Unterbodenbeleuchtung??

  • nabend,


    ich wollte mich mal erkundigen wie das mit leds für unters auto ist hab auf der tuningworld am bodensee das material gesehen und jetzt nimmst mich halt wunder ob jemand damit erfahrungen hat und wie das mit der zulassung ist??


    danke schonmal =)

    "Die Menschheit besteht aus einigen wenigen Vorläufern,
    sehr vielen Mitläufern und einer unüberschaubaren
    Zahl an Nachläufern..." Jean Cocteau

  • Soweit ich das weiß ist Unterbodenbeleuchtung in Deutschland nicht ganz erlaubt. Nur im stehenden Zustand mit abgeschalteten Motor, also nicht während der Fahrt.

  • Ist definitiv nicht erlaubt, während der Fahrt/Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum.


    Liegt an diversen Sachen. Höhe des Leuchtmittels, Farbe (je nach Seite verschiedene Vorschriften), etc.


    Ob man es dran haben darf, wenn man es nur auf privaten Gelände nutzt, weiß ich nicht.

  • Unterbodenbeleuchtung ist im öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen.
    Zum öffentl. VR gehören neben Straßen auch Fußgängerwege und Parkplätze (Ausnahme: Privatparkplatz mit Zaun drum!). Also ist es auch nicht zugelassen zB an der Tanke für seine Kumpel das mal kurz anmachen.


    Die Unterbodenbeleuchtung anbauen und nur außerhalb des öffentl. VR benutzen, ist auch nicht gestattet.

  • Zitat

    Original von schmalli
    Ausnahme: Privatparkplatz mit Zaun drum!


    korrekt .. aber schreib lieber Privatgrundstück, das nicht für andere zugänglich ist.


    Jegliche Fläche, die befahrbar (gepflastert, geteert, gestampft, etc.) und ohne Probleme zugänglich ist, gilt als zum öffentlichen Verkehrsraum zählend.


    Es gibt da zwar Unterschiede in der Bezeichnung (eingeschränkt, uneingeschränkt, etc.) aber das ist in dem Fall nicht von Bedeutung.


    Wer's ganz genau wissen will, schaut mal hier:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17317

  • danke für die infos ist zwar nicht das was ich lesen wollte =( aber muss halt damit leben (wäre doch sooo schön gewesen)

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  • ohne dir da jetzt Hoffnungen machen zu wollen...
    bei manchen Sachen (nicht speziell Unterbodenlicht jetzt) wird noch geschaut, ob der Schalter zum Aktivieren leicht zugänglich ist und entscheidet daran, ob man es dran haben darf. Sprich: Schalter im Kofferraum = ok, Schalter am Amaturenbrett = verboten


    Ob das jetzt auch beim Unterbodenlicht klappt, weiß ich aber nicht. Da fragst du einfach mal die Leute, die das abnehmen müssen

  • war da nicht mal was das man das mit dem türschalter koppeln kann?


    motor aus & zündung aus & KEIN schlüssel steckt & tür auf, dann licht als "einstiegsbeleuchtung" an.


    meine ganz das ich da mal was gehört habe, will mich aber nicht festlegen und lasse mich gerne eines besseren belehren. am ende entscheided ja sowieso der tüv.

  • Die Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung zu verwenden, ist eine super Idee.


    Brabus vertreibt seine Seitenschweller aktuell nur noch mit integrierten LED Leuchten.
    HIER habe ich mal ein Bild eines Brabus rausgesucht. Da Brabus ein sehr renomierter Tuner ist, gehe ich davon aus, dass die nur TÜVige Sachen vertreiben --> wenn die das dürfen, darf das jeder!

  • ja das find ich jetzt doch sehr schön, werde mal glaub mal etwas ans telefon sitzen

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  • also aufpassen!!


    das ganze ist so erstmal von wegen legal und so:


    du darf leds unterm auto haben wenns sie als beleutung bei geöffneter tür gedacht sind unter der vorraussetzung das sie bei laufendem motor nicht laufen!


    und wegen brabus und so:


    da wäre kein autospezifisches produkt sondern wird halt nur von mercedes vertrieben --> also wenn man einen mercedeshändler findet der nem hyundaibesitzer solche leds verkauft passen die auch (wenn ihr seiterschweller habt) und mercedes ist laut brabus der einzige der damit zur zeit handelt, brabus selber verkaufe sie nicht einzeln (würde man allesdings sein auto bei brabus tunen lassen wäre es möglich (nur nicht zu bezahlen)


    fertig =)

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  • Abend :)


    nen Bekannter Foli(atec)enhersteller *g hat auch Unterbodenkits im Angebot mit TÜV bzw. Teilegutachten! sind zwar "nur" weiss... aber können legal angebracht werden ;)
    und scheinen einiges günstiger als die oben genannten....


    Die LED Spotlight Einstiegsbeleuchtung ist eintragungspflichtig. Deshalb liegt dem Produkt ein TüV Teilegutachten bei. Im TüV Teilegutachten ist beschrieben, nach welcher Schaltvorschrift Sie die Einstiegsbeleuchtungen anzuschliessen haben (je nach Fahrzeug (Türentriegelung über Fernbedienung od. Türkontaktschalter etc...). Wichtig ist, dass die Einstiegsbeleuchtungen beim Startvorgang des Motors erlöschen und während der Fahrt nicht betrieben werden können.

    ERROR: Keyboard not connected! Press any key to continue...

  • UBB also Unterbodenbeleuchtung darfst du nicht ans auto machen, nun ja die grünen sehen über einiges hinweg solange du sie nicht anhast.. eben anmachen darfst du sie nur auf privaten nicht öffentlichen Flächen Ausstellungen/Messen aber nur wenn ein sogenannter Zaun darum ist darf nicht als öffentliche Verkehrsfläche dienen also Z-B- Aral Aldi Lidel sontige Parkplätze sind Privat aber öffentlich. wenn du auf deniem Grunstück nen hof hast und das Tor is offen ist es öffentliche verkehrsfläche nur wenn das Tor zu ist, ist es nichtöffentlicher befestigter Verkehrsraum....
    also dann darsft du aber nur dann...


    asso falls du trotzem noch eine willst die von der TWB is von Boomtown ich hätte noch eine in Blau im keller liegen kannst billig haben...


    und nur ma so aus interresse da sich hier irgendwie kaum Hyundaifahrer aus der gegend melden kommst von der Nähe Friedrichshafen oder weiter weg??

  • ich bin nähe friedrichshafen also bin in 40 min da und teilgutachten sind ja immer so ne sache liebe leute, sollen ja auch schon nicht zum erfolg geführt haben^^

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