Frechheit Heute Rechung für defekte Kupplung bekommen

  • Hallo zusammen.
    Jetzt treibt es mein Hyundai Händler auf die Spitze. Erst wird uns im März gesagt das die Kupplung und die Mitnehmerscheibe auf Garantie erneuert wird( Kupplung war schon die zweite.Die erste gab es da vor 15000 km schon auf Garantie neu )
    Und heute bekomme ich eine Rechnung über 525 €.


    Das kann ja wohl nicht war sein. Begründung nach Telefonischer Nachfrage.


    Auf die Kupplung gibt es nur 2 Jahre Garantie und das Auto ist nun fast 3.
    Nach meinem Einwurf, das die Kupplung ja gerade erst 15 tkm gelaufen hat, hieß es da nur das das noch mal geprüft werden soll.
    Ich sage da nur Advo Card ist Anwalts Liebling.
    So nicht.


    Werde weiter Berichten. Nur steht fest das dieses Auto noch dieses Jahr unseren Hof verläßt und wir keinen Hyundai mehr kaufen werden.


    Bis dann

  • Moin.


    Ärgerliche Sache


    Aber hat man nicht auch auf Reperaturen eine Gewährleistung von 2 Jahren?
    Hab die Tage irgendwo sowas gelesen.


    Oder zählt das nicht wenn auf Garantie repariert wurde? Kann ich mir jetzt aber nicht vorstellen...


    Viel Erfolg

  • zunächst einmal EU oder deutscher Wagen?


    wenn wir mal davon ausgehen, dass es ein deutscher ist gibt es nicht gerade auf Antriebsteile sogar 5 Jahre? 3 Jahre + 2 Jahre durch die Power-Train-Garantie? Oder ist die Kupplung hiervon ausgenommen?


    Außerdem verspricht Hyundai auf seiner Seite 2 Jahre Garantie auf Originalteile, Also wohl auch auf die getauschte Kupplung oder nicht?

  • wenn der wagen schon 3 ist, gab es auch noch keine 5 jahre garantie.
    das wurde erst später eingeführt, genau wie das 6gang getriebe beim 1.6er diesel


  • Mein reden, dieses Auto nur mit Rechtsschutz kaufen.
    Hyundai versucht Grundsätzlich Garantiefälle abzuwehren.


    Laß Deinen Anwalt einen Brief schreiben und dann isses umsonst.


    Aber versuchen tun sie es grundsätzlich. Bloß nicht klein beigeben.


    Gruß

  • Zitat

    Original von Savior86
    Aber hat man nicht auch auf Reperaturen eine Gewährleistung von 2 Jahren?

    [SIZE=7].......[/SIZE]:evil: JA ! :teach:
    Jeder Dienstleister (Händler/Werkstatt) hat auf seine Leistungen (Verkauf/Reparatur) einer Sache (Auto/Kupplung) eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren zu gewähren! X(
    Eine Garantie wird vom Hersteller gegeben und ist ein Schmanker'l obendrauf ! :bang:


    Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
    Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. :)

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