Zulassung sollte (wenn möglich) vor der Abholung des Fahrzeuges erfolgen. Ich würde gerne mit den Nummernschildern "unter der Hand" zum Verkäufer gehen.


    Um Problematiken bei der Anmeldung zu umgehen, möchte ich im Vorfeld die für die Anmeldung benötigten Dokumente erfragen.


    Folgende fallen mir auf Anhieb ein:


    - COC-Papiere
    - Kaufvertrag
    - Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    - Personalausweis


    Reichen die Dokumente für die Anmeldung aus? Oder fehlt noch etwas?

    Darüber hinaus besteht die Frage, ob das Fahrzeug bei der Anmeldung vor Ort sein muss? (Hat mir jemand mal gesagt)


    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe.


    Grüße und einen schönen Tag wünscht euch


    Hans

  • Moin Moin,


    ohne einen KFZ Brief (seit Okt '05: Zulassungsbescheinigung Teil 2) wirst Du das Auto vermutlich nicht anmelden können.
    Am besten vorher bei deiner Zulassungstelle anrufen und nachfragen, denn es gibt durchaus unterschiede.


    Aber mal kurz gefragt: Warum lässte deinen Händler den Wagen nicht anmelden? Ich hab damals glaub ich 90€ extra bezahlt und konnte mit fertig angemeldeten Wagen inkl. Wunschkennzeichen vom Hof düsen.
    Erspart ne Menge Zeit und Laufarbeit bei den Behörden.


    Gruß

    HYUNDAI i30 1.6 Comfort



    Wer schon nicht überzeugen kann, sollte wenigstens für Verwirrung sorgen!

    Einmal editiert, zuletzt von Buddha ()

  • Hallo


    Ja die dokument müssten reichen. Ich selbst hatte ein Fahrzeug das ich mit einem Sonderkennzeichen in Frankreich (zugelassen) war.


    Ich bin auch einfach mit dem alten Kaufvertrag, der COC, Ausweis und der Versicherungsbestättigung zur zulassungstelle und die haben das ohne probleme zugelassen.


    Also dürfte es keine Probleme geben. Da dies aber schon zwei Jahre her ist, würde ich dir Raten mal bei der Zulassungstelle anzurufen.


    Es kann sich ja einiges geändert haben.

    Kaum 6 Wochen Alt das Auto und schon hat mir einer die ganze Beifahrerseite demoliert !!! X(

  • Zitat

    Original von Buddha
    ohne einen KFZ Brief (seit Okt '05: Zulassungsbescheinigung Teil 2) wirst Du das Auto vermutlich nicht anmelden können.


    Der KFZ-Brief ist meines Wissens nach bei keinem EU-Import (Neuwagen) dabei. Den bekommt man erst bei der Erst-Anmeldung von der Zulassungsstelle ausgestellt.




    Zitat

    Original von Buddha
    Aber mal kurz gefragt: Warum lässte deinen Händler den Wagen nicht anmelden?


    Hatte ich auch nachgefragt. Allerdings bietet er diesen Service nicht an. Die Zulassung muss am Ort des zukünftigen Fahrzeughalters (Berlin) erfolgen. Mein Händler ist in Frankfurt nieder gelassen. Er müsste also einen Dienstleister in Berlin beauftragen. Der wiederrum benötigt die oben genannten Papiere und Vollmachten. Da wird meinem Händler der administrative Aufwand einfach zu groß sein.

  • Achso...na dann wünsch ich Dir schon einmal viel Erfolg im Dschungel der Ämter :D
    Aber wie gesagt, ruf dort am besten an, die können Dir das dann auch 100%ig sagen was die benötigen.

    HYUNDAI i30 1.6 Comfort



    Wer schon nicht überzeugen kann, sollte wenigstens für Verwirrung sorgen!

  • Ich habe heute meinen i30 zugelassen und dafür vom Händler die Zulassungspapiere Teil 2 bekommen.


    Gebraucht habe ich bei der Zulassungsstelle letztenendes die Zulassungspapiere Teil 2, die EVB-Nummer und meinen Ausweis.


    Grüße


    Edit: Das Zulassungspapier Teil 1 bekommst du dann von der Zulassungsstelle ausgehändigt.

    "Da scheppert nichts!" (Martin Winterkorn)

    Einmal editiert, zuletzt von tonictrinker ()

  • Zitat

    Original von tonictrinker
    Ich habe heute meinen i30 zugelassen und dafür vom Händler die Zulassungspapiere Teil 2 bekommen.


    Hallo Tonictrinker,


    danke für deine Rückmeldung. Habe noch kurz 2 Fragen.


    Handelt es sich bei deinem Fahrzeug um einen EU-Wagen oder um ein Fabrikat für den deutschen Markt?


    Darüber hinaus würde mich interessieren, ob dein Wagen schon einmal angemeldet (Tageszulassung oder ähnliches) war.


    Soweit ich meinen Händler verstanden habe, erhalten ich bei der Fahrzeugübergabe lediglich die COC-Dokumente. Von Zulassungspapier Teil 2 (ehemals Fahrzeugschein) war nicht die Rede. Er meinte, dass ich sowohl Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bei der Erstanmeldung von der Zulassungsstelle ausgestellt bekomme.


    Würde mich freuen, von dir zu hören.
    Grüße Hans

  • der Händler kann aber mit der CoC und dem Kaufvertrag (das er das Auto bei dem ausländischen Händler erworben hat) zu seiner Zulassungsstelle gehen und sich einen Leerbreif ausstellen lassen. Den Leerbreif schickt er dir und damit kannst du dann wie bei einem deutschen Wagen den Wagen anmelden gehen! So hat das mein Händler jedenfalls gemacht!


    Er kann dir auch den Kaufvertrag (der zwischen ausländischem Händer und ihm) und die CoC schicken und du meldest es dann so an aber manche Zulassungsstellen wollen wohl den Wagen vorgeführt haben (wegen überprüfung der FIN) wie man das dann machen soll weiß ich aber nicht! Ist auch wohl unterschiedlich je nach Zulassungsstelle!

  • Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    ..... aber manche Zulassungsstellen wollen wohl den Wagen vorgeführt haben (wegen überprüfung der FIN)


    Vorab vielen Dank für deine Ausführungen. Das mit dem "Vorführen des Wagens" bei der Zulassungsstelle hat mir mein Händler auch gesagt. Das wird allerdings unterschiedlich gehandhabt. Ich werde heute auch noch mal unsere Zulassungsstelle in Berlin anschreiben. Mal abwarten was die mir Antworten.

  • Mein i30 stammt aus Ungarn.
    Zulassungstelle in Bochum wollte nur den Brief und CoC. Weder Vorführung noch TÜV-Gutachten oder Kaufvertrag waren notwendig.
    Vom Amt bekam ich dann den KFZ-Schein und die Grüne Plakette. Incl. Anfertigen der Nummenschilder hat mich das Ganze ca. 20 Minuten gekostet.

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Zitat

    Original von GeBo
    Zulassungstelle in Bochum wollte nur den Brief und CoC. Weder Vorführung noch TÜV-Gutachten oder Kaufvertrag waren notwendig.


    Hast du die Anmeldung vor oder nach der Fahrzeug-Übergabe vorgenommen? Bei mir ist es so, dass mein Händler in Frankfurt am Main ist und ich aus Berlin komme. Ich möchte gerne das Fahrzeug anmelden, bevor ich es abhole.



    Zitat

    Original von GeBo
    Zulassungstelle in Bochum wollte nur den Brief und CoC.


    Bei dir war es wohl auch so, wie bei Vodka-Redbull. Dein Händler hat bei der Zulassungsstelle einen Leerbrief beantragt und diesen beim Verkauf mit den CoC-Dokumenten übergeben.


    Ich habe heute noch mal mit der Zulassungsstelle in Berlin telefoniert. Die haben mir den Vorgang ähnlich (nur viel umständlicher) erklärt, wie unser Vorredner Vodka-Redbull.


    Ich muss noch mal meinen Verkäufer auf das genaue Procedere ansprechen.

  • Also abgelaufen ist das so (zum meinem Händler sind es 180 km):
    Habe vor Ort den Wagen Probe gefahren und dann den Kaufvertrag unterschrieben. Darauf hin konnte ich Brief und CoC sofort mitnehmen. Ein Tag später mit den Unterlagen zum Amt und angemeldet. Zwischendurch noch eben den Kaufpreis an den Händler überwiesen und weitere zwei Tage später habe ich den Wagen dann abgeholt.
    Ging alles sehr einfach und unkompliziert. :D

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Zitat

    Original von GeBo
    Also abgelaufen ist das so (zum meinem Händler sind es 180 km):
    Habe vor Ort den Wagen Probe gefahren und dann den Kaufvertrag unterschrieben. Darauf hin konnte ich Brief und CoC sofort mitnehmen. Ein Tag später mit den Unterlagen zum Amt und angemeldet. Zwischendurch noch eben den Kaufpreis an den Händler überwiesen und weitere zwei Tage später habe ich den Wagen dann abgeholt.
    Ging alles sehr einfach und unkompliziert. :D


    Hallo GeBo,
    tja - das ist bei mir leider nicht möglich. Mein Händler ist über 500 km. vom Wohnort entfernt. Da mal schnell Hin- und Her-fahren ist leider nicht drinn. Deshalb möchte ich schon im Vorfeld (bevor ich das Auto abhole bzw. den Kaufvertrag unterschreib) die Zulassung in Berlin beantragen.


    Das würde allerdings auch heißen, das der Händler mir die CoC-Papiere und die Zulassungspapier Teil 2 (Leerbrief) vorab per Post zuschickt. Ob er das wohl macht?

  • Wenn Du noch keinen Kaufvertrag unterschrieben hast, dann gehe ich ganz stark in der Annahme, dass Du diese Doukumente nicht von Deinem Händler bekomme wirst.

    HYUNDAI i30 1.6 Comfort



    Wer schon nicht überzeugen kann, sollte wenigstens für Verwirrung sorgen!

  • Zitat

    Original von Hans.Wurst123
    Hallo GeBo,
    tja - das ist bei mir leider nicht möglich. Mein Händler ist über 500 km. vom Wohnort entfernt. Da mal schnell Hin- und Her-fahren ist leider nicht drinn. Deshalb möchte ich schon im Vorfeld (bevor ich das Auto abhole bzw. den Kaufvertrag unterschreib) die Zulassung in Berlin beantragen.


    Das würde allerdings auch heißen, das der Händler mir die CoC-Papiere und die Zulassungspapier Teil 2 (Leerbrief) vorab per Post zuschickt. Ob er das wohl macht?


    Du willst damit doch nicht sagen, dass Du das Auto kaufst ohne es vorher gesehen zu haben. Also das geht ja garnicht. :stop:


    Ich denke nicht, dass Dir der Händler die Unterlagen zuschickt ohne zumindest einen unterschriebenen Kaufvertrag zu haben. :dudu:


    Also ich würde mir den Wagen sicher vorher ansehen wollen - es ist ja kein bestelltes Fahrzeug was Du direkt vom Werk bekommst, sondern ein EU-Import, der schon irgendwo im Ösiland beim Händler auf dem Hof gestanden hat. Der könnte ja schon Macken oder sonst was haben... :nenee:


    Findest Du denn kein gutes Angebot in der Nähe von Bärlin ?

    :flüster:Wer ander'n eine Bratwurst brät hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :flüster:

  • Hallo GeBo,


    anscheinend bin ich da doch etwas voreilig gewesen. Du hast vollkommen Recht. Ich sollte mir zuerst das Auto vor Ort ansehen um dann erst den Kaufvertrag zu unterschreiben. In meinem jugendlichen Leichtsinn, bin ich davon ausgegangen, dass mit dem Auto schon alles OK sein wird. Aber sicher ist sicher. Zuerst ansehen - dann kaufen - und später erst zulassen.


    Na ja - Frankfurt ist schon ne ganze Ecke von Berlin entfernt. Allerdings machen wir im August bei unseren Eltern dort Urlaub. Da der Wagen erst gegen Mitte / Ende Juli beim Händler ankommt, wäre das vom Timing ideal. Der Händler hat mir auch das Beste Angebot gemacht. Vom Preis war keiner günstiger. Darüber hinaus wollte ich eine bestimmte Farbe (Moonlight Blue). Diese Farbe ist recht selten bei importierten Fahrzeugen. Er hat extra einen für mich bestellt - und die von mir gewünschte Einparkhilfe gibt es obendrauf zum Sonderpreis. Die Einparkhilfe (mit Display am Radio) wird in Wagenfarbe lakiert und eingebaut. Das hat mich noch einmal ca. 200 € gekostet. Das ist echt ein fairer Preis. Alles im allem war dieser Händler mit großen Abstand der Beste.


    Viele Grüße und bis bald
    Hans

  • dann nimm dir doch ein Kurzzeitkennzeichen mit nach Frankfurt oder guck dir den Wagen erst in Frankfurt an und hol dir dann das Kurzzeitkennzeichen bei der örtlichen KFZ-Stelle, das geht auch!


    Für ein Kurzzeitkennzeichen brauch man nur noch eine zusätzliche Versicherungsnummer die extra für Kurzzeitkennzeichen ist, wenn du dir die bei der gleichen Versicherung besorgst wie später deine richtige Versicherung wird im Regelfall der Betrag für die Kurzzeitzulassung mit der neuen Versicherung verrechnet! Dann Fallen im Endeffekt nur die Geübhren für das Kennzeichen + Bearbeitungsgebühren bei der Zulassungsstelle an. Das ist aber nicht so viel und du bist auf der sicheren Seite!

  • Moin, moin,


    habe einen i30CW CRDI als Re-Import (DK) bei einem Händler in Goslar gekauft, wohne aber im Großraum Hannover. Hier meine Erfahrungen/Vorgehensweise:


    Auto über Internet bestellt (wg. 14-tägigem Widerrufsrecht nach Übergabe des Fahrzeugs), Auto war da, Fahrzeugbrief gab es nur gegen vorherige Überweisung des Kaufpreises, habe mir Kurzzeitkennzeichen besorgt, das Geld überwiesen, eine Buchungserklärung von der Bank ausstellen lassen, dann am selben Tag zum Händler, der hatte die Buchungserklärung bereits per Fax von der Bank erhalten, Fahrzeugbrief, Auto und Garantieheft mit COC erhalten, damit zur Zulassungsstelle (plus EVB-Nr. und Personalausweis, Kohle ca. 70-100 Euro), Feinstaubplakette nicht vergessen, das war es dann auch schon. Freitag das Auto abgeholt und Montagmorgen in ca. 30 Minuten angemeldet. Gut dabei ist, dass ein Händler bei dieser Vorgehensweise zwischen Überweisung des Kaufpreises und Abholung des Fahrzeugs kaum Zeit hat, Insolvenz anzumelden. :dudu: Dann ist die Kohle nämlich futsch, wenns schlecht läuft. Wichtig ist auch, sich das Fahrzeug vorher sehr genau anzuschauen und alle wichtigen Ausstattungsdetails zu prüfen. Bin im Übrigen mit dem Händler sehr zufrieden. Ist schon mein zweiter Hyundai von dort.
    Bin jetzt eben über 3000 Km gefahren. Alles gut, feines Auto. Vielleicht ist das Fahrwerk etwas hart abgestimmt, macht aber nix, kommt Bolidenstimmung auf.Viele GrüßeKalle

  • Hallo Hans.Wurst123,


    entschuldige mien spätes Antworten.


    Ich habe ein EU-Fahrzeug und es wurde noch nie zugelassen.
    Also der Fahrzeugschein Teil 2 brauchst du. Zumindest hat die Tante in der Zulassungsstelle den gefordert. Den COC wollte sie nicht.


    Grüße


    Edit: Was stimmt ist, dass die Zulassungsstelle den Fahrzeugschein Teil 2 mit Daten versieht. Also den MUSST du mitbringen.

    "Da scheppert nichts!" (Martin Winterkorn)

    Einmal editiert, zuletzt von tonictrinker ()

  • Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    dann nimm dir doch ein Kurzzeitkennzeichen mit nach Frankfurt oder guck dir den Wagen erst in Frankfurt an und hol dir dann das Kurzzeitkennzeichen bei der örtlichen KFZ-Stelle, das geht auch!


    Danke für den Hinweis. Genau so werde ich jetzt auch verfahren. Ich hatte gedacht, dass ich das Procedere mit den Kurzzeitkennzeichen umgehen könnten. Allerdings war das recht unüberlegt.



    Zitat

    Original von User K
    Wichtig ist auch, sich das Fahrzeug vorher sehr genau anzuschauen und alle wichtigen Ausstattungsdetails zu prüfen


    Damit hast du vollkommen recht. Wenn ich den Kaufvertrag im Vorfeld unterschreibe (und die Zulassung schon vor der Fahrzeugübergabe vornehme) würde ich mir alle Möglichkeiten nehmen, um vom Kauf (z.B. wg. Mängel) zurück zu treten.

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