Sirene als "Chirp Ton" für die FFB?!

  • Hi,


    Mich reizt es total, beim Zuschließen des Fahrzeugs eine akustische Bestätigung zu bekommen.
    So ein krasses "Uip Uip" (wie bei Fast & Furious 2 im Parkhaus) das wärs!


    Das gibts natürlich nicht. Meine FFB hat zwar einen Anschluss für die Sirene, aber der korrespondiert mit der Blinkerleitung. Wird also drei mal tuten, wenn man das Auto öffnet und ein mal kurz tuten, wenn mans geschlossen hat.



    1.) Wie bekomme ich das Kabel in den Motorraum? Gibts da eine Durchführung? Der FFB Empfänger ist ja im Fußraum verbaut


    2.) Wie bekomme ich die Sirene leise? Hatte überlegt, die Hupe zu nutzen, aber man will ja auch mal nachts irgendwo ankommen...



    Meine Idee: Die Sirene mit irgend etwas geeignetem ausstopfen und evtl. doch im Fußraum montieren (hinten oben links von den Pedalen) - wenn sie da überhaupt hinpasst. Vor allem darf sie auf keinen Fall ein Pedal blockieren können! Wird also schwierig bis unmöglich, die innen hinzubekommen.
    Vor allem ohne dass einem das Trommelfell platzt.


    Habt ihr Ideen / Tipps, wie man die wo einbauen könnte und wie man sie leise bekommen könnte?


    Als ich die FFB eingebaut habe, habe ich einen Kabelbaum gesehen, der sich unter dem Schweller nach hinten zog. Könnte man von da aus ein Kabel in den Kofferraum bekommen und die dahin tun? Oder endet der Kabelbaum vielleicht in einer zu engen Durchführung?


    Danke!

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  • Ich habe dazu gerade eine Sirene gefunden. Die klingt ja SOOO GEIL!!! JEAAAHHH!


    http://www.autoelektronik.de/alarm/zubmann.html#6ton


    Hört euch die Chirp Töne an! Und sie kommen auch noch leise!



    Aber wo bau ich sie ein und wie siehts mit der Betriebserlaubnis / StVo aus?


    Dürfte doch keinen stören, oder? Ich benutze sie ja nicht als Hupe!




    ---



    Und noch ein (rückschlagendes) Zitat von Carguard.de:


    Zitat

    Antwort: Das typische amerikanische Chirpen ist hier in Deutschland leider nicht zugelassen, deshalb bieten wir solche Sirenen auch nicht an. Sie bekommen bei uns eine 1 Ton Sirene mit ca. 127 dB, sowie eine 6 Ton Sirene wobei der erste Ton gleich ist wie bei der 1 Ton Sirene.


    Nicht zugelassen. Ich will auf keinen Fall etwas gegen irgend ein Gesetz tun, aber das Ding würde ja NUR beim Verriegeln piepen (und zwar leise)... Das mir das keine deutsche Werkstatt einbauen darf - ok.
    Dass ich das nicht als Hupe nutzen darf - schon klar,


    aber ich will auf keinen Fall automatisch Schuld bei Unfällen sein oder keinen Versicherungsschutz haben. Wie seht ihr das?

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  • Sowas ist in Deutschland nicht erlaubt!
    Ich würde dich als Nachbar auch schlagen, wenn du in der Nacht dein Auto aufschliesst! :winke:

  • Es soll ja ganz leise sein.


    Wenn die zu laut ist, vielleicht könnte man über n Widerstand noch was machen?!


    Aber die Gesetzeslage ist mir erst mal wichtiger als die Lautstärke... wenn's verboten ist, dann wars das leider. Die hams gut, die Amis :auweia:



    edit: Das Thema wird heiß diskutiert - viele sind sich einig darüber, es sei nicht verboten, weil das Fahrzeug ja stehen würde, wenn das Teil zum Einsatz käme.


    Sie wären damit im TÜV gewesen und auch die Rennleitung hätte nix gesagt, als sie das Auto damit zugeschlossen hätten...


    Hat jemand genaue Infos dazu?

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  • die hier ist zumindest erheblich billiger (9,- wenn du nur die sirene selbst brauchst, und nicht das steuermodul) und tut nicht so weh, falls du es nciht drin lassen darfst


    http://www.carmodule.de/P11548


    ich frage mich grad, ob man die bei originaler ffb einfach "irgendwo" mit anklemmen kann - nicht dass die bei jedem blinkvorgang mitheult ;)

  • Whow - Danke!


    60 Öken wären mir zu teuer gewesen aber neun?!


    meine FFB hat ein Sirenenkabel mit dabei (so kam ich erst auf den Gedanken). Es hängt mit an der Blinkeransteuerung des FFB Moduls, ist aber durch eine Diode vom normalen Blinken abgetrennt.
    Die Sirene würde nur chirpen, wenn man die FFB betätigt.




    Hab mich heute mal mit dem Freundlichen darüber unterhalten. Habe auch an die von autoelektronik.de geschrieben. Beide sagen in etwa das Selbe. Zitat von autoelektronik.de:


    Zitat

    Hallo, danke der tieferen und begründeten Nachfrage. Nach der deutschen Strassenverkehrszullassungsordnung (StVZO) ist ein chirpen (also Töne beim auf und zumachen) von Kfz nicht geführt. Sprechen da von Geräuschverhalten etc. . Alarmanlagen dürfen natürlich verbaut und benutzt werden mit dieser Sirene. Da im StVZO nur die Dinge stehen, die erlaubt sind, so sind Dinge, wie das nicht geführte chirpen als nicht erlaubt anzusehen. Somit sprechen wir höchstens von einer Duldung bzw. uns ist nicht bekannt, dass es geahndet wird. Sollte aber ihr Nachbar oder wer auch immer sich in seiner Ruhe gestört fühlen, so könnte er es durchaus beklagen. Ob der TÜV oder die Polizei sich um sowas interessiert von alleine aus, mögen wir bezweifeln. Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit und dafür gibt es Gesetze und Handlungen. Gegen das chirpen haben wir selbst noch keine Erkenntnisse. Wohl weder erlaubt noch direkt verboten und wie da in solchen Dingen (Betriebserlaubnis etc.) innerhalb der BRD die Bestrafung aussieht .. unbekannt. In jüngeren Ansichten über diese Zustände sind jedoch Tendenzen zu sehen, diese Verriegelungstöne abzuschaffen, ähnlich wie auf Elektroautos umzusteigen, da sie wesentlich leiser sind. Welche Gesetze da sind / kommen .. unbekannt. Mit freundlichen Grüssen


    Sieht so aus, als würde ich höchstens Stress mit den Nachbarn bekommen. Da ich nur ein Haus neben mir habe, das durch eine dicke Hecke abgetrennt ist und wo ohnehin eher ich derjenige bin, der sich wegen Lärmbelästigung beschweren kann, habe ich jetzt nur noch ein einziges Problem:


    Wie bekomme ich das Kabel aus dem Fußraum unter die Haube?


    Ich hab mal da rumgesucht aber eine einladende Öffnung ist da natürlich nicht. Was würdet ihr machen? Die unterm Sitz verbauen?! ;)

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  • kauf dir eine alarmanlage bei luis für's moped geht auch für ein auto ! mit piep-piep und diwersen alarmtönen mit etwas geschick kannst du dann den motor fernstarten bzw ausschalten und die türen schließen! :freu:


    achja die blinker gehen auch an und auch als warnblinklicht.


    habe das ding bei mir ausgebaut weil es mir auf den s... ging ,das ewiege piep-piep --da freut sich jeder nachbar :schläge:

    Einmal editiert, zuletzt von Klausie ()

  • wenig hilfreich. Schade, dass es dich genervt hat. Sollte es dass irgendwann bei mir tun, werd ich sie einfach abklemmen.


    Ich habe bereits eine FFB und brauche keine Alarmanlage (hab ne Garage :rolleyes:)


    Motor Fernstart ist ja wohl absolut sinnlos und ich will nur noch wissen, ob jemand weiß, wo ich das Kabel, das vom FFB Modul zur Sirene muss in den Motorraum bekomme. evtl. versuche ich echt mal, die auch in den Fußraum zu quetschen.
    Sitzt ja keiner im Auto, wenns piept... jemand ne zündende Alternative?!

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  • du wirst sehen das es voll nervt!
    die kabelverlagung wurde schon im hier im forum besprochen ich glaube links duch den kotflügel zum fußraum

    Einmal editiert, zuletzt von Klausie ()

  • Zitat

    Original von 5i1v3rStorm


    Zitat von autoelektronik.de:


    Ich will mal kurz meine Meinung zum oben zitierten Zitat bekunden.


    Recht und Gesetz ist ja immer Auslegungssache. Und in dieser Sache ist meine Meinung genau entgegen gesetzt zu der von autoelektronik.de.
    Die haben geschrieben, dass Dinge nicht erlaubt sind, die nicht drin stehen. Ich bin der Meinung, dass Dinge die nicht drin stehen auch nicht verboten sind, ansonsten würde man ja hinschreiben, dass die verboten sind.
    Viel wichtiger ist aber. Im Gesetz sind immer alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgeführt.
    In deinem Fall würde mir da nur eine Ordnungswidrigkeit einfallen.
    Nämlich §30 Absatz 1: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."
    Im speziellen trifft nur Satz 1 zu, da das auf und zuschließen ja zur Kfz-Nutzung mit dazu gehört.
    Aber wenn sich keiner über diesen "Lärm" beschwert, bist du auf der sicheren Seite.

  • Zitat

    Original von schmalli
    Recht und Gesetz ist ja immer Auslegungssache. Und in dieser Sache ist meine Meinung genau entgegen gesetzt zu der von autoelektronik.de.
    Die haben geschrieben, dass Dinge nicht erlaubt sind, die nicht drin stehen. Ich bin der Meinung, dass Dinge die nicht drin stehen auch nicht verboten sind, ansonsten würde man ja hinschreiben, dass die verboten sind.


    Bei der StVO würd ich dir zustimmen, bei der StVZO hab ich da allerdings so meine Bedenken.


    Edith meint:
    §55 Einrichtungen für Schallzeichen trifft's evtl besser...

  • Zitat

    Original von bachus


    Bei der StVO würd ich dir zustimmen, bei der StVZO hab ich da allerdings so meine Bedenken.


    Edith meint:
    §55 Einrichtungen für Schallzeichen trifft's evtl besser...


    In §55 steht alles zur Hupe!


    Nichts zu einer Akustik der ZV!


    Als Umkehrschluss könnte man höchstens herausnehmen, dass wenn die Hupe max 105db haben darf, dann darf die ZV keinesfalls lauter sein.

  • Super witzig, dass es verboten ist, sinnlos mit seinem Auto im Ort hin- und her zu fahren!


    :todlach:


    Ich finde auch, die Seite ist sicher genug um das Teil mal einzubauen. Ich mach euch ein Video davon, wies klingt - wenn ihr wollt.

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  • Zitat

    Original von schmalli
    In §55 steht alles zur Hupe!


    Nichts zu einer Akustik der ZV!


    Als Umkehrschluss könnte man höchstens herausnehmen, dass wenn die Hupe max 105db haben darf, dann darf die ZV keinesfalls lauter sein.


    Nicht ausschließlich Hupen. Einrichtungen für Schallzeichen generell. Es wird jedoch darauf abgestellt, dass es eine "Einrichtung für Schallzeichen [ist, mit] deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam" gemacht werden.
    Betrachtet man nun Abschitt 4, liest man "Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein."
    Das Geräusch beim Abschließen/Öffnen des Fzg. ist doch unbestritten ein Schallzeichen. Nur dient es nicht zum Warnen wie in Abschnitt 1 beschrieben.


    Daher meine Vermutung, dass das Chirpmodul aufgrund dieses Paragraphen nicht zugelassen ist.

  • Das haben die in dem anderen Forum auch gesagt. Das Gegenargument: Der ganze Absatz dreht sich um die Hupe. Es ist also verboten, eine Sirene als Hupe zu verwenden. Auch diese Melodie-Hupen sind infolge dieses Absatzes verboten.


    Auch dieser Satz vier bezöge sich nur auf die Hupe, sonst wären ja alle Sirenen verboten...


    Genug der Hobby Rechtskrämerei. Ich denke in der Praxis bekommt man höchstens Stress mit den Nachbarn.
    Vielleicht löte ich mir einen Kippschalter zwischen FFB und Sirene - der Grund dürfe offensichtlich sein


    Der Freundliche meinte übrigens zu mir: Wenn die Rennleitung dabei ist, schließ es halt mit dem Schlüssel zu :D

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  • Hab jetzt die ChirpSirene von CarModule.de eingebaut.


    Klingt nicht so prollig, wie die von Innoparts (und kostet nur 1/10 davon! :P).


    Sie klingt eher .. süß aber ich habe euch ein Video gemacht, da könnt ihrs selbst hören.


    Ist halt n Gag (übrigens einer mit On/Off Wippschalter) und es gehört zu den Dingen, die die Welt nicht braucht, aber es hat was und für 9€ kann man sie ja mal mitnehmen :)


    Hab sie unters Amaturenbrett gehängt (keine Lust mich durch den Kotflügel zu bohren).
    Ist relativ laut von innen, aber absolut auszuhalten.


    http://www.youtube.com/watch?v=ZFdDEvIEh3s

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